Akkreditierung

Akkreditierung: Wer Studiengänge prüft – und wozu

Akkreditierung bezeichnet die förmliche Feststellung, dass ein Studiengang oder das Qualitätssicherungssystem einer Hochschule festgelegte Mindeststandards erfüllt. In Deutschland begutachten Agenturen, die Entscheidung trifft seit dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag der Akkreditierungsrat.

Auf einen Blick

Akkreditierung

BegriffAkkreditierung
ThemenbereichStudium & Hochschule
KurzdefinitionAkkreditierung bezeichnet die förmliche Feststellung, dass ein Studiengang oder das Qualitätssicherungssystem einer Hochschule festgelegte Mindeststandards erfüllt. In...
HerausgeberProfiling Institut, Eignungsdiagnostik nach DIN 33430
StandAugust 2026

Wie das Verfahren aufgebaut ist

Die Trennung zwischen Begutachtung und Entscheidung ist der Kern des heutigen Systems. Eine Agentur – etwa FIBAA, ACQUIN oder AQAS – organisiert das Verfahren: Sie prüft die Unterlagen, stellt eine Gutachtergruppe aus Hochschullehrenden, Berufspraxis und Studierenden zusammen, begleitet die Begehung vor Ort und erstellt einen Bericht. Die Akkreditierungsentscheidung trifft anschließend der Akkreditierungsrat als staatlich legitimierte Stelle. Vorher lag beides bei den Agenturen; die Trennung geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück, die eine hinreichende gesetzliche Grundlage anmahnte.

Zwei Verfahrenswege.

Bei der Programmakkreditierung wird jeder Studiengang einzeln geprüft. Bei der Systemakkreditierung wird stattdessen das interne Qualitätssicherungssystem der Hochschule geprüft; ist es akkreditiert, akkreditiert die Hochschule ihre Studiengänge anschließend selbst. Große Hochschulen wählen überwiegend den zweiten Weg.

Geprüft wird unter anderem, ob die Qualifikationsziele fachlich und überfachlich schlüssig sind, ob das Curriculum sie tatsächlich einlöst, ob der Studiengang in der Regelstudienzeit studierbar ist – Arbeitsbelastung, Prüfungsdichte, Überschneidungsfreiheit –, ob das Prüfungssystem kompetenzorientiert ist und ob Personal und Ausstattung ausreichen.

Was ein Siegel aussagt – und ob eine fehlende Akkreditierung ein Problem ist

Was es aussagt.

Dass Mindeststandards eingehalten werden und ein geordnetes Verfahren stattgefunden hat. Es ist ein Filter nach unten, kein Qualitätsrang: Zwischen zwei akkreditierten Studiengängen sagt das Siegel nichts über den besseren aus. Insbesondere trifft es keine Aussage über die Qualität einzelner Lehrveranstaltungen, über Betreuungsverhältnisse im Alltag oder über die Berufsaussichten.

Wo eine fehlende Akkreditierung konkret weh tut.

Bei der Anerkennung von Leistungen im Fall eines Hochschulwechsels. Beim Zugang zu einem Masterstudium an einer anderen Hochschule. Bei Laufbahnzugängen im öffentlichen Dienst, die einen akkreditierten Abschluss voraussetzen können. Bei reglementierten Berufen mit eigenen Zulassungsanforderungen. Und im Ausland, wo die Akkreditierung häufig das erste ist, wonach gefragt wird.

Wie man es prüft.

Der Akkreditierungsrat führt eine öffentlich einsehbare Datenbank der akkreditierten Studiengänge. Das ist eine Sache von Minuten und sollte vor jeder Bewerbung an einer privaten Hochschule oder bei einem neu eingerichteten Studiengang erfolgen. Zu unterscheiden ist die Akkreditierung außerdem von der staatlichen Anerkennung einer Hochschule in privater Trägerschaft – ohne diese darf gar kein akademischer Grad verliehen werden, siehe auch Akademie.

Ob ein Studiengang darüber hinaus zum eigenen Ziel passt, beantwortet kein Siegel – dafür gibt es die Studienberatung.

Aus der Beratungspraxis: Bei privaten Anbietern wird häufig mit „zertifiziert“ oder „staatlich zugelassen“ geworben. Beides ist etwas anderes als eine Akkreditierung des Studiengangs. Die einzige belastbare Prüfung ist der Blick in die Datenbank des Akkreditierungsrats – und die dauert zwei Minuten.

Häufige Fragen

Wer akkreditiert Studiengänge in Deutschland?

Agenturen wie FIBAA, ACQUIN oder AQAS führen die Begutachtung durch und erstellen den Bericht; die Akkreditierungsentscheidung trifft der Akkreditierungsrat. Diese Trennung besteht seit dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag – zuvor entschieden die Agenturen selbst.

Was passiert, wenn ein Studiengang nicht akkreditiert ist?

Studieren kann man ihn in der Regel trotzdem, aber es entstehen Risiken: bei der Anerkennung von Leistungen nach einem Hochschulwechsel, beim Zugang zu einem Master an einer anderen Hochschule, bei Laufbahnzugängen im öffentlichen Dienst, bei reglementierten Berufen und bei Bewerbungen im Ausland. Der Status lässt sich in der Datenbank des Akkreditierungsrats prüfen.

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