Prüfungsausschuss

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist das Gremium eines Fachbereichs, das über prüfungsrechtliche Fragen entscheidet – von der Anerkennung von Leistungen über Nachteilsausgleiche bis zu Härtefällen.

Wer darin sitzt und worüber entschieden wird

Besetzt ist der Ausschuss mit Hochschullehrenden, in der Regel ergänzt um Vertretungen des akademischen Mittelbaus, der Verwaltung und der Studierenden. Rechtliche Grundlage seiner Arbeit ist die Prüfungsordnung des Studiengangs: Der Ausschuss wendet sie an und legt sie in Zweifelsfällen aus.

Entschieden wird über die Anerkennung von Leistungen aus anderen Studiengängen oder aus dem Ausland, über Nachteilsausgleiche bei Behinderung oder chronischer Erkrankung, über Fristverlängerungen und Härtefälle, über den Rücktritt von Prüfungen aus wichtigem Grund, über die Zulassung zu Prüfungen, über den Umgang mit Täuschungsversuchen und über Widersprüche gegen Bewertungen. Hier liegt der Punkt, an dem viele hängenbleiben: Das Prüfungsamt verwaltet und informiert – entschieden wird im Ausschuss.

Wie man mit ihm umgeht

Drei Regeln ersparen die meisten Enttäuschungen. Erstens schriftlich und begründet: Anträge werden nach Aktenlage entschieden, nicht nach persönlichem Eindruck – was nicht im Antrag steht, existiert für das Gremium nicht. Zweitens rechtzeitig: Für den Rücktritt aus Krankheitsgründen gelten kurze Fristen und meist ein ärztliches Attest, das den Prüfungszeitraum abdeckt; rückwirkend lässt sich fast nichts regeln. Drittens ohne Feindbild – der Ausschuss hat Ermessensspielräume und nutzt sie, wenn ein Sachverhalt nachvollziehbar dargestellt ist.

Relevant wird er genau in den Situationen, in denen es eng wird: bei der Anerkennung nach einem Auslandsstudium, wo das Learning Agreement vorher abzustimmen und das Transcript of Records danach zügig einzureichen ist; bei der Frage, welche Zeiten für den Freischuss anrechnungsfrei bleiben; und vor einer drohenden Exmatrikulation nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung. Wer dabei merkt, dass das Problem nicht im Verfahren liegt, sondern im Fach, klärt das besser früh – dafür ist die Studienberatung zuständig.

Häufige Fragen

Was macht ein Prüfungsausschuss?

Er entscheidet über prüfungsrechtliche Fragen eines Studiengangs: Anerkennung von Leistungen, Nachteilsausgleiche, Fristverlängerungen und Härtefälle, Rücktritt von Prüfungen, Täuschungsversuche und Widersprüche gegen Bewertungen. Grundlage ist die Prüfungsordnung.

Was ist der Unterschied zwischen Prüfungsamt und Prüfungsausschuss?

Das Prüfungsamt ist die Verwaltungsstelle: Es nimmt Anmeldungen entgegen, verwaltet Noten und stellt Bescheinigungen aus. Der Prüfungsausschuss ist das entscheidende Gremium – über Anerkennungen, Ausnahmen und Widersprüche befindet er, nicht das Amt.

Persönliche Beratung

Was bedeutet das für Ihre Situation?

Begriffe erklären den Rahmen – die Entscheidung treffen Sie im eigenen Kontext. Unsere Beraterinnen und Berater ordnen ein, was für Ihren Weg wirklich zählt: in der Schul-, Studien- und Berufsberatung ebenso wie in der beruflichen Neuorientierung.