Duale Ausbildung · 3 JahreÖffentlicher Dienst · TVöD

Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen

Wer arbeitslos wird, braucht schnell Klarheit: Welche Leistungen stehen zu, welche Unterlagen fehlen, welche Vermittlung ist realistisch? Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen bearbeiten Anträge, beraten Kundinnen und Kunden und halten die Verfahren der Arbeitsverwaltung am Laufen.

3 Jahre
Duale Ausbildung
Bundesagentur
Größter Ausbilder
TVöD / TV-BA
Tarifgebunden
CSE
RIASEC-Interessencode
Steckbrief

Kurzüberblick: Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen

Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen bearbeiten Anträge auf Geldleistungen und informieren zu Angeboten der Arbeitsförderung: Sie prüfen Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch, berechnen Leistungen, erteilen Auskünfte, nehmen Arbeitsuchende und Stellenangebote auf und wirken bei Vermittlung und Förderung mit.

Ausbildungsdauer3 Jahre, bei guten Leistungen verkürzbar
LernortAgentur für Arbeit oder Jobcenter plus Berufsschule
RechtsgrundlageVor allem SGB II und SGB III
AbschlussAbschlussprüfung vor der zuständigen Stelle
VergütungNach TVöD beziehungsweise TV-BA
EinsatzorteAgenturen für Arbeit, Jobcenter, kommunale Träger
ZugangMeist mittlerer Schulabschluss
PerspektiveAufstieg im gehobenen Dienst, Beratungsfachkraft
Arbeitsalltag

Aufgaben & Arbeitsalltag

Der Alltag ist geprägt von Aktenlage, Fachverfahren und Gesprächen. Ein Teil der Arbeit findet am Bildschirm statt, ein erheblicher Teil im direkten Kontakt – oft mit Menschen in belastenden Lebenslagen.

01

Anträge prüfen

Unterlagen auf Vollständigkeit und Anspruch nach SGB prüfen.

02

Leistungen berechnen

Arbeitslosengeld und weitere Geldleistungen ermitteln und bescheiden.

03

Auskünfte erteilen

Zu Ansprüchen, Fristen und Mitwirkungspflichten informieren.

04

Arbeitsuchende aufnehmen

Daten erfassen, Profil anlegen, erste Schritte klären.

05

Stellenangebote bearbeiten

Angebote von Betrieben aufnehmen und passende Personen zuordnen.

06

Förderung vorbereiten

Maßnahmen und Bildungsgutscheine mit vorbereiten und dokumentieren.

Rechtsrahmen

Warum das Sozialgesetzbuch den Beruf prägt

Fast jede Entscheidung in diesem Beruf beruht auf einer Rechtsgrundlage. Ob Arbeitslosengeld gezahlt wird, wie lange und in welcher Höhe, ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch III; die Grundsicherung folgt dem SGB II. Ermessen gibt es, aber es ist gebunden und muss begründet werden.

Leistung und Vermittlung

Der Beruf deckt beide Seiten ab: die Geldleistung mit Antragsprüfung und Bescheid sowie die Arbeitsvermittlung mit Stellenangeboten und Förderinstrumenten. In größeren Dienststellen wird später oft spezialisiert.

Abgrenzung zum Studium

Wer Beratungsfachkraft werden will, absolviert in der Regel ein duales Studium im gehobenen Dienst. Die Ausbildung führt zunächst in die Sachbearbeitung – der Aufstieg bleibt aber ausdrücklich offen.

Digitalisierung der Verfahren

Anträge laufen zunehmend online, Fachverfahren prüfen automatisch vor. Das verschiebt die Arbeit weg von der reinen Erfassung hin zu Prüfung, Beratung und Klärung schwieriger Fälle.

Lerninhalte

Ausbildungsinhalte: Was in den drei Jahren vermittelt wird

Die Ausbildung verbindet Sozialrecht und Verwaltungshandeln mit Gesprächsführung.
01

Sozialrecht

SGB II und SGB III, Anspruchsvoraussetzungen und Fristen.

02

Leistungsberechnung

Bemessungsentgelt, Anspruchsdauer und Anrechnungen.

03

Verwaltungsverfahren

Bescheide, Anhörung, Widerspruch und Rechtsbehelfe.

04

Arbeitsmarkt

Berufskunde, Branchenwissen und regionale Arbeitsmarktlage.

05

Vermittlung

Stellenangebote, Profiling und Förderinstrumente.

06

Gesprächsführung

Beratung, Umgang mit Konflikten und schwierigen Lagen.

07

Datenschutz

Sozialgeheimnis, Aktenführung und Auskunftsrechte.

08

Büroorganisation

Fachverfahren, Terminsteuerung und Dokumentation.

Selbstcheck

Passt der Beruf zu mir?

Der Beruf verlangt Genauigkeit im Recht, Belastbarkeit im Gespräch und Verschwiegenheit. Ob Ihr Interessen- und Fähigkeitsprofil tatsächlich zu diesen Anforderungen passt, lässt sich in einer Berufsberatung objektiv klären – mit validierten Testverfahren statt mit Bauchgefühl.

Formale Voraussetzungen

  • Meist mittlerer Schulabschluss erwartet
  • Gute Noten in Deutsch und Mathematik
  • Interesse an Rechtsfragen
  • Sicheres Auftreten im Gespräch
  • Sorgfältiges Arbeiten
  • Einwandfreies Führungszeugnis

Persönliche Eigenschaften

  • Genauigkeit bei Fristen und Berechnungen
  • Belastbarkeit im Umgang mit Notlagen
  • Abgrenzungsfähigkeit ohne Kaltherzigkeit
  • Verschwiegenheit beim Sozialgeheimnis
  • Geduld beim Erklären komplizierter Regeln
  • Bereitschaft, Rechtsänderungen laufend nachzuvollziehen
C
S
E

RIASEC-Profil: CSE – Conventional · Social · Enterprising

Der Beruf verbindet regelgebundene, sorgfältige Fallbearbeitung nach Rechtsvorschriften (C) mit Beratung von Menschen in schwierigen Lebenslagen (S) und dem überzeugenden Vertreten von Entscheidungen (E).

Wer stärker beraten als bescheiden möchte, sollte den gehobenen Dienst prüfen. Ihren persönlichen Code ermitteln Sie kostenlos im Berufswahltest.

Verwaltung mit Menschen?

Recht anwenden und dabei beraten. Der Berufswahltest hilft weiter.

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Verdienst

Gehalt: Vergütung in der Ausbildung & Einstiegsgehalt

Ausgebildet wird im öffentlichen Dienst. Die Vergütung folgt dem TVöD beziehungsweise dem Tarifvertrag der Bundesagentur und liegt im oberen Bereich der kaufmännischen Ausbildungen.

Vergütung und Profil nach Einsatzfeld

Einsatzfeld
Schwerpunkt
Vergütungsniveau
Hinweis
Agentur für Arbeit
Leistung und Vermittlung
gut bis sehr gut
TV-BA
Jobcenter
Grundsicherung nach SGB II
gut bis sehr gut
höhere Fallbelastung
Kommunaler Träger
Kommunale Leistungen
gut
TVöD
Gesetzliches Minimum 2026
724 / 854 / 977 €
nach § 17 BBiG

Fragen Sie, ob Sie in der Agentur oder im Jobcenter eingesetzt werden. Die Rechtskreise SGB III und SGB II unterscheiden sich deutlich in Klientel, Fallzahlen und emotionaler Belastung – bei formal gleichem Abschluss.

Einstiegsgehalt nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung ist die Übernahme im öffentlichen Dienst häufig, die Beschäftigung sehr sicher. Der Weg führt über Fortbildungen oder ein duales Studium in den gehobenen Dienst.

Einstieg
TVöD / TV-BA
In der Sachbearbeitung
Mit Berufserfahrung
höhere Stufe
Schwierige Fälle, Teamaufgaben
Gehobener Dienst
oberes Segment
Beratung und Vermittlung, Führung
Ausbildungsablauf

Ausbildungsablauf: Vom Antrag zum Bescheid

Die dreijährige Ausbildung wechselt zwischen Dienststelle, Berufsschule und internen Lehrgängen.

1. Jahr

Grundlagen

Sozialrecht, Verwaltungshandeln, Büroorganisation und Datenschutz.

2. Jahr

Leistung

Anspruchsprüfung, Berechnung, Bescheide und Widerspruch.

Zwischenprüfung

Etwa nach der Hälfte

Schriftliche Aufgaben zu den bisherigen Inhalten.

3. Jahr

Vermittlung

Stellenbearbeitung, Förderinstrumente und Beratungsgespräche.

Abschluss

Abschlussprüfung

Schriftliche Teile und ein praktisches Fallgespräch.

Perspektiven

Karrierewege: Gehobener Dienst, Beratung, Spezialisierung

Wer Recht sicher anwendet und gut berät, hat im öffentlichen Dienst planbare Wege. Welcher dieser Wege zu Ihnen passt, hängt von Interessen, Belastbarkeit und Lebensplanung ab – und genau das ist Gegenstand einer Berufsberatung.

In den gehobenen Dienst

Der klassische Aufstiegsweg.

  • Duales Studium Arbeitsmarktmanagement
  • Beratungsfachkraft
  • Teamleitung
  • Höhere Entgeltgruppe

Fachlich spezialisieren

Gefragte Vertiefungen.

  • Widerspruchsstelle
  • Arbeitgeberservice
  • Reha und Teilhabe
  • Berufsberatung

Querschnittsaufgaben

Weg vom Einzelfall.

  • Qualitätssicherung
  • Controlling und Statistik
  • Innerer Dienst
  • Schulung neuer Kräfte

Weiterbildung

Auch berufsbegleitend möglich.

  • Verwaltungsfachwirt/in
  • B.A. Public Management
  • Sozialrecht
  • Personalwesen
Ehrliche Bilanz

Pro & Contra: Stärken und Herausforderungen des Berufs

Ein sicherer Verwaltungsberuf mit hoher gesellschaftlicher Relevanz – und mit emotionaler Last.

Was für den Beruf spricht

  • Sehr sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
  • Tarifliche Vergütung über dem kaufmännischen Schnitt
  • Geregelte Arbeitszeiten ohne Schichtdienst
  • Sinnstiftende Aufgabe in schwierigen Lebenslagen
  • Klare Aufstiegswege in den gehobenen Dienst
  • Gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Was Sie wissen sollten

  • Emotional belastende Gespräche
  • Hohe Fallzahlen, besonders im Jobcenter
  • Komplexes Recht mit häufigen Änderungen
  • Wenig Gestaltungsspielraum bei gebundenem Ermessen
  • Konflikte bei ablehnenden Bescheiden
  • Büroarbeit mit hohem Bildschirmanteil
Abgrenzung

Arbeitsmarktdienstleistungen vs. Sozialversicherung vs. Verwaltungsfachangestellte

Drei Verwaltungsberufe mit unterschiedlichem Rechtsgebiet.

Kriterium
Arbeitsmarktdienstleistungen
Sozialversicherung
Verwaltungsfachangestellte
Dauer
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
Rechtsgebiet
SGB II und III
SGB IV bis VII
allgemeines Verwaltungsrecht
Arbeitgeber
Bundesagentur, Jobcenter
Kranken- und Rentenkassen
Kommune, Land, Bund
Kundenkontakt
sehr hoch
hoch
mittel
Emotionale Last
hoch
mittel
gering bis mittel
Tarif
TV-BA / TVöD
TVöD / eigene
TVöD
RIASEC-Profil
CSE
CSE
CSE
Expertenstimmen

Einschätzung unserer Berater

Jan Bohlken

Jan Bohlken

Gründer & Geschäftsführer Profiling Institut · Dipl.-Sozioökonom

„Dieser Beruf wird bei der Berufswahl häufig unterschätzt, weil das Wort Arbeitsverwaltung nach reiner Aktenarbeit klingt. Tatsächlich sitzen Sie täglich Menschen gegenüber, deren Existenz gerade unsicher geworden ist. Wer das aushält und dabei rechtlich sauber bleibt, findet einen ausgesprochen sicheren und sinnvollen Arbeitsplatz.“

Raphaela Peitsch

Raphaela Peitsch

Diplom-Psychologin · DGSF-zertifiziert

„Diagnostisch entscheidend ist hier die Abgrenzungsfähigkeit. Der Beruf verlangt Empathie im Gespräch und zugleich die Bereitschaft, ablehnende Bescheide zu erlassen und zu vertreten. Wer Konflikte grundsätzlich meidet oder Schicksale mit nach Hause nimmt, gerät hier auf Dauer in Schwierigkeiten.“

Häufige Fragen

Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen – FAQ

Er bearbeitet Anträge auf Geldleistungen und berät zu Angeboten der Arbeitsförderung: Unterlagen und Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch prüfen, Arbeitslosengeld berechnen und Bescheide erstellen, Auskünfte zu Fristen und Mitwirkungspflichten geben, Arbeitsuchende und Stellenangebote aufnehmen sowie Fördermaßnahmen vorbereiten und dokumentieren.

Größter Ausbilder ist die Bundesagentur für Arbeit. Ausgebildet wird in den Agenturen für Arbeit und in Jobcentern, teils auch bei kommunalen Trägern. Die praktische Ausbildung wechselt zwischen Dienststelle, Berufsschule und internen Lehrgängen. Die Bewerbungsfristen liegen meist ein Jahr vor Ausbildungsbeginn.

Für Ausbildungsverhältnisse, die 2026 beginnen, beträgt die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG 724 € im ersten, 854 € im zweiten und 977 € im dritten Ausbildungsjahr. Im Handwerk gelten häufig Innungstarife, die darüber liegen; die Unterschiede zwischen Gewerken und Regionen sind allerdings erheblich.

Zwei getrennte Rechtskreise. Das SGB III regelt die Arbeitslosenversicherung: Wer lange genug versicherungspflichtig gearbeitet hat, erhält Arbeitslosengeld – zuständig ist die Agentur für Arbeit. Das SGB II regelt die Grundsicherung für Menschen ohne oder mit zu geringem Anspruch – zuständig sind die Jobcenter. Fallzahlen und Gesprächslagen unterscheiden sich deutlich.

Deutlich belastender, als der Verwaltungscharakter vermuten lässt. Sie sprechen mit Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben oder in finanzieller Not sind, und Sie müssen auch Ablehnungen vertreten. Dienststellen bieten Supervision und Sicherheitskonzepte an. Entscheidend ist die Fähigkeit, mitzufühlen, ohne die Fälle mit nach Hause zu nehmen.

Ja, ausgesprochen. Der öffentliche Dienst bietet hohe Beschäftigungssicherheit, und die Aufgaben der Arbeitsverwaltung bestehen unabhängig von der Konjunktur – in Krisenzeiten steigt der Bedarf sogar. Die Übernahmequote nach der Ausbildung ist hoch, ein Wechsel zwischen Dienststellen bundesweit möglich.

Ja, der Weg ist klar geregelt. Über ein duales Studium im gehobenen Dienst gelangen Sie in die Beratung und Vermittlung mit deutlich höherer Vergütung. Auch ohne Studium sind Spezialisierungen möglich, etwa in der Widerspruchsstelle, im Arbeitgeberservice oder in der Rehabilitation. Fortbildungen werden vom Arbeitgeber gefördert.

Spürbar, aber nicht bedrohlich. Anträge kommen zunehmend online, Fachverfahren prüfen Standardfälle automatisch vor. Dadurch verschiebt sich die Arbeit weg von der Erfassung hin zu Prüfung, Beratung und komplizierten Einzelfällen – also zu genau den Tätigkeiten, die menschliches Urteil verlangen.

Vor der Bewerbung Klarheit gewinnen

Recht anwenden und Menschen beraten – passt das zu Ihnen? Wir klären das mit wissenschaftlich validierter Diagnostik nach DIN 33430. An sieben Standorten oder online.

Weiterführende Themen

Quellen & Methodik

  • Ausbildungsverordnung Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen als dreijähriger dualer Beruf, überwiegend bei der Bundesagentur für Arbeit.
  • SGB III zur Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung sowie SGB II zur Grundsicherung für Arbeitsuchende.
  • TV-BA als Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit, angelehnt an den TVöD.
  • § 35 SGB I zum Sozialgeheimnis als Grundlage der Verschwiegenheitspflicht.
  • § 17 BBiG zur Mindestausbildungsvergütung 2026 (724 / 854 / 977 €).
  • RIASEC-Modell nach John L. Holland (1997): „Making Vocational Choices“, 3. Auflage, PAR.