Freischuss
Der Freischuss ist eine prüfungsrechtliche Regelung, die es Studierenden erlaubt, eine wichtige Prüfung risikofrei abzulegen: Ein Nichtbestehen wird nicht gewertet. Besonders im Jurastudium dient der Freischuss der Entlastung, indem er frühes Antreten ohne Angst vor Konsequenzen ermöglicht. Zugleich kann er leistungsstarke Kandidat:innen zur Notenverbesserung motivieren. Damit ist der Freischuss ein zentrales Instrument akademischer Fairness und Studiensteuerung, das Leistungsdruck abfedert und Chancen für frühzeitigen Studienerfolg eröffnet.
Was bedeutet das für Ihre Situation?
Begriffe erklären den Rahmen – die Entscheidung treffen Sie im eigenen Kontext. Unsere Beraterinnen und Berater ordnen ein, was für Ihren Weg wirklich zählt: in der Schul-, Studien- und Berufsberatung ebenso wie in der beruflichen Neuorientierung.
