Stiftung Hochschulstart
Die Stiftung für Hochschulzulassung – im Netz als hochschulstart.de auftretend – organisiert die zentrale Vergabe von Studienplätzen in bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern. Sie ist die Nachfolgerin der früheren ZVS.
Zwei getrennte Verfahren
Das zentrale Vergabeverfahren gilt für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Hier bewerben sich Studieninteressierte ausschließlich über hochschulstart.de; die Stiftung führt die Vergabe für alle beteiligten Hochschulen durch.
Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) gilt für zahlreiche weitere zulassungsbeschränkte Fächer. Hier bleiben die Hochschulen zuständig, hochschulstart.de koordiniert lediglich die Bewerbungen, um Mehrfachzulassungen und Leerlauf im Nachrückverfahren zu vermeiden.
Wie die Plätze verteilt werden
Seit dem Wintersemester 2020/21 gilt in den zentral vergebenen Fächern eine neue Quotenaufteilung. Sie geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 zurück, das die vorherige Regelung – insbesondere die Wartezeitquote – für teilweise verfassungswidrig erklärte:
- Abiturbestenquote – 30 Prozent, vergeben nach der Abiturnote, landesweise verglichen
- Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) – 10 Prozent, ohne Berücksichtigung der Abiturnote, etwa über Testergebnisse oder einschlägige Berufsausbildung
- Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) – 60 Prozent, mit eigenen Kriterienmischungen der Hochschulen
Die Wartezeitquote ist entfallen. Wartesemester allein führen damit nicht mehr zu einem Studienplatz – ein häufiges Missverständnis. In vielen Auswahlverfahren spielen dagegen Eignungstests wie der TMS oder der HAM-NAT eine erhebliche Rolle.
Fristen und Ablauf
Für das Wintersemester liegen die Bewerbungsfristen im Sommer, für das Sommersemester im Winter; Altabiturienten haben teils frühere Fristen als Neuabiturienten. Nach Ablauf folgen mehrere Koordinierungsphasen, in denen Angebote ausgesprochen und angenommen werden können. Wer ein Angebot annimmt, scheidet aus dem weiteren Verfahren aus.
Was Bewerbende beachten sollten
Die Priorisierung der Studienwünsche ist die wichtigste Entscheidung im Verfahren, weil sie festlegt, welches Angebot zuerst greift. Zweitens lohnt der Blick auf die konkreten AdH-Kriterien der einzelnen Hochschulen – sie unterscheiden sich erheblich und bestimmen, wo die eigene Bewerbung realistisch ist. Und drittens: Der Numerus Clausus ist kein festgelegter Grenzwert, sondern das Ergebnis des jeweiligen Bewerbungsjahrgangs.
Häufige Fragen
Was macht die Stiftung für Hochschulzulassung?
Sie organisiert die zentrale Studienplatzvergabe in Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie und koordiniert im Dialogorientierten Serviceverfahren die Bewerbungen für weitere zulassungsbeschränkte Fächer.
Gibt es noch die Wartezeitquote?
Nein. Sie ist seit dem Wintersemester 2020/21 entfallen. Studienplätze werden zu 30 Prozent über die Abiturbestenquote, zu 10 Prozent über die zusätzliche Eignungsquote und zu 60 Prozent über die Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben.
Was ist der Unterschied zwischen dem zentralen Verfahren und dem DoSV?
Im zentralen Verfahren vergibt die Stiftung die Plätze in Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie selbst. Im DoSV entscheiden weiterhin die Hochschulen; hochschulstart.de koordiniert nur die Bewerbungen, um Mehrfachzulassungen zu vermeiden.
Was bedeutet das für Ihre Situation?
Begriffe erklären den Rahmen – die Entscheidung treffen Sie im eigenen Kontext. Unsere Beraterinnen und Berater ordnen ein, was für Ihren Weg wirklich zählt: in der Schul-, Studien- und Berufsberatung ebenso wie in der beruflichen Neuorientierung.