Richter werden in Deutschland: Notenhürde, Weg und Besoldung 2026
Der Weg zum Richteramt ist kein Bewerbungsverfahren im üblichen Sinn, sondern ein Notenmarkt. Entscheidend sind die Punkte aus zwei Staatsexamen – alles andere kommt danach. Dieses Berufsbild zeigt, welche Noten realistisch verlangt werden, wie die drei Jahre Probezeit ablaufen, was die R-Besoldung 2026 tatsächlich bringt und worin sich der Alltag vom Bild im Gerichtsfilm unterscheidet.
Was Richterinnen und Richter wirklich tun
Der öffentlich sichtbare Teil – die Verhandlung – ist der kleinere. Der größere besteht aus Aktenarbeit: Sachverhalte erfassen, Beweisangebote prüfen, Rechtsfragen recherchieren, Entscheidungen schreiben, die vor der nächsten Instanz halten. Ein Zivilrichter am Amtsgericht bearbeitet mehrere hundert Verfahren im Jahr parallel; die Kunst besteht darin, in jedem einzelnen den entscheidungserheblichen Kern schnell zu finden.
Die richterliche Unabhängigkeit nach Art. 97 GG ist dabei mehr als ein Schlagwort: Niemand – auch kein Gerichtspräsident – darf vorgeben, wie zu entscheiden ist. Die Kehrseite ist Einsamkeit in der Verantwortung. Am Einzelrichterdezernat gibt es niemanden, mit dem sich die Entscheidung teilen lässt.
Fünf Gerichtsbarkeiten, fünf verschiedene Berufe
| Gerichtsbarkeit | Typische Materie | Charakter der Arbeit |
|---|---|---|
| Ordentliche Gerichtsbarkeit – Zivil | Verträge, Miete, Bau, Verkehrsunfälle, Erbrecht | Hohe Fallzahl, starker Vergleichsdruck, viel Verhandlungsführung |
| Ordentliche Gerichtsbarkeit – Straf | von Ladendiebstahl bis Kapitalverbrechen | Belastende Sachverhalte, Zeugenvernehmung, hohe öffentliche Aufmerksamkeit |
| Arbeitsgerichtsbarkeit | Kündigungsschutz, Vergütung, Betriebsverfassung | Schnelle Verfahren, hoher Güteanteil, ehrenamtliche Beisitzer |
| Verwaltungsgerichtsbarkeit | Bau, Asyl, Beamtenrecht, Umwelt | Umfangreiche Akten, Auseinandersetzung mit Behörden, viel Schriftlichkeit |
| Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit | Rente, Pflege, Krankenversicherung, Steuern | Spezialmaterie, Gutachterlastigkeit, oft existenzielle Bedeutung für Klagende |
Der Weg: fünf Stufen bis zur Lebenszeiternennung
- Jurastudium mit Erstem Staatsexamen (4,5 – 5 Jahre)Neun bis zehn Semester Regelstudienzeit, danach die Erste Juristische Prüfung aus staatlichem Pflichtteil und universitärer Schwerpunktprüfung. Wer hier unter neun Punkten bleibt, sollte den Justizweg frühzeitig hinterfragen.
- Rechtsreferendariat (2 Jahre)Vorbereitungsdienst mit Stationen bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung und Anwaltschaft. Unterhaltsbeihilfe je nach Land rund 1.300 bis 1.600 € brutto monatlich. Abschluss ist das Zweite Staatsexamen – die Note, die über die Einstellung entscheidet.
- Bewerbung und EinstellungsverfahrenBewerbung beim Justizministerium des jeweiligen Landes, nicht bei einzelnen Gerichten. Die Einstellungsgrenzen schwanken jährlich mit dem Bedarf; ein Blick auf mehrere Bundesländer erhöht die Chancen deutlich.
- Richter auf Probe (3 Jahre)Erste Verwendung meist am Amtsgericht oder bei der Staatsanwaltschaft, häufig mit Wechsel zwischen beiden. In dieser Zeit wird die fachliche und persönliche Eignung beurteilt – mit vollem Dezernat und echter Entscheidungsverantwortung ab dem ersten Tag.
- Ernennung auf LebenszeitNach bestandener Probezeit folgt die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit. Ab hier greift die volle Unabhängigkeit: Versetzung oder Amtsenthebung sind nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Besoldung 2026: Was Richter verdienen
Richter werden nicht nach Tarif bezahlt, sondern nach der Besoldungsordnung R des jeweiligen Landes. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind erheblich – beim Einstieg liegen zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Land rund 670 € im Monat.
| Stufe / Amt | Typische Position | Brutto/Monat | Brutto/Jahr |
|---|---|---|---|
| Referendariat | Rechtsreferendar/in | 1.300 – 1.600 € | 16.000 – 19.000 € |
| R1, Eingangsstufe | Richter auf Probe | 4.720 – 5.389 € | 57.000 – 65.000 € |
| R1, mittlere Stufen | Richter am Amts- oder Landgericht | ca. 6.000 – 6.800 € | 72.000 – 82.000 € |
| R1, Endstufe | nach rund 23 Dienstjahren | 7.500 – 8.100 € | 90.000 – 97.000 € |
| R2 | Vorsitzender Richter am Landgericht | ca. 7.700 – 9.000 € | 92.000 – 108.000 € |
| R3 und höher | Oberlandesgericht, Bundesgerichte, Präsidentenamt | ab ca. 9.500 € | ab ca. 114.000 € |
Hinzu kommen Familienzuschläge, Beihilfe im Krankheitsfall und die Pension. Im Nettovergleich mit der Großkanzlei sieht das Richteramt lange schlechter aus – bis man Arbeitszeit, Planbarkeit und Altersversorgung gegenrechnet. Die ausführliche Gegenüberstellung steht unter Öffentlicher Dienst oder Privatwirtschaft.
Eignungsprofil: Wer passt aufs Richterpult?
Das RIASEC-Profil des Richteramts ist IES – Investigative, Enterprising, Social. Der analytische Anteil dominiert, aber ohne die beiden anderen funktioniert es nicht: Verhandlungsführung verlangt Präsenz und Durchsetzungsfähigkeit, der Umgang mit Parteien in Ausnahmesituationen verlangt Zugewandtheit ohne Parteinahme.
Richter, Staatsanwalt, Notar: drei Wege aus demselben Examen
Alle drei Berufe setzen dieselbe Ausbildung voraus und verlangen ähnliche Noten. Was sie unterscheidet, ist die Rolle im Verfahren – und das entscheidet mehr über die Zufriedenheit als das Gehalt.
| Merkmal | Richter | Staatsanwalt | Notar |
|---|---|---|---|
| Rolle | entscheidet neutral | ermittelt und klagt an | beurkundet und berät neutral |
| Weisungsbindung | keine (Art. 97 GG) | hierarchisch weisungsgebunden | unabhängiges öffentliches Amt |
| Vergütung | R-Besoldung | R-Besoldung, identisch | Gebühren nach GNotKG, unternehmerisch |
| Arbeitsrhythmus | weitgehend selbst eingeteilt | Eildienst, Bereitschaft, Fristendruck | Termingeschäft, Mandantentakt |
| Typische Fehleinschätzung | „viel Verhandlung“ – tatsächlich viel Akte | „Ermittler wie im Krimi“ – tatsächlich Verfahrensleitung am Schreibtisch | „nur Unterschriften“ – tatsächlich Haftung für Gestaltung |
| Ausführlich | diese Seite | Berufsbild Staatsanwalt | Berufsbild Notar |
Arbeitsmarkt: Die Pensionierungswelle verändert die Lage
Über die kommenden Jahre erreicht ein großer Teil der in den 1970er- und 1980er-Jahren eingestellten Richterschaft die Altersgrenze. Gleichzeitig zieht die Großkanzlei mit Einstiegsgehältern jenseits von 140.000 € genau die Kandidatinnen und Kandidaten ab, die die Justiz sucht. Mehrere Länder haben ihre Einstellungsgrenzen deshalb bereits gesenkt oder Zulagen eingeführt.
Für Bewerber heißt das: Die Chancen sind besser als der Ruf des Berufs vermuten lässt – vor allem in Flächenländern und in den weniger nachgefragten Gerichtsbarkeiten wie der Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit.
Häufige Fragen zum Richterberuf
Welche Note braucht man, um Richter zu werden?
In der Regel ein Prädikatsexamen in beiden Staatsprüfungen, faktisch ab etwa neun Punkten („vollbefriedigend“) im Zweiten Examen. Die konkrete Grenze setzt jedes Bundesland nach Bedarf und Bewerberlage neu; sie schwankt jährlich und liegt in Ballungsländern höher als in Flächenländern.
Wie lange dauert es, Richter zu werden?
Realistisch acht bis zwölf Jahre: viereinhalb bis fünf Jahre Studium bis zum Ersten Examen, zwei Jahre Referendariat, danach drei Jahre als Richter auf Probe bis zur Ernennung auf Lebenszeit.
Was verdient ein Richter?
Der Einstieg in R1 liegt 2026 je nach Bundesland zwischen rund 4.720 und 5.389 € brutto im Monat, also etwa 57.000 bis 65.000 € im Jahr. In der Endstufe von R1 sind es 7.500 bis 8.100 € monatlich. Dazu kommen Familienzuschläge, Beihilfe und Pensionsanspruch.
Kann man ohne Prädikatsexamen Richter werden?
In Ausnahmefällen und abhängig vom Bundesland ja, insbesondere bei Nachwuchsmangel in bestimmten Gerichtsbarkeiten oder bei einschlägiger Zusatzqualifikation. Die Regel ist es nicht. Wer knapp unter der Grenze liegt, sollte gezielt mehrere Bundesländer prüfen und die weniger nachgefragten Gerichtsbarkeiten in Betracht ziehen.
Ist man als Richter wirklich unabhängig?
In der Sachentscheidung ja – Art. 97 GG schließt Weisungen aus, und Richter auf Lebenszeit können nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen versetzt werden. Nicht unabhängig ist man von der Geschäftsverteilung, von Personalausstattung und von der Überprüfung durch die Rechtsmittelinstanz.
Was unterscheidet Richter und Staatsanwalt?
Die Besoldung ist identisch, die Rolle nicht. Der Richter entscheidet neutral und ist weisungsfrei; der Staatsanwalt ermittelt, klagt an und ist in eine Weisungshierarchie eingebunden. In der Probezeit durchlaufen viele beide Stationen und entscheiden sich danach.
Wie belastend ist der Beruf?
Die Aktenlast ist hoch und in den meisten Ländern seit Jahren steigend. Hinzu kommt in Straf-, Familien- und Sozialsachen die inhaltliche Belastung durch die Sachverhalte selbst. Die Justiz bietet dafür Supervision an; die Selbstorganisation bleibt aber die entscheidende Schutzmaßnahme.
Wechseln im öffentlichen Dienst – ohne die Sicherheit aufzugeben
Die meisten, die im öffentlichen Dienst über Veränderung nachdenken, wollen nicht raus, sondern woandershin. Genau dafür gibt es Zwischenschritte, die zurückholbar sind: Laufbahnwechsel, Abordnung, Versetzung, Beurlaubung. Nur eine Entscheidung ist es nicht – die Entlassung auf eigenen Antrag. Was rechtlich möglich ist, was rückholbar bleibt und was ein Ausstieg bei der Altersversorgung kostet, steht unter Neuorientierung im öffentlichen Dienst.
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Prädikat knapp verfehlt – und jetzt?
Ein juristisches Examen unterhalb der Justizgrenze schließt viele sehr gute Wege nicht aus: Syndikus, Compliance, Verwaltung, Notariat über die Anwaltsschiene. Welcher davon zu Ihrem Profil passt, lässt sich diagnostisch klar beantworten.
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