Laut Auffassung des Bundesfinanzhofes (BFH) müssen die Kosten für die Berufsausbildung von der Einkommensteuer absetzbar sein. Ein existierendes Verbot des Werbungskostenabzugs für Aufwendungen zur Ausbildung ist nach Einschätzung des BFH verfassungswidrig. Nach ansicht des BFH seien die Aufwendungen eine notwendige Voraussetzung für eine nachfolgende Berufstätigkeit, somit beruflich veranlasst und im Sinne gesetzlicher Regelungen demnach auch als Werbungskosten einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen. Der BFH legte seine Frage dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vor.

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Orientierung: Melden Sie sich einfach bei uns.

Über den Autor Jan Bohlken

Jan Bohlken (Gründer & Inhaber des Profiling Institut) ist seit über 20 Jahren Studien- und Berufsberater, Karrierecoach und Headhunter bei BohlkenConsulting. Im Blog des Profiling Instituts setzt er sich seit 2007 regelmäßig mit verschiedensten Themen aus dem Umfeld Schule, Studium, Karriere und Bildung auseinander. Er ist Experte in vielen aktuellen Themenfeldern rund um das Feld Bildung.

Fragen zum Beratungsangebot?