Fristen & Zahlen 2026 — aktuell

BAföG & Studienabbruch 2026:
Fristen, Rückzahlung & neuer Anspruch

Was passiert mit dem BAföG, wenn Sie das Studium abbrechen? Welche Beträge müssen Sie zurückzahlen, wann beginnt die Rückzahlung — und unter welchen Voraussetzungen können Sie nach dem Abbruch erneut BAföG beantragen? Alle Antworten mit konkreten Zahlen, gesetzlichen Grundlagen und den wichtigsten Fristen für 2026.

Ein Studienabbruch hat unmittelbare Konsequenzen für Ihre BAföG-Förderung. Wer jetzt die richtigen Fristen kennt und sofort handelt, vermeidet unnötige Rückforderungen. Wer den Abbruch als Chance zur Neuorientierung nutzt, kann unter Umständen auch einen neuen BAföG-Anspruch begründen.

Die kurze Antwort

Muss man BAföG zurückzahlen, wenn man das Studium abbricht? Ja — aber nur die Hälfte.

BAföG wird zur einen Hälfte als Zuschuss gezahlt — der wird nie zurückgefordert, auch nicht beim Abbruch. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, und dieser Teil ist gesetzlich auf 10.010 € gedeckelt (§ 17 Abs. 2 BAföG) — egal, wie lange Sie gefördert wurden. Die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, in Standardraten von 130 € im Monat.

Der Abbruch selbst löst keine sofortige Rückforderung aus. Sofort fällig wird nur, was für Monate nach dem Abbruch bereits ausgezahlt wurde — und genau das vermeiden Sie, indem Sie das Amt für Ausbildungsförderung am Tag des Entschlusses informieren.

sofort BAföG schriftlich per E-Mail melden — am Tag des Entschlusses
10.010 € gesetzlicher Rückzahlungs-Höchstbetrag (§ 17 Abs. 2 BAföG)
5 Jahre Frist bis Rückzahlung beginnt (ab Ende der Förderungshöchstdauer)
130 € Monatsrate bei der BAföG-Rückzahlung (gesetzliche Standardrate)
Auf einen Blick

BAföG nach Studienabbruch – die Kernfakten

GrundregelBAföG besteht je zur Hälfte aus Zuschuss und zinslosem Darlehen. Nur der Darlehensteil ist rückzahlbar.
Löst der Abbruch eine Rückforderung aus?Nein. Der Studienabbruch allein löst keine sofortige Rückforderung aus.
Höchstbetrag10.010 Euro (§ 17 Abs. 2 BAföG) – unabhängig davon, wie lange gefördert wurde.
RückzahlungBeginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, 130 Euro im Monat, rund 77 Raten, 0 Prozent Zinsen. Stundung auf Antrag möglich.
MeldepflichtAm Tag des Abbruchentschlusses schriftlich per E-Mail an das BAföG-Amt, danach die Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen.
Wichtigste FalleBeträge, die nach dem Abbruch noch ausgezahlt werden, sind zu 100 Prozent rückzahlbar – nicht nur zur Hälfte.
AusnahmenUnbegründeter Fachwechsel ab dem 4. Fachsemester und falsche Angaben im BAföG-Antrag.
Quelle und Stand§ 17 BAföG, Bundesverwaltungsamt; Stand dieser Seite: Oktober 2026

Was passiert mit dem BAföG sofort nach dem Abbruch?

Der BAföG-Anspruch endet nicht erst am Semesterende, sondern mit dem Folgemonat nach dem faktischen Abbruch des Studiums. Ausschlaggebend ist nicht die offizielle Exmatrikulation, sondern der Zeitpunkt, ab dem Sie das Studium tatsächlich aufgegeben haben. Das hat eine entscheidende Konsequenz: BAföG-Beträge, die nach diesem Zeitpunkt noch ausgezahlt wurden, müssen vollständig zurückgezahlt werden — zu 100 Prozent, nicht nur zur Hälfte.

Entschluss Tag 0 Sofort melden! per E-Mail mit Zeitstempel sichern Folge­monat BAföG endet danach gezahlte Beträge → 100 % zurück Exmatrikulation Offizielles Ende Exmatrikulations- bescheinigung ausstellen + 5 Jahre ab Förderungsende Rückzahlung beginnt 130 €/Monat max. 10.010 € Abgeschlossen Schuldenfreiheit nach ca. 6–7 Jahren Rückzahlung (77 Raten) BAföG-Zeitstrahl nach Studienabbruch — Profiling Institut, Stand März 2026. Quellen: BAföG-Amt, § 17 BAföG.
⚠

Sofort-Meldung ist Pflicht: Informieren Sie das BAföG-Amt unverzüglich und schriftlich per E-Mail, sobald Sie den Entschluss zum Abbruch gefasst haben. Der digitale Zeitstempel der E-Mail schützt Sie rechtlich davor, dass weitere ausgezahlte Beträge als rückzahlungspflichtig eingestuft werden. Mündliche Mitteilungen oder Warterei bis zur Exmatrikulation sind gefährlich.

BAföG-Rückzahlung nach dem Studienabbruch: Was Sie wirklich zahlen müssen

Muss man BAföG zurückzahlen, wenn man das Studium abbricht?

Ja, aber nur zur Hälfte und erst Jahre später. BAföG besteht je zur Hälfte aus Zuschuss und zinslosem Darlehen; zurückzuzahlen ist allein der Darlehensanteil, höchstens 10.010 Euro. Der Abbruch selbst löst keine Rückforderung aus. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer mit 130 Euro im Monat.

Die meisten Studienabbrecher zahlen deutlich weniger zurück als befürchtet — weil nur der Darlehensanteil (in der Regel 50 % der Förderung) und nicht der Zuschussanteil zurückgezahlt werden muss. Und selbst dieser ist gesetzlich auf einen Höchstbetrag gedeckelt.

Aufbau der BAföG-Förderung — was ist rückzahlungspflichtig? Gesamte BAföG-Förderung (100 %) z. B. 992 €/Monat (2026) Zuschussanteil ≈ 50 % der Förderung ✓ NICHT zurückzahlen Darlehensanteil ≈ 50 % der Förderung zurückzahlen — aber gedeckelt Gesetzlicher Rückzahlungs-Höchstbetrag (§ 17 Abs. 2 BAföG) 10.010 € Unabhängig von der tatsächlichen Fördersumme — mehr können Sie nie zurückfordern Rückzahlungs- konditionen Beginn: 5 Jahre nach Förderungsende Rate: 130 €/Monat Laufzeit: ca. 77 Raten Zinsen: 0 % bis zur Rückzahlung Stundung: auf Antrag Quelle: § 17 BAföG, Bundesverwaltungsamt (BAföG-Amt). Höchstbetrag gilt für alle Absolventen und Abbrecher gleichermaßen. Stand 2026.

Quelle: § 17 Abs. 2 BAföG, Bundesverwaltungsamt. Stand März 2026.

💡

Wichtig zu wissen: Der Höchstbetrag von 10.010 € gilt für alle — egal ob Sie 3 oder 8 Semester gefördert wurden. Wer lange und hoch gefördert wurde, zahlt damit deutlich weniger zurück als nominell ausgezahlt wurde. BAföG bleibt eines der günstigsten Förderdarlehen überhaupt: 0 % Zinsen bis zur Rückzahlung, flexible Stundungsmöglichkeiten, und bei sozialem Engagement (z. B. Freiwilliger-Dienst) gibt es sogar Erlass-Optionen.

Wann muss ich BAföG vollständig zurückzahlen?

Neben dem regulären Darlehensanteil gibt es Situationen, in denen BAföG-Beträge zu 100 Prozent — also als voller Betrag und nicht nur zur Hälfte — zurückgefordert werden:

  • 1
    Weitergezahlte Beträge nach dem Abbruchsentschluss Jeder BAföG-Betrag, der nach dem Zeitpunkt Ihres faktischen Abbruchs noch ausgezahlt wurde, muss vollständig zurückgezahlt werden. Das ist der häufigste Fehler: Studierende brechen das Studium de facto ab, vergessen jedoch die Meldung ans BAföG-Amt, und erhalten noch ein bis drei weitere Monatszahlungen. Alle diese Beträge sind 100 % rückzahlungspflichtig.
  • 2
    Unbegründeter Fachwechsel ab dem 4. Fachsemester Wer das Fach ab dem 4. Fachsemester wechselt, ohne einen wichtigen Grund nachzuweisen, verliert nicht nur den Anspruch für die Zukunft — bereits erhaltene Beträge können ebenfalls zurückgefordert werden. Wichtige Gründe sind z. B. Krankheit, familiäre Notsituationen oder fehlende Eignung für das ursprüngliche Fach (durch ärztliches Attest belegt).
  • 3
    Falschangaben bei der BAföG-Antragstellung Wer beim BAföG-Antrag unrichtige Angaben gemacht hat (z. B. Einkommen der Eltern falsch angegeben), muss zu Unrecht erhaltene Beträge vollständig zurückzahlen — zuzüglich möglicher Ordnungswidrigkeiten.

Fristen & Meldepflichten: Was Sie sofort tun müssen

  • 1
    BAföG-Amt unverzüglich per E-Mail informieren Senden Sie dem BAföG-Amt sofort eine kurze E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrer Matrikelnummer und dem Datum Ihres Abbruchentschlusses. Der digitale Zeitstempel dieser E-Mail ist Ihr rechtlicher Schutz. Telefonische Meldungen reichen nicht — sie sind nicht nachweisbar.
  • 2
    Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen Sobald Sie die offizielle Exmatrikulationsbescheinigung von Ihrer Hochschule erhalten haben, leiten Sie diese ebenfalls per E-Mail ans BAföG-Amt weiter. Sie dient als amtlicher Nachweis für das Ende des Studiums.
  • 3
    Familienkasse wegen Kindergeld informieren Der Kindergeldanspruch (259 €/Monat, Stand 2026) besteht bis zum 25. Lebensjahr weiter — aber nur mit Nachweis aktiver Neuorientierung. Die Familienkasse muss unverzüglich informiert werden, sonst droht Rückforderung bereits ausgezahlter Beträge. Übergangsfrist zwischen zwei Ausbildungsabschnitten: bis zu 4 Monate.
  • 4
    Krankenkasse unverzüglich informieren Die studentische Krankenversicherung endet mit der Exmatrikulation. Eine Frist zum Abschluss gibt es nicht: Die Mitgliedschaft läuft nach § 188 Abs. 4 SGB V automatisch als freiwillige Versicherung weiter. Ohne eigene Meldung erfolgt die Einstufung zum Höchstbeitrag (ca. 286 €/Monat). Details auf unserer Seite Krankenversicherung nach dem Studienabbruch.

📋 Muster-E-Mail: „Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich mein Studium [Fach] an der [Hochschule] (Matrikelnummer: [Nr.]) mit Wirkung zum [Datum] abgebrochen habe. Ich bitte um Einstellung der Förderungszahlung ab dem Folgemonat. Die Exmatrikulationsbescheinigung reiche ich umgehend nach. Mit freundlichen Grüßen, [Name]"

Sonderfälle: Fachwechsel, Krankheit & Förderungshöchstdauer

✓ BAföG bleibt erhalten

Fachwechsel vor Ende des 3. Fachsemesters

  • Bis einschließlich 3. Fachsemester ist ein Fachwechsel ohne wichtigen Grund möglich
  • BAföG-Förderung wird für das neue Fach weitergewährt
  • Erbrachte Studienleistungen können ggf. angerechnet werden
  • Meldung ans BAföG-Amt trotzdem unverzüglich
  • Neue Förderungsantrag für geändertes Fach stellen
⚠ Wichtiger Grund nötig

Fachwechsel ab dem 4. Fachsemester

  • Nur bei nachgewiesenem wichtigem Grund (Krankheit, Notsituation, fehlende Eignung)
  • Wichtiger Grund muss unverzüglich gemeldet und belegt werden
  • Ohne wichtigen Grund: Verlust des BAföG-Anspruchs für die Zukunft
  • Ggf. Rückforderung bereits erhaltener Beträge möglich
  • Im Zweifel: BAföG-Amt vorab telefonisch kontaktieren
✓ Weiterförderung möglich

Krankheit, Schwangerschaft, besondere Umstände

  • Bei Krankheit oder Schwangerschaft: BAföG wird bis zum Ende des 3. Monats weiter gezahlt
  • Nachweis durch ärztliches Attest oder Bescheinigung erforderlich
  • Urlaubssemester bei Krankheit möglich — Förderung ruht, endet nicht
  • Nach Genesung: Weiterstudium möglich ohne Anspruchsverlust
  • Meldung ans BAföG-Amt auch in diesem Fall unverzüglich
⚠ Kein Anspruch mehr

Überschreitung der Förderungshöchstdauer

  • Nach Ablauf der gesetzlichen Förderungshöchstdauer (studiengangabhängig) endet BAföG automatisch
  • Kein Antrag auf Verlängerung möglich (außer in eng definierten Ausnahmen)
  • Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt 5 Jahre nach diesem Datum
  • Bereits erhaltener Zuschussanteil bleibt geschenkt

Neuer BAföG-Anspruch nach dem Studienabbruch: Wann ist das möglich?

Ein Studienabbruch bedeutet nicht das Ende aller staatlichen Förderungsmöglichkeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie nach dem Abbruch einen neuen BAföG-Anspruch begründen — entweder für eine Berufsausbildung oder für ein zweites Studium.

Studienabbruch BAföG endet — was jetzt? Weg 1: Berufsausbildung BAföG für Ausbildung möglich (§ 2 BAföG — eigener Anspruch) Weg 2: Neues Studium Nur mit wichtigem Grund oder bis 3. Fachsemester Erstabbruch Kein neuer Anspruch Bei wiederholtem Abbruch ohne wichtigen Grund ✓ Eigener BAföG-Anspruch für Ausbildung ✓ Unabhängig vom alten Studien-BAföG ✓ Ausbildungsvergütung wird angerechnet → Beim Ausbildungsbetrieb-BAföG-Amt anfragen ✓ Neues Studium mit neuem Förderungsantrag ✓ Leistungen ggf. anrechenbar ⚠ Wichtiger Grund muss belegt sein → BAföG-Amt vorab konsultieren Neuer BAföG-Anspruch nach Studienabbruch — Profiling Institut, März 2026. Quelle: §§ 2, 7 BAföG.
Szenario Neuer BAföG-Anspruch? Voraussetzung Was zu tun ist
Berufsausbildung nach Abbruch Ja — eigener Anspruch Ausbildungsvertrag, Einkommensnachweis Eltern Neuer Antrag beim zuständigen BAföG-Amt
Neues Studium — Abbruch vor 3. Fachsem. Ja — ohne wichtigen Grund Immatrikulation im neuen Studiengang Neuer Antrag; alter Abbruch anzugeben
Neues Studium — Abbruch ab 4. Fachsem. Nur mit wichtigem Grund Nachgewiesener wichtiger Grund (Attest etc.) BAföG-Amt vorab kontaktieren, Unterlagen bereitlegen
Duales Studium nach Abbruch Ja — Ausbildungsanteil förderbar Ausbildungsvertrag mit Betrieb Antrag beim Ausbildungs-BAföG-Amt
Zweiter Studienabbruch ohne Grund In der Regel nein Kein wichtiger Grund mehr anerkennbar Alternative Förderung (Stipendien, Bildungskredit) prüfen

Quellen: §§ 2, 7, 17 BAföG, Bundesverwaltungsamt. Stand März 2026.

Stundung, Freistellung & Erlass: Was viele nicht wissen

Das BAföG-System ist sozial ausgestaltet. Wer die Rückzahlungsraten nicht aufbringen kann, hat verschiedene Möglichkeiten zur Entlastung — auf Antrag beim Bundesverwaltungsamt:

✓ Auf Antrag möglich

Stundung der Raten

  • Wenn das Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt (ca. 1.605 €/Monat netto 2026), kann die Rückzahlung gestundet werden
  • Keine Zinsen während der Stundungszeit
  • Antrag beim Bundesverwaltungsamt stellen
  • Jährliche Prüfung der Einkommenssituation
✓ Vorzeitige Rückzahlung

Rabatt bei Einmalzahlung

  • Wer den gesamten Darlehensbetrag vorzeitig in einem Betrag zurückzahlt, erhält einen gesetzlichen Erlass
  • Zahlung in den ersten 3 Jahren: Erlass von bis zu 50 %
  • Zahlung im 4.–6. Jahr: Erlass von bis zu 25 %
  • Kann sich bei günstiger Liquiditätslage erheblich lohnen
⚠

Verjährung: Der Rückzahlungsanspruch des Staates verjährt erst nach langen Fristen. Das BAföG-Amt kann rückwirkend tätig werden, wenn Meldepflichten nicht eingehalten wurden. Ignorieren ist keine Strategie — aktiv handeln schützt vor Zinsen, Mahngebühren und Vollstreckungsmaßnahmen.

Den nächsten Schritt klären — wissenschaftlich fundiert

Die BAföG-Frage ist die Pflicht. Die Kür ist Ihre fundierte Entscheidung, welcher Weg nach dem Abbruch wirklich zu Ihnen passt. Das Profiling Institut begleitet Studienabbrecher:innen seit 2007 mit einer wissenschaftlich fundierten Potenzialanalyse — mit konkreten Empfehlungen für Ausbildungen, neue Studiengänge oder Berufsfelder in einem ca. 45-seitigen Gutachten.

Sieben Standorte und online

Häufige Fragen zu BAföG und Studienabbruch 2026

Nein — nur den Darlehensanteil, und selbst dieser ist auf maximal 10.010 € gedeckelt (§ 17 Abs. 2 BAföG). Der Zuschussanteil (in der Regel etwa die Hälfte der Förderung) muss nicht zurückgezahlt werden. Wer also z. B. über 4 Semester 800 €/Monat (= ca. 38.400 € insgesamt) erhalten hat, zahlt maximal 10.010 € zurück — deutlich weniger als nominell ausgezahlt wurde. Wichtig: BAföG-Beträge, die nach dem tatsächlichen Abbruchsentschluss noch ausgezahlt wurden, müssen vollständig (100 %) zurückgezahlt werden. Deshalb ist die sofortige E-Mail-Meldung entscheidend.
Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt frühestens 5 Jahre nach Ende der gesetzlichen Förderungshöchstdauer Ihres Studiengangs — nicht nach dem Abbruch selbst. Das gibt Ihnen in der Regel viele Jahre Zeit, sich beruflich zu etablieren, bevor die erste Rate fällig wird. Die monatliche Standardrate beträgt 130 €. Das Bundesverwaltungsamt schickt Ihnen eine Zahlungsaufforderung rechtzeitig vor Beginn der Rückzahlungsfrist. Wer die Raten nicht aufbringen kann, kann eine Stundung beantragen.
Ja — für eine Berufsausbildung nach dem Studienabbruch besteht ein eigenständiger BAföG-Anspruch nach § 2 BAföG, der unabhängig vom vorherigen Studiums-BAföG ist. Voraussetzung sind die allgemeinen BAföG-Bedingungen (Alter, Einkommen der Eltern/eigenes Einkommen, Vollzeitausbildung). Der Antrag wird beim für die Ausbildungsstätte zuständigen BAföG-Amt gestellt. Auch für ein neues Studium kann unter Umständen ein neuer Anspruch entstehen — dafür gelten die Regelungen zu Fachwechsel und wichtigem Grund (§ 7 BAföG).
Bis einschließlich Ende des 3. Fachsemesters können Sie das Fach wechseln — oder den Studiengang vollständig abbrechen — ohne dass ein wichtiger Grund nachgewiesen werden muss. Für ein neues Studium oder eine Ausbildung können Sie erneut BAföG beantragen. Die regulären Rückzahlungsregeln gelten: Der Darlehensanteil der bereits erhaltenen Förderung wird nach der 5-Jahres-Frist fällig, gedeckelt auf 10.010 €. Entscheidend: auch hier sofortige E-Mail-Meldung an das BAföG-Amt, um keine weitere Zahlung zu riskieren, die vollständig zurückgezahlt werden müsste.
Nein. Die Rückzahlung des regulären Darlehensanteils beginnt erst 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer Ihres ursprünglichen Studiengangs — nicht unmittelbar nach dem Abbruch. Das gibt Ihnen Zeit, sich neu zu orientieren und beruflich Fuß zu fassen. Ausnahme: Beträge, die nach dem Abbruchsentschluss noch ausgezahlt wurden, werden sofort als vollständig rückzahlungspflichtig eingestuft und können unmittelbar eingefordert werden.
Ja — wenn Ihr Nettoeinkommen unter dem gesetzlichen Selbstbehalt liegt (ca. 1.605 €/Monat netto 2026 für Alleinstehende), können Sie beim Bundesverwaltungsamt eine Stundung beantragen. Während der Stundung fallen keine Zinsen an. Der Antrag muss aktiv gestellt werden — eine automatische Stundung gibt es nicht. Die Einkommenssituation wird jährlich geprüft. Für viele Studienabbrecher, die zunächst eine Ausbildung beginnen, ist die Stundung in den ersten Jahren sinnvoll.
Das Profiling Institut ist keine BAföG-Beratungsstelle, aber wir helfen Ihnen, die entscheidende Folgefrage zu beantworten: Was ist der richtige nächste Schritt — und damit auch der richtige BAföG-Weg? Unsere Potenzialanalyse nach wissenschaftlichen Standards analysiert Ihre Persönlichkeitsstruktur, kognitiven Stärken und beruflichen Interessen und leitet daraus konkrete Empfehlungen für Ausbildungen, neue Studiengänge oder Berufsfelder ab — in einem ca. 45-seitigen Gutachten. Persönliche Beratung an unseren Standorten in Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart und Hannover.
Nein. Auch nach einem Abbruch zahlen Sie nur den Darlehensanteil zurück – also höchstens die Hälfte der normalen Förderung, gedeckelt auf 10.010 Euro. Komplett zurückzahlen müssen Sie nur Beträge, die Ihnen nicht zustanden, etwa weil Sie den Abbruch zu spät gemeldet haben, sowie Förderung, die als Volldarlehen bewilligt wurde.
Das Amt zahlt zunächst weiter – und fordert später alle Beträge ab dem Monat nach dem Abbruch zurück, und zwar vollständig, nicht nur zur Hälfte. Zusätzlich kann ein Bußgeldverfahren wegen Verletzung der Mitteilungspflicht folgen. Melden Sie den Abbruch deshalb am Tag der Entscheidung schriftlich. Alle Angaben ohne Gewähr.
Formlos und schriftlich, per Brief, E-Mail oder über das Portal BAföG Digital: Name, Förderungsnummer, Hochschule, Datum der Exmatrikulation beziehungsweise des letzten Studientags und die Bitte, die Zahlung einzustellen. Die Exmatrikulationsbescheinigung reichen Sie nach, sobald Sie sie haben. Warten Sie nicht auf die Bescheinigung, sonst laufen Überzahlungen auf.
Ein formales Kündigen gibt es nicht. Sie teilen dem Amt mit, dass Sie die Ausbildung beenden oder auf weitere Leistungen verzichten; die Zahlung wird dann eingestellt. Der bis dahin erhaltene Darlehensanteil wird regulär zurückgezahlt, frühestens fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer.
Für das Aufstiegs-BAföG gelten eigene Regeln. Das KfW-Darlehen zahlen Sie in jedem Fall zurück. Haben Sie bis zum Abbruch nicht regelmäßig teilgenommen, wird der Bewilligungsbescheid aufgehoben und auch der Zuschuss kann zurückgefordert werden. Brechen Sie aus wichtigem Grund ab und haben bis dahin regelmäßig teilgenommen, erstatten Sie nur die noch nicht fälligen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (§ 16 AFBG). Alle Angaben ohne Gewähr.
Möglich, aber deutlich schwieriger. Beim zweiten Abbruch oder Wechsel prüft das Amt streng, ob ein wichtiger oder sogar ein unabweisbarer Grund vorliegt, und je nach Grund kann die zusätzliche Förderung als Volldarlehen laufen. Lassen Sie sich vor dem zweiten Wechsel vom BAföG-Amt beraten – und klären Sie die Richtung diesmal gründlicher, etwa mit einer Beratung mit Potenzialanalyse.
Die Förderung endet mit Ablauf des Monats, in dem Sie exmatrikuliert werden. Den Zuschussanteil müssen Sie nicht zurückzahlen, den Darlehensanteil erst später in Raten – die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Wechseln Sie stattdessen das Fach, kann die Förderung unter bestimmten Bedingungen weiterlaufen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Ein Studienabbruch ist keine Sackgasse, sondern eine wertvolle Korrektur. Damit Ihre Neuorientierung zum vollen Erfolg wird finden Sie in unserem Hauptportal strategische Tipps für Ihren Studienabbruch & Neustart.

Alle Themen im Studienabbruch-Ratgeber

Der vollständige Ratgeber – sortiert nach Phase. Sie befinden sich in der Phase „Sofortmaßnahmen & Fristen“.

Zurück zur Übersicht: Studienabbruch – was nun?

Geprüfte Expertise

Jan Bohlken & das Profiling Institut

Über 25 Jahre Headhunter-Praxis
> 10.000 Beratungen
Eignungsdiagnostik seit 2007
7 Standorte deutschlandweit
Wissenschaftlich fundierte Diagnostik
Mitglied nfb, DGfK, dvb
Wissenschaftlich fundierte Diagnostik
Diplom-Sozioökonom
Big Five · RIASEC · Holland-Code
Executive Search seit 2002
Jan Bohlken verbindet akademische Tiefe als Diplom-Sozioökonom mit über 25 Jahren Praxiserfahrung als Headhunter. Als Gründer des Profiling Instituts und Inhaber von BohlkenConsulting kennt er die Auswahlkriterien moderner Entscheider aus beiden Perspektiven: als Diagnostiker und als aktiver Personalvermittler in Biotech, Pharma, Chemie, Maschinenbau und Automotive. Alle Beratungsformate basieren auf wissenschaftlich validierten Verfahren – ergänzt durch biografische Tiefeninterviews und individuelle Gutachten.
nfb Nationales Forum Beratung
DGfK Dt. Gesellschaft für Karriereberatung
dvb Dt. Verband Bildungs- & Berufsberatung
BohlkenConsulting Executive Search seit 2002

Sie denken darüber nach, sich beim Profiling Institut beraten zu lassen? Oder Sie möchten uns kennenlernen?