Auch wenn man für seinen Traumstudiengang nicht den passenden Numerus Clausus (NC) erfüllt, muss man den Kopf nicht gleich in den Sand stecken. Da der Nc lediglich die Abi-Note des im letzten Bewerbungsprozess zugelassenen Bewerbers darstellt sollte man sich dennoch auf den favorisierten Studienplatz bewerben. Wer einen Ablehnungsbescheid erhält, braucht nicht gleich alle Hoffnungen auf einen Studienplatz aufzugeben. Chancen gibt es noch über das Nachrück- und Losverfahren. Das Prinzip ist einfach: Nimmt ein Bewerber einen Studienplatz nicht an, wird der Platz im Nachrückverfahren an den nächsten Bewerber in der Rangliste vergeben bis alle Plätze vergeben sind, was schonmal bis nach Vorlesungsbeginn dauern kann. Anders funktioniert das Losverfahren. Hier muss man selbst aktiv werden und sich erneut an der Hochschule bewerben. Dabei geht es aber oft nur noch um ein oder zwei Plätze pro Studiengang. Nicht besetzte Studienplätze werden dazu in die bundesweite Studienplatzbörse der HRK eingestellt. Da nicht immer alle Hochschulen freie Studienplätze melden, lohnt es sich jedoch immer auch bei der Hochschule nachzufragen. Mit etwas Motivation, Geduld, Durchhaltevermögen (beides ist auch wichtig für ein Studium) sowie Flexibilität in der AUswahl seiner Hochschule oder Studienganges kann man also auch ohne Nc einen Studienplatz ergattern.

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Orientierung: Melden Sie sich einfach bei uns.

Über den Autor Jan Bohlken

Jan Bohlken (Gründer & Inhaber des Profiling Institut) ist Studien- und Berufsberater, Karrierecoach und Personalberater. Im Blog des Profiling Instituts setzt er sich regelmäßig mit den verschiedensten Themen aus dem Umfeld Schule, Studium, Karriere und Bildung auseinander.