Kostenlos · ohne Anmeldung

Nebenjob-Rechner: Wie viele Stunden sind drin?

Mindestlohn, Minijob-Grenze und die eigene Stundenzahl hängen zusammen. Stellen Sie Ihre Werte ein und sehen Sie sofort, was im Monat herauskommt – und ab wann die Grenze überschritten ist.

Ihre Angaben

Zeitraum
Wer arbeitet?
Euro brutto
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 Euro
Gerechnet wird mit 4,33 Wochen je Monat
Verdienst je Monat 602 Euro 43,3 Stunden im Monat
Minijob-Grenze 603 Euro Monatlich im Jahresdurchschnitt
Noch möglich 0,1 Std. pro Woche bis zur Grenze
Sie liegen im Minijob-Bereich. Bei diesem Verdienst bleibt die Beschäftigung eine geringfügige Beschäftigung.
Hinweis für Schülerinnen und Schüler unter 18: Das Jugendarbeitsschutzgesetz begrenzt die Arbeitszeit zusätzlich.

Was die Zahlen bedeuten

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Die Minijob-Grenze ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht einem Verdienst aus rund 43,3 Arbeitsstunden im Monat zum Mindestlohn – also etwa zehn Wochenstunden. Daraus ergeben sich 603 Euro im Monat für 2026 und 633 Euro für 2027.

Das ist der eigentliche Grund, warum die Grenze mitsteigt: Wer zum Mindestlohn arbeitet, soll bei einer Erhöhung nicht Stunden streichen müssen, um im Minijob zu bleiben. Wer mehr als den Mindestlohn verdient, erreicht die Grenze entsprechend früher.

Stunden pro WocheMonat bei 13,90 €Monat bei 14,60 €

Worauf Sie je nach Situation achten sollten

Schülerinnen und Schüler unter 18

Hier gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Grundregeln: Ab 13 Jahren sind mit Zustimmung der Eltern nur leichte Tätigkeiten erlaubt, in der Regel höchstens zwei Stunden täglich und nicht vor 8 oder nach 18 Uhr. Ab 15 Jahren sind in den Ferien bis zu vier Wochen im Jahr Vollzeit-Ferienjobs möglich, höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Der Mindestlohn gilt für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung nicht zwingend.

Studierende

Während der Vorlesungszeit gilt für sozialversicherungsfreie Werkstudententätigkeit die Grenze von 20 Wochenstunden. In den Semesterferien darf mehr gearbeitet werden. Wer nur einen Minijob hat, bleibt ohnehin unter dieser Schwelle. Beim BAföG zählt das eigene Einkommen mit – prüfen Sie die aktuellen Freibeträge beim zuständigen Amt, bevor Sie die Stundenzahl erhöhen.

Auszubildende

Ein Nebenjob neben der Ausbildung ist grundsätzlich möglich, muss aber mit den Ruhezeiten vereinbar sein und darf die Ausbildung nicht beeinträchtigen. Ein Blick in den Ausbildungsvertrag lohnt sich: Viele Betriebe verlangen eine Genehmigung.

Kindergeld

Für Kinder in einer ersten Ausbildung oder im Erststudium gibt es keine Einkommensgrenze beim Kindergeld. Erst nach einem ersten Berufsabschluss kommt es darauf an, wie viel neben einer weiteren Ausbildung gearbeitet wird.

Der Nebenjob ist geregelt – und die Richtung? Welcher Beruf zu Ihren Interessen und Fähigkeiten passt, klärt unser kostenloser Berufswahltest in wenigen Minuten.

Zum Berufswahltest

Häufige Fragen

Das hängt vom Stundenlohn ab, nicht von einer festen Stundenzahl. Entscheidend ist der Verdienst: 603 Euro im Monat im Jahresdurchschnitt (2026) beziehungsweise 633 Euro (2027). Zum Mindestlohn entspricht das rund 43 Stunden im Monat oder etwa zehn Stunden in der Woche. Wer 18 Euro pro Stunde verdient, erreicht die Grenze bereits nach gut 33 Stunden im Monat.

Ein gelegentliches Überschreiten ist zulässig, weil die Grenze im Jahresdurchschnitt gilt. Wird sie dauerhaft überschritten, liegt keine geringfügige Beschäftigung mehr vor: Es entstehen Sozialversicherungsbeiträge, und der Verdienst wird regulär abgerechnet. Der Übergangsbereich darüber ist gestaffelt, sodass die Abzüge nicht sprunghaft einsetzen.

Nicht in jedem Fall. Für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht zwingend. In der Praxis zahlen viele Betriebe trotzdem mindestens diesen Satz. Auch für Pflichtpraktika im Rahmen von Schule oder Studium gilt der Mindestlohn nicht.

Seit 2022 ist die Grenze dynamisch: Sie entspricht dem Verdienst aus einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum jeweiligen Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze mit – damit niemand Stunden reduzieren muss, nur um den Minijob-Status zu behalten.

Das hängt vom Umfang ab. Bis etwa zehn Wochenstunden berichten die meisten Schülerinnen, Schüler und Studierenden von keinen Nachteilen, teils sogar von besserer Struktur im Alltag. Deutlich mehr Stunden gehen dagegen häufig zulasten von Vorbereitung und Erholung – und damit zulasten der Abschlussnote, die später mehr wert ist als der Nebenverdienst.