Duale Ausbildung · 3 Jahre · HWKStaatlich anerkannt seit 2007

Bestattungsfachkraft: Ausbildung, Gehalt und Karriere

Ein junger Beruf mit sehr alter Aufgabe: Erst 2003 als Erprobung eingeführt und seit 2007 staatlich anerkannt. Bestattungsfachkräfte versorgen Verstorbene, organisieren Trauerfeiern und begleiten Angehörige in einer Ausnahmesituation. Der Beruf verbindet Handwerk, Organisation, Recht und Trauerpsychologie – eine Kombination, die es sonst nicht gibt.

3 Jahre
Duale Ausbildung, verkürzbar
seit 2007
Staatlich anerkannter Ausbildungsberuf
3 Berufsschulen
Bundesweit – Unterricht in Blöcken
SEC
RIASEC-Interessencode
Steckbrief

Kurzüberblick: Bestattungsfachkraft

Bestattungsfachkräfte – umgangssprachlich Bestatter – übernehmen alle Aufgaben rund um einen Todesfall: Bergung, Überführung und Versorgung Verstorbener, Beratung der Hinterbliebenen, Organisation von Trauerfeier und Beisetzung sowie die Abwicklung sämtlicher Formalitäten. Der Beruf ist nach § 4 BBiG und § 25 Handwerksordnung anerkannt; die Abschlussprüfung erfolgt vor der Handwerkskammer.

Ausbildungsdauer3 Jahre, um 6 oder 12 Monate verkürzbar
LernortBestattungsunternehmen oder Friedhofsverwaltung plus Blockunterricht
RechtsgrundlageAusbildungsverordnung vom 07.05.2007, in Kraft seit 01.08.2007
AbschlussAbschlussprüfung vor der Handwerkskammer
VergütungEmpfehlung des Bundesverbands, betrieblich unterschiedlich
EinsatzorteBestattungsinstitut, Friedhofsverwaltung, Krematorium
ZugangFormal keiner, häufig mittlere Reife erwartet
PerspektiveBestattermeister, Thanatopraktiker, eigenes Institut
Arbeitsalltag

Aufgaben & Arbeitsalltag

Der Alltag ist unvorhersehbar und emotional fordernd. Sie arbeiten körperlich bei Überführung und Versorgung, organisatorisch bei Terminen und Behördenwegen und beratend im Gespräch mit Angehörigen. Rufbereitschaft gehört dazu – ein Todesfall folgt keinem Dienstplan.

01

Verstorbene bergen und überführen

Abholung aus Wohnung, Klinik oder Pflegeeinrichtung und fachgerechter Transport.

02

Versorgen und einbetten

Hygienische Versorgung, Einkleiden, kosmetische Behandlung und Einbettung im Sarg.

03

Angehörige beraten

Bestattungsart, Sarg oder Urne, Grabstelle, Ablauf und Kosten besprechen.

04

Trauerfeier organisieren

Termine mit Friedhof, Redner und Musik abstimmen, Blumenschmuck und Dekoration planen.

05

Formalitäten abwickeln

Sterbeurkunde, Standesamt, Versicherungen, Renten und Abmeldungen erledigen.

06

Bestattungsvorsorge beraten

Zu Vorsorgeverträgen, Treuhandkonten und Finanzierungsmöglichkeiten informieren.

Rechtsstatus & Wandel

Vom angelernten Gewerbe zum geregelten Beruf

Bis Anfang der 2000er-Jahre gab es keine geordnete Ausbildung – Bestatter lernten im Betrieb. Auf Betreiben des Bundesverbands Deutscher Bestatter wurde 2003 eine Erprobungsverordnung erlassen; seit dem 1. August 2007 ist die Bestattungsfachkraft ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Anerkennung erfolgt zugleich nach der Handwerksordnung für das Bestattungsgewerbe, Anlage B Abschnitt 2.

Nur drei Berufsschulen bundesweit

Der schulische Teil findet als Blockunterricht in Bad Kissingen, Wermelskirchen oder Springe statt. Das bedeutet mehrwöchige Aufenthalte außerhalb des Wohnorts – ein Punkt, den viele erst spät bedenken.

Bestattungskultur im Wandel

Das Verhältnis von Feuer- zu Erdbestattung liegt inzwischen bei etwa 70 zu 30. Hinzu kommen rund 70 Friedwälder in Deutschland – die Angebotspalette ist deutlich breiter geworden.

Auch für Quereinsteiger offen

Der Beruf wird ausdrücklich auch von Umschülern und Quereinsteigern ergriffen. Bei Umschulung oder guten Leistungen ist eine Verkürzung um 6 oder 12 Monate möglich.

Lerninhalte

Ausbildungsinhalte: Was in den drei Jahren vermittelt wird

Die Ausbildung verbindet kaufmännische, handwerkliche, rechtliche und psychologische Inhalte – eine ungewöhnlich breite Mischung.
01

Versorgung Verstorbener

Bergung, Überführung, hygienische Versorgung, Einkleidung und Einbettung.

02

Trauerpsychologie

Trauerphasen verstehen, Gesprächsführung und Umgang mit starken Emotionen.

03

Bestattungsrecht

Landesbestattungsgesetze, Fristen, Totenschein, Standesamt und Friedhofssatzungen.

04

Bestattungsarten

Erd-, Feuer-, See- und Baumbestattung sowie ihre jeweiligen Anforderungen.

05

Grabtechnik und Friedhofswesen

Grabarten, Ruhefristen, Aushub und Zusammenarbeit mit der Friedhofsverwaltung.

06

Warenkunde und Dekoration

Särge, Urnen, Textilien, Blumenschmuck und Raumgestaltung.

07

Kaufmännische Grundlagen

Kalkulation, Rechnungswesen, Vorsorgeverträge und Treuhandabwicklung.

08

Kulturen und Religionen

Bestattungsriten verschiedener Religionen und kulturelle Besonderheiten.

Selbstcheck

Passt der Beruf zu mir?

Der Beruf verlangt emotionale Stabilität, Diskretion und die Fähigkeit, Nähe und Distanz zugleich zu halten. Wer das mitbringt, findet eine Aufgabe, die viele als ungewöhnlich sinnstiftend erleben. Ob Sie diese Anforderungen mitbringen, ist keine Frage des Zutrauens, sondern der Diagnostik. Eine professionelle Berufsberatung liefert dazu eine belastbare Einschätzung.

Formale Voraussetzungen

  • Formal ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben
  • In der Praxis häufig mittlere Reife erwartet
  • Volljährigkeit wird von vielen Betrieben vorausgesetzt
  • Führerschein Klasse B ist praktisch unverzichtbar
  • Körperliche Belastbarkeit für Überführungen
  • Bereitschaft zu Rufbereitschaft und Wochenenddienst

Persönliche Eigenschaften

  • Emotionale Stabilität – Nähe zeigen, ohne zu zerbrechen
  • Diskretion und absolute Verschwiegenheit
  • Einfühlungsvermögen im Beratungsgespräch
  • Organisationsstärke unter Zeitdruck
  • Gepflegtes, ruhiges Auftreten
  • Respekt vor unterschiedlichen Religionen und Riten
S
E
C

RIASEC-Profil: SEC – Social · Enterprising · Conventional

Der Beruf führt mit intensiver Begleitung von Menschen in Ausnahmesituationen (S), verbindet sie mit organisierendem und beratendem Handeln (E) sowie streng frist- und rechtsgebundener Abwicklung (C).

Ein R-Anteil kommt hinzu, den viele unterschätzen: Überführung und Versorgung sind körperliche Arbeit. Ihren persönlichen Code ermitteln Sie kostenlos im Berufswahltest.

Ein Beruf mit besonderer Verantwortung

Sinnstiftend und belastend zugleich – eine Entscheidung, die gut geprüft sein will. Der Berufswahltest hilft weiter.

Berufswahltest starten →
Verdienst

Gehalt: Vergütung in der Ausbildung & Einstiegsgehalt

Es gibt keinen bundesweiten Tarifvertrag. Der Bundesverband Deutscher Bestatter empfiehlt eine angemessene Ausbildungsvergütung; die tatsächliche Höhe unterscheidet sich zwischen Betrieben erheblich.

Vergütung und Rahmenbedingungen

Merkmal
Ausgestaltung
Hinweis
Bedeutung
Ausbildungsvergütung
Verbandsempfehlung
kein Flächentarif
aktiv nachfragen und vergleichen
Friedhofsverwaltung
häufig öffentlicher Dienst
planbarer
meist bessere Vergütung
Rufbereitschaft
weit verbreitet
Zuschläge unterschiedlich
vor Vertragsabschluss klären
Gesetzliches Minimum 2026
724 / 854 / 977 €
nach § 17 BBiG
bindende Untergrenze

Ein oft übersehener Punkt: Findet die Ausbildung in einer Friedhofsverwaltung statt, gilt sie als Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes – mit entsprechend anderer Vergütungsgrundlage und planbareren Arbeitszeiten. Klären Sie außerdem vorab, wie Rufbereitschaft vergütet wird.

Einstiegsgehalt nach der Ausbildung

Nach der Abschlussprüfung liegt das Einkommen im mittleren Bereich, mit spürbaren Unterschieden zwischen Instituten und öffentlichen Trägern. Fachlich am wertvollsten sind die Fortbildungen zum Geprüften Bestatter, zum Thanatopraktiker und – als höchste Stufe – zum Bestattermeister, der zur Selbstständigkeit und zur Ausbildung berechtigt.

Einstieg
mittleres Niveau
Stark betriebsabhängig
Mit Fortbildung
höher
Geprüfter Bestatter, Thanatopraktiker
Bestattermeister
oberes Segment
Mit eigenem Institut oder Leitungsfunktion
Ausbildungsablauf

Ausbildungsablauf: Betrieb und Blockunterricht

Die dreijährige Ausbildung findet im Bestattungsunternehmen oder in einer Friedhofsverwaltung statt; der Berufsschulunterricht erfolgt in Blöcken an einer von drei Schulen bundesweit.

1. Jahr

Grundlagen

Versorgung Verstorbener, Hygiene, Warenkunde, Bestattungsrecht und Fahrdienst.

2. Jahr

Beratung und Organisation

Trauerpsychologie, Beratungsgespräch, Trauerfeier, Dekoration und Formalitäten.

Zwischenprüfung

Etwa nach der Hälfte

Schriftliche und praktische Aufgaben; Verkürzung um 6 oder 12 Monate möglich.

3. Jahr

Eigenverantwortung

Selbstständige Fallbegleitung, Vorsorgeberatung, Kalkulation und Vertragsabwicklung.

Abschluss

Prüfung vor der Handwerkskammer

Praktische und schriftliche Teile; Abschluss als Bestattungsfachkraft.

Perspektiven

Karrierewege: Meister, Thanatopraxie, eigenes Institut

Die Fortbildungslandschaft ist klar geordnet – vom Geprüften Bestatter bis zum Bestattermeister, dessen Prüfung bundeseinheitlich geregelt ist. Welcher Entwicklungsweg wirtschaftlich und persönlich trägt, sollte nicht dem Zufall überlassen bleiben. Eine Berufsberatung hilft, die Entscheidung fundiert vorzubereiten.

Aufstiegsfortbildungen

Der geregelte Weg nach oben.

  • Geprüfte/r Bestatter/in
  • Bestattermeister/in
  • Ausbildungsberechtigung
  • Eigenes Bestattungsinstitut

Fachlich spezialisieren

Anspruchsvolle Zusatzqualifikationen.

  • Geprüfte/r Thanatopraktiker/in
  • Trauerbegleitung
  • Überführungen ins Ausland
  • Vorsorge und Treuhandabwicklung

Träger wechseln

Die Arbeitsbedingungen unterscheiden sich deutlich.

  • Friedhofsverwaltung im öffentlichen Dienst
  • Krematorium
  • Großes Bestattungsinstitut
  • Bestattungsvorsorge und Versicherung

Angrenzende Wege

Der Beruf öffnet weitere Felder.

  • Trauerredner/in
  • Hospiz- und Palliativbegleitung
  • Friedhofsverwaltung
  • Betriebswirt/in im Handwerk
Ehrliche Bilanz

Pro & Contra: Stärken und Herausforderungen des Berufs

Ein sinnstiftender Beruf mit ungewöhnlicher Aufgabenbreite – und einer emotionalen Belastung, die man nicht unterschätzen darf.

Was für den Beruf spricht

  • Sehr breite Ausbildung – Handwerk, Recht, Beratung, Kaufmännisches
  • Als sinnstiftend erlebte Aufgabe
  • Krisenfeste Nachfrage unabhängig von der Konjunktur
  • Auch für Quereinsteiger und Umschüler offen
  • Verkürzung um 6 oder 12 Monate möglich
  • Klar geregelter Weg bis zum Bestattermeister

Was Sie wissen sollten

  • Hohe emotionale Belastung im Umgang mit Trauer und Tod
  • Rufbereitschaft, Wochenend- und Nachtdienste
  • Körperlich fordernd bei Überführungen
  • Nur drei Berufsschulen – Blockunterricht mit Auswärtsaufenthalt
  • Kein bundesweiter Tarifvertrag
  • Gesellschaftliche Berührungsängste im Umfeld
Abgrenzung

Bestattungsfachkraft vs. Steinmetz vs. Friedhofsgärtner

Drei Berufe rund um Bestattung und Friedhof mit sehr unterschiedlichem Schwerpunkt.

Kriterium
Bestattungsfachkraft
Steinmetz/in
Gärtner/in Friedhof
Schwerpunkt
Beratung und Organisation
Grabmalgestaltung
Grabpflege und Bepflanzung
Kontakt zu Trauernden
sehr hoch
hoch
mittel
Körperliche Arbeit
hoch
sehr hoch
hoch
Rechtsanteil
sehr hoch
gering
gering
Rufbereitschaft
ja
nein
nein
Abschluss vor
Handwerkskammer
Handwerkskammer
Landwirtschaftskammer
RIASEC-Profil
SEC
RAI
RIE
Expertenstimmen

Einschätzung unserer Berater

Jan Bohlken

Jan Bohlken

Gründer & Geschäftsführer Profiling Institut · Dipl.-Sozioökonom

„Das ist ein bemerkenswert junger Beruf – erst seit 2007 staatlich anerkannt, vorher wurde im Betrieb angelernt. Die Ausbildung ist ungewöhnlich breit: Handwerk, Recht, Kaufmännisches und Trauerpsychologie in einem. Zwei praktische Hinweise: Es gibt bundesweit nur drei Berufsschulen, der Unterricht läuft in Blöcken mit Auswärtsaufenthalt. Und wenn Sie planbare Arbeitszeiten brauchen, schauen Sie auf Friedhofsverwaltungen – dort gilt die Ausbildung als Beruf des öffentlichen Dienstes.“

Raphaela Peitsch

Raphaela Peitsch

Diplom-Psychologin · DGSF-zertifiziert

„Bei keinem anderen Beruf prüfe ich die emotionale Belastbarkeit so genau. Es geht nicht darum, unberührt zu bleiben – wer nichts fühlt, kann Angehörige nicht begleiten. Es geht darum, Nähe zu zeigen und trotzdem handlungsfähig zu sein, und nach Dienstschluss wieder abschalten zu können. Besonders belastend sind Fälle mit Kindern; darauf sollte man vorbereitet sein und wissen, dass es dazu Supervision gibt. Wer diese Trennung schafft, erlebt den Beruf oft als eine der sinnvollsten Aufgaben überhaupt.“

Häufige Fragen

Bestattungsfachkraft – FAQ

Die Erprobung begann am 1. August 2003; seit dem 1. August 2007 ist die Bestattungsfachkraft ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Zuvor wurden Bestatter im Betrieb angelernt. Die Anerkennung erfolgt nach § 4 BBiG und § 25 Handwerksordnung für das Bestattungsgewerbe; die Abschlussprüfung legen Sie vor der Handwerkskammer ab.

An nur drei Berufsschulen bundesweit: in Bad Kissingen, Wermelskirchen und Springe. Der Unterricht erfolgt als Blockunterricht, also in mehrwöchigen Abschnitten mit Aufenthalt vor Ort. Das sollten Sie bei der Planung einkalkulieren – es bedeutet regelmäßige Abwesenheit vom Wohnort und vom Betrieb.

Für Ausbildungsverhältnisse, die 2026 beginnen, beträgt die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG 724 € im ersten, 854 € im zweiten und 977 € im dritten Ausbildungsjahr. Im Handwerk gelten häufig Innungstarife, die darüber liegen; die Unterschiede zwischen Gewerken und Regionen sind allerdings erheblich.

Spürbar – und das sollte man vorher ehrlich prüfen. Sie begegnen täglich Trauer und begleiten Menschen in einer Ausnahmesituation; besonders fordernd sind Fälle mit Kindern oder plötzlichen Todesfällen. Entscheidend ist die Fähigkeit, Nähe zu zeigen und trotzdem handlungsfähig zu bleiben sowie nach Dienstschluss abzuschalten. Viele Betriebe bieten Supervision an – fragen Sie danach.

Ja. Eine Verkürzung um 6 oder 12 Monate ist möglich – etwa bei Umschulung, bei sehr guten Leistungen in den ersten anderthalb Jahren oder bei höherem Schulabschluss. Der Beruf steht ausdrücklich auch Quereinsteigern offen; viele Betriebe schätzen Lebenserfahrung gerade im Beratungsgespräch.

Deutlich. Bis in die 1990er-Jahre war die Erdbestattung die Regel; heute liegt das Verhältnis von Feuer- zu Erdbestattung bei etwa 70 zu 30. Hinzugekommen sind neue Formen wie Baumbestattungen – in Deutschland gibt es inzwischen rund 70 Friedwälder – sowie See- und anonyme Bestattungen. Die Beratung ist dadurch anspruchsvoller geworden.

Ein klar geordneter Weg: zunächst der Geprüfte Bestatter, dann der Bestattermeister, dessen Prüfung bundeseinheitlich geregelt ist und zur Selbstständigkeit sowie zur Ausbildung berechtigt. Fachlich besonders anspruchsvoll ist die Qualifikation zum Geprüften Thanatopraktiker – der aufwendigen hygienisch-konservierenden Versorgung Verstorbener.

Formal keinen bestimmten; in der Praxis erwarten viele Betriebe die mittlere Reife. Wichtiger sind emotionale Stabilität, Diskretion und ein gepflegtes, ruhiges Auftreten. Praktisch unverzichtbar ist der Führerschein Klasse B für Überführungen; viele Betriebe setzen zudem Volljährigkeit voraus.

Vor der Bewerbung Klarheit gewinnen

Ein Beruf, den viele als besonders sinnstiftend erleben – und der emotionale Stabilität verlangt. Ob das Profil passt, klären wir mit wissenschaftlich validierter Diagnostik nach DIN 33430. An sieben Standorten oder online.

Weiterführende Themen

Quellen & Methodik

  • Verordnung über die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft vom 07.05.2007, in Kraft seit 01.08.2007; sie löste die Erprobungsverordnung vom 03.07.2003 ab.
  • Rechtsgrundlage: Anerkennung nach § 4 Abs. 1 BBiG und nach § 25 Handwerksordnung für das Gewerbe Nr. 50, Bestattungsgewerbe, Anlage B Abschnitt 2; im öffentlichen Dienst als Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes.
  • Berufsschulstandorte: Bad Kissingen, Wermelskirchen und Springe; Unterricht in Blockform. KMK-Rahmenlehrplan seit dem Schuljahr 2003/2004.
  • Bestattungskultur: Verhältnis Feuer- zu Erdbestattung etwa 70 zu 30; rund 70 Friedwälder in Deutschland.
  • Fortbildungen: Geprüfte/r Bestatter/in, Geprüfte/r Thanatopraktiker/in sowie Bestattermeister/in nach bundeseinheitlicher Verordnung.
  • § 17 BBiG zur Mindestausbildungsvergütung 2026 (724 / 854 / 977 €); ein bundesweiter Tarifvertrag besteht nicht.
  • RIASEC-Modell nach John L. Holland (1997): „Making Vocational Choices“, 3. Auflage, PAR.