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In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für viele Unternehmen wichtig, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Hierzu zählt auch, wie gut die Gleichberechtigung bzw. -behandlung der Geschlechter bereits umgesetzt wird. Mit dem Gleichbehandlungs-Check der Antidiskriminierungsstelle des Bundes lässt sich dies prüfen. Was genau hat es damit auf sich? Wann kommt ein solcher Check zum Einsatz?

Allgemeines

Der Gleichbehandlungs-Check ist ein Analyseinstrument und wird von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes angeboten. Er wird in Unternehmen und Verwaltungen eingesetzt, damit diese prüfen können, wie gut die Gleichbehandlung der Geschlechter bei ihnen in tarifvertraglichen und betrieblichen Regelungen bereits umgesetzt wird. Wurde dies geprüft, so kann man auch Maßnahmen aus den Ergebnissen des Checks ableiten, um die Chancengleichheit zu fördern. Entwickelt wurde der Gleichbehandlungs-Check mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Während der Entwicklung wurde er in größeren und kleineren Unternehmen auf seine Praxistauglichkeit getestet und schnitt dabei gut ab.

Ziel des Checks ist ein gleichstellungsorientiertes Personalmanagement. Es sollen alle Geschlechtsdiskriminierungen in Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen aufgedeckt und auch beseitigt werden. Außerdem soll die geschlechtliche Chancengleichheit in den Handlungsfeldern des Personalmanagements verbessert werden. Es sollen weitergehend auch Anregungen gegeben werden, was für Maßnahmen Benachteiligungen verhindern könnten. Ebenfalls geht es darum, Möglichkeiten herzustellen, die öffentliche Verwaltung und Unternehmen zu vernetzen, mit dem Ziel, einen Erfahrungsaustausch anzuregen und die Möglichkeit, gute Praxisbeispiele kennenzulernen.

Anwenden können den gb-Check Interessensvertretungen und Arbeitgeber, sowohl aus dem öffentlichen, als auch dem privaten Sektor und sowohl aus kleinen, mittleren und großen Betrieben und/oder Verwaltungen. Der Check ist außerdem sowohl für solche anwendbar, die sich bereits mit dem Thema der Gleichbehandlung befasst haben, als auch für solche, die dies noch nicht getan haben und so einen Einstieg in das Thema finden wollen.

Bereiche und Werkzeuge

Der gb-Check soll also dabei helfen, Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz vorzubeugen, mögliche Diskriminierung zu erkennen und auch die Chancengleichheit fördern. Dafür besitzt er 16 Werkzeuge aus 6 Bereichen. Diese umfassen Beschäftigung und Arbeit und können sowohl einzeln, als auch in Kombination genutzt werden.

Die Prüfbereiche sind: Stellenausschreibung, Personalauswahl (Unterpunkte: Einstellung, Aufstieg), Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen (Unterpunkte: Beschäftigung, Gesundheit), betriebliche Weiterbildung, Beurteilungen, Arbeitszeiten.

Die möglichen Werkzeuge stammen aus den Bereichen Statistik, Verfahrensanalyse und Paarvergleich.

Das Werkzeug Statistik beinhaltet direkte statistische Vergleiche von Personaldaten, die anonymisiert und nach Geschlecht differenziert wurden. Dies soll Transparenz schaffen und auch Hinweise auf mögliche Benachteiligungen geben. Dieses Werkzeug kann dabei in jedem der Prüfbereiche, außer den Stellenausschreibungen und der Personalauswahl (wohl aber in den Unterpunkten hiervon) verwendet werden.

Die Verfahrensanalyse beinhaltet Leitfragen zum Prüfbereich. Damit sollen Ungleichbehandlungen in betrieblichen Abläufen und Regelungen aufgedeckt werden, ebenso wie Chancen für mehr Gleichbehandlung. Dieses Werkzeug kann überall außer in den Unterpunkten Einstellung, Aufstieg, Beschäftigung und Gesundheit genutzt werden.

Der Paarvergleich beinhaltet eine direkte Gegenüberstellung von einzelnen weiblichen und männlichen Beschäftigten (diese erfolgt auch anonymisiert). Hiermit sollen auf der individuellen Ebene mögliche Benachteiligungen aufgedeckt werden. Dieses Werkzeug wiederrum kann nur in den Bereichen Personalauswahl (nicht der Unterpunkte), betriebliche Weiterbildung und Beurteilungen genutzt werden.

So funktioniert es

Die Durchführung des Gleichbehandlungs-Checks beinhaltet 6 Schritte. Im ersten Schritt geht es darum, eine betriebliche Projektgruppe zu bilden. Diese sollte aus Mitarbeitern des Betriebs-/Personalrats und der Personalabteilung bestehen, ebenso wie aus Gleichstellungs- und Diversity-Beauftragten und auch möglichen weiteren Beschäftigten mit Kenntnissen aus diesem Gebiet. Die Gruppe sollte möglichst gleich viele Frauen und Männer beinhalten. Sie kann durch externe Sachverständige oder Institutionen unterstützt und angeleitet werden. Das muss allerdings nicht sein, es kann auch intern eine Anleitung bestimmt werden, die über fundierte Kenntnisse in dem Bereich verfügt.

Im zweiten Schritt werden die vorgestellten Prüfbereiche und Werkzeuge ausgewählt. Dies wird im Rahmen eines Einstiegsworkshops entschieden, in welchem auch der Projektablauf geplant wird.

Der dritte Schritt umfasst das Sammeln von Informationen und Daten. Welche Dokumente und Daten nötig sind, hängt dabei von den ausgewählten Prüfbereichen und Werkzeugen ab.

Schritt vier dreht sich dann um die Anwendung der gewählten Werkzeuge. Dies geschieht ebenfalls im Rahmen von Workshops, in denen auch die Ergebnisse bewertet werden.

Der anschließende fünfte Schritt sieht das Erstellen eines Ergebnisberichts vor. In diesem sollen die Erkenntnisse des Prüfprozesses zusammengefasst werden.

Im sechsten Schritt werden dann anhand des Berichts Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichbehandlung entwickelt.

Pro Prüfbereich kommt die Projektgruppe dabei für etwa 2 Tage zusammen und arbeitet.

Warum das Ganze?

Der Gleichbehandlungs-Check soll laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes einen Wettbewerbsvorteil bei der Fachkräftegewinnung bieten, denn die Unternehmen, die teilgenommen haben, können sich dies per Zertifikat auszeichnen lassen, was die Attraktivität steigern kann. Außerdem könne eine win-win Situation entstehen, sowohl für Beschäftigte, als auch Arbeitgeber, wenn strukturelle Veränderungen angestoßen wurden, die den Beschäftigten und somit dem ganzen Unternehmen nutzen. Darüber hinaus könnten auch Kosten gesenkt werden und die Leistung der Arbeitnehmer gesteigert werden, da durch Gleichbehandlung die Motivation gesteigert werde und auch Fehlzeiten verringert. Benachteiligungen hätten einen gegenseitigen Effekt und würden Energie kosten.

Wann kann man den gb-Check anwenden?

Prinzipiell kann der Gleichbehandlungs-Check zu jedem Zeitpunkt angewendet werden. Auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes steht dazu, dass es sinnvoll ist den Check anzuwenden, wenn:

  • Man wissen möchte, wo man aktuell in Sachen Gleichbehandlung steht
  • Man aktiv Ungleichbehandlungen vorbeugen möchte
  • Man Personalauswahlentscheidungen nachvollziehbarer und systematischer gestaltet möchte
  • Man flexiblere und familienfreundlichere Arbeitszeiten anbieten möchte
  • Man Potentiale, Leistungen und Kompetenzen von Beschäftigten anhand von geeigneten Beurteilungsregelungen fair beurteilen möchte
  • Man die Attraktivität von Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen steigern möchte
  • Man die betriebliche Weiterbildung geschlechtergerecht durchführen möchte
  • Man bereits bestehende Konzepte (wie das Diversitykonzept oder den Gleichstellungsplan) weiterentwickeln möchte
  • Man die Sensibilität und Vorurteilsfreiheit von Führungskräften vorantreiben möchte
  • Man seinen Ruf als Unternehmen, welches gleichstellungsorientiert ist, stärken möchte

Die Gründe für den gb-Check können also vielfältig sein, ebenso wie der zu erwartende Nutzen viele Facetten aufweist.

Fazit

Der Gleichberechtigungs-Check der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist also ein Analyseinstrument, welches von Unternehmen und Verwaltungen genutzt werden kann, um die Gleichstellung der Geschlechter voran zu bringen. Der Check umfasst 6 Prüfbereiche und 16 Werkzeuge, die einzeln oder kombiniert eingesetzt werden können. Durchgeführt wird der Check durch eine aus dem Unternehmen gebildeten Projektgruppe, die durch eine externe Kraft verstärkt werden kann. Diese Gruppe entscheidet auch, welche der Bereiche und Werkzeuge zum Einsatz kommen und führt dies entsprechend durch. Abschließend wird ein Ergebnisbericht erstellt, aus dem Maßnahmen abgeleitet werden. Im Anschluss kann ein Zertifikat für das Unternehmen ausgestellt werden. Pro Prüfbereich arbeitet die Projektgruppe etwa 2 Tage zusammen. Durch den gb-Check kann die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitsgeber gesteigert werden, es können win-win Situationen entstehen und die Leistung der Mitarbeiter verbessert werden. Anlässe, einen solchen Check durchzuführen, gibt es dabei diverse, ebenso wie der Nutzen breit gefächert sein kann.

Weitere Informationen zum gb-Check finden Sie auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:

Gleichbehandlungs-Check

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Über den Autor J Bohlken