Nachrückverfahren

Nachrückverfahren

Im Nachrückverfahren werden Studienplätze vergeben, die zugelassene Bewerberinnen und Bewerber nicht angenommen haben. Wer im Hauptverfahren leer ausging, erhält damit eine zweite Chance.

Zwei Verfahren, die man nicht verwechseln darf

Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen führt die Hochschule das Nachrücken selbst durch. Frei gewordene Plätze werden anhand der bestehenden Rangliste weitergegeben, in der Regel ohne Zutun der Bewerbenden – wer nachrückt, wird angeschrieben. Hier gilt tatsächlich: abwarten und die Post im Blick behalten.

Beim koordinierten Nachrücken über hochschulstart.de ist es anders, und dieser Unterschied kostet jedes Jahr Studienplätze: Dort rückt niemand automatisch nach. Wer teilnehmen will, muss sich im Bewerbungsportal aktiv anmelden und für jedes gewünschte Studienangebot einzeln bestätigen. Das Zeitfenster dafür umfasst nur wenige Tage. Wer die Benachrichtigung übersieht, scheidet aus – unabhängig davon, wie gut der Rangplatz gewesen wäre. Erst nach der Anmeldung wechselt der Status von abgelehnt zurück auf gültig, und sobald die Bewerbung den zulassungsfähigen Bereich einer Rangliste erreicht, wird sofort zugelassen.

Wenn auch das nicht reicht

Bleiben nach Abschluss des koordinierten Nachrückens noch Plätze übrig, veröffentlichen die Hochschulen sie in der Studienplatzbörse, die der Hochschulkompass betreibt. Dort werden sie in eigenen Losverfahren vergeben – der Numerus clausus spielt dabei keine Rolle mehr, entscheidend sind Zufall und Schnelligkeit. Für stark nachgefragte Fächer ist die Zahl solcher Restplätze allerdings klein.

Praktisch folgen daraus drei Dinge: in der heißen Phase täglich die hinterlegte Mailadresse prüfen, auch den Spam-Ordner; alle Fristen sofort in den Kalender eintragen, weil sie nicht verlängert werden; und eine Zulassung ohne Zögern annehmen, denn sie verfällt. Und noch etwas: Ein über das Nachrücken vergebener Platz ist ein vollwertiger Studienplatz und in keiner Weise zweite Wahl. Ob das Fach das richtige ist, entscheidet sich ohnehin nicht am Rangplatz – diese Frage gehört in eine Studienberatung, am besten vor der Bewerbung.

Häufige Fragen

Was ist das Nachrückverfahren?

Die Vergabe von Studienplätzen, die zugelassene Bewerberinnen und Bewerber nicht angenommen haben. Sie werden nach den bestehenden Ranglisten an diejenigen weitergegeben, die im Hauptverfahren zunächst abgelehnt wurden.

Rückt man automatisch nach?

Das kommt auf das Verfahren an. Bei hochschuleigenen Zulassungsverfahren rückt man in der Regel automatisch anhand der Rangliste nach. Beim koordinierten Nachrücken über hochschulstart.de nicht: Dort muss man sich innerhalb weniger Tage aktiv im Bewerbungsportal anmelden und jedes Studienangebot einzeln bestätigen – wer die Frist verpasst, scheidet unabhängig vom Rangplatz aus.

Persönliche Beratung

Was bedeutet das für Ihre Situation?

Begriffe erklären den Rahmen – die Entscheidung treffen Sie im eigenen Kontext. Unsere Beraterinnen und Berater ordnen ein, was für Ihren Weg wirklich zählt: in der Schul-, Studien- und Berufsberatung ebenso wie in der beruflichen Neuorientierung.