Immatrikulation Exmatrikulation

Glossar.

Exmatrikulation / Immatrikulation

Die Immatrikulation bezeichnet das Einschreiben an einer Hochschule bzw. die Aufnahme auf die Liste der Studierenden einer Hochschule.

Die Exmatrikulation bezeichnet hingegen das Ausscheiden aus dieser Liste. Eine Exmatrikulation kann vom Studierenden und der Hochschule erfolgen. Ein Student oder Studentin unternimmt eine Exmatrikulation zum Beispiel bei Hochschulwechsel, Beendigung des Studiums oder Studienabbruch. Die Hochschule exmatrikuliert einen Studierenden zum Beispiel, bei Ausbleiben der Rückmeldung (Semesterbeitrag), endgültigen Durchfallen einer Prüfung oder nach erfolgreichem Studienabschluss zum Ende des letzten Semesters der Abschlussprüfung.

Die Exmatrikulation ist, im Gegensatz zur Immatrikulation, nicht an Fristen gebunden. Eine Immatrikulation wird bescheinigt mit einer Studienbescheinung.

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