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Ein Urlaubssemester ist eine offizielle Unterbrechung des laufenden Studiums für ein halbes Jahr, sprich ein Semester. Was hat das für Vorteile? Wann ist ein Urlaubssemester sinnvoll? Worauf sollte man achten?

Was ist ein Urlaubssemester?

Wie schon erwähnt ist ein Urlaubssemester eine offizielle Unterbrechung des laufenden Studiums. Man hat also ein halbes Jahr Pause vom Studium. Eine solche Unterbrechung kann bei der Hochschule beantragt werden. Während des Urlaubssemesters bleibt man immatrikuliert, ist aber in der Regel nur eingeschränkt oder gar nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen. Oft ist es so, dass man während des Urlaubssemesters zwar Wiederholungsklausuren schreiben darf, aber Erstprüfungen sind in der Regel nicht zugelassen. Inwiefern das auf den eigenen Studiengang zutrifft, sollte man also vor Antritt eines Urlaubssemesters genau in Erfahrung bringen. Weiterhelfen kann hier die eigene Hochschule bzw. Fakultät.

Eine weitere Einschränkung ist, dass man während eines Urlaubssemesters nicht als Werkstudent*in arbeiten kann. Auch BAföG kann man während eines Urlaubssemesters nicht beziehen. Dafür läuft die Krankenversicherung ganz normal weiter.

Das Urlaubssemester wird als Hochschulsemester bewertet, nicht aber als Fachsemester. Das bedeutet, ein Urlaubssemester zählt nicht in die Regelstudienzeit bzw. Studiendauer hinein. Ein Beispiel: Hat man bereits 4 Semester studiert, nimmt danach ein Urlaubssemester und studiert dann weiter, ist man im 5. Fachsemester, aber im 6. Hochschulsemester.

Wer kann ein Urlaubssemester beantragen und wie?

Nicht jeder Studierende kann sich beurlauben lassen. Wer ein Urlaubssemester beantragen möchte, muss einen wichtigen Grund hierfür nachweisen können. Welche Gründe akzeptiert werden, legt jede Hochschule selbst fest. Wenn man also ein Urlaubssemester nehmen möchte, sollte man sich im Vorfeld darüber informieren, welche konkreten Gründe von der eigenen Hochschule akzeptiert werden. Häufig anerkannte Gründe sind beispielsweise:

  • Krankheit
  • Kindeserziehung
  • Schwangerschaft/Mutterschutz/Elternzeit
  • Pflege von Angehörigen
  • Auslandsstudium (zum Teil auch bei Auslandssemestern)
  • Praktikum/Freiwilligendienst

Auch die Mitarbeit in studentische Gremien kann unter Umständen als Grund für ein Urlaubssemester akzeptiert werden. Das Vorliegen der Gründe muss dabei nachgewiesen werden. Ob der genannte Grund wirklich anerkannt wird, entscheidet die Hochschule im Einzelfall.

Ein Urlaubssemester wird schriftlich beim Studiensekretariat der eigenen Hochschule beantragt. Meistens gibt es hierfür Antragsvordrucke, die im Internet oder bei der Hochschulverwaltung zu finden sind. Zusätzlich zu dem ausgefüllten Antrag, muss auch der Nachweis für den jeweiligen Grund der Beurlaubung eingereicht werden.

In der Regel muss ein Urlaubssemester während der Rückmeldefrist zum kommenden Semester beantragt werden. Tritt jedoch ein unvorhergesehener Grund für ein Urlaubssemester ein (bspw. eine nicht vorhergesehene Krankheit), kann man sich auch in den ersten Woche des laufenden Semesters noch beurlauben lassen. Der Aufwand für die Begründung des beantragten Urlaubssemesters wird jedoch mit fortschreitender Zeit immer größer.

Eine Beurlaubung ist meistens erst ab dem zweiten Semester möglich. Aber auch hierbei gibt es Ausnahmen. Eine Beurlaubung gilt immer nur für ein Semester. Liegen nach diesem Semester noch immer Gründe vor, die die Beurlaubung rechtfertigen, wird meist auch noch ein zweites Urlaubssemester bewilligt. Maximal kann die Hälfte der Regelstudienzeit als Urlaubssemester genommen werden. In Ausnahmefällen kann aber auch diese Grenze überschritten werden.

Generell sollte man sich zu allen Fristen und möglichen Gründen möglichst früh an der eigenen Hochschule informieren, wenn man ein Urlaubssemester in Betracht zieht.

Vorteile eines Urlaubssemesters

Ein Urlaubssemester kann ganz unterschiedliche Vorteile haben, je nachdem, was der Grund hierfür ist. Allgemein ist es so, dass ein Urlaubssemester Vorteile gegenüber dem bloßen Einstellen der Studienaktivitäten hat, ohne jemanden darüber in Kenntnis zu setzen. Mögliche Vorteile eines Urlaubssemesters:

  • Braucht man wegen einer Unterbrechung des Studiums ohne Beurlaubung länger, gibt es nach der Regelstudienzeit keine BAföG Förderung mehr. Das Urlaubssemester wird hingegen nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
  • Auch bei Stipendien kann die Überschreitung der Regelstudienzeit zu Problemen führen. Sie können ebenfalls die Zahlungen einstellen.
  • Es können Langzeitstudiengebühren auf einen zukommen, wenn man die Regelstudienzeit überschreitet.
  • Eine hohe Anzahl an Fachsemestern kann bei Bewerbungen negativ angesehen werden, weshalb unter Umständen anstrengende Fragen zur Dauer des Studiums zu beantworten sein werden.
  • Der BAföG Anspruch entfällt in der Regel auch bei einer Unterbrechung des Studiums ohne eine Beurlaubung, denn auch diese Unterbrechung muss dem BAföG-Amt gemeldet werden.
  • Unter Umständen besteht während eines Urlaubssemesters weiterhin Anspruch auf Kindergeld (Studium im Ausland, Praktikum, Krankheit, Mutterschutz bei Wiederaufnahme des Studiums)
  • Das Urlaubssemester kann oft zur Absolvierung eines Praktikums genutzt werden. Dieses kann den Berufseinstieg nach dem Studium erleichtern, da Kontakte geknüpft werden können.
  • Bei einem 450 Euro Job ändert sich in Bezug auf Versicherungen nichts.

Alternativen

Es gibt auch Alternativen zu einem Urlaubssemester. Zum einen könnte ein Teilzeitstudium eine Alternative sein, wenn der Wunsch besteht, mehr zu arbeiten neben dem Studium oder einfach langsamer studieren zu wollen. Mehr zum Teilzeitstudium finden Sie in unserem Beitrag zum Thema berufsbegleitendes Studium.

Wenn es keinen wichtigen Grund für die Unterbrechung des Studiums gibt, sich diese jedoch nicht vermeiden lässt, wäre die korrekte Lösung die Exmatrikulation. Die Nachteile einer Exmatrikulation können jedoch unter Umständen die Nachteile einer Unterbrechung des Studiums ohne Beurlaubung, bei der man weiter immatrikuliert bleibt, überwiegen. Vor allem, wenn man ein Fach studiert, was auch in den höheren Semestern noch zulassungsbeschränkt ist, kann eine Exmatrikulation problematisch sein. Möchte man dann nämlich nach der Unterbrechung sein Studium wieder aufnehmen, muss man sich erneut um einen Studienplatz bewerben und es ist nicht sichergestellt, dass diese erneute Bewerbung auch klappt, weshalb diese Alternative risikoreich sein kann.

Die Unterbrechung ohne Beurlaubung hat allerdings auch ihre Nachteile. Diese wurden oben bereits genannt und resultieren zum großen Teil daraus, dass eine Unterbrechung ohne Beurlaubung oft dazu führt, dass die Regelstudienzeit überschritten wird.

Fazit

Ein Urlaubssemester hat vor allem den großen Vorteil, dass es nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird. Dadurch können viele Probleme umgangen werden. Wer allerdings ein Urlaubssemester beantragen will, muss einen wichtigen Grund haben. Welche Gründe anerkannt sind, variiert von Hochschule zu Hochschule. Hierüber und über die einzuhaltenden Fristen, sollte man sich zeitnah bei der Hochschule bzw. Fakultät informieren.


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Über den Autor J Bohlken