Profiling
Profiling bezeichnet das systematische Erstellen eines Profils aus Daten über eine Person – ein Begriff, der in der Eignungsdiagnostik, in der Kriminalistik und im Datenschutzrecht sehr Verschiedenes meint.
Die drei Bedeutungen
In der Eignungsdiagnostik meint Profiling die strukturierte Erhebung von Merkmalen einer Person – kognitive Fähigkeiten, Interessen, Persönlichkeitsmerkmale, Erfahrungen – und deren Abgleich mit dem Anforderungsprofil einer Tätigkeit. Verwendet werden normierte Verfahren, deren Güte sich an Objektivität, Reliabilität und Validität bemisst; die methodische Grundlage liefert die Psychometrie, das ergebnisorientierte Gegenstück ist die Potenzialanalyse.
In der Kriminalistik steht Profiling für die Fallanalyse: aus Tatortbefunden und Tatverhalten Rückschlüsse auf Merkmale eines unbekannten Täters ziehen. In Deutschland heißt das Verfahren Operative Fallanalyse. Mit dem Bild aus Film und Fernsehen hat die Praxis wenig gemein – gearbeitet wird mit dokumentierten Vergleichsfällen und Wahrscheinlichkeiten, nicht mit Intuition, und das Ergebnis ist ein Ermittlungsansatz, kein Beweis.
Im Datenschutzrecht schließlich ist Profiling ein legaldefinierter Begriff. Art. 4 Nr. 4 DSGVO versteht darunter jede automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die dazu dient, persönliche Aspekte zu bewerten oder vorherzusagen – etwa Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Interessen oder Verhalten. Art. 22 DSGVO begrenzt Entscheidungen, die ausschließlich auf einer solchen automatisierten Verarbeitung beruhen.
Was ein belastbares Profil ausmacht
Allen drei Feldern ist dieselbe Schwachstelle gemeinsam: Ein Profil ist immer eine Schlussfolgerung aus unvollständigen Daten. Problematisch wird es in dem Moment, in dem es als Beschreibung der Person gelesen wird und nicht als das, was es ist – eine Wahrscheinlichkeitsaussage über einzelne Merkmale, mit einem Messfehler und einer begrenzten Reichweite.
Für die Personalauswahl folgen daraus drei Regeln: ein Verfahren nur einsetzen, wenn seine Eignung für genau diese Fragestellung belegt ist; das Ergebnis nie allein entscheiden lassen, sondern in mehrere unabhängige Informationsquellen einordnen; und gegenüber den Beteiligten offenlegen, was erhoben wird und wozu. Wie sich das in einem Auswahlverfahren umsetzen lässt, behandelt die Eignungsdiagnostik für Unternehmen. Wer ein solches Profil für die eigene berufliche Standortbestimmung nutzen möchte, findet den Rahmen dafür in der Karriereberatung.
Häufige Fragen
Was bedeutet Profiling?
Das systematische Erstellen eines Profils aus Daten über eine Person. In der Eignungsdiagnostik ist damit der Abgleich erhobener Merkmale mit einem Anforderungsprofil gemeint, in der Kriminalistik die Fallanalyse zu einem unbekannten Täter, im Datenschutzrecht die automatisierte Bewertung persönlicher Aspekte.
Was versteht die DSGVO unter Profiling?
Nach Art. 4 Nr. 4 DSGVO jede automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die dazu dient, persönliche Aspekte einer Person zu bewerten oder vorherzusagen – etwa Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Interessen oder Verhalten. Art. 22 DSGVO begrenzt Entscheidungen, die allein darauf beruhen.
Was bedeutet das für Ihre Situation?
Begriffe erklären den Rahmen – die Entscheidung treffen Sie im eigenen Kontext. Unsere Beraterinnen und Berater ordnen ein, was für Ihren Weg wirklich zählt: in der Schul-, Studien- und Berufsberatung ebenso wie in der beruflichen Neuorientierung.