Ein Praktikum ist für viele Studenten der erstmalige Kontakt mit einem Berufsalltag. Ein Praktikum sollte aber ein Lernverhältnis und kein reguläres Arbeitsverhältnis sein. Was beim Vertrag für Praktikanten beachtet werden sollte:

  1. Der Verdienst muss in einem schriftlichen Vertrag festgehalten sein.
  2. Der Beginn und Dauer des Praktikums müssen im Vertrag genannt werden. Wichtig sind auch die Vereinbarung von Arbeitszeit, beiderseitige Kündigungsvoraussetzungen, wie auch Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Lehrinhalte und Ausbildungsziele.
  3. Bis drei Monaten Dauer fallen freiwillige Praktika während des Studiums oder der Ausbildung nicht unter den Mindestlohn. Wurde ein Praktikum für länger als drei Monate geplant, muss es ab dem ersten Tag mit dem Mindestlohn vergütet werden, auch dann, wenn es nachträglich verlängert wird.
  4. Weigert sich der Arbeitgeber den Mindestlohn zu zahlen oder zeigt sich uneinsichtig, kann man sich etwa an den Betriebsrat, die Personalabteilung oder die Gewerkschaft wenden.

 

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Über den Autor Jan Bohlken

Jan Bohlken (Gründer & Inhaber des Profiling Institut) ist seit über 20 Jahren Studien- und Berufsberater, Karrierecoach und Headhunter bei BohlkenConsulting. Im Blog des Profiling Instituts setzt er sich seit 2007 regelmäßig mit verschiedensten Themen aus dem Umfeld Schule, Studium, Karriere und Bildung auseinander. Er ist Experte in vielen aktuellen Themenfeldern rund um das Feld Bildung.

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