Freischuss

Glossar.

Freischuss

Der Freischuss ist eine prüfungsrechtliche Regelung, die es Studierenden erlaubt, eine wichtige Prüfung risikofrei abzulegen: Ein Nichtbestehen wird nicht gewertet. Besonders im Jurastudium dient der Freischuss der Entlastung, indem er frühes Antreten ohne Angst vor Konsequenzen ermöglicht. Zugleich kann er leistungsstarke Kandidat:innen zur Notenverbesserung motivieren. Damit ist der Freischuss ein zentrales Instrument akademischer Fairness und Studiensteuerung, das Leistungsdruck abfedert und Chancen für frühzeitigen Studienerfolg eröffnet.

Sie denken darüber nach, sich beim Profiling Institut beraten zu lassen? Oder Sie möchten uns kennenlernen?

Fragen zum Beratungsangebot?