Nachrückverfahren

Nachrückverfahren

Das Nachrückverfahren ist ein wichtiges Verfahren zur Zweitchance im Hochschulzulassungsprozess: Freigewordene Plätze werden automatisch anhand der bestehenden Ranglisten an nachrückende Bewerber:innen vergeben. Es folgt dem Hauptverfahren und dient der effizienten Nutzung verfügbarer Kapazitäten. Die strukturierte Umsetzung erhöht Fairness und Transparenz in der Studienplatzvergabe und sorgt zugleich dafür, dass möglichst wenige Plätze unbesetzt bleiben – zugunsten aller Beteiligten.

Persönliche Beratung

Was bedeutet das für Ihre Situation?

Begriffe erklären den Rahmen – die Entscheidung treffen Sie im eigenen Kontext. Unsere Beraterinnen und Berater ordnen ein, was für Ihren Weg wirklich zählt: in der Schul-, Studien- und Berufsberatung ebenso wie in der beruflichen Neuorientierung.