Mobbing

Mobbing

Mobbing bezeichnet das systematische, wiederholte Anfeinden, Schikanieren oder Ausgrenzen einer Person am Arbeitsplatz oder in der Schule – nicht den einzelnen Konflikt, sondern das Muster dahinter.

Was Mobbing von einem Konflikt unterscheidet

Drei Kriterien müssen zusammenkommen: Systematik, also kein Zufall und keine Einzelentgleisung; Dauer über Wochen bis Monate; und Einseitigkeit, weil die betroffene Person unterlegen ist und sich aus eigener Kraft nicht wehren kann. Ein heftiger Streit unter Gleichrangigen ist deshalb kein Mobbing, auch wenn er verletzt – beim Mobbing verschiebt sich das Kräfteverhältnis dauerhaft in eine Richtung.

Die einzelnen Handlungen wirken dabei oft banal: nicht gegrüßt werden, aus Verteilern verschwinden, Informationen zu spät bekommen, dauernde Kritik an Kleinigkeiten, Gerüchte. Genau das macht die Lage für Betroffene so schwer – jeder Vorgang für sich lässt sich als Versehen erklären, und wer sie zusammen benennt, wirkt schnell überempfindlich.

Nach der Richtung wird unterschieden: Bossing geht von Vorgesetzten aus, Staffing von Beschäftigten gegen ihre Führungskraft, klassisches Mobbing findet unter Gleichrangigen statt. Cybermobbing verlagert das Ganze in digitale Kanäle, wo es weder Feierabend noch Zeugen gibt.

Folgen und Handlungswege

Die gesundheitlichen Folgen sind gut dokumentiert: Schlafstörungen, Angst, depressive Symptome, psychosomatische Beschwerden bis hin zum Burnout. Für das Unternehmen schlägt sich das in Krankheitstagen, Leistungsabfall und Fluktuation nieder – Mobbing ist damit auch dann ein betriebswirtschaftliches Problem, wenn niemand es aus moralischen Gründen für eines hält.

Einen eigenen Mobbing-Tatbestand kennt das deutsche Recht nicht. Herangezogen werden die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bei Anknüpfung an ein geschütztes Merkmal, das Arbeitsschutzgesetz mit der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und das Beschwerderecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz; was im Einzelfall trägt, gehört in anwaltliche Beratung. Praktisch entscheidend ist die Dokumentation mit Datum, Beteiligten, Wortlaut und Zeugen – ohne sie steht im Streitfall Aussage gegen Aussage.

Für die Unternehmenskultur ist Mobbing ein Diagnosebefund. Es entsteht selten dort, wo Konflikte früh angesprochen werden und Führung hinschaut, und zuverlässig dort, wo Wegsehen die günstigere Option ist. Für Betroffene bleibt die schwierigste Abwägung die zwischen Bleiben und Gehen – und angegriffene Gesundheit ist selten die Position, aus der sich gut kämpfen lässt. Eine berufliche Neuorientierung ist deshalb kein Rückzug, sondern häufig die klügere Entscheidung.

Häufige Fragen

Was ist Mobbing?

Systematisches, über längere Zeit wiederholtes Anfeinden, Schikanieren oder Ausgrenzen einer Person, die sich aus eigener Kraft nicht wehren kann. Entscheidend sind Systematik, Dauer und Einseitigkeit – ein einzelner Konflikt unter Gleichrangigen ist kein Mobbing.

Ist Mobbing in Deutschland strafbar?

Einen eigenen Mobbing-Tatbestand gibt es nicht. Je nach Fall greifen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz und das Beschwerderecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz; einzelne Handlungen können zudem für sich strafbar sein. Welche Grundlage im konkreten Fall trägt, klärt anwaltliche Beratung.

Persönliche Beratung

Was bedeutet das für Ihre Situation?

Begriffe erklären den Rahmen – die Entscheidung treffen Sie im eigenen Kontext. Unsere Beraterinnen und Berater ordnen ein, was für Ihren Weg wirklich zählt: in der Schul-, Studien- und Berufsberatung ebenso wie in der beruflichen Neuorientierung.