Magister

Magister

Der Magister war bis zur Bologna-Reform der klassische Abschluss geisteswissenschaftlicher Studiengänge an deutschen Universitäten. Vollständig heißt er Magister Artium (M.A.) – lateinisch für „Meister der Künste“.

Aufbau des Magisterstudiums

Das Magisterstudium war anders geschnitten als heutige Bachelor- und Masterprogramme. Studierende kombinierten entweder ein Hauptfach mit zwei Nebenfächern oder zwei gleichwertige Hauptfächer. Diese freie Kombination galt als Kennzeichen des Abschlusses – und als Grund für seine Vielfalt.

Der Ablauf gliederte sich in zwei Abschnitte: das Grundstudium, das mit einer Zwischenprüfung endete, und das Hauptstudium. Den Abschluss bildeten die Magisterarbeit sowie mündliche und schriftliche Prüfungen in allen studierten Fächern. Die Regelstudienzeit betrug neun Semester; die tatsächliche Studiendauer lag regelmäßig darüber.

Die Varianten des Grades

  • Magister Artium (M.A.) – Geistes-, Sprach- und Kulturwissenschaften, der mit Abstand häufigste Fall
  • Magister Scientiarum (M.Sc.) – naturwissenschaftliche Fächer, seltener vergeben
  • Magister Legum (LL.M.) – rechtswissenschaftlicher Aufbaustudiengang, meist nach dem ersten juristischen Examen
  • Magister Theologiae (Mag. Theol.) – katholische und evangelische Theologie

Warum es den Magister kaum noch gibt

Mit der Bologna-Reform stellten die deutschen Hochschulen ihre Studiengänge ab 1999 schrittweise auf Bachelor und Master um. Die letzten regulären Magisterstudiengänge liefen um 2010 aus. Erhalten geblieben sind der Magister Theologiae, der in der Theologie weiterhin als Regelabschluss geführt wird, und der Magister Legum als postgradualer juristischer Abschluss.

Wie der Magister heute eingeordnet wird

Der Magister ist dem Masterabschluss gleichgestellt. Er berechtigt zur Promotion und erfüllt im öffentlichen Dienst die Laufbahnvoraussetzungen des höheren Dienstes. In Bewerbungsverfahren ist er ein vollwertiger universitärer Abschluss – wer ihn führt, muss keine Nachteile gegenüber Masterabsolventinnen und -absolventen befürchten.

Im internationalen Kontext ist die Erläuterung allerdings hilfreich: Der englische Begriff Magister ist außerhalb des deutschsprachigen Raums wenig geläufig, weshalb im Lebenslauf oft die Ergänzung „equivalent to Master’s degree“ sinnvoll ist.

Häufige Fragen

Ist der Magister einem Master gleichwertig?

Ja. Der Magister ist dem Masterabschluss gleichgestellt, berechtigt zur Promotion und erfüllt die Voraussetzungen für den höheren Dienst.

Gibt es den Magister noch?

In der Breite nicht mehr – die regulären Magisterstudiengänge liefen bis etwa 2010 aus. Erhalten sind der Magister Theologiae und der Magister Legum (LL.M.).

Wofür steht die Abkürzung M.A.?

M.A. steht für Magister Artium, lateinisch „Meister der Künste“. Heute wird dieselbe Abkürzung für den Master of Arts verwendet – zwei verschiedene Abschlüsse mit gleichem Kürzel.

Persönliche Beratung

Was bedeutet das für Ihre Situation?

Begriffe erklären den Rahmen – die Entscheidung treffen Sie im eigenen Kontext. Unsere Beraterinnen und Berater ordnen ein, was für Ihren Weg wirklich zählt: in der Schul-, Studien- und Berufsberatung ebenso wie in der beruflichen Neuorientierung.