Immatrikulation: Die Einschreibung an der Hochschule
Die Immatrikulation ist die formale Aufnahme in die Hochschule – die Einschreibung. Mit ihr wird aus einer zugelassenen Bewerberin eine Studierende mit allen Rechten und Pflichten. Das Gegenteil ist die Exmatrikulation, also die Streichung aus dem Verzeichnis der Studierenden.
Ablauf, Unterlagen und Fristen
Die Immatrikulation folgt auf den Zulassungsbescheid und muss innerhalb einer Frist erfolgen, die im Bescheid steht – häufig nur ein bis zwei Wochen. Wer sie verstreichen lässt, verliert den Studienplatz, auch bei erteilter Zulassung.
Verlangt werden in der Regel: der Zulassungsbescheid, die Hochschulzugangsberechtigung im Original oder als beglaubigte Kopie, ein Nachweis der Krankenversicherung, den die Kasse elektronisch an die Hochschule meldet, der Nachweis über den gezahlten Semesterbeitrag, ein Lichtbildausweis und – bei einem vorherigen Studium – eine Exmatrikulationsbescheinigung. In manchen Fächern kommen ein Nachweis über ein Vorpraktikum, ein Sprachnachweis oder bei Lehramt und Medizin ein Immunitätsnachweis hinzu.
Nach der Einschreibung erhält man die Matrikelnummer, den Studierendenausweis und den Hochschulzugang. Die Immatrikulation gilt jeweils für ein Semester und muss durch die Rückmeldung – meist die fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags – verlängert werden. Wer die Rückmeldefrist versäumt, wird von Amts wegen exmatrikuliert.
Was tun, wenn es nicht wie geplant läuft?
Keine Zulassung erhalten.
Eine Ablehnung ist selten das Ende. In zulassungsbeschränkten Fächern rücken regelmäßig Plätze nach, wenn zugelassene Bewerber sich anderweitig entscheiden – am koordinierten Nachrücken muss man allerdings aktiv teilnehmen und Fristen von wenigen Tagen einhalten. Daneben bleiben Losverfahren, das Wintersemester an einer anderen Hochschule und der Wechsel über ein verwandtes Fach.
Falsches Fach.
Ein Fachwechsel ist in den ersten Semestern deutlich einfacher als später: Es gehen weniger Leistungen verloren, und Fristen für BAföG und Regelstudienzeit sind noch nicht ausgereizt. Wer den Zweifel bis zum vierten Semester mit sich trägt, entscheidet unter schlechteren Bedingungen.
Ganz aussteigen.
Wer sich exmatrikuliert, sollte vorher die Folgen für Krankenversicherung, Kindergeld und BAföG klären – sie greifen zum Teil sofort. Zum Weg nach einem Abbruch gibt es eine eigene Übersicht zum Studienabbruch.
In allen drei Fällen ist die Frage dieselbe: Passt das Fach zu den eigenen Fähigkeiten und Interessen, oder hakt es an den Bedingungen? Beides fühlt sich im ersten Jahr identisch an und verlangt völlig unterschiedliche Konsequenzen. Eine Studienberatung setzt genau an dieser Unterscheidung an.
Aus der Beratungspraxis: Wer im ersten Semester an sich zweifelt, zweifelt meist an der Studienorganisation und nicht am Fach – Selbststrukturierung, Lerntempo, Anonymität der Vorlesung. Das lässt sich lernen. Ein echter Fachfehler zeigt sich daran, dass die Inhalte selbst dann nicht interessieren, wenn sie gut erklärt werden.
Häufige Fragen
Was ist das Gegenteil von Immatrikulation?
Die Exmatrikulation – die Streichung aus dem Verzeichnis der Studierenden. Sie erfolgt entweder auf eigenen Antrag, automatisch mit dem bestandenen Abschluss oder von Amts wegen, etwa bei versäumter Rückmeldung oder endgültig nicht bestandener Prüfung.
Kann man an zwei Hochschulen gleichzeitig immatrikuliert sein?
Grundsätzlich ja, es heißt Parallelstudium und braucht in der Regel die Genehmigung beider Hochschulen. Bei zulassungsbeschränkten Fächern wird sie häufig verweigert. Zu beachten sind außerdem doppelte Semesterbeiträge sowie Folgen für BAföG und Krankenversicherung.
Was bedeutet das für Ihre Situation?
Begriffe erklären den Rahmen – die Entscheidung treffen Sie im eigenen Kontext. Unsere Beraterinnen und Berater ordnen ein, was für Ihren Weg wirklich zählt: in der Schul-, Studien- und Berufsberatung ebenso wie in der beruflichen Neuorientierung.