
Glossar.
Nachrückverfahren
Das Nachrückverfahren ist ein wichtiges Verfahren zur Zweitchance im Hochschulzulassungsprozess: Freigewordene Plätze werden automatisch anhand der bestehenden Ranglisten an nachrückende Bewerber:innen vergeben. Es folgt dem Hauptverfahren und dient der effizienten Nutzung verfügbarer Kapazitäten. Die strukturierte Umsetzung erhöht Fairness und Transparenz in der Studienplatzvergabe und sorgt zugleich dafür, dass möglichst wenige Plätze unbesetzt bleiben – zugunsten aller Beteiligten.
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