Kindergeld nach dem Abitur, Kindergeld nach dem Abitur (Stand 2022)Für viele Eltern stellt sich auch nach dem Ende der Schulzeit die Frage „Was ist mit Kindergeld nach dem Abitur?“. Im Internet findet man zu dem Thema Kindergeld gefährliches Halbwissen und eine Menge an falschen Informationen. Viele Eltern fragen sich, in welchem Rahmen sie auch nach Ende der Schulzeit noch Kindergeldanspruch haben. Wir geben Aufschluss über den Anspruch in den unterschiedlichsten Lebensabschnitten und Situationen Ihrer Kinder.

Grundsätzlich besteht Anspruch auf Kindergeld für Kinder, die im gleichen Haushalt leben und die man regelmäßig versorgt. Das können auch Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder sein. Es wird ausschließlich nur an eine Person gezahlt. Wohnt das Kind nicht mehr bei den Erziehungsberechtigten und vorsorgt sich alleine, erhält also kein Unterhalt von ihnen, so kann das Kindergeld auch an das Kind selbst gezahlt werden.

Das gilt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Unter den folgenden Umständen kann der Kindergeldanspruch bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden. Also ist auch die Zahlung von Kindergeld nach dem Abitur möglich. Wichtig ist hierbei, dass die Familienkasse über sämtliche Änderung schriftlich in Kenntnis gesetzt wird. Formulare finden sie hier. Bitte beachten Sie, dass der Einzelfall einer besonderen Prüfung bedarf. Die Angaben sind ohne Gewähr und nicht rechtskräftig.

Kindergeld in der Schulzeit

Es besteht Kindergeldanspruch während des Schulbesuches bis zum Abschluss einer weiterführenden Schule. Aber mindestens bis zum 18. Lebensjahr.

Kindergeld nach dem Abitur und vor Beginn einer Ausbildung bzw. Studium

Diese Zeit wird überbrückt. Es wird weitere vier Monate Kindergeld gezahlt bis das Kind eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnt. Ist diese Zeit bis zur Erstausbildung länger, kann der Anspruch mit einem schriftlichen Nachweis verlängert werden. Dazu genügt eine Bescheinigung des Ausbilders oder der Hochschule.

Hat das Kind noch keine Ausbildungsstelle oder Studienplatz (Berufsausbildung oder Studium) gefunden, kann ein Nachweis der Suche danach oder des Bewerbungsverfahrens eingereicht werden, um den Anspruch über die 4 Monate hinaus zu verlängern. Gilt das Kind offiziell als ausbildungssuchend, kann der Anspruch unter gewissen Umständen bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden. Hierbei muss allerdings im Allgemeinen dem Kind nachweislich die Möglichkeit fehlen, eine zeitnahe Ausbildung zu beginnen (zum Beispiel durch Ausbildungsplatzmangel oder Abweisung).

Kindergeld während eines FSJ, FÖJ oder anderen Freiwilligendienstes

Ein Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gilt bei Leistung der folgenden Dienste:

  • einen Bundesfreiwilligendienst,
  • einen internationalen Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des  Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
  • einen  entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
  • einen „Freiwilligendienst aller Generationen“ im Sinne von § 2 Abs. 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch oder
  • einen anderen Dienst im Ausland nach § 5 Bundesfreiwilligendienstgesetz.

Das „Erasmus+“ Programm wird bis zu zwölf Monate berücksichtigt.

Kindergeld während work & travel

Während eines work & travel hat man keinen Anspruch auf Kindergeld. Schließlich geht es um die Versorgung von Kindern während einer geregelten Ausbildung oder beim Warten auf einen Ausbildungsplatzes. Es gibt jedoch die Möglichkeit während eines Wartesemesters ein work & travel zu unternehmen. Lesen Sie hierfür „Kindergeld im Wartesemester“.

Kindergeld während eines Nebenjobs nach dem Abitur

Bei einem Nebenjob ist wichtig zu klären, ob es sich um eine anspruchschädliche Erwerbstätigkeit handelt. Das ist der Fall, wenn die Arbeitszeit der Tätigkeit 20 Stunden pro Woche und/oder das Gehalt eines Minijobs in Höhe von maximal 520 Euro pro Monat übersteigt.

Kindergeld in der Erstausbildung

Als Erstausbildung gilt eine Berufsausbildung oder ein Studium solange keine abgeschlossene Ausbildung (Berufsausbildung oder Studium) vorangegangen ist. Ist eine weiterführende Ausbildung zeitlich und fachlich eng an die Vorherige angelehnt, kann diese auch im Rahmen der Erstausbildung absolviert werden. Liegen jedoch eine mehrjährige Berufserfahrung oder ein zu großer fachlicher Unterschied zwischen den Ausbildungen, ist die Sprache von einer Zweitausbildung. Ein Anspruch auf Kindergeld gilt nur während der Erstausbildung bis zum 25. Lebensjahr.

Kindergeld nach einem Studienabbruch

Bei einem Ausbildungs- oder Studienabbruch besteht nur dann weiterhin Kindergeldanspruch, wenn das Kind mittels schriftlichen Nachweises, wieder als ausbildungssuchend gilt.

Kindergeld im Wartesemester

Im Falle, dass sich das Kind auf einen Studienplatz beworben hat, allerdings abgewiesen wurde, kann bei schriftlichem Nachweis, weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehen. Hierbei greift der Sachverhalt des Wartens auf einen Ausbildungsplatz (gilt auch für Studiengänge). Der Anspruch besteht dann bis zur nächsten Bewerbungsphase.

Weiter Infos zu Kindergeld nach dem Abitur

Eine ausführliche Informationsquelle zu diesem Thema ist das die Website der Arbeitsagentur. Darüber hinaus hilft die Familienkasse bei Fragen weiter.

 

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Über den Autor Jan Bohlken

Jan Bohlken (Gründer & Inhaber des Profiling Institut) ist Studien- und Berufsberater, Karrierecoach und Personalberater. Im Blog des Profiling Instituts setzt er sich regelmäßig mit den verschiedensten Themen aus dem Umfeld Schule, Studium, Karriere und Bildung auseinander.