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In Deutschland gibt es momentan fast überall einen Lehrkräftemangel. Das liegt vor allem an zu geringen Bewerberzahlen, also zu wenig neuen Lehramtsstudierenden. Die Folge sind nicht besetzte Stellen an den Schulen, die dazu führen können, dass die Schüler/innen nicht bestmöglich unterrichtet werden können. Deshalb setzen viele Bundesländer jetzt auf Quereinsteiger bzw. Seiteneinsteiger. Aber wie klappt der Quereinstieg als Lehrer/in? Was gibt es für Voraussetzungen in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen? Was sollte man beachten?

Lehrkräftemangel an den Schulen

Der Lehrkräftemangel ist ein bundesweites Problem. 2017 konnten 3400 Lehrerstellen nicht besetzt werden. Besonders in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen ist die Lage extrem. Probleme haben aber fast alle Bundesländer. Laut einer forsa-Umfrage zum Thema Berufszufriedenheit von Schulleitungen an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland, die durch den Verband Bildung und Erziehung e.V. (VBE) in Auftrag gegeben wurde, gibt jede Dritte Schulleitung an, konkret vom Lehrkräftemangel betroffen zu sein. An solchen Schulen sind rund 10 Prozent der Stellen nicht besetzt. In diesem Artikel finden Sie mehr zur forsa-Umfrage zum Thema Berufszufriedenheit von Schulleitungen.

Ein weiterer Grund für den Lehrkräftemangel war und ist die Verabschiedung vieler Lehrkräfte in den Ruhestand. Diese pensionierten Lehrer müssen ersetzt werden. Hierzu braucht es eine große Menge an jungen und neuen Lehrern, die gut ausgebildet sind. Da aber nicht genügend Studienplätze für das Lehramt zur Verfügung standen, gibt es nicht genügend solcher jungen Lehrer. Auch falsche Prognosen und Einschätzungen spielen eine Rolle. Die Geburtenrate in Deutschland hat sich nicht rückläufig entwickelt, wie erwartet wurde. Dadurch gibt es mehr Kinder, als erwartet wurde. Hierbei spielt auch die Flüchtlingskrise eine Rolle, in Folge derer ebenfalls viele Kinder nach Deutschland gekommen sind, die noch zur Schule gehen. Allgemein gesagt gibt es also mehr Kinder, die unterrichtet werden müssen, als erwartet wurde, was einen höheren Bedarf an Lehrern nach sich zieht.

Der Lehrkräftemangel führt dazu, dass es an etwa jeder dritten Schule Quereinsteiger gibt. Quer- bzw. Seiteneinsteiger sind Menschen, die keine vorhergehende Lehramtsqualifikation erworben haben, also nicht Lehramt studiert haben. Sie sollen die Lücken füllen, die nicht anders geschlossen werden können. So soll die Unterrichtsversorgung sichergestellt werden. Die Voraussetzungen und auch die Ausbildung der Quereinsteiger sind dabei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wie gelingt der Quereinstieg als Lehrer/in?

Quereinstieg als Lehrer/in

Um den Quereinstieg als Lehrer/in zu meistern, müssen je nach Bundesland unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden. Generell ist ein Quereinstieg nur in die Fächer möglich, die momentan als Mangelfach gelten. Ein Quereinstieg ist also nur in den Fächern möglich, in denen es momentan nicht genügen Lehrkräfte gibt. Wichtig sind in allen Bundesländern gute Deutschkenntnisse, um den Kindern den Stoff vermitteln zu können. Im Folgenden werden die Regelungen der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zum Quereinstieg als Lehrer/in vorgestellt. Hier finden Sie den Artikel zum Quereinstieg als Lehrer/in in Baden-Württemberg, Bayern und Brandenburg, hier den Artikel zum Quereinstieg als Lehrer/in in Berlin und Bremen und hier den Artikel zum Quereinstieg als Lehrer/in in Hamburg und Hessen.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern ist der Quereinstieg als Lehrer/in prinzipiell an jeder Schulform und in jedem Fach möglich. Seiteneinsteiger/innen werden jedoch nur dann eingestellt, wenn eine ausgeschriebene Stelle nicht mit jemandem besetzt werden kann, der Lehramt im jeweiligen Fach studiert hat. Deshalb ist die Chance, als Seiteneinsteiger/in eingestellt zu werden, in einigen Fächern, wie den MINT-Fächern, in einigen Regionen und in einigen Schulformen wahrscheinlicher zu erreichen, als in anderen.

Die Einstellung erfolgt dabei zunächst befristet auf ein Jahr, in der eine grundlegende pädagogische Qualifizierung erfolgt. Wurde diese erfolgreich abgeschlossen, können Quereinsteiger/innen unbefristet eingestellt werden. Hierbei ist es jedoch weitergehend verpflichtend, eine weiterführende 3-jährige Qualifizierungsmaßnahme zu absolvieren, in der eine Abschlussprüfung bestanden werden muss.

Nun zu den Voraussetzungen für den Quereinstieg als Lehrer/in in Mecklenburg-Vorpommern. Die fachliche Qualifikation (aus einem Studium) von Seiteneinsteiger/innen muss sich auf mindestens ein Unterrichtsfach beziehen. In Ausnahmefällen kann es auch ausreichen, wenn die Ausbildung und entsprechende Berufserfahrung eine genügende fachliche Grundlage für eine Lehrtätigkeit in einem Unterrichtsfach darstellt.

Alle Informationen zum Quereinstieg als Lehrer/in in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier auf der entsprechenden Seite des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Niedersachsen

In Niedersachsen ist ein Quereinstieg als Lehrer/in theoretisch an jeder Schulform möglich. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, den Quereinstieg zu meistern. Die präferierte Möglichkeit ist es, sich für den Vorbereitungsdienst zu bewerben. Hier können Seiteneinsteiger/innen in Mangelfächern eingesetzt werden, die zu jedem Einstellungstermin neu ausgeschrieben werden. Die andere Möglichkeit ist es, sich direkt für den Schuldienst zu bewerben. Hier wird die Bewerbung jedoch nur nachranging, nach den Lehrkräften mit einem abgeschlossenen Vorbereitungsdienst, berücksichtigt, also auch nach den Quereinsteiger/innen, die ihren Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen haben. Diese werden nach bestehen der 2. Staatprüfung gleichwertig mit denjenigen gesehen, die Lehramt studiert haben und ebenfalls den Vorbereitungsdienst absolviert haben.

Kommen wir nun zu den Voraussetzungen für einen Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst an allgemeinbildenden Schulen, also an Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien und im Gebiet der Sonderpädagogik. Um sich bewerben zu können, muss der jeweilige absolvierte Studiengang an einer Universität (oder einer gleichgestellten Hochschule) eine Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern haben und mit einem Masterabschluss (oder einem Diplom, oder einem Magister) abgeschlossen worden sein. Das studierte Hauptfach muss dabei dem Fach zugeordnet werden können, für welches sich beworben wird. Außerdem muss ein weiteres Unterrichtsfach aus dem Studium abgeleitet werden können. Bei der Sonderpädagogik muss auch noch eine weitere sonderpädagogische Fachrichtung ableitbar sein. Die Ausbildung während des Vorbereitungsdienstes erfolgt demnach in 2 Unterrichtsfächern, bzw. in 2 sonderpädagogischen Fachrichtungen und einem Unterrichtsfach.

Nun geht es um die Voraussetzungen für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen. Hierfür muss das Studium mit einem Master oder einem gleichwertigen Hochschulabschluss an einer Universität abgeschlossen worden sein. Das Studienfach muss dabei im Hauptfach einer beruflichen Fachrichtung entsprechen. Außerdem muss ein weiteres Unterrichtsfach für die berufsbildenden Schulen bzw. der Sonderpädagogik an berufsbildenden Schulen abgeleitet werden können. Für dieses Unterrichtsfach müssen in der Regel mindestens 50 Leistungspunkte erbracht worden sein. Außerdem muss auch eine berufspraktische Tätigkeit nachgewiesen werden können.

Wer sich direkt für den Schuldienst bewerben möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss ein Masterabschluss nachgewiesen werden, welcher einem Unterrichtsfach (bzw. einer sonderpädagogischen oder beruflichen Fachrichtung) als Lehrbefähigungsfach zuzuordnen ist, nachgewiesen werden. Außerdem muss ein zweites Lehrbefähigungsfach zugeordnet werden können. Hierfür müssen die entsprechenden Inhalte durch mindestens eine Teilprüfung nachgewiesen werden (bspw. eine Zwischenprüfung, ein Bachelorabschluss, etc.). Wer sich an einer Förderschule bewerben möchte, muss einen Masterabschluss in Sonderpädagogik nachweisen können. Hieraus muss mindestens eine sonderpädagogische Fachrichtung abgeleitet werden können. Kann nicht auch noch ein allgemeines Unterrichtsfach abgeleitet werden, muss dieses nachgeholt werden und zwar in der pädagogisch-didaktischen Qualifizierung. Dies geschieht berufsbegleitend in einer Universität, meist in Mathematik oder Deutsch.

Alle Informationen zum Quereinstieg als Lehrer/in in Niedersachsen finden Sie hier auf der entsprechenden Seite des niedersächsischen Kultusministeriums.

Fazit

Der Quereinstieg als Lehrer/in gelingt also je nach Bundesland ganz unterschiedlich. Grundsätzlich ist er aber abhängig vom aktuellen Bedarf eines Bundeslandes. Die Fächer und Schulformen, in denen Quereinsteiger gesucht werden, können stark variieren. Nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Jahr zu Jahr. Deshalb sollte man sich genau informieren, in welchen Fächern und Schulformen gerade ein Bedarf im jeweiligen Bundesland besteht und was die momentanen Voraussetzungen für einen Quereinstieg sind. Oft wird ein Diplom- oder Masterabschluss in einem entsprechenden Fach bzw. einer entsprechenden Fachrichtung vorausgesetzt. Die Bundesländer unterscheiden sich darüber hinaus auch in der Form der Ausbildung und Unterstützung von Quereinsteiger/innen. Auch hier sollte sich über die jeweiligen Gegebenheiten informiert werden, bevor man einen Quereinstieg als Lehrer/in in Betracht zieht.

Für nähere Informationen zum Quereinstieg als Lehrer/in, besuchen Sie die oben jeweils verlinkte Seite des Bundeslandes.

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Über den Autor J Bohlken