Laut Auffassung des Bundesfinanzhofes (BFH) müssen die Kosten für die Berufsausbildung von der Einkommensteuer absetzbar sein. Ein existierendes Verbot des Werbungskostenabzugs für Aufwendungen zur Ausbildung ist nach Einschätzung des BFH verfassungswidrig. Nach ansicht des BFH seien die Aufwendungen eine notwendige Voraussetzung für eine nachfolgende Berufstätigkeit, somit beruflich veranlasst und im Sinne gesetzlicher Regelungen demnach auch als Werbungskosten einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen. Der BFH legte seine Frage dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vor.
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