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Bundeskabinett beschließt BAföG-Änderungsgesetz und Einführung eines nationalen Stipendienprogramms
Das Bundeskabinett verabschiedete das 23. BAföG-Änderungsgesetz (BAföGÄndG) und den Gesetzentwurf für die Einführung eines nationalen Stipendienprogramms (StipG). Zum kommenden Wintersemester sollen die Einkommensfreibeträge beim BAföG um 3 %, die Bedarfssätze um 2 % angehoben werden. Mit dem neuen nationalen Stipendienprogramm will die Regierung den Anteil der Stipendiaten in Deutschland von derzeit 2 % auf 10 % steigern. Die Pläne für das Stipendienprogramm sind umstritten.
Die Bundesregierung hat am vergangenen Mittwoch zwei für die Studienfinanzierung zentrale Gesetzentwürfe beschlossen. Mit der 23. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes sollen zum kommenden Wintersemester die Einkommensfreibeträge um 3 %, die Bedarfssätze um 2 % erhöht werden. Der Förderungshöchstsatz wird damit ab dem 1. Oktober 2010 bei 670 Euro monatlich liegen. Im Schnitt werden BAföG-Empfänger monatlich 13 Euro mehr erhalten. Durch die Erhöhung der Freibeträge für das Elterneinkommen sollen ca. 50.000 weitere Studierende Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG erhalten. Die Altersgrenze steigt für Master-Studierende von 30 auf 35 Jahre. Studierende mit Bachelorabschluss sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, vor der Aufnahme eines Master-Studiums Berufserfahrung zu sammeln. Strukturelle Verbesserungen sollen das BAföG außerdem unbürokratischer machen. So wird z. B. der Mietzuschlag für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, pauschaliert. Mit den geplanten Änderungen solle das BAföG zukunftstauglich gemacht werden, betonte Bundesbildungsministerin Annette Schavan. Für die neuen BAföG-Sätze entstehen dem Bund zusätzliche Kosten von 202 Millionen Euro im Jahr. Die Länder müssen mit Mehrausgaben von 171 Millionen Euro rechnen. Quelle: Bundesregierung04.05.2010 11:28 Alter: 128 Tage



