Gesundheitsfachberuf · Vergütete AusbildungNeues Bundesgesetz ab 01.01.2027

Pflegefachassistenz: Die neue bundeseinheitliche Ausbildung ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt eine bundeseinheitliche Ausbildung die bisher 27 verschiedenen landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. 18 Monate, vergütet, mit erweiterten Kompetenzen und klarem Anschluss an die Pflegefachausbildung. Wir zeigen, was sich ändert und für wen der Weg passt.

18 Monate
Regeldauer in Vollzeit ab 2027
aus 27 mach 1
Ersetzt alle Landesregelungen
vergütet
Angemessene Vergütung gesetzlich vorgesehen
SRC
RIASEC-Interessencode
Steckbrief

Kurzüberblick: Pflegefachassistent/in

Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten übernehmen Pflegemaßnahmen in nicht-komplexen Situationen selbstständig und wirken in komplexen Situationen mit – unter der Pflegeprozessverantwortung der Pflegefachpersonen. Grundlage ist das Pflegefachassistenzgesetz, das im Oktober 2025 von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde und zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Es löst die bisherigen Ausbildungen zur Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe ab.

Ausbildungsdauer18 Monate Vollzeit, Teilzeit bis 36 Monate
LernortPflegeschule plus Pflichteinsätze in drei Bereichen
RechtsgrundlagePflegefachassistenzgesetz, ab 01.01.2027
AbschlussStaatlich anerkannte Berufsbezeichnung, bundesweit
VergütungAngemessene Vergütung über die gesamte Dauer
EinsatzorteStationäre und ambulante Langzeitpflege, Akutpflege
ZugangHauptschulabschluss, ohne bei positiver Prognose
PerspektiveAnschluss an die dreijährige Pflegefachausbildung
Arbeitsalltag

Aufgaben & Arbeitsalltag

Pflegefachassistenz ist körperliche und zwischenmenschliche Arbeit in dichter Taktung. Der Unterschied zur Pflegefachperson liegt nicht in der Nähe zum Menschen – die ist oft größer – sondern in der Verantwortung für den Pflegeprozess und in der Komplexität der übernommenen Maßnahmen.

01

Grundpflege durchführen

Unterstützung bei Körperpflege, Ankleiden, Ausscheidung und Mobilität – ressourcenorientiert, also so viel Selbstständigkeit wie möglich erhaltend.

02

Bei der Ernährung unterstützen

Mahlzeiten anreichen, Trinkmengen überwachen, Schluckstörungen erkennen und melden, Kostformen umsetzen.

03

Vitalzeichen kontrollieren

Blutdruck, Puls, Temperatur, Gewicht und Blutzucker messen, dokumentieren und Abweichungen an die Pflegefachperson weitergeben.

04

Mobilisieren und Prophylaxen

Transfer, Lagerung, Bewegungsförderung sowie Dekubitus-, Kontraktur- und Sturzprophylaxe im Alltag umsetzen.

05

Beobachten und dokumentieren

Veränderungen im Zustand erkennen und weitergeben. Die Beobachtung ist die pflegerisch wertvollste Leistung der Assistenz.

06

Begleiten und zuhören

Gespräche, Alltagsgestaltung, Begleitung bei Demenz und in der letzten Lebensphase. Zeitlich oft der intensivste Kontakt im gesamten Team.

Neues Bundesgesetz

Aus 27 Landesregelungen wird eine bundesweite Ausbildung

Bisher gab es in 16 Bundesländern 27 verschiedene Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen mit unterschiedlicher Dauer und unterschiedlichen Inhalten – die Abschlüsse waren untereinander kaum vergleichbar und der Umzug in ein anderes Bundesland häufig ein Problem. Das Pflegefachassistenzgesetz schafft ab 2027 ein einheitliches Berufsprofil mit bundesweit anerkannter Berufsbezeichnung, vergüteter Ausbildung und erweiterten Kompetenzen.

Bundesweit einheitlich

Eine Ausbildung statt 27 Landesregelungen. Das erleichtert den Wechsel zwischen Bundesländern und vereinfacht zugleich die Anerkennung ausländischer Qualifikationen.

Vergütet und generalistisch

Die Ausbildung ist über die gesamte Dauer angemessen zu vergüten und generalistisch angelegt: Pflichteinsätze in stationärer Langzeitpflege, ambulanter Langzeitpflege und stationärer Akutpflege.

Mehr Verantwortung

Pflegefachassistenzpersonen sollen künftig Aufgaben übernehmen, die heute noch teilweise von Pflegefachpersonen erledigt werden – in nicht-komplexen Pflegesituationen eigenständig.

Lerninhalte

Ausbildungsinhalte und Pflichteinsätze

Die Ausbildung ist generalistisch angelegt: Sie qualifiziert für die Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen drei großen Versorgungsbereichen. Die genauen Stundenumfänge regelt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die den Start 2027 vorbereitet.
01

Pflegerische Grundlagen

Pflegemaßnahmen in nicht-komplexen Situationen selbstständig durchführen – das definierte Kernziel der neuen Ausbildung.

02

Beobachtung und Weitergabe

Veränderungen des Gesundheitszustands erkennen, einordnen und strukturiert an die Pflegefachperson weitergeben.

03

Anatomie und Krankheitslehre

Grundlagenwissen zu häufigen Erkrankungen im Alter, in der Akutpflege und bei chronischen Verläufen.

04

Prophylaxen und Mobilität

Dekubitus-, Kontraktur-, Sturz- und Pneumonieprophylaxe, kinaesthetische Grundlagen und rückenschonendes Arbeiten.

05

Kommunikation und Begleitung

Gesprächsführung mit Pflegebedürftigen und Angehörigen, Umgang mit Demenz, Sterbebegleitung.

06

Hygiene und Sicherheit

Infektionsprävention, Umgang mit multiresistenten Erregern, Arbeitsschutz und Notfallverhalten.

07

Recht und Ethik

Aufgabenabgrenzung zur Pflegefachperson, Dokumentationspflichten, Datenschutz, Patientenrechte und ethische Konflikte.

08

Pflichteinsätze

Stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege – die generalistische Breite als Kern des neuen Profils.

Selbstcheck

Passt der Beruf zu mir?

Pflegefachassistenz ist der schnellste Weg in einen anerkannten Pflegeberuf – und ein realistischer Einstieg für Menschen ohne mittleren Schulabschluss. Wer den Beruf erwägt, sollte die körperliche Belastung und die Nähe zu Sterben und Krankheit vorher realistisch prüfen. Ob Sie diese Anforderungen mitbringen, ist keine Frage des Zutrauens, sondern der Diagnostik. Eine professionelle Berufsberatung liefert dazu eine belastbare Einschätzung.

Formale Voraussetzungen

  • Grundsätzlich Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss
  • Alternativ: erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
  • Zugang ohne Schulabschluss möglich bei positiver Prognose der Pflegeschule
  • Gesundheitliche Eignung für pflegerische Tätigkeit
  • Masernschutznachweis und erforderliche Impfungen
  • Erweitertes Führungszeugnis

Persönliche Eigenschaften

  • Körperliche Belastbarkeit – Heben, Transfer, Dauerstehen
  • Empathie ohne Selbstaufgabe: Nähe zulassen und Abstand halten
  • Zuverlässigkeit und Sorgfalt bei Beobachtung und Dokumentation
  • Bereitschaft zu Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten
  • Ruhe im Umgang mit Demenz, Aggression und Sterben
  • Teamfähigkeit in klar abgegrenzten Verantwortungsstrukturen
S
R
C

RIASEC-Profil: SRC – Social · Realistic · Conventional

Pflegefachassistenz verbindet ausgeprägte Zuwendung zu Menschen (S) mit körperlich-praktischem Arbeiten (R) und strukturierten, dokumentationspflichtigen Abläufen (C).

Das R wird unterschätzt: Pflege ist zu einem erheblichen Teil körperliche Arbeit – Transfer, Lagerung, Mobilisation. Wer ausschließlich das Gespräch sucht, findet in Betreuung oder Sozialer Arbeit die bessere Passung. Ihren persönlichen Code ermitteln Sie kostenlos im Berufswahltest.

Assistenz oder gleich die dreijährige Pflegefachausbildung?

Beide Wege führen in die Pflege, unterscheiden sich aber in Zugang, Dauer, Verantwortung und Gehalt deutlich. Der Berufswahltest gibt eine erste Einordnung.

Berufswahltest starten →
Verdienst

Gehalt: Vergütung in der Ausbildung & Einstiegsgehalt

Ein zentraler Punkt der Reform: Die Ausbildung ist über die gesamte Dauer angemessen zu vergüten. Damit endet die Ungleichbehandlung gegenüber der dreijährigen Pflegefachausbildung, die schon länger vergütet wird. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem Tarifwerk des Ausbildungsträgers.

Was sich ab 2027 ändert

Merkmal
Bisher (Landesrecht)
Ab 01.01.2027
Bedeutung
Regelungsebene
27 Landesregelungen
ein Bundesgesetz
bundesweite Anerkennung
Dauer
1 bis 2 Jahre, uneinheitlich
18 Monate Vollzeit
Vergleichbarkeit
Vergütung
uneinheitlich geregelt
angemessen, gesetzlich
Planungssicherheit
Zugang
je nach Land verschieden
Hauptschulabschluss oder Prognose
mehr Durchlässigkeit
Einsätze
meist ein Bereich
drei Versorgungsbereiche
breitere Perspektiven

Das Pflegefachassistenzgesetz wurde im Oktober 2025 von Bundestag und Bundesrat beschlossen; die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung konkretisiert Standards für Ausbildung, Prüfung und Anerkennung. Für Ausbildungen, die vor 2027 begonnen werden, gilt weiterhin das jeweilige Landesrecht – klären Sie bei einem Start in 2026, welche Regelung für Sie maßgeblich ist.

Einstiegsgehalt nach der Ausbildung

Nach dem Abschluss richtet sich das Gehalt nach dem Tarifwerk des Arbeitgebers. In Einrichtungen mit Tarifbindung erfolgt die Eingruppierung typischerweise in den unteren Pflege-Entgeltgruppen, deutlich unterhalb der Pflegefachpersonen. Der größte Hebel ist die anschließende dreijährige Pflegefachausbildung: Sie ist der eigentliche Sprung in Verantwortung und Einkommen – und mit dem Assistenzabschluss deutlich leichter zugänglich.

Einstieg
nach Tarifwerk
Untere Pflege-Entgeltgruppen
Zuschläge
Schicht und Wochenende
Erhöhen das Nettoeinkommen spürbar
Nach Weiterbildung
deutlich höher
Als Pflegefachperson nach 3 Jahren
Ausbildungsablauf

Ausbildungsablauf: 18 Monate in drei Versorgungsbereichen

Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate, in Teilzeit bis zu 36 Monate. Für Menschen mit einschlägiger Berufserfahrung sind umfassende Verkürzungen vorgesehen – teils auf zwölf Monate oder weniger.

Start

Ab 1. Januar 2027

Die ersten Ausbildungsjahrgänge nach dem neuen Bundesgesetz beginnen. Für den Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren bereits 2026 anlaufen.

Phase 1

Grundlagen und erste Praxis

Pflegerische Basismaßnahmen, Beobachtung, Hygiene, Kommunikation. Erster Praxiseinsatz in einem der drei Versorgungsbereiche.

Phase 2

Generalistische Breite

Pflichteinsätze in stationärer Langzeitpflege, ambulanter Langzeitpflege und stationärer Akutpflege – das Herzstück des neuen Profils.

Phase 3

Vertiefung und Prüfungsvorbereitung

Selbstständige Übernahme von Maßnahmen in nicht-komplexen Situationen, Vertiefung der Prophylaxen und Dokumentation.

Abschluss

Staatliche Prüfung

Mit Bestehen wird die bundesweit anerkannte Berufsbezeichnung geführt – und der Weg in die dreijährige Pflegefachausbildung steht offen.

Perspektiven

Karrierewege: Die Assistenz als Einstieg, nicht als Endstation

Das erklärte Ziel des Gesetzgebers ist ein durchlässiges Bildungssystem in der Pflege: von der Assistenz über die Fachkraft bis zum Studium. Wer die Assistenz abschließt, hat den schwierigsten Zugangsschritt bereits hinter sich. Welcher Entwicklungsweg wirtschaftlich und persönlich trägt, sollte nicht dem Zufall überlassen bleiben. Eine Berufsberatung hilft, die Entscheidung fundiert vorzubereiten.

Pflegefachausbildung

Der entscheidende Schritt. Die dreijährige generalistische Ausbildung führt zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann.

  • Pflegefachfrau/-mann in 3 Jahren
  • Vergütet von Beginn an
  • Anrechnung von Vorleistungen möglich
  • Anschließend Fachweiterbildungen

Versorgungsbereich wählen

Die drei Bereiche unterscheiden sich in Tempo, Selbstständigkeit und Belastung erheblich.

  • Stationäre Langzeitpflege
  • Ambulante Pflege mit eigener Tour
  • Stationäre Akutpflege im Krankenhaus
  • Tagespflege und Kurzzeitpflege

Fachliche Schwerpunkte

Auch ohne Fachkraftabschluss gibt es anerkannte Zusatzqualifikationen.

  • Betreuungskraft nach § 43b SGB XI
  • Demenzbegleitung
  • Palliativbegleitung
  • Praxisbegleitung für neue Kolleginnen

Langfristige Perspektive

Die Pflege ist inzwischen bis in die Hochschule durchlässig.

  • Pflegestudium nach der Fachausbildung
  • Fachweiterbildung Intensiv oder Anästhesie
  • Praxisanleitung
  • Pflegedienstleitung
Ehrliche Bilanz

Pro & Contra: Stärken und Herausforderungen des Berufs

Die Reform verbessert die Bedingungen deutlich – vergütet, bundesweit anerkannt, mit klarem Anschluss. Die Belastungen des Pflegealltags bleiben davon unberührt und sollten realistisch geprüft werden.

Was für den Beruf spricht

  • Nur 18 Monate bis zum anerkannten Berufsabschluss
  • Vergütung über die gesamte Ausbildungsdauer
  • Zugang auch mit Hauptschulabschluss oder ohne Schulabschluss möglich
  • Bundesweit einheitlich und anerkannt – Umzug wird einfacher
  • Klarer Anschluss an die dreijährige Pflegefachausbildung
  • Praktisch garantierte Beschäftigung in allen Regionen

Was Sie wissen sollten

  • Körperlich sehr fordernd – Transfer, Heben, Dauerstehen
  • Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdienste sind die Regel
  • Emotional belastend: Demenz, Sterben, Angehörigenkonflikte
  • Gehalt deutlich unter dem der Pflegefachpersonen
  • Klar begrenzte Verantwortung kann auf Dauer unbefriedigend sein
  • Personalknappheit erhöht den Druck in vielen Einrichtungen
Abgrenzung

Pflegefachassistenz vs. Pflegefachfrau/-mann

Die beiden Berufe arbeiten Seite an Seite, unterscheiden sich aber in Ausbildungsdauer, Verantwortung und Gehalt grundlegend.

Kriterium
Pflegefachassistenz
Pflegefachfrau/-mann
Bedeutung
Dauer
18 Monate
3 Jahre
schnellerer Einstieg
Rechtsgrundlage
Pflegefachassistenzgesetz
Pflegeberufegesetz
beide bundeseinheitlich
Zugang
Hauptschulabschluss oder Prognose
meist mittlere Reife
höhere Durchlässigkeit
Pflegeprozessverantwortung
nein
ja
zentraler Unterschied
Komplexe Pflegesituationen
Mitwirkung
eigenverantwortlich
Abgrenzung im Alltag
Vergütung in der Ausbildung
ja
ja
beide vergütet
RIASEC-Profil
SRC
SIR
ähnlich, mit anderem Schwerpunkt
Expertenstimmen

Einschätzung unserer Berater

Jan Bohlken

Jan Bohlken

Gründer & Geschäftsführer Profiling Institut · Dipl.-Sozioökonom

„Die Pflegefachassistenz ab 2027 ist eine der sinnvollsten Reformen der letzten Jahre. Aus 27 unvergleichbaren Landesabschlüssen wird ein bundesweit anerkannter Beruf mit Vergütung. Für Jugendliche ohne mittleren Schulabschluss und für Quereinsteiger ist das ein echter Einstieg – vorausgesetzt, die dreijährige Fachausbildung wird von Anfang an als Ziel mitgedacht.“

Raphaela Peitsch

Raphaela Peitsch

Diplom-Psychologin · DGSF-zertifiziert

„Was ich in der Beratung immer prüfe, ist die Fähigkeit zur emotionalen Regulation. In der Pflege begleiten Sie Menschen im Sterben und werden von dementiell Erkrankten manchmal abgelehnt oder beschimpft. Das persönlich nicht zu nehmen, ist eine erlernbare, aber anspruchsvolle Kompetenz. Wer sehr kränkbar ist, braucht dafür gute Begleitung im Team.“

Häufige Fragen

Pflegefachassistent/in – FAQ

Ab dem 1. Januar 2027 gilt das Pflegefachassistenzgesetz. Es ersetzt die bisher 27 verschiedenen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen durch eine bundeseinheitliche Ausbildung. Sie dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate, ist über die gesamte Dauer angemessen zu vergüten und führt zu einer bundesweit anerkannten Berufsbezeichnung. Absolventinnen und Absolventen sollen zudem mehr Aufgaben übernehmen können als bisher.

In Vollzeit beträgt die Regeldauer 18 Monate, in Teilzeit bis zu 36 Monate. Für Personen mit einschlägiger beruflicher Vorerfahrung sind umfassende Verkürzungsmöglichkeiten vorgesehen – etwa auf zwölf Monate oder weniger. Das macht den Beruf auch für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit Pflegeerfahrung attraktiv.

Grundsätzlich einen Hauptschulabschluss, einen gleichwertigen Abschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Bemerkenswert ist die Ausnahme: Ein Zugang ohne Schulabschluss ist möglich, wenn eine positive und sachlich begründete Prognose der Pflegeschule vorliegt. Damit ist die Ausbildung einer der durchlässigsten Zugänge in einen anerkannten Gesundheitsberuf überhaupt.

Ja. Das Gesetz sieht vor, dass Auszubildende während der gesamten Ausbildungszeit eine angemessene Vergütung erhalten. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem Tarifwerk des Ausbildungsträgers. Bisher war die Vergütung der Pflegehilfeausbildungen je nach Bundesland und Träger sehr unterschiedlich geregelt – diese Ungleichbehandlung entfällt.

Die Ausbildung ist generalistisch angelegt und umfasst Pflichteinsätze in den drei zentralen Versorgungsbereichen: stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Diese Breite ist neu – die bisherigen Landesausbildungen konzentrierten sich meist auf einen Bereich. Sie eröffnet nach dem Abschluss deutlich mehr Wahlmöglichkeiten.

Die entscheidende Grenze ist die Pflegeprozessverantwortung. Pflegefachassistenzpersonen führen Pflegemaßnahmen in nicht-komplexen Situationen selbstständig durch und wirken in komplexen Situationen mit – die Verantwortung für Planung, Steuerung und Evaluation des Pflegeprozesses liegt bei den Pflegefachpersonen. Die Pflegefachausbildung dauert drei Jahre statt 18 Monate und führt zu deutlich höherem Gehalt. Mehr dazu auf unserer Seite zur Pflegefachfrau-Ausbildung.

Bereits erworbene Abschlüsse nach Landesrecht verlieren ihre Gültigkeit nicht. Für Ausbildungen, die vor 2027 begonnen werden, gilt weiterhin das jeweilige Landesrecht. Wer 2026 starten will, sollte gezielt klären, welche Regelung gilt und ob ein Start nach dem neuen Bundesrecht ab 2027 die bessere Wahl wäre – wegen der bundesweiten Anerkennung und der breiteren Pflichteinsätze.

Als Einstieg ja, als Endstation selten. Die Assistenz ist der schnellste und durchlässigste Weg in einen anerkannten Pflegeberuf und ideal für alle, die die Zugangsvoraussetzungen für die dreijährige Ausbildung noch nicht erfüllen oder erst prüfen wollen, ob Pflege zu ihnen passt. Der große Sprung bei Verantwortung und Gehalt kommt aber erst mit der Pflegefachausbildung – planen Sie sie von Anfang an mit ein.

Den passenden Einstieg in die Pflege finden

Assistenz oder direkt die dreijährige Fachausbildung? Diese Entscheidung hängt von Schulabschluss, Belastbarkeit und Lebenssituation ab. Wir klären mit wissenschaftlich validierter Diagnostik nach DIN 33430, welcher Weg trägt. An sieben Standorten oder online.

Weiterführende Themen

Quellen & Methodik

  • Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzgesetz), im Oktober 2025 von Bundestag und Bundesrat beschlossen, Inkrafttreten 01.01.2027.
  • Bundesministerium für Gesundheit und Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Informationen zum Gesetzentwurf und zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz.
  • Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege: Umsetzungshinweise zur neuen Pflegefachassistenzausbildung.
  • Pflegeberufegesetz als Rechtsgrundlage der dreijährigen Pflegefachausbildung zur Abgrenzung.
  • § 43b SGB XI zur zusätzlichen Betreuung in stationären Pflegeeinrichtungen.
  • RIASEC-Modell nach John L. Holland (1997): „Making Vocational Choices“, 3. Auflage, PAR.
  • Hinweis: Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung konkretisiert Details zu Stundenumfängen und Prüfung. Angaben zur Vergütungshöhe richten sich nach dem Tarifwerk des jeweiligen Ausbildungsträgers.