Glossar.
Numerus Clausus
Der NC (Numerus Clausus) ist eine Zulassungsbeschränkung für Studiengänge. Er bezieht sich auf die Abschlussnote des Abiturs eines Bewerbers. Zulassungsbeschränkt sind Studiengänge, die besonders große Bewerberzahlen aufweisen oder nur eine gewisse Kapazität haben. Die Beschränkung wird je nach Studiengang von der Hochschule oder bundesweit über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben.
Auch bei Nicht-Erfüllen des NCs besteht noch Hoffnung, für den Wunschstudiengang zugelassen zu werden (siehe Wartesemester).
Ein mit einem NC beschränkten Fach ist das Gegenteil eines zulassungsfreien Studiengangs.
siehe auch
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