AGB Profiling Institut

  • Das vertragliche Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Profiling Institut kommt durch Unterzeichnung eines Beratungsauftrags zustande. Dieser wird dem Kunden zugeschickt und muss eine Woche nach Reservierung des Beratungstermins unterschrieben dem Profiling Institut, Vautierstraße 85, 40235 Düsseldorf zurück gesandt werden.

  • Tritt der Kunde nach Unterzeichnung des Beratungsauftrages innerhalb von sieben Tagen vor dem verbindlichen Beratungstermin von diesem zurück oder erscheint er nicht zum Untersuchungstermin, werden 75% der ursprünglichen Kosten fällig. Davon unberührt bleibt selbstverständlich der unvorhergesehene Eintritt einer Erkrankung (durch ärztliches Attest nachzuweisen)

  • Sollte ein Beratungstermin durch das Profiling Institut nicht eingehalten werden können, hat der Kunde ein Anrecht auf einen gemeinsam festzulegenden Alternativtermin.

  • Der Preis für die Begutachtung richtet sich nach dem nötigen Begutachtungsaufwand und wird im Beratungsauftrag explizit aufgeführt. Folgekosten für den Kunden entstehen lediglich dann, wenn dieser eine über die Begutachtung hinausgehende Beratungsleistung (Teilnahme an Workshops, Buchung von Coachingmaßnahmen) wünscht. Eventuelle Rabatt-Aktionen werden mit dem grundlegenden Angebotspreis verrechnet.

  • Die Bezahlung der Beratungsleistung hat unverzüglich nach erfolgter Erstellung und Übergabe oder Übersendung des Gutachtens auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Sollte der Kunde nicht innerhalb sieben Tagen nach Übergabe oder Übersendung des Gutachtens dieser Pflicht nachkommen gerät er in Verzug. Begleicht der Kunde die ausstehenden Forderungen in einem weiteren Zeitraum von sieben Tagen nicht, wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Es fallen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) an.

  • Die Untersuchung und Gutachtenerstellung erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Das Honorar richtet sich nach Art und Aufwand der Untersuchung, welcher ebenfalls im Beratungsauftrag festgelegt ist. Untersuchungsergebnisse, die nicht den Vorstellungen des Kunden entsprechen, berechtigen diesen nicht dazu, das Honorar der Begutachtung zu mindern.

  • Ratenzahlungen können in ganz besonderen Ausnahmefällen (soziale Härtefälle) vereinbart werden. Die genauen Termine für die Bezahlung der einzelnen Raten werden vertraglich festgelegt.

  • Über die Ergebnisse der Untersuchung sowie der Inhalte des Gutachtens wird Vertraulichkeit vereinbart. Soll außer dem Begutachteten noch eine weitere Person Zugang zu den Ergebnissen erhalten (Personalabteilung des Arbeitgebers, der Arbeitgeber selbst…), ist der zu Begutachtende im Voraus darüber in Kenntnis zu setzen und hat seine Einwilligung hierüber schriftlich zu erklären.Der Kunde überlässt dem Profiling Institut auf freiwilliger Basis persönliche Unterlagen (Zeugnisse etc.) zur besseren Planung der Begutachtung zur Einsicht.

  • Diese sollten im Voraus – am besten zusammen mit dem unterschriebenen Vertrag – an das Profiling Institut geschickt werden. Der Kunde erhält die persönlichen Unterlagen spätestens am Tag der Gutachtenbesprechung zurück. Über die Inhalte dieser überlassenden Dokumente ist ebenfalls Vertraulichkeit vereinbart. Es werden keine Abzüge dieser Unterlagen seitens des Profiling Instituts erstellt bzw. diese werden nach Beendigung der Begutachtung vernichtet.

  • Der Kunde hat ein Anrecht darauf, dass die auf Grundlage seiner Begutachtung stattfindende Ergebnisbesprechung zeitnah nach der Begutachtung erfolgt.

  • Das Gutachten ist am Ende des Beratungsprozesses Eigentum des Auftraggebers.

  • Die AGB sind jedem Vertrag beigefügt. Durch die Unterzeichnung des Beratungsvertrags erklärt sich der Kunde automatisch auch mit den AGB einverstanden. In Ausnahmefällen können individuelle Vertragsabsprachen getroffen werden, die von den AGB abweichen.

  • Diese AGB behalten ihre Gültigkeit so lange, bis neue AGB erlassen werden. Für die Gültigkeit der AGB ist der Tag der Vertragsunterzeichnung entscheidend.

  • Gerichtsstand ist Düsseldorf.
  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Düsseldorf, den 12. Mai 2014