BAföG-Reform 2026: Was beschlossen ist – und wann mehr Geld kommt

Veröffentlicht am 4. September 2026 Aktualisiert am 19. Oktober 2026

Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett die nächste BAföG-Novelle beschlossen. Für Studierende ist die wichtigste Nachricht allerdings keine gute: Zum Wintersemester 2026/27 ändert sich noch nichts. Die höheren Sätze kommen – aber gestaffelt, und die erste Stufe greift erst im Sommersemester 2027.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

KurzfassungBAföG-Reform 2026: 1. Lesung am 15.10., Wohnpauschale 440 € ab SoSe 2027, Grundbedarf 503 € ab WS 2027/28. Antrag fürs Wintersemester bis 31.10. stellen.
ThemenbereichBildung und Beruf, Hochschulen, Studienfinanzierung
Veröffentlicht4. September 2026
Aktualisiert19. Oktober 2026
AutorJan Bohlken, Diplom-Sozioökonom, Geschäftsführer des Profiling Instituts
Passende Leistung des Institutsprivate Studienberatung, 1.400 Euro Festpreis mit Gutachten und Nachgespräch
HerausgeberProfiling Institut, Eignungsdiagnostik nach wissenschaftlichen Standards, sieben Standorte in Deutschland

Update vom 19.10.2026: Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 15. Oktober in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. An den Beträgen und Stufen hat sich nichts geändert; der Bundesrat kritisiert vor allem die Verschiebungen und die Kürzung für Studierende, die bei ihren Eltern wohnen. Die Einzelheiten stehen unten im Abschnitt Stand des Gesetzgebungsverfahrens. Wer für das laufende Wintersemester BAföG beantragen will, sollte den Antrag bis zum 31. Oktober stellen.

Balkengrafik zu den BAföG-Stufen: Wohnkostenpauschale 380 auf 440 Euro, Grundbedarf 475 auf 503 und 563 Euro
Die beschlossenen Erhöhungen im Überblick. Grafik: KI-generiert auf Basis des Kabinettsbeschlusses vom 12.08.2026.

Was das Kabinett beschlossen hat

Die Novelle setzt an drei Stellen an: bei der Wohnkostenpauschale, beim Grundbedarf und bei der Bürokratie. Der Zeitplan sieht so aus:

Sommersemester 2027 Wohnkostenpauschale steigt von 380 auf 440 Euro monatlich
Wintersemester 2027/28 Grundbedarf steigt von 475 auf 503 Euro monatlich
Sommersemester 2029 Grundbedarf steigt weiter auf 563 Euro monatlich
Ab Wintersemester 2028/29 Einkommensfreibeträge steigen automatisch um jährlich 1,5 Prozent

Die Erhöhung der Wohnkostenpauschale war ursprünglich für das Wintersemester 2026 vorgesehen und wurde im Koalitionsstreit um ein halbes Jahr nach hinten geschoben. Insgesamt sind für die Maßnahmen bis 2030 mehr als eine Milliarde Euro eingeplant.

Weniger Papierkram – und ein Nachweis weniger

Zwei Änderungen betreffen nicht den Betrag, sondern das Verfahren, und die dürften im Alltag spürbarer sein als die gestaffelten Erhöhungen:

  • Digitale Antragstellung: BAföG-Anträge sollen künftig grundsätzlich digital gestellt werden.
  • Leistungsnachweis: Der bislang übliche Nachweis ab dem fünften Fachsemester soll entfallen.

Gerade der Leistungsnachweis war für viele Studierende ein Stolperstein, etwa nach einem Fachwechsel oder einer Krankheitsphase. Wer aus solchen Gründen über einen Studienabbruch nachdenkt, sollte die Entscheidung nicht allein an der Förderfrage festmachen – die Alternativen sind meist zahlreicher als vermutet.

Was heißt das für das kommende Wintersemester?

Konkret: Für das Wintersemester 2026/27 gelten unverändert die bisherigen Sätze. Wer jetzt ins Studium startet, sollte die Finanzierung deshalb ohne Aufschlag kalkulieren – und trotzdem einen Antrag stellen. Drei Punkte dazu:

Antrag bis 31. Oktober stellen – auch bei Unsicherheit

Viele verzichten auf einen Antrag, weil sie annehmen, das Einkommen der Eltern liege zu hoch. Da die Freibeträge in den vergangenen Jahren mehrfach angehoben wurden, ist diese Annahme oft falsch. Ein abgelehnter Antrag kostet Zeit, ein nicht gestellter Antrag kostet unter Umständen die gesamte Förderung – rückwirkend wird in der Regel nicht gezahlt.

Für das Wintersemester 2026/27 heißt das konkret: BAföG gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingeht. Wer ab Oktober gefördert werden möchte, sollte den Antrag über das Portal „BAföG Digital“ deshalb bis zum 31. Oktober 2026 stellen. Fehlende Unterlagen lassen sich in der Regel nachreichen. Alle Angaben ohne Gewähr, Rechtsstand 19.10.2026.

Die Wohnkosten realistisch ansetzen

Die neue Pauschale von 440 Euro liegt weiterhin unter dem, was ein WG-Zimmer in vielen Hochschulstädten kostet; Gewerkschaften und Studierendenvertretungen verweisen auf durchschnittlich rund 512 Euro. Der Studienort ist damit auch eine finanzielle Entscheidung. Wer noch wählt, sollte die Mietniveaus in den Vergleich einbeziehen – unsere Übersicht der Hochschulen in Deutschland hilft beim Sortieren der Optionen.

Alternativen mitdenken

Ein duales Studium ersetzt die Förderfrage durch ein Gehalt, bindet Sie aber an einen Betrieb und an ein festes Programm. Und für alle, die noch schwanken, ob überhaupt ein Studium der richtige Weg ist: Die Ausbildung nach dem Abitur ist längst kein Ausweichmanöver mehr, sondern für viele Abiturientinnen und Abiturienten die bewusste Entscheidung.

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Die Bundesregierung hat den Entwurf des 30. BAföG-Änderungsgesetzes inzwischen in den Bundestag eingebracht (Drucksache 21/8405, Meldung des Bundestags vom 08.10.2026). Gegenüber dem Kabinettsbeschluss gibt es keine Änderungen an den Beträgen und Stufen – der Entwurf enthält aber einige Details, die im August wenig beachtet wurden:

  • Kürzung für Studierende bei den Eltern: Wer bei den Eltern wohnt, soll künftig nur noch einen Wohnkostenzuschlag von 41 Euro erhalten. In einem zweiten Schritt soll dieser Zuschlag ganz entfallen.
  • Antrag nur noch digital: Anträge sollen ausschließlich über das Portal „BAföG Digital“ gestellt werden; Papieranträge sind nur noch in Ausnahmefällen vorgesehen.
  • Versicherungszuschläge: Die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden an die gestiegenen Beiträge angepasst.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme deutliche Kritik geäußert: Die höhere Wohnkostenpauschale komme erst zum Sommersemester 2027 statt, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, zum Wintersemester 2026/27; auch die zweite Erhöhung des Grundbedarfs komme ein Semester später. Die Länder bezweifeln, dass die Kürzung für Studierende im Elternhaus ausreichend begründet ist, und fürchten zusätzliche Belastungen für Studierende und Eltern. Die jährliche Anhebung der Freibeträge halten sie für zu gering, um die Inflation auszugleichen. Die Bundesregierung hat die Forderungen in ihrer Gegenäußerung überwiegend zurückgewiesen.

Erste Lesung am 15. Oktober 2026

Am 15. Oktober hat der Bundestag den Entwurf erstmals beraten und anschließend in die Ausschüsse überwiesen; federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) verteidigte die Reform als das in der angespannten Haushaltslage Mögliche; zusätzliches Geld sei derzeit nicht vorhanden. Die Koalitionsfraktionen hoben die regelmäßige Anpassung von Bedarfssätzen und Freibeträgen hervor, aus der Union kam zudem die Forderung nach einem noch einfacheren, digitalen Antrag mit KI-Unterstützung. Die Opposition kritisierte die Reform aus unterschiedlichen Richtungen: Grüne und Linke verlangen eine Wohnpauschale, die sich an den Mieten vor Ort orientiert, die Linke außerdem ein BAföG als Vollzuschuss; die AfD vermisst eine Leistungskomponente.

Wie geht es weiter? Nach den Beratungen im Ausschuss folgen die zweite und dritte Lesung im Bundestag, danach befasst sich der Bundesrat erneut mit dem Gesetz. Ein Termin für die abschließende Abstimmung ist bislang nicht bekannt.

Was bedeutet das für Sie? Bis zur Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat können sich Beträge und Zeitpunkte noch ändern. Wer für die kommenden Semester plant, sollte weiter mit den heute geltenden Sätzen rechnen. Wer bei den Eltern wohnt und BAföG bezieht, sollte die geplante Kürzung im Blick behalten – sie kann die Entscheidung zwischen Elternhaus und eigener Wohnung am Studienort beeinflussen. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald das Gesetz beschlossen ist.

Wenn die Studienwahl selbst noch offen ist

Finanzierungsfragen lassen sich erst sinnvoll klären, wenn die Richtung steht. Wer noch zwischen mehreren Fächern schwankt, findet mit unserem kostenlosen Studienwahltest einen ersten Anhaltspunkt. Geht es um eine belastbare Entscheidung – und um die Frage, ob Studium, Ausbildung oder duales Studium besser zu Ihnen passt –, ist die Studienberatung der passendere Weg. Alles zu Fristen, Quoten und Verfahren steht in unserem Leitfaden zu Zulassung und Bewerbung.

Quellen

  • Bundeskabinett: Beschluss zur BAföG-Novelle vom 12.08.2026
  • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt: Mitteilung zum Kabinettsbeschluss, 12.08.2026
  • ZDFheute: Bafög-Reform – was das Kabinett beschlossen hat, 12.08.2026
  • Deutscher Bundestag, hib – heute im bundestag Nr. 800/2026: „Bundesregierung legt Bafög-Novelle vor“, 08.10.2026 – bundestag.de
  • Deutscher Bundestag: „Fraktionen uneins über geplante BAföG-Novelle“, Textarchiv vom 15.10.2026 – bundestag.de
  • Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8405 vom 07.10.2026: Gesetzentwurf mit Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung – bundestag.de

Hinweis zur Abbildung: Die Grafik in diesem Beitrag wurde KI-generiert. Die dargestellten Beträge und Zeitpunkte stammen unverändert aus dem Kabinettsbeschluss.

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