Bossing

Bossing

Bossing bezeichnet Mobbing durch Vorgesetzte – das systematische Anfeinden, Ausgrenzen oder Herabwürdigen einer Person durch jemanden, der ihr gegenüber weisungsbefugt ist.

Woran man es erkennt

Entscheidend ist nie die einzelne Handlung, sondern das Muster: systematisch, über längere Zeit, gegen dieselbe Person gerichtet. Auch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung stellt auf die Gesamtschau aller Vorfälle ab und nicht auf einzelne Episoden – was die Sache für Betroffene schwierig macht, weil jeder Vorgang für sich betrachtet harmlos wirken kann.

Typische Formen sind der Entzug sinnvoller Aufgaben ebenso wie gezielte Überforderung, das Vorenthalten von Informationen, öffentliche Kritik bei gleichzeitiger Verweigerung von Gesprächen unter vier Augen, unbegründete Abmahnungen und der Ausschluss aus Besprechungen. Der Unterschied zum Mobbing unter Kolleginnen und Kollegen liegt in der Machtasymmetrie: Die betroffene Person kann sich nicht entziehen, weil dieselbe Person über Aufgaben, Beurteilung und Urlaub entscheidet.

Der umgekehrte Fall – Beschäftigte, die sich gegen ihre Führungskraft zusammenschließen – wird Staffing genannt. Mobbing ist der Oberbegriff für alle drei Richtungen.

Was möglich ist

Einen eigenen Mobbing-Tatbestand kennt das deutsche Recht nicht. Herangezogen werden stattdessen die arbeitsvertragliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wenn die Anfeindung an ein geschütztes Merkmal anknüpft, das Arbeitsschutzgesetz mit seiner Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung auch psychischer Belastungen sowie das Beschwerderecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Welche Grundlage im Einzelfall trägt, ist eine Frage für anwaltliche Beratung.

Praktisch entscheidet die Dokumentation. Vorfälle mit Datum, Beteiligten, Wortlaut und möglichen Zeugen festhalten, solange die Erinnerung frisch ist – im Streitfall ist das die einzige belastbare Grundlage. Ansprechpartner im Haus sind Betriebs- oder Personalrat, Schwerbehindertenvertretung und das betriebliche Eingliederungsmanagement, außerhalb Beratungsstellen und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht.

Für das Unternehmen ist Bossing kein zwischenmenschliches Problem, sondern ein Kostenfaktor: Krankheitstage, Leistungsabfall, Fluktuation und dauerhafter Schaden an der Unternehmenskultur. Wo Führungsverhalten nie überprüft wird, ist es Symptom eines Systems und nicht einer Person. Für Betroffene bleibt die härteste Frage die nach dem Ausstieg – angegriffene Gesundheit ist selten die Position, aus der sich gut kämpfen lässt, und eine berufliche Neuorientierung ist deshalb keine Kapitulation, sondern häufig die vernünftigere Entscheidung.

Häufige Fragen

Was ist Bossing?

Mobbing durch Vorgesetzte: das systematische, über längere Zeit fortgesetzte Anfeinden, Ausgrenzen oder Herabwürdigen einer weisungsgebundenen Person. Typisch sind Aufgabenentzug oder gezielte Überforderung, vorenthaltene Informationen, öffentliche Kritik und Ausschluss aus Besprechungen.

Was ist der Unterschied zwischen Bossing, Mobbing und Staffing?

Mobbing ist der Oberbegriff. Bossing bezeichnet die Richtung von oben nach unten, also durch Vorgesetzte, Staffing die umgekehrte Richtung von Beschäftigten gegen ihre Führungskraft. Der Unterschied ist die Machtasymmetrie: Beim Bossing entscheidet dieselbe Person über Aufgaben, Beurteilung und Urlaub.

Persönliche Beratung

Was bedeutet das für Ihre Situation?

Begriffe erklären den Rahmen – die Entscheidung treffen Sie im eigenen Kontext. Unsere Beraterinnen und Berater ordnen ein, was für Ihren Weg wirklich zählt: in der Schul-, Studien- und Berufsberatung ebenso wie in der beruflichen Neuorientierung.