Auch ohne Abitur kann man ein Studium aufnehmen, sogar ein einer Universität. Hierzu gibt es eine Vielfalt von Regelungen in allen Bundesländern. Laut Wissenschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen kann man im Rahmen eines Hochschulstudium auf Grund einer beruflichen Aufstiegsfortbildung auch beim Vorliegen anderer Zugangsvoraussetzungen eine Zulassung zum Studium erfolgen.

So können Meister oder Personen in einer vergleichbaren Position, z.B. IHK-Fachwirte oder IHK-Fachkaufleute, direkt ins Studium durchstarten. Ihre bereits erworbenen Kompetenzen entsprechen denen eines Abiturs und reichen somit aus, um auch ohne vorherige Prüfung einen Zugang zu allen Studiengängen an sämtlichen Universitäten und Fachhochschulen, jedoch nur in Nordrhein-Westfalen, zu erhalten.

Aber auch ohne Meisterbrief steht Studieninteressierten der Weg an die Hochschule offen. Studierwilllige, die eine mindestens zweijährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und mindestens drei Jahre in ihrem erlernten Beruf tätig waren, können direkt und ohne Zugangsprüfung einen Studiengang beginnen, der fachlich ihrer Ausbildung und Berufspraxis entspricht. Hierüber entscheidet im Einzelfall die jeweilige Hochschule.

Mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Ausbildung und drei Jahren Berufspraxis können Studieninteressierte ohne Abitur aber auch Fächer studieren, die nicht ihrem bisherigen Berufsweg entsprechen. Mit diesen Qualifikationen haben sie die Wahl zwischen einem Probestudium oder einer Zugangsprüfung an der jeweiligen Hochschule.

Manche Studiengänge sind durch einen örtlichen Numerus clausus (Nc) zulassungsbeschränkt, weil es mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze gibt. Bei solchen Fächern hält jede Hochschule eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen für Meister und Berufserfahrene bereit, die ein fachverwandtes Studium beginnen möchten und ermöglicht so auch für NC-Studiengänge das Studieren ohne Abitur. Die entsprechende Bewerbung richten Studieninteressierte direkt an die jeweilige Hochschule.

Andere beruflich Qualifizierte müssen bei NC-Studiengängen grundsätzlich eine Zugangsprüfung ablegen. Ein Probestudium ist nicht möglich. Mit der Note aus der Zugangsprüfung bewirbt man sich dann um einen Studienplatz an der Hochschule.

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Über den Autor Jan Bohlken

Jan Bohlken (Gründer & Inhaber des Profiling Institut) ist Studien- und Berufsberater, Karrierecoach und Personalberater. Im Blog des Profiling Instituts setzt er sich regelmäßig mit den verschiedensten Themen aus dem Umfeld Schule, Studium, Karriere und Bildung auseinander.