Exmatrikulation

Exmatrikulation: Ablauf, Gründe und Folgen

Die Exmatrikulation ist die Streichung aus dem Verzeichnis der Studierenden – das Gegenstück zur Immatrikulation. Sie erfolgt auf eigenen Antrag, automatisch mit dem bestandenen Abschluss oder von Amts wegen, etwa bei versäumter Rückmeldung oder endgültig nicht bestandener Prüfung.

Die drei Wege und was sie unterscheidet

Auf Antrag.

Studierende können sich jederzeit selbst exmatrikulieren. Der Antrag geht an das Studierendensekretariat, üblicherweise mit Angabe des gewünschten Termins. Wer zum Semesterende exmatrikuliert, behält den Status bis dahin – wichtig für Krankenversicherung, Semesterticket und Bescheinigungen.

Mit dem Abschluss.

Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Exmatrikulation in der Regel automatisch zum Ende des laufenden Semesters. Wer anschließend einen Master anschließen will, sollte die Übergangszeit im Blick behalten – zwischen Exmatrikulation und neuer Immatrikulation entsteht sonst eine Lücke im Versicherungsschutz.

Von Amts wegen.

Die häufigsten Gründe: versäumte Rückmeldung beziehungsweise nicht gezahlter Semesterbeitrag, endgültig nicht bestandene Prüfung, fehlender Nachweis der Krankenversicherung. Sie erfolgt durch Bescheid, gegen den in der Regel ein Rechtsbehelf möglich ist – die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung und ist kurz. Bei versäumter Rückmeldung lässt sich das oft noch heilen, wenn man sich unverzüglich meldet; eine endgültig nicht bestandene Prüfung ist dagegen schwerwiegend, weil sie in vielen Fächern eine bundesweite Sperre für dasselbe Fach nach sich zieht.

Was vor der Exmatrikulation geklärt sein sollte

Die Reihenfolge ist entscheidend: erst den Anschluss klären, dann exmatrikulieren. Wer zuerst den Status aufgibt, verhandelt aus einer schlechteren Position.

Krankenversicherung.

Mit der Exmatrikulation endet die studentische Versicherung. Je nach Situation folgt die Familienversicherung, eine Pflichtversicherung über ein Beschäftigungsverhältnis oder eine freiwillige Mitgliedschaft – letztere ist deutlich teurer. Das gehört vorher mit der Krankenkasse besprochen, nicht danach.

BAföG, Kindergeld, Wohnheim, Semesterticket.

Die Förderung endet, Kindergeld entfällt außerhalb von Ausbildung und Übergangszeiten, Wohnheimplätze sind an den Status gebunden. Der Semesterbeitrag wird bei Exmatrikulation vor Semesterbeginn meist erstattet, danach in der Regel nicht.

Unterlagen sichern.

Vor dem Verlust des Hochschulzugangs: Leistungsübersicht, Transcript of Records und – am wichtigsten – die zum eigenen Studienbeginn gültigen Modulhandbücher herunterladen. Ohne sie ist eine spätere Anrechnung von Leistungen kaum durchzusetzen.

Erbrachte Leistungen weiterverwenden.

Ein Studienabbruch ist keine verlorene Zeit: Kammern und Betriebe rechnen Studienleistungen auf Ausbildungszeiten an, teils erheblich. Wer sich frühzeitig meldet, verkürzt eine anschließende Ausbildung oft um ein Jahr oder mehr.

Ob die Exmatrikulation der richtige Schritt ist oder ein Fach- beziehungsweise Hochschulwechsel das eigentliche Ziel besser trifft, klärt eine Studienberatung; einen Überblick über die Wege danach gibt die Übersicht zum Studienabbruch.

Aus der Beratungspraxis: Die meisten Exmatrikulationen erfolgen im Herbst, nach den Prüfungen des Sommersemesters – also im ungünstigsten Moment, wenn Ausbildungsplätze bereits vergeben sind. Wer den Zweifel im Frühjahr ausspricht statt im Sommer, hat einen kompletten Bewerbungszyklus mehr.

Häufige Fragen

Was passiert bei einer Exmatrikulation von Amts wegen?

Die Hochschule streicht die Person aus dem Verzeichnis der Studierenden und stellt einen Bescheid aus. Häufigste Gründe sind eine versäumte Rückmeldung beziehungsweise ein nicht gezahlter Semesterbeitrag, eine endgültig nicht bestandene Prüfung und ein fehlender Versicherungsnachweis. Gegen den Bescheid ist in der Regel ein Rechtsbehelf möglich; die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung und ist kurz.

Was passiert nach der Exmatrikulation mit der Krankenversicherung?

Die studentische Versicherung endet. Anschließend greift je nach Situation die Familienversicherung, eine Pflichtversicherung über eine Beschäftigung oder eine freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft, die deutlich teurer ist. Weil zwischen Exmatrikulation und einem neuen Status eine Lücke entstehen kann, sollte das vorher mit der Krankenkasse geklärt werden.

Persönliche Beratung

Was bedeutet das für Ihre Situation?

Begriffe erklären den Rahmen – die Entscheidung treffen Sie im eigenen Kontext. Unsere Beraterinnen und Berater ordnen ein, was für Ihren Weg wirklich zählt: in der Schul-, Studien- und Berufsberatung ebenso wie in der beruflichen Neuorientierung.