Wer sich für ein Medizinstudium an einer staatlichen Universität interessiert, muss einen herausragenden Abiturschnitt vorweisen und genauer dieser Punkt führt dazu, dass bei vielen Abiturienten die Frustration steigt. Pauschal kann man sagen, dass man für die Chance auf einen Studienplatz in diesem Bereich, ein Abitur mit dem Schnitt von 1,0 – 1,2 vorweisen muss.
Nicht nur potentielle Studierende setzen sich mit diesem Thema auseinander, mittlerweile befasst sich sogar das Bundesverfassungsgericht mit diesem Aspekt. Klagen von angehenden Studierenden haben dazu geführt, dass man sich nun die Frage stellt, ob die Vergabe der Studienplätze in dem Fachbereichen Humanmedizin mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Aktuell werden die Studienplätze nach einem bestimmten Schema vergeben, so bekommen 20% der Anwerber einen Platz auf Grund der Leistungen im Abitur. 20% auf Grund von Wartesemestern und die restlichen 60% werden, je nach Universität, an Anwärter mit bestimmten erbrachten Leistungen, wie einerseits der Abiturnote und andererseits einer erfolgreich absolvierten Ausbildung oder bestandenen Tests, vergeben.
Warum könnte das Medizinstudium gegen das Grundgesetz verstoßen?
In Artikel 12 des Grundgesetzes heißt es wie folgt; „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“ Das Problem ist allerdings nun, dass man aufgrund von Kapiazitätsmangel nicht jedem Bewerber auf das Studienfach Medizin umgehend einen Platz zuteilen kann. Auf Grund dessen bestehen die Wartesemester, welche gewährleisten, dass früher oder später ein Studienplatz bereitgestellt wird. Die Anzahl der jeweiligen Wartesemester richtet sich nach der Abiturnote. 1977 wurde vom Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass die besagte Wartezeit nicht länger als das darauffolgende Studium sein darf. Genau dieser Punkt wird allerdings meistens nicht erfüllt, da die Wartezeit mit 14 Semestern länger als das Studium an sich ist.
Alternativen zum Medizinstudium an einer staatlichen Hochschule
Neben dem Medizinstudium an staatlichen Hochschulen gibt es selbstverständlich noch Alternativen. Die Möglichkeit einen Studienplatz über die Bundeswehr zu bekommen, scheint auf den ersten Blick reizvoll zu sein. Laut Erfahrungen kann man selbst mit einem Abitur von 2,5 einen Platz erhalten, wenn man in allen weiteren Auswahlverfahren glänzt. Nachteil bei dieser Alternative ist allerdings, dass man sich für 17 Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet. Man absolviert also vor und nach dem Studium eine Ausbildung zum Offizier und kann unter Umständen bei Auslandseinsätzen eingesetzt werden. Ebenfalls kann die Bundeswehr frei entscheiden, an welchem Standort man sein Studium und seinen weiteren Werdegang absolviert. Bonus des Studiums beim Bund ist, dass man Geld verdient und keine Studienkosten zahlen muss. Neben dieser Möglichkeit sind vor allem private Hochschulen in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Zwar spielt auch hierbei die Abiturnote eine große Rolle, allerdings werden noch viele weitere Faktoren berücksichtigt.
Das Studium an einer der sechs privaten Hochschulen für Medizin in Deutschland unterscheidet sich ebenfalls von dem an staatlichen Universitäten, da Studierende den Luxus von kleinen Gruppen, sowie praxisorientiertem Lernen und Arbeiten genießen können. Wenn man sich für diese Option entscheidet muss man sich darauf gefasst machen, dass Einstellungstests, Interviews und weitere ähnliche Verfahren auf einen zukommen und auch hierbei ein Studienplatz nicht garantiert ist. Preislich muss man bei dieser Möglichkeit von 60.00 – 120.000 Euro für das gesamte Studium ausgehen.
Die letzte Möglichkeit schnellstmöglich einen Studienplatz in der Humanmedizin zu ergattern ist das Studium im Ausland. Rumänien, Österreich, Polen, Niederlande, Bulgarien und einige weitere Länder bieten die Möglichkeit ein englischsprachiges Studium zu absolvieren. Auch hierbei fallen in der Regel Studiengebühren an, allerdings sind die Aufnahmevorraussetzungen nicht ganz so schwierig zu bewältigen, wie an deutschen Universitäten.
Was wäre, wenn es keinen Numerus Clausus bei dem Medizinstium mehr geben würde?
In einem Interview der Zeitung „Der Tagesspiegel“ sagte Cort-Denis Hachmeister, Experte für Datenanalyse beim Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), dass sich aktuell knapp 34.00 Abiturienten auf 9.000 verfügbare Studienplätze in der Humanmedizin in Deutschland bewerben. Er ist ebenfalls der Meinung, dass die Abiturnote zwar ein wichtiger Faktor bei der Vergabe der Studienplätze ist, allerdings nicht ausschließlich betrachtet werden sollte. „Die Abiturnote ist laut mehrerer Studien das Kriterium mit der höchsten Vorhersagekraft für den Studienerfolg. Vorhergesagt wird wohlgemerkt der Studienerfolg – nicht der Berufserfolg. In Kombination mit dem Medizinertest kann die Prognosekraft noch etwas gesteigert werden. Aber zusammen erklären sie auch nur etwa ein Viertel des Studienerfolgs. Insofern ist es zwar schon sinnvoll, die Abiturnote bei Vergabe zu berücksichtigen – aber die Vergabe zu hundert Prozent davon abhängig zu machen, ist eben auch nicht fair.“
Die Abschaffung des Numerus Clausus im Fachbereich Medizin beurteilt er eher kritisch und geht davon aus, dass dieser Schritt nicht getan werden wird.
Allein der Gedanke, daran, dass das Medizinstudium für jedermann zugänglich gemacht werden würde, lässt Chaos vermuten. Universitäten wären überlaufen und Studierende könnten nicht mehr ausreichend betreut und gefördert werden. Laut einer Studie aus dem Jahr 2016 des Destatis, dem statistischen Bundesamt, steigt die Zahl der Ärzte in Krankenhäusern stetig und die Anzahl der Pflegekräfte sinkt drastisch. Der Personalmangel in Pflegeeinrichtungen ist schon seit Jahren bekannt und führt immer wieder zu Diskussionen und Streiks. Man sollte sich also die Frage stellen, warum ein scheinbar ähnlicher Beruf für viele Abiturienten laut Auswertungen nicht reizbar ist.
Weitere Informationen: https://www.profiling-institut.de/numerus-clausus-in-der-humanmedizin-bald-geschichte/