Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett die nächste BAföG-Novelle beschlossen. Für Studierende ist die wichtigste Nachricht allerdings keine gute: Zum Wintersemester 2026/27 ändert sich noch nichts. Die höheren Sätze kommen – aber gestaffelt, und die erste Stufe greift erst im Sommersemester 2027.

Was das Kabinett beschlossen hat
Die Novelle setzt an drei Stellen an: bei der Wohnkostenpauschale, beim Grundbedarf und bei der Bürokratie. Der Zeitplan sieht so aus:
| Sommersemester 2027 | Wohnkostenpauschale steigt von 380 auf 440 Euro monatlich |
| Wintersemester 2027/28 | Grundbedarf steigt von 475 auf 503 Euro monatlich |
| Sommersemester 2029 | Grundbedarf steigt weiter auf 563 Euro monatlich |
| Ab Wintersemester 2028/29 | Einkommensfreibeträge steigen automatisch um jährlich 1,5 Prozent |
Die Erhöhung der Wohnkostenpauschale war ursprünglich für das Wintersemester 2026 vorgesehen und wurde im Koalitionsstreit um ein halbes Jahr nach hinten geschoben. Insgesamt sind für die Maßnahmen bis 2030 mehr als eine Milliarde Euro eingeplant.
Weniger Papierkram – und ein Nachweis weniger
Zwei Änderungen betreffen nicht den Betrag, sondern das Verfahren, und die dürften im Alltag spürbarer sein als die gestaffelten Erhöhungen:
- Digitale Antragstellung: BAföG-Anträge sollen künftig grundsätzlich digital gestellt werden.
- Leistungsnachweis: Der bislang übliche Nachweis ab dem fünften Fachsemester soll entfallen.
Gerade der Leistungsnachweis war für viele Studierende ein Stolperstein, etwa nach einem Fachwechsel oder einer Krankheitsphase. Wer aus solchen Gründen über einen Studienabbruch nachdenkt, sollte die Entscheidung nicht allein an der Förderfrage festmachen – die Alternativen sind meist zahlreicher als vermutet.
Was heißt das für das kommende Wintersemester?
Konkret: Für das Wintersemester 2026/27 gelten unverändert die bisherigen Sätze. Wer jetzt ins Studium startet, sollte die Finanzierung deshalb ohne Aufschlag kalkulieren – und trotzdem einen Antrag stellen. Drei Punkte dazu:
Antrag stellen, auch bei Unsicherheit
Viele verzichten auf einen Antrag, weil sie annehmen, das Einkommen der Eltern liege zu hoch. Da die Freibeträge in den vergangenen Jahren mehrfach angehoben wurden, ist diese Annahme oft falsch. Ein abgelehnter Antrag kostet Zeit, ein nicht gestellter Antrag kostet unter Umständen die gesamte Förderung – rückwirkend wird in der Regel nicht gezahlt.
Die Wohnkosten realistisch ansetzen
Die neue Pauschale von 440 Euro liegt weiterhin unter dem, was ein WG-Zimmer in vielen Hochschulstädten kostet; Gewerkschaften und Studierendenvertretungen verweisen auf durchschnittlich rund 512 Euro. Der Studienort ist damit auch eine finanzielle Entscheidung. Wer noch wählt, sollte die Mietniveaus in den Vergleich einbeziehen – unsere Übersicht der Hochschulen in Deutschland hilft beim Sortieren der Optionen.
Alternativen mitdenken
Ein duales Studium ersetzt die Förderfrage durch ein Gehalt, bindet Sie aber an einen Betrieb und an ein festes Programm. Und für alle, die noch schwanken, ob überhaupt ein Studium der richtige Weg ist: Die Ausbildung nach dem Abitur ist längst kein Ausweichmanöver mehr, sondern für viele Abiturientinnen und Abiturienten die bewusste Entscheidung.
Der Beschluss ist noch kein Gesetz
Wichtig für die Einordnung: Ein Kabinettsbeschluss ist der Startpunkt des Gesetzgebungsverfahrens, nicht sein Ende. Bundestag und Bundesrat müssen die Novelle noch behandeln, Änderungen an Beträgen und Zeitpunkten sind bis zur Verabschiedung möglich. Wer für die kommenden Semester plant, sollte deshalb mit den heute geltenden Sätzen rechnen und Erhöhungen als das behandeln, was sie derzeit sind: angekündigt.
Wenn die Studienwahl selbst noch offen ist
Finanzierungsfragen lassen sich erst sinnvoll klären, wenn die Richtung steht. Wer noch zwischen mehreren Fächern schwankt, findet mit unserem kostenlosen Studienwahltest einen ersten Anhaltspunkt. Geht es um eine belastbare Entscheidung – und um die Frage, ob Studium, Ausbildung oder duales Studium besser zu Ihnen passt –, ist die Studienberatung der passendere Weg. Alles zu Fristen, Quoten und Verfahren steht in unserem Leitfaden zu Zulassung und Bewerbung.
Quellen
- Bundeskabinett: Beschluss zur BAföG-Novelle vom 12.08.2026
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt: Mitteilung zum Kabinettsbeschluss, 12.08.2026
- ZDFheute: Bafög-Reform – was das Kabinett beschlossen hat, 12.08.2026
Hinweis zur Abbildung: Die Grafik in diesem Beitrag wurde KI-generiert. Die dargestellten Beträge und Zeitpunkte stammen unverändert aus dem Kabinettsbeschluss.


