Private Studienberatung BerufsberatungBildquelle: © Milos für stock.adobe.com

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Ausgestaltung des Medizinstudiums in Deutschland auf der Basis der zur Verfügung gestellten Informationen der Bundesärztekammer. Dahingehend werden das Bewerbungsverfahren, der Ablauf des Medizinstudiums sowie die Facharzt-Weiterbildung näher beleuchtet.

Bewerbungsverfahren

Wer Humanmedizin in Deutschland studieren will, muss sich großer Konkurrenz ausgesetzt sehen. Denn jedes Jahr bewerben sich zahlreiche Abiturient*innen auf die limitierte Anzahl an verfügbaren Studienplätze. Das Bewerbungsverfahren wird dahingehend von der Stiftung für Hochschulzulassung über das Online-Portal Hochschulstart organisiert.

Das Zulassungsverfahren selbst folgt nach den Vorgaben des Staatsvertrags über die Hochschulzulasssung anhand eines Quotenmodells:

  • Vorabquote (20%)
    • darunter fallen etwa: Härtefallanträge oder Studierende mit der Verpflichtung ihren Beruf auf dem Land auszuüben
  • Drei Hauptquoten (80%)
    1. Abiturbestenquote (30%)
    2. Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) (10%)
      • darunter fallen schulnotenunabhängige Kriterien, die von den Hochschulen ausgesucht werden (z.B. Berufsausbildung, „Mediziner-Test“ oder Auswahlgespräche)
    3. Hochschulquote (60%)
      • darunter fallen erneut Kriterien, die die Hochschulen auswählen dürfen und von denen mindestens zwei schulnotenunabhängig sein müssen
      • der Unterschied zur ZWQ besteht darin, dass bei der Hochschulquote generell auch Durchschnitts- oder Einzelnoten des Abiturzeugnisses herangezogen werden dürfen (es können zudem auch Gewichtungen vorgenommen werden)

Ablauf des Medizinstudiums

Der Ablauf des Medizinstudiums ist durch die Bundesärzteordnung und die Approbationsordnung geregelt und umfasst verschiedene Bausteine. Das Medizinstudium selbst ist dabei auf eine Dauer von sechs Jahren ausgelegt, bei der der vorklinische Teil zwei Jahre und der klinische Teil vier Jahre umfasst. Das Studium schließt im letzten Jahr im klinischen Teil mit dem praktischen Jahr ab, welches eine zusammenhängende praktische Ausbildung in Krankenanstalten umfasst.

Darüber hinaus müssen für eine erfolgreiche Approbation folgende Leistungsnachweise vorliegen:

  • Erste-Hilfe-Ausbildung
  • dreimonatiger Krankenpflegedienst
  • viermonatige Famulatur (Pflichtpraktikum nach dem Physikum, s.u.)
  • ärztliche Prüfung (abzulegen zu drei verschiedenen Zeitpunkten über das Studium hinweg)
Neuregelung der Studienplatzvergabe in medizinischen Studiengängen

Bildquelle: © NDABCREATIVITY für stock.adobe.com

Die ärztliche Prüfung

Die ärztliche Prüfung gliedert sich in drei Abschnitte, die es jeweils zu bestimmten Zeitpunkten im Studium zu bewältigen gilt. Die drei Abschnitt bauen dabei aufeinander auf, sodass die Reihenfolge der Bewältigung der Abschnitte nicht veränderbar ist. Die ärztliche Prüfung kann damit als dreistufiges Staatsexamen kategorisiert werden.

Erster Abschnitt

Nach zwei Jahren im Medizinstudium erfolgt in der Regel der erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung. Die Zwischenprüfung erfolgt in den Fächern Physik und Physiologie, Chemie und Biochemie/Molekularbiologie, Biologie und Anatomie, Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie. Dieser Abschnitt wird aufgrund des fachlichen Bereichs traditionell auch als Physikum bezeichnet.

Zweiter Abschnitt

Der zweite Abschnitt der ärztlichen Prüfung setzt einige Leistungen voraus, die notwendigerweise erbracht werden müssen, damit Studierende zur Prüfung zugelassen werden können. Dazu zählen:

  • die erfolgreiche Bewältigung des ersten Staatsexamens (Physikum)
  • die vollständige Absolvierung des klinischen Teils des Studiums, durch Leistungsnachweise (mündlich oder schriftlich) in folgenden Fächern:
    • Allgemeinmedizin
    • Anästhesiologie
    • Arbeitsmedizin, Sozialmedizin
    • Augenheilkunde
    • Chirurgie
    • Dermatologie, Venerologie
    • Frauenheilkunde, Geburtshilfe
    • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
    • Humangenetik
    • Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
    • Innere Medizin
    • Kinderheilkunde
    • Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik
    • Neurologie
    • Orthopädie
    • Pathologie
    • Pharmakologie, Toxikologie
    • Psychiatrie und Psychotherapie
    • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
    • Rechtsmedizin
    • Urologie
    • Wahlfach
    • weitere Querschnittsbereiche:
      • Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik
      • Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin
      • Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliches Gesundheitswesen
      • Infektiologie, Immunologie
      • Klinisch-pathologische Konferenz
      • Klinische Umweltmedizin
      • Medizin des Alterns und des alten Menschen
      • Notfallmedizin
      • Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie
      • Prävention, Gesundheitsförderung
      • Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz
      • Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren
      • Palliativmedizin
      • Schmerzmedizin
  • der Leistungsnachweises der Famulatur

Das zweite Staatsexamen erfolgt somit zeitlich vor Antritt des praktischen Jahres. Die Prüfung ist schriftlicher Natur und soll die Studierenden auf ihre eigenverantwortliche und selbstständige Tätigkeit als zukünftige Ärzt*innen vorbereiten. Aus diesem Grund handelt es sich in der Prüfung insbesondere um Fallstudien, wobei der Prüfungsgegenstand insbesondere die berufspraktischen Anforderungen an den/die Ärtz*in, die wichtigsten Krankheitsbilder sowie fächerübergreifende und problemorientierte Fragestellungen umfasst.

Dritter Abschnitt

Das letzte Staatsexamen des Medizinstudiums stellt den letzten Ausbildungsschritt vor Beantragung der Approbation dar und kann demnach erst nach erfolgreicher Absolvierung des ersten und zweiten Abschnitts sowie nach Beendigung des praktischen Jahrs absolviert werden.

Die Prüfung ist mündlich-praktisch und beinhaltet patientenbezogene Fragestellungen durch die der Prüfling nachweisen soll, dass er in der Lage ist die theoretischen Inhalte des Studiums in die Praxis umzusetzen. Prüfungsgegenstand sind die Innere Medizin, die Chirurgie, das Wahlfach des Prüflings sowie ein zugelostes Fachgebiet.

Seit dem 01. Oktober 2004 ist es zudem nicht mehr notwendig eine 18 monatige verpflichtende Praxisphase im Rahmen des „Arzt im Praktikum“ (AiP) abzuleisten, sodass Absolvent*innen mit erfolgreichem Abschluss des dritten Abschnitts die Approbation bei der zuständigen Gesundheitsbehörde des Landes beantragen können.

Facharzt-Weiterbildung

Nach der Erteilung der Approbation schließen nahezu alle frisch gebackenen Ärtz*innen eine Facharzt-Weiterbildung an ihr Studium an. Grund für diesen Umstand ist neben dem Vorteil einer fachlichen Spezialisierung, dass man in Deutschland nur mit einem Facharzttitel Oberarzt oder Chefarzt sein kann und auch die Übernahme oder Neugründung einer Arztpraxis an einen Facharzttitel geknüpft ist. Die Facharzt-Weiterbildung dauert in der Regel zwischen fünf und sechs Jahren und erfolgt in einem von 33 Fachgebieten.

Die konkrete Facharzt-Weiterbildung richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Landesärztekammer und erfolgt unter der Verantwortung des leitendes Arztes des ausgewählten Fachbereichs meistens in Kliniken. Bei entsprechender Berechtigung können aber auch niedergelassene Ärzte junge Ärzt*innen im entsprechenden Fachgebiet innerhalb ihrer Praxis weiterbilden.

Fazit

Das Medizinstudium in Deutschland verlangt Studierenden viel ab. Beginnend bei der Schwierigkeit einen Studienplatz zu finden, erweist sich das Medizinstudium als äußerst anspruchsvoll und arbeitsintensiv. Der Ausbildungsweg bis zum/zur Ärzt*in und insbesondere bis zum/zur Fachärzt*in ist darüber hinaus sehr lang, sodass der Antritt eines Medizinstudiums wohlüberlegt sein sollte.

Wenn Ihnen der Beitrag Wie läuft das Medizinstudium in Deutschland ab? gefallen hat, könnten diese Beiträge ebenfalls interessant sein:

Über den Autor Annika

Social Media Manager Profiling Institut