Wartesemester

Glossar.

Wartesemester

Sie sind eine oft genutzte Art, um eine Zulassung auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang zu erreichen, für den der eigene NC nicht ausreicht. Doch gibt es zu diesem Thema viele Irrtümer. Wir klären auf.

Wartesemester sind Semester zwischen dem Abiturabschluss und der ersten Immatrikulation an einer Hochschule. Achtung dabei zählen die offiziellen Semesterzeiten und das Datum auf dem Abiturzeugnis.

Beispiel:

Absolviert ein Studieninteressent sein Abitur (je nach Bundesland) im Mai 2018 und verfolgt den Plan, sich zum Wintersemester 2020/2021 zu immatrikulieren, hat er bis dahin vier Wartesemester gesammelt:

  1. WiSe 2018/2019
  2. SoSe 2019
  3. WiSe 2019/2020
  4. SoSe 2020

Doch wie äuft das beim Bewerben? Reicht der eigene NC (Numerus Clausus) nicht aus, um die Anforderungen einer Zulassungsbeschränkung zu erfüllen, gibt es noch die Möglichkeit über Wartesemester zugelassen zu werden. Das geschieht automatisch. Es bedarf keiner zusätzlichen Bewerbung. Hier gibt es mehrere Option.

  1. Bei einer vorgegebenen Anzahl an Wartesemester bleibt der NC komplett unbeachtet.
  2. Bei einer geringeren Anzahl an Wartesemestern wird ein geringerer NC benötigt.

Beispiel BWL:

In diesem Beispiel gibt es keinerlei Kausalität bezüglich NCs und Wartesemestern. Es dient rein der Verdeutlichung des Prinzips.

Nehmen wir an, der NC für BWL würde 2,5 lauten. Dann könnte bei einer Anzahl von bspw. 5 Wartesemestern der NC unbeachtet bleiben. Bei weniger Wartesemestern könnte der geforderte NC nur noch 3,0 betragen.

Die Annahme, dass sich der persönliche NC mit der Anzahl an Wartesemestern verbessert oder die Anforderungen der Hochschulen pro vorzuweisendem Wartesemester sinkt, sind schlicht falsch.

siehe auch

Numerus Clausus (NC)
Zulassungsfreie Studiengängen

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