Hochschulzugangsberechtigung

Hochschulzugangsberechtigung

Die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist der Nachweis, dass jemand zum Studium an einer deutschen Hochschule berechtigt ist. Der bekannteste, aber nicht der einzige Weg dorthin ist das Abitur.

Die Formen der HZB

Die allgemeine Hochschulreife – das Abitur – berechtigt zu jedem Studiengang an jeder Hochschule. Die fachgebundene Hochschulreife öffnet nur bestimmte Fachrichtungen, dafür an Universitäten und Fachhochschulen. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Fachhochschulen, in einigen Ländern zusätzlich an Universitäten in ausgewählten Fächern. Welche Variante vorliegt, steht im Zeugnis und ist keine Auslegungssache.

Aus dem Ausland zählen gleichwertige Abschlüsse, etwa die Matura. Bewertet werden sie über die Zeugnisanerkennungsstellen der Länder beziehungsweise über uni-assist. Ist ein Zeugnis nicht unmittelbar gleichwertig, führt der Weg über ein Studienkolleg mit abschließender Feststellungsprüfung.

Studieren ohne Abitur

Alle Bundesländer haben den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte geöffnet, und zwar meist über zwei Wege. Wer eine Aufstiegsfortbildung abgeschlossen hat – Meisterin, Fachwirt, Technikerin, Betriebswirt –, besitzt in der Regel unmittelbar eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Wer eine Berufsausbildung und mehrere Jahre einschlägige Berufserfahrung mitbringt, erhält häufig einen fachgebundenen Zugang, teils über eine Eignungsprüfung, teils über ein Probestudium.

Ein Punkt wird dabei regelmäßig verwechselt: Die HZB ist die Eintrittskarte, nicht die Zulassung. Ob tatsächlich ein Platz zustande kommt, entscheidet danach das Auswahlverfahren mit Numerus clausus und Ranglisten, und ganz am Ende steht die Immatrikulation. Weil die Regelungen Ländersache und im Detail unübersichtlich sind – besonders bei beruflich Qualifizierten und bei ausländischen Zeugnissen –, lohnt es sich, den eigenen Fall vorab zu prüfen statt auf eine allgemeine Auskunft zu vertrauen; dafür ist die Studienberatung da.

Häufige Fragen

Was ist eine Hochschulzugangsberechtigung?

Der Nachweis, dass jemand zu einem Studium an einer deutschen Hochschule berechtigt ist. Unterschieden werden die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die fachgebundene Hochschulreife und die Fachhochschulreife – sie unterscheiden sich darin, welche Fächer und Hochschularten offenstehen.

Kann man ohne Abitur studieren?

Ja. Alle Bundesländer haben den Zugang für beruflich Qualifizierte geöffnet. Eine abgeschlossene Aufstiegsfortbildung – Meister, Fachwirtin, Techniker – führt meist unmittelbar zu einer Hochschulzugangsberechtigung; eine Berufsausbildung mit mehrjähriger einschlägiger Erfahrung häufig zu einem fachgebundenen Zugang, teils über Eignungsprüfung oder Probestudium.

Persönliche Beratung

Was bedeutet das für Ihre Situation?

Begriffe erklären den Rahmen – die Entscheidung treffen Sie im eigenen Kontext. Unsere Beraterinnen und Berater ordnen ein, was für Ihren Weg wirklich zählt: in der Schul-, Studien- und Berufsberatung ebenso wie in der beruflichen Neuorientierung.