Freischuss
Der Freischuss – amtlich Freiversuch – erlaubt es, eine Prüfung vorzeitig abzulegen, ohne dass ein Nichtbestehen als Fehlversuch zählt. Bekannt ist er vor allem aus dem Jurastudium.
Freischuss
| Begriff | Freischuss |
|---|---|
| Themenbereich | Studium & Hochschule |
| Kurzdefinition | Der Freischuss – amtlich Freiversuch – erlaubt es, eine Prüfung vorzeitig abzulegen, ohne dass ein Nichtbestehen als Fehlversuch zählt. Bekannt ist er vor allem aus de... |
| Herausgeber | Profiling Institut, Eignungsdiagnostik nach DIN 33430 |
| Stand | August 2026 |
Wie er funktioniert
Der Grundgedanke ist eine Belohnung für zügiges Studieren: Wer die Prüfung innerhalb einer festgelegten Frist ablegt – im juristischen Staatsexamen meist bis zum Ende des achten Semesters –, kann sie im Fall des Nichtbestehens wiederholen, ohne dass dieser Versuch auf die regulären Versuche angerechnet wird. Wird bestanden, zählt das Ergebnis regulär; in vielen Ländern besteht zusätzlich die Möglichkeit, es einmal zur Notenverbesserung zu wiederholen, wobei dann das bessere Ergebnis gilt.
Die Einzelheiten sind Landesrecht und unterscheiden sich erheblich: die Fristen selbst, welche Zeiten unberücksichtigt bleiben – etwa Krankheit, Schwangerschaft und Elternzeit, Auslandssemester, Gremienarbeit oder Leistungssport –, ob eine Verbesserung möglich ist und unter welchen Bedingungen. Maßgeblich ist immer die Prüfungsordnung des jeweiligen Landes; allgemeine Auskünfte aus Foren führen hier zuverlässig in die Irre.
Die strategische Seite
Nüchtern betrachtet ist der Freiversuch ein zusätzlicher Versuch – und damit fast immer wahrzunehmen. Der häufigste Fehler ist, ihn aus Vorsicht verstreichen zu lassen und die Prüfung ein Semester später ohne dieses Netz zu schreiben; die zusätzliche Vorbereitungszeit wiegt den verlorenen Versuch selten auf. Der zweite Fehler ist das Gegenteil: ihn völlig unvorbereitet mitzunehmen, weil er „ja nichts kostet“. Er kostet Zeit, Kraft und im ungünstigen Fall Selbstvertrauen vor dem Pflichtversuch.
Wer die Frist aus gesundheitlichen oder familiären Gründen zu reißen droht, sollte früh mit dem Prüfungsamt beziehungsweise dem Prüfungsausschuss klären, welche Zeiten sich anrechnungsfrei stellen lassen – rückwirkend ist das fast nie zu regeln, und genau daran scheitern die meisten Fälle. Für die grundsätzlichere Frage gilt: Ein misslungener Freiversuch sagt wenig über die Eignung und ist kein Anlass zur Exmatrikulation. Wer allerdings merkt, dass das Fach dauerhaft nicht trägt, klärt das besser vor dem Pflichtversuch als danach – dafür ist die Studienberatung der richtige Ort.
Häufige Fragen
Was ist der Freischuss?
Amtlich der Freiversuch: die Möglichkeit, eine Prüfung vorzeitig abzulegen, ohne dass ein Nichtbestehen als Fehlversuch zählt. Bekannt ist er vor allem aus dem juristischen Staatsexamen, wo er meist bis zum Ende des achten Semesters offensteht.
Kann man mit dem Freischuss die Note verbessern?
In vielen Bundesländern ja – wer besteht, darf die Prüfung einmal zur Notenverbesserung wiederholen, und es gilt das bessere Ergebnis. Die Regelungen sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich; maßgeblich ist immer die jeweilige Prüfungsordnung.
Was bedeutet das für Ihre Situation?
Begriffe erklären den Rahmen – die Entscheidung treffen Sie im eigenen Kontext. Unsere Beraterinnen und Berater ordnen ein, was für Ihren Weg wirklich zählt: in der Schul-, Studien- und Berufsberatung ebenso wie in der beruflichen Neuorientierung.