Nachwuchssorgen bei Gericht

Veröffentlicht am 1. April 2015 Aktualisiert am 8. Februar 2018

Der Glanz ist verblasst. Konnte der öffentliche Dienst früher mit lebenslanger Sicherheit, üppiger Pensionen und privater Krankenversicherung punkten, haben die Sparmaßnahmen der Länder gerade auch in der Justiz deutliche Spuren hinterlassen. Es herrschen Nachwuchssorgen bei Gericht. Dank Überlastung, fehlender Gehaltsanpassungen an die Inflation oder erhöhte Selbstbeteiligung bei Krankheitskosten drängen mancherorts inzwischen so wenige Juristen in den Staatsdienst, dass die Gerichte nur noch selten das früher selbstverständliche Prädikatsexamen verlangen. Dennoch können nicht alle Stellen besetzt werden. Eine bevorstehende Pensionierungswelle in den neuen Bundesländern verschärft das Problem, den westdeutschen Bundesländern bleiben noch etwa 15 Jahre mehr Zeit. Vor allem das Gehalt dürfte die Hauptursache des Nachwuchsmangels darstellen. Juristen mit Prädikatsexamen können in Topkanzleien bereits als Einsteiger mittlerweile mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Juristen mit befriedigendem oder ausreichendem Examen möchte selbst die Justiz möglichst nicht in ihre Reihen aufnehmen. Diese arbeiten notgedrungen oft als Einzelanwalt unter den rund 164.000 Anwälten in Deutschland oder als Sachbearbeiter in der Verwaltung oder bei einer Versicherung.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

KurzfassungDurch eine Vielzahl durch Veränderung in der Justiz herrschen Nachwuchssorgen bei Gericht. Was sind die Ursachen und was bedeutet das für Berufsanfänger.
ThemenbereichBildung und Beruf
Veröffentlicht1. April 2015
Aktualisiert8. Februar 2018
AutorJan Bohlken, Diplom-Sozioökonom, Geschäftsführer des Profiling Instituts
Passende Leistung des InstitutsKarriereberatung ab 160 Euro je Stunde, Orientierungs-Beratung ab 900 Euro
HerausgeberProfiling Institut, Eignungsdiagnostik nach DIN 33430, sieben Standorte in Deutschland

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