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Berufsbild · Ärztliche Weiterbildung

Facharzt werden: Weiterbildung, Dauer und Gehalt 2026

Zwischen Approbation und Facharztanerkennung liegen fünf bis sechs Jahre, die kaum jemand vor dem Start realistisch einschätzt: Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer, eLogbuch, Rotationen, Richtzahlen, Prüfungsgespräch. Diese Seite beschreibt die Weiterbildungsphase im Detail – inklusive der Vergütung, die in den meisten Gehaltsangaben fehlt, weil sie aus Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft stammt.

68.700 – 116.400 €
Tarifgrundgehalt Ä1 bis Ä2
5 – 6 Jahre
Mindestweiterbildungszeit je Gebiet
16.195
Facharztanerkennungen 2025
ISR
RIASEC-Idealprofil
DIN 33430 zertifiziert
Tarifzahlen aus TV-Ärzte/VKA und TdL 2026
Dienstvergütung transparent gerechnet
RIASEC-Eignungsprofil enthalten
Aktualisiert: August 2026

Was ist ein Facharzt – und was passiert auf dem Weg dorthin?

Facharzt ist keine Berufsbezeichnung, sondern eine Weiterbildungsbezeichnung. Wer die Approbation hat, darf ärztlich tätig sein; wer eine Facharztbezeichnung führt, hat zusätzlich eine mehrjährige, strukturierte Weiterbildung in einem definierten Gebiet abgeschlossen und diese vor einem Prüfungsausschuss der Landesärztekammer nachgewiesen. Erst die Facharztanerkennung eröffnet die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, die Übernahme von Oberarztfunktionen und in vielen Häusern die eigenverantwortliche Leitung von Bereichen.

Auf einen Blick

Facharzt

Profiling Institut: Für den Beruf Facharzt liegt das Jahresgehalt in Deutschland im Median bei 90.626 Euro, die Spanne reicht von 68.665 Euro bis 116.387 Euro. Gefragt sind vor allem Anamnese und körperliche Untersuchung, Differenzialdiagnostik, Sonografie. Das Interessenprofil nach RIASEC ist I-S-R.

BerufFacharzt (auch: Fachärztin, Arzt in Weiterbildung, Assistenzarzt)
AufgabenschwerpunkteStationäre und ambulante Patientenversorgung, Diagnostik und Therapieplanung, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Durchführung gebietsspezifischer Eingriffe und Verfahren, Ärztliche Dokumentation und Kodierung
Zugang und QualifikationApprobation als Ärztin oder Arzt; anschließend Weiterbildung von mindestens 60 Monaten (72 Monate in chirurgischen Gebieten und Pathologie) an von der Landesärztekammer zugelassenen Weiterbildungsstätten unter Weiterbildungsbefugnis
Jahresgehalt (Median)90.626 Euro
Gehaltsspanne68.665 Euro bis 116.387 Euro
Gefragte KompetenzenAnamnese und körperliche Untersuchung, Differenzialdiagnostik, Sonografie, Notfallmanagement, Pharmakotherapie, Dokumentation im eLogbuch
RIASEC-InteressenprofilI-S-R (Investigative, Social, Realistic)
EinsatzgebietDeutschland
EignungsprüfungPassung zum Anforderungsprofil über Persönlichkeits- und Potenzialdiagnostik nach DIN 33430
StandSeptember 2026

Diese Seite behandelt bewusst nur die Weiterbildungsphase: den Zeitraum zwischen Approbation und Facharztanerkennung, in dem man als Assistenzärztin oder Assistenzarzt – korrekt: als Ärztin oder Arzt in Weiterbildung – arbeitet. Was das Medizinstudium verlangt, wie der Berufseinstieg insgesamt aussieht und welche Tätigkeitsfelder es außerhalb der Klinik gibt, steht im übergreifenden Berufsbild Arzt. Was nach der Facharztanerkennung kommt, behandeln die Seiten zum Oberarzt und zum Chefarzt.

Die Weiterbildung findet nicht an einer Hochschule statt, sondern am Arbeitsplatz: in Kliniken, Praxen, Medizinischen Versorgungszentren und Instituten, die von der zuständigen Landesärztekammer als Weiterbildungsstätten zugelassen sind. Verantwortlich ist immer eine namentlich benannte Ärztin oder ein Arzt mit Weiterbildungsbefugnis. Rechtsgrundlage ist nicht ein Bundesgesetz, sondern die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer – 17 Kammern, 17 Ordnungen, alle orientiert an der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer von 2018, aber im Detail unterschiedlich. Das ist der erste Punkt, den viele unterschätzen: Ein Umzug über eine Bundeslandgrenze kann Anrechnungsfragen aufwerfen.

Zum 31. Dezember 2025 waren in Deutschland 446.120 Ärztinnen und Ärzte berufstätig, davon 233.519 in Krankenhäusern. 133.476 führten noch keine Gebietsbezeichnung – das ist die Größenordnung der Gruppe, um die es hier geht. Im selben Jahr wurden 16.195 Facharztanerkennungen ausgesprochen, die meisten in Innerer Medizin (2.283), Allgemeinmedizin (2.147) und Anästhesiologie (1.524).

Stationsarbeit
Aufnahmen, Anamnesen, körperliche Untersuchung, Visite, Anordnungen, Verlaufskontrollen, Entlassungsmanagement. Der Kern der ersten Weiterbildungsjahre und der Ort, an dem klinische Routine entsteht.
Dienste
Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Schicht- oder Nachtdienst. Der Anteil steigt mit dem Weiterbildungsjahr, weil zunehmend eigenständig entschieden wird – und er macht einen erheblichen Teil des Einkommens aus.
Dokumentation
Arztbriefe, Kodierung, Aufklärungen, Anträge, Qualitätssicherungsbögen und das eigene eLogbuch. Ein realer und häufig unterschätzter Zeitfresser – dazu unten mehr, offen benannt.
Eingriffe und Verfahren
Je nach Gebiet: Sonografie, Endoskopie, Narkoseführung, Operationen, Interventionen, Befundung. Für viele Kompetenzen gibt die Weiterbildungsordnung Richtzahlen vor, die nachweisbar erreicht sein müssen.
Gespräche
Aufklärung, Angehörigengespräche, Überbringen schlechter Nachrichten, Therapiezielgespräche. Fachlich anspruchsvoll, zeitlich fast nie ausreichend eingeplant und selten systematisch trainiert.
Eigene Weiterbildung
Rotationsplanung, Kurse, Fachkunden, Kongresse, jährliches Weiterbildungsgespräch, Pflege des eLogbuchs. Formal Bringschuld der Weiterbildungsstätte, faktisch oft Eigeninitiative.

Ein typischer Stationstag im dritten Weiterbildungsjahr

07:15
Übergabe und Vorbereitung
Nachtdienst übergibt, kritische Verläufe werden markiert, Laborwerte und Befunde der Nacht werden gesichtet, die Visitenreihenfolge steht.
08:00
Röntgen- oder Frühbesprechung
Gemeinsame Befundung, kurze Fallvorstellungen, Absprachen mit Radiologie, Anästhesie oder Konsiliardiensten. In guten Häusern zugleich Lehrformat.
08:30
Visite
Zwölf bis zwanzig Patientinnen und Patienten, Oberarztvisite an zwei bis drei Tagen pro Woche. Hier entstehen die Entscheidungen, die den Rest des Tages strukturieren.
10:30
Funktionsbereich oder OP
Sonografie, Endoskopie, Punktionen, Narkosen oder Assistenz beziehungsweise eigenständige Eingriffe – abhängig vom Gebiet und vom Rotationsstand. Der Block, in dem Richtzahlen entstehen.
13:00
Aufnahmen und Anordnungen
Neuaufnahmen, Konsile, Rücksprachen mit Angehörigen, Anpassung von Therapieplänen, Vorbereitung von Entlassungen und Verlegungen.
15:30
Dokumentationsblock
Arztbriefe, Kodierung, Qualitätsdokumentation, Anträge an Kostenträger. Der Teil des Tages, der am zuverlässigsten in die Überstunden rutscht.
16:30
Übergabe – oder Dienstbeginn
An bis zu vier Tagen im Monat schließt sich statt des Feierabends der Bereitschaftsdienst an: in der Regel bis zum nächsten Morgen, mit anschließender Ruhezeit.

Kompetenzprofil: Was in der Weiterbildung nachgewiesen werden muss

Die (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 hat die ärztliche Weiterbildung von einer reinen Zeit- und Zahlenlogik auf Kompetenzorientierung umgestellt. Für jedes Gebiet sind „Kognitive und Methodenkompetenz“ (Wissen) sowie „Handlungskompetenz“ (Erfahrung und Fertigkeiten) beschrieben; für einen Teil der Verfahren sind zusätzlich Richtzahlen hinterlegt, also Mindestmengen an dokumentierten Untersuchungen oder Eingriffen. Die Mindestweiterbildungszeit bleibt bestehen, die früheren starren Zeitvorgaben für einzelne Abschnitte sind dagegen weitgehend entfallen.

Praktisch heißt das: Es genügt nicht, fünf Jahre auf einer Station gearbeitet zu haben. Die Inhalte müssen tatsächlich vorgekommen und im eLogbuch bestätigt sein. Wer im vierten Jahr feststellt, dass eine Rotation in einen Pflichtbereich nie stattgefunden hat, verlängert seine Weiterbildung.

Klinische Kernkompetenz
Anamnese und Befund Differenzialdiagnostik Notfallmanagement Pharmakotherapie Indikationsstellung Leitlinienarbeit
Verfahren und Technik
Sonografie EKG und Monitoring Endoskopie Punktionen und Katheter OP-Techniken Bildbefundung Beatmung
Dokumentation und IT
eLogbuch Krankenhausinformationssystem PACS DRG-Kodierung elektronische Patientenakte Spracherkennung
Recht und Regelwerk
Weiterbildungsordnung Aufklärung und Einwilligung Arbeitszeitgesetz Betäubungsmittelrecht Hygiene und Infektionsschutz Strahlenschutz
Kommunikation
Aufklärungsgespräch Breaking Bad News Angehörigenarbeit interprofessionelle Übergabe Deeskalation
Selbstorganisation
Rotationsplanung Priorisierung unter Zeitdruck Fehlermeldesysteme Fortbildungsplanung Belastungssteuerung

Wege in die Weiterbildung: Klinik, Praxis, Verbund

Die Facharztweiterbildung ist an ein Arbeitsverhältnis gebunden. Man bewirbt sich also nicht um einen Weiterbildungsplatz im Sinne eines Studienplatzes, sondern um eine Stelle bei einem Arbeitgeber, dessen leitende Ärztinnen und Ärzte über eine Weiterbildungsbefugnis der Landesärztekammer verfügen. Diese Befugnis ist personen- und stättenbezogen und in ihrer Dauer begrenzt: Eine Befugnis über 24 Monate bedeutet, dass an diesem Haus nur zwei der fünf Jahre abgeleistet werden können. Vor der Vertragsunterschrift lohnt daher immer der Blick in das Befugnisverzeichnis der zuständigen Kammer.

Der Regelweg
Weiterbildung am Krankenhaus
Anstellung als Ärztin oder Arzt in Weiterbildung an einer Klinik, meist mit Tarifbindung (TV-Ärzte/VKA, TV-Ärzte/TdL oder ein kirchlicher beziehungsweise privater Haustarif). Vorteil: hohe Fallzahlen, breites Spektrum, Dienste als Kompetenz- und Einkommensquelle. Nachteil: Rotationen hängen an der Dienstplanung, Weiterbildung konkurriert mit Versorgungsdruck.
Anteil am Gesamtvolumen: der größte Teil der Weiterbildungszeit in fast allen Gebieten
Ambulant
Weiterbildung in Praxis oder MVZ
In der Allgemeinmedizin verpflichtend, in vielen anderen Gebieten als Abschnitt anrechenbar. Die Förderung nach § 75a SGB V sichert bundesweit mindestens 7.500 geförderte Stellen pro Jahr in der Allgemeinmedizin und bis zu 2.000 in weiteren Fachgebieten, davon mindestens 250 in der Kinder- und Jugendmedizin. Der ambulante Förderbetrag liegt bei 2.900 Euro monatlich, in der Regel durch die Kassenärztliche Vereinigung auf 5.800 Euro aufgestockt.
Typisch: 12 – 36 Monate ambulanter Abschnitt
Strukturiert
Weiterbildungsverbund
Mehrere Kliniken und Praxen einer Region schließen sich zusammen und garantieren vertraglich einen durchgehenden Rotationsplan bis zur Facharztprüfung. Besonders verbreitet in der Allgemeinmedizin, zunehmend auch in Innerer Medizin, Pädiatrie und Psychiatrie. Der wirksamste Schutz gegen das häufigste Problem der Weiterbildung: fehlende Anschlussrotationen.
Deckt in der Regel die vollen 60 Monate ab

Ablauf der Facharztweiterbildung in sechs Schritten

Der formale Weg ist in allen Landesärztekammern gleich aufgebaut. Unterschiede liegen im Detail der jeweiligen Weiterbildungsordnung, in der Handhabung von Anrechnungen und in den Fristen.

01
Approbation und Kammermitgliedschaft
Direkt nach dem Studium
Mit der Approbation folgt die Pflichtmitgliedschaft in der Landesärztekammer des Tätigkeitsorts. Sie ist zuständig für Zulassung, Anrechnung und Prüfung.
02
Fachgebiet wählen und Stelle finden
Entscheidung mit langer Bindung
Die Wahl bestimmt Dauer, Dienstbelastung, Arbeitsmarkt und Einkommen für Jahrzehnte. Vor der Zusage: Befugnisdauer, Rotationsplan und Dienstmodell schriftlich klären.
03
eLogbuch anlegen
Zu Beginn, nicht am Ende
Das eLogbuch der Kammer bildet die Inhalte der Weiterbildungsordnung digital ab. Befugte und Weiterzubildende bestätigen Kompetenzen gemeinsam – laufend, nicht rückwirkend.
04
Rotationen und Richtzahlen
Über die gesamte Zeit
Pflichtabschnitte in Funktionsbereichen, Intensivmedizin, Notaufnahme oder ambulanter Versorgung. Fehlende Rotationen sind der häufigste Grund für eine Verlängerung.
05
Zeugnisse und Weiterbildungsgespräche
Jährlich und bei jedem Wechsel
Jede Weiterbildungsstätte stellt ein Zeugnis über Dauer und Inhalte aus. Das jährliche Gespräch ist vorgeschrieben – findet aber laut Kammerbefragungen nur bei etwa der Hälfte statt.
06
Facharztprüfung
Anmeldung rund zwei Monate vorher
Nicht öffentliches mündliches Fachgespräch von etwa 30 bis 45 Minuten vor einem Ausschuss aus Vorsitz und Fachärztinnen beziehungsweise Fachärzten des Gebiets.

Wie lange dauert die Facharztausbildung wirklich?

Die Weiterbildungsordnung nennt Mindestzeiten, keine Regelzeiten. In den meisten Gebieten sind 60 Monate vorgesehen, in chirurgischen Fächern und der Pathologie 72 Monate. Diese Mindestzeit gilt für eine Vollzeittätigkeit. Verlängernd wirken in der Praxis vier Faktoren: Teilzeit, Elternzeit, fehlende Rotationsmöglichkeiten und ein Wechsel des Fachgebiets. Teilzeitweiterbildung ist ausdrücklich zulässig – für Facharztweiterbildungen in der Regel ab einem Umfang von 50 Prozent –, verlängert die Weiterbildungszeit aber proportional: Neun Monate bei 85 Prozent werden als 7,65 Monate angerechnet.

Realistisch sollte man daher nicht mit fünf, sondern mit sechs bis acht Jahren zwischen Approbation und Facharztanerkennung planen. Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) erlaubt eine Befristung zu Weiterbildungszwecken für insgesamt höchstens acht Jahre – auch über mehrere Verträge und Arbeitgeber hinweg. Diese Grenze ist ein guter Realitätsmaßstab dafür, wie lang der Gesetzgeber die Phase erwartet.

Gehalt 2026: Assistenzarzt (Ä1) und Facharzt (Ä2)

Ärztliche Gehälter in Kliniken sind überwiegend tarifgebunden, und die maßgeblichen Tarifverträge sind öffentlich. Das macht diesen Beruf zu einem der wenigen, bei dem man nicht auf Schätzungen angewiesen ist. Zwei Tarifwerke decken den Großteil der Weiterbildungsstellen ab: der TV-Ärzte/VKA für kommunale Krankenhäuser und der TV-Ärzte/TdL für die Universitätskliniken der Länder. Kirchliche Träger und private Ketten haben eigene Regelungen, die sich meist an diesen beiden orientieren.

Die Entgeltgruppe Ä1 umfasst Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, Ä2 die Fachärztinnen und Fachärzte. Der Stufenaufstieg erfolgt nach Tätigkeitsjahren: In Ä1 nach dem TV-Ärzte/VKA folgt Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach zwei, Stufe 4 nach drei Jahren und so fort; in Ä2 sind die Abstände länger – Stufe 2 nach drei, Stufe 3 nach sechs Jahren fachärztlicher Tätigkeit. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt im TV-Ärzte/VKA 40 Stunden, im TV-Ärzte/TdL 42 Stunden pro Woche, jeweils ohne Bereitschaftsdienst.

5.722 €
Berufseinstieg Ä1 Stufe 1
Monat brutto, TV-Ärzte/VKA 2026
6.680 €
Ä1 Stufe 4, viertes Jahr
Monat brutto, TV-Ärzte/VKA 2026
7.552 €
Facharzt-Einstieg Ä2 Stufe 1
Monat brutto, TV-Ärzte/VKA 2026
9.699 €
Ä2 Stufe 6, Facharzt-Endstufe
Monat brutto, TV-Ärzte/VKA 2026

TV-Ärzte/VKA 2026 – kommunale Krankenhäuser

Monatliche Tabellenentgelte TV-Ärzte/VKA, gültig ab 1. Juni 2026. 6 Datenzeilen. Spalten: Stufe, Ä1 Assistenzarzt, Ä2 Facharzt, Stufenaufstieg Ä1, Jahresgrundgehalt Ä1. Quelle: Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA 2026.
StufeÄ1 (in Weiterbildung)Ä2 (Facharzt)Aufstieg in Ä1Ä1 Jahresgrundgehalt
Stufe 15.722,05 €7.552,19 €1. Jahr68.665 €
Stufe 26.046,42 €8.185,40 €nach 1 Jahr72.557 €
Stufe 36.278,07 €8.741,39 €nach 2 Jahren75.337 €
Stufe 46.679,58 €9.065,74 €nach 3 Jahren80.155 €
Stufe 57.158,37 €9.382,33 €nach 4 Jahren85.900 €
Stufe 67.355,29 €9.698,91 €nach 5 Jahren88.263 €

TV-Ärzte/TdL 2026 – Universitätskliniken der Länder

Monatliche Tabellenentgelte TV-Ärzte/TdL, gültig ab 1. April 2026. 6 Datenzeilen. Spalten: Stufe, Ä1 Assistenzarzt, Ä2 Facharzt, Differenz Ä1 gegenüber VKA. Quelle: Entgelttabelle TV-Ärzte/TdL 2026.
StufeÄ1 (in Weiterbildung)Ä2 (Facharzt)Differenz Ä1 zu VKA
Stufe 15.792,90 €7.645,72 €+ 71 € pro Monat
Stufe 26.121,26 €8.286,77 €+ 75 € pro Monat
Stufe 36.355,79 €8.849,64 €+ 78 € pro Monat
Stufe 46.762,34 €9.165,95 €+ 83 € pro Monat
Stufe 57.247,00 €9.338,38 €+ 89 € pro Monat
Stufe 67.436,05 €9.576,69 €+ 81 € pro Monat

Die Uniklinik zahlt im Grundgehalt also leicht über der kommunalen Tabelle – bei zwei Stunden mehr Wochenarbeitszeit. Umgerechnet auf die Stunde liegt der TV-Ärzte/VKA vorn. Wer Tarifwerke vergleicht, sollte deshalb nie nur auf die Monatszahl schauen. Eine Einordnung ärztlicher Vergütung im Verhältnis zu anderen akademischen Berufen finden Sie im Gehaltsvergleich der Berufsbilder.

Der unterschlagene Teil: Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

In fast allen Gehaltsangaben zum Assistenzarztgehalt fehlt der Teil, der das Einkommen in der Weiterbildungsphase tatsächlich prägt. Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft kommen zusätzlich zur regelmäßigen Arbeitszeit hinzu und werden gesondert vergütet. Wer nur die Tabellenwerte vergleicht, unterschätzt das Bruttoeinkommen eines Assistenzarztes strukturell – und übersieht zugleich, wie viel Lebenszeit dahintersteckt.

60 / 75 / 90 %
Bewertung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit in den Stufen I, II und III (TV-Ärzte/VKA)
+ 15 %
Zuschlag auf das Stundenentgelt für die gesamte Dauer des Bereitschaftsdienstes
max. 4
Bereitschaftsdienste pro Kalendermonat – seit 1. Januar 2023 tarifliche Obergrenze im VKA-Bereich
2× / 4×
Tagespauschale für Rufbereitschaft: das Zwei- beziehungsweise Vierfache des Stundenentgelts

So funktioniert die Bereitschaftsdienstvergütung. Der Bereitschaftsdienst wird nicht Stunde für Stunde wie reguläre Arbeitszeit bezahlt, sondern zunächst nach der erfahrungsgemäßen Arbeitsbelastung bewertet. Im TV-Ärzte/VKA gilt: Stufe I bei bis zu 25 Prozent Arbeitsleistung wird mit 60 Prozent als Arbeitszeit gewertet, Stufe II bei mehr als 25 bis 40 Prozent mit 75 Prozent, Stufe III bei mehr als 40 bis 49 Prozent mit 90 Prozent. Diese bewertete Zeit wird nach der tariflichen Bereitschaftsdiensttabelle vergütet; hinzu kommt ein Zuschlag von 15 Prozent des Stundenentgelts für die gesamte Dienstdauer. Der TV-Ärzte/TdL arbeitet mit einem zweistufigen Modell (60 und 95 Prozent) und erhöht die Bewertung an Feiertagen um 25 Prozentpunkte sowie ab dem fünften Dienst im Monat um jeweils 10 Prozentpunkte.

Größenordnung. Die tariflichen Bereitschaftsdienstentgelte liegen 2026 im VKA-Bereich in der Entgeltgruppe Ä1 bei rund 37 bis 40 Euro je Stunde und in Ä2 bei rund 44 bis 47 Euro. Vier Bereitschaftsdienste im Monat zu je etwa 16 Stunden – die tarifliche Regelobergrenze – ergeben rund 64 Dienststunden monatlich. Je nach Bewertungsstufe, Zuschlägen und tatsächlicher Dienstzahl kommen dadurch grob 2.000 bis 2.700 Euro brutto im Monat hinzu. Über ein Jahr sind das eine Größenordnung von 24.000 bis 32.000 Euro und damit rund 35 bis 45 Prozent zusätzlich auf das Grundgehalt eines Assistenzarztes in der Eingangsstufe. Das ist ein Rechenbeispiel auf Basis der veröffentlichten Tarifwerte, keine Zusage – die tatsächliche Höhe hängt vom Haus, von der Bewertungsstufe und von der Dienstplanung ab.

Zeitzuschläge. Unabhängig davon vergütet der Tarifvertrag Sonderformen der Arbeit: Nachtarbeit mit 20 Prozent, Sonntagsarbeit mit 25 Prozent, Samstagsarbeit von 13 bis 20 Uhr mit 20 Prozent, Feiertagsarbeit mit 135 Prozent ohne beziehungsweise 35 Prozent mit Freizeitausgleich und Überstunden mit 15 Prozent Zuschlag. Für Rufbereitschaft gibt es eine Tagespauschale – das Zweifache des Stundenentgelts von Montag bis Freitag, das Vierfache an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen –, tatsächliche Einsätze werden zusätzlich als Arbeitszeit vergütet.

Die ehrliche Kehrseite. Diese Beträge sind kein Bonus, sondern die Bezahlung für Nächte, Wochenenden und Feiertage. Der MB-Monitor 2024 des Marburger Bundes, an dem sich 9.649 angestellte Ärztinnen und Ärzte beteiligt haben, weist für Vollzeitkräfte eine tatsächliche Wochenarbeitszeit von rund 55 Stunden inklusive aller Dienste und Überstunden aus. 91 Prozent der Befragten wünschen sich maximal 48 Stunden. Wer die Dienstvergütung fest einplant, plant faktisch eine dauerhafte Mehrarbeit ein.

Was in der ambulanten Weiterbildung gilt
Wer einen Weiterbildungsabschnitt in einer Praxis oder einem MVZ absolviert, fällt in der Regel nicht unter TV-Ärzte/VKA oder TdL. Der Marburger Bund empfiehlt für diesen Fall einen Standard-Arbeitsvertrag mit Orientierung an den Tarifwerten; die Förderung nach § 75a SGB V mit 2.900 Euro monatlich – regelhaft auf 5.800 Euro aufgestockt, plus 500 Euro in unterversorgten und 250 Euro in von Unterversorgung bedrohten Gebieten – soll genau diese Lücke schließen. Im stationären Bereich beträgt der Förderbetrag 1.650 Euro monatlich für Innere Medizin und Allgemeinmedizin. Der Punkt gehört in jedes Vertragsgespräch, weil ambulante Verträge deutlich stärker streuen als tarifgebundene Klinikverträge.

Welche Persönlichkeit passt in die Weiterbildungsphase?

Die Weiterbildungsjahre stellen andere Anforderungen als das Studium. Im Studium zählt die Fähigkeit, große Stoffmengen zu strukturieren und Prüfungen zu bestehen. In der Weiterbildung zählt die Fähigkeit, unter Zeitdruck und mit unvollständiger Information Entscheidungen zu treffen, sie zu vertreten und am nächsten Tag zu korrigieren, wenn sie falsch waren. Wer diese Verschiebung nicht mitgeht, erlebt die ersten beiden Jahre als besonders hart.

Drei Eigenschaften tragen erfahrungsgemäß durch diese Phase. Erstens Frustrationstoleranz gegenüber Systemreibung: Der Großteil der täglichen Ärgernisse hat nichts mit Medizin zu tun, sondern mit fehlenden Betten, ausgefallener Technik, Kodierrückfragen und Dienstplanlücken. Zweitens die Bereitschaft, Nichtwissen zu zeigen und aktiv nachzufragen – in einer Fehlerkultur, die laut der Evaluation der Weiterbildung bei knapp einem Viertel der Befragten als „nie oder selten offen“ beschrieben wird, ist das keine Selbstverständlichkeit. Drittens eine belastbare Regenerationsfähigkeit: Nachtdienste und wechselnde Rhythmen sind biologisch anspruchsvoll und lassen sich nicht durch Motivation ausgleichen.

Weniger entscheidend als oft angenommen ist ausgeprägte Führungsambition. Sie wird auf den späteren Stufen relevant, spielt in der Weiterbildung aber eine untergeordnete Rolle. Wer sehr früh gestalten und leiten will, sollte wissen, dass diese Phase über Jahre von Zuarbeit, Dokumentation und Anleitung durch andere geprägt ist.

RIASEC-Eignungsprofil: Facharztweiterbildung

Das Idealprofil ist ISR – Investigative, Social, Realistic. Investigative ist dominant: diagnostisches Denken, Hypothesenbildung, Umgang mit Unsicherheit und Evidenz. Social steht dicht dahinter, weil ärztliche Arbeit im Kern Beziehungsarbeit unter Zeitdruck ist. Realistic gewinnt an Gewicht, je prozeduraler das Fach wird – in operativen und interventionellen Gebieten kann es das zweitstärkste Motiv sein.

I
Investigative
Sehr hohe Passung
S
Social
Hohe Passung
R
Realistic
Hohe Passung
C
Conventional
Dokumentation, Regelwerk
E
Enterprising
Erst ab Oberarztebene
A
Artistic
Nicht zentral
Der I-Typ (Investigative) ist dominant: Die Weiterbildung besteht im Kern darin, aus unvollständigen Daten belastbare Arbeitsdiagnosen zu bilden und sie fortlaufend zu revidieren. Der S-Typ (Social) entscheidet darüber, ob die Arbeit trägt – Patientengespräche, Angehörige, Pflege, interprofessionelle Abstimmung nehmen mehr Zeit ein als Diagnostik. Der R-Typ (Realistic) ist gebietsabhängig: In Chirurgie, Anästhesie, Gastroenterologie oder interventioneller Radiologie ist manuelle Präzision zentral, in Psychiatrie oder Humangenetik kaum. Ein hoher C-Wert hilft, weil Dokumentation und Regelwerk objektiv einen großen Anteil ausmachen – wer sie als reine Zumutung erlebt, hat einen schweren Stand. Ein sehr starker E-Wert ohne Geduld für lange Hierarchiewege führt in dieser Phase häufig zu Frustration; er wird auf den nächsten Karrierestufen wertvoll. Ein dominanter A-Wert findet in der klinischen Weiterbildung wenig Anschluss.
RIASEC-Modell und Holland-Code im Überblick

Karrierestufen bis zur Facharztanerkennung

Die Weiterbildungsphase hat eine erkennbare innere Struktur, auch wenn sie formal ein durchgehender Abschnitt ist. Die folgenden Stufen beschreiben, wie sich Verantwortung, Selbstständigkeit und Vergütung typischerweise entwickeln. Die Gehaltsangaben sind Tarifgrundgehälter nach TV-Ärzte/VKA 2026 ohne Bereitschaftsdienstentgelte.

Stufe 1
Berufseinstieg
Jahr 1
5.722 € / Monat
Einarbeitung auf Station, begleitete Aufnahmen, erste Dienste im Doppel. Fokus auf Routine, Systemverständnis und Sicherheit in Standardsituationen.
Stufe 2
Eigene Station
Jahr 2 – 3
6.046 – 6.278 €
Selbstständige Stationsführung unter oberärztlicher Supervision, eigenständige Dienste, erste Funktionsbereiche, Beginn der Richtzahlensammlung.
Stufe 3
Rotationsphase
Jahr 3 – 5
6.680 – 7.158 €
Pflichtrotationen in Intensivmedizin, Notaufnahme, Funktionsdiagnostik oder ambulante Versorgung. Anleitung jüngerer Kolleginnen und Kollegen kommt hinzu.
Stufe 4
Prüfungsphase
letzte 6 – 12 Monate
7.158 – 7.355 €
Vervollständigung des eLogbuchs, Zeugnisse einsammeln, Anmeldung bei der Kammer, mündliches Fachgespräch von etwa 30 bis 45 Minuten.
Stufe 5
Facharzt (Ä2)
ab Anerkennung
7.552 – 9.699 €
Eigenverantwortliche Tätigkeit, Zulassungsfähigkeit zur vertragsärztlichen Versorgung, Option auf Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung.
Was danach kommt
Mit der Facharztanerkennung endet die Weiterbildungsphase – und der Entscheidungsraum wird größer: Fachkarriere in der Klinik, Niederlassung, Anstellung im MVZ, Tätigkeit in Industrie, Behörden oder Wissenschaft. Die nächsten klinischen Stufen beschreiben die Seiten Berufsbild Oberarzt und Berufsbild Chefarzt mit den dort geltenden Entgeltgruppen Ä3 und Ä4 beziehungsweise außertariflichen Chefarztverträgen. Zur Orientierung über das gesamte ärztliche Berufsfeld einschließlich Studium dient das Berufsbild Arzt.

Das Fachgebiet wählen: Dauer, Profil, Konsequenzen

Die Wahl des Gebiets ist die folgenreichste Entscheidung der Weiterbildungsphase. Sie legt die Mindestdauer fest, das Verhältnis von Diagnostik, Gespräch und Eingriff, die Dienstbelastung, die spätere Niederlassungsfähigkeit und den Arbeitsmarkt für Jahrzehnte. Die (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 kennt mehr als 40 Facharztbezeichnungen und über 60 Zusatz-Weiterbildungen; die folgende Auswahl zeigt die Mindestweiterbildungszeiten der nachgefragtesten Gebiete.

Innere Medizin · 60 Monate
Größtes Gebiet, 2.283 Anerkennungen 2025. Schwerpunkte wie Kardiologie oder Gastroenterologie verlängern auf 72 Monate.
Allgemeinmedizin · 60 Monate
2.147 Anerkennungen 2025. Verpflichtender ambulanter Anteil, gut geförderte Stellen, klarster Niederlassungspfad.
Anästhesiologie · 60 Monate
1.524 Anerkennungen 2025. Hoher Prozeduranteil, planbare Schichtmodelle, starke Position auf dem Arbeitsmarkt.
Orthopädie und Unfallchirurgie · 72 Monate
961 Anerkennungen 2025. Längere Weiterbildung, hohe Richtzahlen, ausgeprägte Abhängigkeit vom OP-Zugang.
Chirurgische Gebiete · 72 Monate
Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Thoraxchirurgie. Gemeinsame chirurgische Basis, danach Spezialisierung.
Psychiatrie und Psychotherapie · 60 Monate
Gesprächslastig, geringere Prozedurabhängigkeit, ausgeprägter Nachwuchsbedarf in der Versorgung.
Radiologie · 60 Monate
Befundungsstark, technikintensiv, am unmittelbarsten von KI-gestützter Bildanalyse betroffen. Schwerpunkte plus 24 Monate.
Neurologie · 60 Monate
Diagnostisch anspruchsvoll, wachsendes Feld durch Schlaganfall- und Demenzversorgung.
Frauenheilkunde und Geburtshilfe · 60 Monate
Kombination aus operativem und konservativem Anteil, hohe Dienstbelastung durch Geburtshilfe.
Kinder- und Jugendmedizin · 60 Monate
Eigene Förderquote in der ambulanten Weiterbildung, spürbarer Versorgungsbedarf in der Fläche.
Augenheilkunde · 60 Monate
Hoher Anteil planbarer Eingriffe, vergleichsweise geringe Nachtdienstlast, begrenzte Stellenzahl.
Rechtsmedizin · 60 Monate
Kleines Gebiet ohne Patientenversorgung im klassischen Sinn – Details im Berufsbild Gerichtsmediziner.

Wechsel des Fachgebiets – was angerechnet wird

Ein Fachwechsel ist nicht selten und selten ein Karrierebruch. Entscheidend ist die Anrechnungspraxis der zuständigen Landesärztekammer: Angerechnet werden Zeiten, deren Inhalte auch in der Weiterbildungsordnung des neuen Gebiets vorkommen. Zwei Jahre Innere Medizin sind in der Allgemeinmedizin weitgehend anrechenbar, in der Augenheilkunde praktisch nicht. Wer einen Wechsel erwägt, sollte vor der Kündigung eine schriftliche Anrechnungsauskunft bei der Kammer einholen – mündliche Zusagen aus dem Kollegenkreis sind keine Grundlage. Auch die Achtjahresgrenze des ÄArbVtrG läuft bei einem Wechsel weiter, sie beginnt nicht neu.

Deutlich seltener, aber ebenso legitim ist der Ausstieg aus der klinischen Weiterbildung: in die pharmazeutische Industrie, in Medizinprodukte, den Medizinischen Dienst, Behörden, Versicherungen oder in die Wissenschaft. Wer diese Option prüft, sollte sie vor dem vierten Weiterbildungsjahr durchdenken – danach wird der Verzicht auf die Facharztanerkennung teuer, weil sie die Eintrittskarte für nahezu alle ärztlichen Tätigkeitsfelder bleibt. Eine strukturierte Standortbestimmung leistet die Beratung zur beruflichen Neuorientierung.

Arbeitsmarkt und Zukunftsaussichten 2026

Die Arbeitsmarktlage für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung ist so gut wie in kaum einem anderen akademischen Beruf – mit einer wichtigen Einschränkung: Sie ist gut in der Fläche und in versorgungsnahen Gebieten, nicht überall. Beliebte Fächer an Universitätskliniken in Großstädten sind kompetitiv, während Häuser der Grund- und Regelversorgung in strukturschwachen Regionen Stellen über Monate nicht besetzen. Die durchschnittliche Vakanzzeit für Arztstellen liegt bei rund 136 Tagen.

Der Bedarf ist strukturell und demografisch begründet. Rund 5.000 Hausarztsitze sind unbesetzt; nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind 37,9 Prozent der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte und 39,6 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte über 60 Jahre alt. Gleichzeitig wächst die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte weiter – 446.120 zum Jahresende 2025 –, aber die geleistete Arbeitszeit pro Kopf sinkt, weil Teilzeit und Anstellung zunehmen. Der Ärztemangel ist deshalb weniger ein Mangel an Köpfen als ein Mangel an Arbeitsstunden am richtigen Ort.

Für die Weiterbildungsphase bedeutet das: Wer bereit ist, außerhalb der Ballungsräume zu arbeiten, hat eine ungewöhnlich starke Verhandlungsposition – nicht nur beim Gehalt, sondern vor allem bei den Punkten, die über die Qualität der Weiterbildung entscheiden: garantierte Rotationen, Befugnisdauer, Freistellung für Kurse, verbindliche Dienstplanung. Eine Einordnung im Vergleich zu anderen Berufsfeldern bietet die Übersicht zu den Zukunftsaussichten einzelner Berufe.

Was KI in der Weiterbildung verändert – und was nicht

Künstliche Intelligenz ist in deutschen Kliniken angekommen, aber weit von Flächendeckung entfernt. Nach einer Bitkom-Befragung von 616 Ärztinnen und Ärzten im Frühjahr 2025 setzen 18 Prozent der Klinikärztinnen und -ärzte KI ein – eine Verdopplung gegenüber 9 Prozent im Jahr 2022. In Arztpraxen nutzen 15 Prozent mindestens eine KI-Lösung, 12 Prozent davon zur Diagnoseunterstützung.

Am spürbarsten wirkt KI dort, wo sie Dokumentation verkürzt: Spracherkennung und generative Systeme, die Arztbriefe und Verlaufsdokumentation vorstrukturieren, greifen genau den Anteil an, den der MB-Monitor mit rund drei Stunden täglich für vermeidbare Verwaltungsaufgaben beziffert. Der zweite Ansatzpunkt ist die Bildanalyse in Radiologie, Pathologie und Dermatologie – dort verschiebt sich die ärztliche Rolle von der Erstbefundung zur Verantwortung für Befundvalidierung, Kontext und Entscheidung.

Was KI in absehbarer Zeit nicht ersetzt: körperliche Untersuchung, Eingriffe, Aufklärungs- und Therapiezielgespräche, die Verantwortung für eine Entscheidung unter Unsicherheit sowie die Koordination im interprofessionellen Team. Für die Weiterbildung ergibt sich daraus eine unbequeme Doppelbewegung: Die Entlastung bei Routineaufgaben ist real, aber wer Erstbefundungen früher als Lernmaterial nutzte, verliert Übungsgelegenheiten. Wer heute in ein befundungsstarkes Fach geht, sollte gezielt Kompetenzen aufbauen, die außerhalb der Mustererkennung liegen – Intervention, Konsil, Qualitätssicherung, Bewertung von KI-Ergebnissen.

Typische Weiterbildungsstätten und Arbeitgeber

Die Trägerstruktur bestimmt Tarifwerk, Fallspektrum und Weiterbildungsqualität stärker als der Standort. Wer zwischen Angeboten wählt, sollte die drei Größen zusammen betrachten: Welcher Tarif gilt, wie breit ist das Spektrum, und wie lange reicht die Befugnis?

Universitätskliniken
TV-Ärzte/TdL, 42 Stunden, Maximalversorgung, Forschung und Lehre, oft lange Befugnisdauer, aber hoher Anteil befristeter Verträge.
Kommunale Kliniken
TV-Ärzte/VKA, 40 Stunden, breites Spektrum der Schwerpunkt- und Regelversorgung, tarifliche Dienstbegrenzung auf vier Bereitschaftsdienste im Monat.
Kirchliche Träger
Eigene Arbeitsrechtsregelungen in Anlehnung an die Tarifwerke, häufig starke Präsenz in der Grund- und Regelversorgung.
Private Klinikketten
Haustarifverträge, teils mit dem Marburger Bund verhandelt, standardisierte Prozesse, klare Kennzahlensteuerung.
Praxen und MVZ
Ambulante Weiterbildungsabschnitte, Förderung nach § 75a SGB V, individuell verhandelte Verträge mit größerer Streuung.
Institute und Behörden
Rechtsmedizin, Pathologie, Mikrobiologie, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Transfusionsmedizin – kleine Gebiete mit eigenen Zugängen.
Rehabilitationskliniken
Anrechenbare Abschnitte in einzelnen Gebieten, planbarere Arbeitszeiten, geringere Dienstlast und damit geringere Dienstvergütung.
Weiterbildungsverbünde
Regionale Zusammenschlüsse mit vertraglich garantiertem Rotationsplan über die gesamte Weiterbildungszeit.

Vorteile und Nachteile der Weiterbildungsphase

Die folgende Gegenüberstellung verzichtet bewusst auf Beschönigung. Die Weiterbildungsjahre sind fachlich die produktivsten des ärztlichen Berufslebens und arbeitsrechtlich die verletzlichsten.

Dafür spricht
Transparente, tariflich gesicherte Vergütung ab dem ersten Tag – 5.722 Euro brutto im Monat nach TV-Ärzte/VKA 2026, plus Dienstvergütung
Automatischer Stufenaufstieg nach Tätigkeitsjahren, ohne Verhandlung
Praktisch kein Beschäftigungsrisiko: strukturelle Nachfrage, rund 5.000 unbesetzte Hausarztsitze, 136 Tage durchschnittliche Vakanzzeit
Steile fachliche Lernkurve – in kaum einem Beruf wächst Kompetenz so schnell wie in den ersten drei Weiterbildungsjahren
Bundesweit und international anschlussfähige Qualifikation mit klarem Endpunkt
Nach der Anerkennung breite Optionen: Klinik, Niederlassung, MVZ, Industrie, Wissenschaft, Öffentlicher Gesundheitsdienst
Teilzeitweiterbildung ab 50 Prozent ist rechtlich abgesichert und inzwischen verbreitet
Dagegen spricht
Befristung ist der Normalfall: Das ÄArbVtrG erlaubt bis zu acht Jahre Befristung zu Weiterbildungszwecken, in der Praxis oft als Kette kurzer Verträge
Weiterbildungsqualität schwankt stark je Haus – über 60 Prozent der Befragten erhielten bundesweit kein schriftliches Weiterbildungsprogramm
Nur rund 55 Prozent führen regelmäßige Weiterbildungsgespräche; knapp ein Viertel erlebt nie oder selten einen offenen Umgang mit Fehlern
Nur 59 Prozent würden ihre Weiterbildungsstätte weiterempfehlen
Rund 55 Wochenstunden in Vollzeit inklusive Diensten; 49 Prozent fühlen sich häufig überlastet, 11 Prozent ständig
Etwa drei Stunden täglich für Dokumentation und Verwaltung, die aus ärztlicher Sicht vermeidbar wären
Vereinbarkeit bleibt schwierig: Schichtdienste, kurzfristige Dienstplanänderungen und Rotationswechsel kollidieren mit Betreuungszeiten
33 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung erwägen, die Patientenversorgung ganz zu verlassen
Die drei Fragen vor der Vertragsunterschrift
Erstens: Über wie viele Monate reicht die Weiterbildungsbefugnis der verantwortlichen Ärztin oder des verantwortlichen Arztes – und was passiert danach? Zweitens: Gibt es ein schriftliches Weiterbildungsprogramm mit verbindlichem Rotationsplan, oder nur eine mündliche Absichtserklärung? Drittens: Wie viele Bereitschaftsdienste sind pro Monat vorgesehen, in welcher Bewertungsstufe, und wie wird der Freizeitausgleich gehandhabt? Antworten auf diese drei Fragen sagen mehr über die kommenden fünf Jahre aus als jede Gehaltsverhandlung.
Profiling Institut · DIN 33430 zertifiziert

Passt die Facharztweiterbildung zu Ihnen?

Fünf bis acht Jahre unter Schichtbedingungen, mit befristeten Verträgen und hoher Verantwortung – diese Entscheidung sollte auf mehr beruhen als auf Fachbegeisterung. Das Profiling Institut prüft mit wissenschaftlich fundierter Diagnostik, ob Belastbarkeit, Motivstruktur und Interessenprofil zu dieser Phase passen, und welches Fachgebiet dazu am besten passt.

Bohlken Consulting · Personalberatung für Gesundheitseinrichtungen
Sie besetzen ärztliche Positionen in Klinik oder MVZ?
Bohlken Consulting arbeitet seit über 25 Jahren als Personalberatung mit Führungs- und Fachpositionen und kennt die Mechanik von Kandidatenmärkten, in denen die Nachfrage das Angebot dauerhaft übersteigt. Für Weiterbildungsstellen entscheidet dabei selten das Gehalt, sondern die Glaubwürdigkeit des Weiterbildungsversprechens: Befugnisdauer, Rotationsgarantie, Dienstmodell und Freistellungspraxis. Wer diese Punkte im Auswahlprozess sauber darstellt, besetzt schneller und verliert weniger Kandidaten in der Probezeit.
Zur Bohlken Consulting Headhunting-Website

Beratungsangebote des Profiling Instituts

Die Entscheidung für oder gegen die Facharztweiterbildung fällt in der Regel zweimal: einmal vor dem Medizinstudium und einmal in den ersten Weiterbildungsjahren, wenn die Realität des Klinikalltags sichtbar wird. Für beide Zeitpunkte gibt es passende Beratungsformate.

Verwandte Berufsbilder

Diese Berufsbilder grenzen fachlich oder im Arbeitsalltag an die Facharztweiterbildung an:

Häufige Fragen zur Facharztweiterbildung

Die Weiterbildungsordnungen nennen Mindestzeiten: 60 Monate, also fünf Jahre, in den meisten Gebieten wie Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Neurologie, Psychiatrie, Radiologie, Augenheilkunde, Frauenheilkunde oder Kinder- und Jugendmedizin; 72 Monate, also sechs Jahre, in den chirurgischen Gebieten, in Orthopädie und Unfallchirurgie sowie in der Pathologie. Das sind Mindestzeiten für Vollzeit. Realistisch liegen sechs bis acht Jahre zwischen Approbation und Facharztanerkennung, weil Teilzeit, Elternzeit, fehlende Rotationsplätze und Fachwechsel verlängern. Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung erlaubt entsprechend eine Befristung von insgesamt bis zu acht Jahren.
Nach dem TV-Ärzte/VKA, gültig ab 1. Juni 2026, beträgt das Tabellenentgelt in der Entgeltgruppe Ä1 zwischen 5.722,05 Euro in Stufe 1 und 7.355,29 Euro in Stufe 6 pro Monat brutto. An Universitätskliniken nach TV-Ärzte/TdL, gültig ab 1. April 2026, liegen die Werte mit 5.792,90 bis 7.436,05 Euro leicht darüber, allerdings bei 42 statt 40 Wochenstunden. Hinzu kommen Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsentgelte sowie Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, die je nach Dienstbelastung eine Größenordnung von 24.000 bis 32.000 Euro brutto im Jahr erreichen können.
Weil die meisten Angaben nur das Tabellenentgelt nennen und Bereitschaftsdienst sowie Rufbereitschaft weglassen. Der Bereitschaftsdienst wird im TV-Ärzte/VKA nach Belastung bewertet – Stufe I mit 60 Prozent, Stufe II mit 75 Prozent, Stufe III mit 90 Prozent der Zeit als Arbeitszeit – und zusätzlich mit einem Zuschlag von 15 Prozent des Stundenentgelts für die gesamte Dienstdauer vergütet. Bei den seit 2023 tariflich zulässigen maximal vier Bereitschaftsdiensten pro Kalendermonat entstehen dadurch grob 2.000 bis 2.700 Euro brutto zusätzlich im Monat. Ein zweiter Grund ist die Trägerstruktur: kommunal, Land, kirchlich oder privat bedeutet vier verschiedene Regelwerke.
Die Weiterbildungsbefugnis ist die von der Landesärztekammer erteilte Erlaubnis einer Ärztin oder eines Arztes, an einer bestimmten Weiterbildungsstätte weiterzubilden. Sie ist personen- und stättenbezogen, setzt fachliche und persönliche Eignung sowie in der Regel mindestens zwei Jahre eigene Tätigkeit nach Erwerb der Bezeichnung voraus, und sie ist in der Dauer begrenzt. Eine Befugnis über 24 Monate bedeutet, dass an diesem Haus nur zwei der fünf Jahre absolviert werden können. Wer das vor Vertragsunterschrift nicht prüft, steht nach zwei Jahren ohne Anschlussplan da. Die Befugnisse sind bei den Kammern öffentlich einsehbar.
Das eLogbuch ist die digitale Dokumentation der Weiterbildungsinhalte im Mitgliederportal der Landesärztekammer. Es bildet die Kompetenzen und Richtzahlen der Weiterbildungsordnung ab; Weiterzubildende tragen erworbene Inhalte ein, die befugte Ärztin oder der befugte Arzt bestätigt sie. Es ist bundesweit nutzbar, sodass ein Kammerwechsel die Dokumentation nicht entwertet. Der wichtigste praktische Rat: laufend pflegen, nicht rückwirkend. Wer erst im Prüfungsjahr beginnt, muss Inhalte rekonstruieren, die vier Jahre zurückliegen, und findet dafür oft keine Bestätigung mehr.
Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Landesärztekammer, in der Regel mindestens zwei Monate vor dem Termin, mit Zeugnissen aller Weiterbildungsstätten und dem vollständigen Logbuch. Die Prüfung ist ein nicht öffentliches, mündliches Fachgespräch von etwa 30 bis 45 Minuten vor einem Ausschuss aus einem Vorsitz und mehreren Fachärztinnen und Fachärzten des Gebiets. Die Prüferinnen und Prüfer werden zugeteilt, nicht gewählt; Befangenheit kann geltend gemacht werden. Bei Nichtbestehen erhält man eine schriftliche Begründung mit Auflage, und die Wiederholungsprüfung findet vor einem anderen Team statt.
Ja. Für Facharztweiterbildungen ist in der Regel ein Umfang von mindestens 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit erforderlich, bei Zusatz-Weiterbildungen liegt die Grenze niedriger. Die Weiterbildungszeit verlängert sich proportional: Neun Monate bei einem Beschäftigungsumfang von 85 Prozent werden als 7,65 Monate angerechnet. Die Inhalte müssen dieselben sein wie in Vollzeit. In der Praxis ist die Hürde weniger die Rechtslage als die Dienstplanung – Teilzeit und Bereitschaftsdienste sind organisatorisch schwer zu vereinbaren, und genau daran scheitern viele Modelle im Alltag.
Ja, und es ist häufiger, als es in Bewerbungsgesprächen wirkt. Entscheidend ist die Anrechnung: Die Landesärztekammer rechnet Zeiten an, deren Inhalte auch in der Weiterbildungsordnung des neuen Gebiets vorgesehen sind. Zwischen verwandten Fächern – etwa Innere Medizin und Allgemeinmedizin – ist die Anrechnung meist großzügig, zwischen fachfremden Gebieten nahezu ausgeschlossen. Holen Sie vor der Kündigung eine schriftliche Anrechnungsauskunft der Kammer ein. Beachten Sie außerdem, dass die Achtjahresgrenze für Befristungen nach dem ÄArbVtrG bei einem Wechsel weiterläuft und nicht neu beginnt.
An vier überprüfbaren Punkten: Erstens ein schriftliches Weiterbildungsprogramm – laut der Evaluation der Weiterbildung erhalten bundesweit über 60 Prozent der Befragten keines. Zweitens dokumentierte jährliche Weiterbildungsgespräche, die nur etwa 55 Prozent regelmäßig führen. Drittens eine Befugnisdauer, die den geplanten Abschnitt abdeckt, idealerweise ein Weiterbildungsverbund mit garantierter Anschlussrotation. Viertens der Umgang mit Fehlern: Knapp ein Viertel der Befragten erlebt an der eigenen Weiterbildungsstätte nie oder selten einen offenen Umgang mit Fehlern und Kritik. Insgesamt würden nur 59 Prozent ihre Weiterbildungsstätte weiterempfehlen – fragen Sie im Vorstellungsgespräch gezielt die aktuellen Weiterzubildenden.
Jan Bohlken – Diplom-Sozialökonom, Gründer Profiling Institut
Autor & Fachexperte
Jan Bohlken
Diplom-Sozialökonom · Gründer & Geschäftsführer Profiling Institut · Personalberater (Bohlken Consulting)
Jan Bohlken berät seit über 25 Jahren zu Berufs- und Karriereentscheidungen und begleitet regelmäßig Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildungsphase – bei der Wahl des Fachgebiets, beim Fachwechsel und beim Schritt aus der klinischen Versorgung in nichtklinische Tätigkeitsfelder. Die auf dieser Seite verwendeten Vergütungsangaben stammen ausschließlich aus den veröffentlichten Entgelttabellen des TV-Ärzte/VKA und TV-Ärzte/TdL sowie aus den Regelungen zu Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft; Arbeitsmarkt- und Belastungsdaten aus der Ärztestatistik der Bundesärztekammer, dem MB-Monitor des Marburger Bundes und der Evaluation der Weiterbildung. Das Profiling Institut ist DIN 33430 zertifiziert und an sieben Standorten bundesweit tätig.
DIN 33430 zertifiziert Diplom-Sozialökonom nfb DGfK dvb 25+ Jahre Beratungspraxis

Passt dieser Beruf zu Ihnen?

Die Facharztweiterbildung ist eine Entscheidung über fünf bis acht Jahre – ob sie zu Ihnen passt, entscheidet sich an drei Dingen: Fähigkeiten, Motiven und Belastbarkeit unter Schichtbedingungen. Der Ratgeber Welcher Beruf passt zu mir? führt durch alle drei Ebenen. Eine erste Einordnung Ihres Interessenprofils liefert das RIASEC-Modell im Überblick.