Ratgeber · Stand August 2026

Outplacement: Was es kostet, was es leistet, worauf es ankommt

Wer eine Outplacement-Beratung angeboten bekommt oder selbst finanzieren will, steht vor drei Fragen: Was kostet sie, was ist enthalten und woran erkennt man Qualität? Dieser Ratgeber beantwortet alle drei – mit Marktpreisen, steuerlicher Einordnung, acht Prüfkriterien und einer ehrlichen Angabe dessen, was Outplacement nicht leisten kann.

ca. 18 Min. Lesezeit DIN 33430 zertifiziert 25+ Jahre Besetzungspraxis
4,9 von 5 · 205 Bewertungen Validierte Verfahren: RIASEC, NEO-PI-R, BIP 7 Standorte & online

Kurz gesagt

  • Outplacement ist eine Arbeitgeberleistung. Das Unternehmen finanziert eine externe Beratung, die den Übergang in eine neue Position verkürzen soll. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht – die Leistung entsteht durch Verhandlung.
  • Marktpreise: Einzelprogramme für Fach- und Führungskräfte liegen meist zwischen 3.000 und 6.000 Euro, auf Senior- und C-Level deutlich darüber. Eine verbreitete Kalkulationsregel sind rund 20 Prozent des Bruttojahresgehalts.
  • Steuerlich der stärkste Hebel: Arbeitgeberfinanzierte Beratung zur beruflichen Neuorientierung ist lohnsteuerfrei. Dieselbe Summe als Abfindung kommt netto deutlich reduziert an.
  • Qualität entscheidet sich in Phase zwei, der Standortbestimmung – nicht im Bewerbungstraining. Wird sie übersprungen, entsteht schnelleres Bewerben in die alte Richtung.
  • Der Begriff ist nicht geschützt. Jede Person darf sich Outplacement-Berater nennen. Acht überprüfbare Kriterien trennen belastbare Angebote von Hochglanzbroschüren.

Ausgangspunkt

Was eine Outplacement-Beratung tatsächlich ist

Outplacement ist die strukturierte, extern begleitete Neuplatzierung von Mitarbeitenden, deren Arbeitsverhältnis endet oder enden soll. Der Begriff stammt aus dem Personalwesen und beschreibt zunächst eine Arbeitgeberleistung: Das Unternehmen finanziert eine Beratung, die den Betroffenen den Weg in eine neue Anstellung verkürzen soll.

Inhaltlich umfasst ein vollständiges Programm vier Bausteine: die Verarbeitung der Trennung, eine berufliche Standortbestimmung, die Entwicklung einer Marktstrategie und die operative Umsetzung von der Bewerbungsunterlage bis zur Vertragsverhandlung. Gute Programme enden nicht mit dem unterschriebenen Vertrag, sondern begleiten die ersten Wochen im neuen Unternehmen – genau dort entscheidet sich, ob der Wechsel trägt.

Zwei Dinge sind wichtig zu wissen, bevor über Preise gesprochen wird. Erstens: Ein Rechtsanspruch auf Outplacement besteht in Deutschland nicht. Die Leistung entsteht durch Verhandlung – im Aufhebungsvertrag, im Sozialplan oder im Rahmen eines Beschäftigtentransfers. Wer nicht danach fragt, bekommt sie in aller Regel auch nicht. Zweitens: Der Begriff ist nicht geschützt. Jede Person darf sich Outplacement-Berater nennen, unabhängig von Ausbildung, Methodik und Erfahrung. Der Firmenname ersetzt deshalb keine Prüfung.

Der Denkfehler, der Programme wirkungslos macht

Viele Betroffene – und manche Anbieter – verstehen Outplacement als Bewerbungsunterstützung. Das ist der operative Teil, nicht der entscheidende. Wer nach einer Trennung möglichst schnell in eine ähnliche Rolle wechselt, ohne die Ursache verstanden zu haben, steht erfahrungsgemäß in zwei bis drei Jahren am selben Punkt. Die Frage lautet nicht: Wie bewerbe ich mich besser? Sondern: Worauf bewerbe ich mich – und warum genau darauf?

Formate

Arten von Outplacement: Einzel, Gruppe und Mischformen

Der Markt kennt zwei Grundformen und eine Zwischenstufe, die in der Praxis häufig die vernünftigste ist. Die Wahl entscheidet weniger über die Qualität als darüber, welche Frage überhaupt bearbeitet werden kann: Gruppenformate beantworten „wie bewerbe ich mich", Einzelformate beantworten „worauf bewerbe ich mich".

KOSTEN JE TEILNEHMER UND GRAD DER INDIVIDUALISIERUNG Kosten je Teilnehmer Individualisierung G Gruppenprogramm Workshops, 8 bis 20 Personen · 1.500 – 4.000 € M Modulares Mischformat Diagnostik einzeln, Handwerk in der Gruppe E Einzelprogramm 1:1-Begleitung, Fach- und Führungskräfte hoch gering
Der Sprung von Gruppe zu Einzel ist teuer, der Zwischenschritt oft übersehen: Diagnostik und Zielklärung einzeln, Bewerbungshandwerk in der Gruppe – das deckt beide Fragen zu vertretbaren Kosten ab.

Einzeloutplacement

Eine feste Beraterin oder ein fester Berater begleitet eine Person durch den gesamten Prozess. Das Format ist Standard für Fach- und Führungskräfte, für alle Wechsel mit Branchen- oder Funktionsveränderung und immer dann, wenn Diskretion zählt. Abgerechnet wird als Stundenkontingent, als Monatsprogramm oder als Pauschale bis zum Wiedereinstieg. Stärke: individuelle Diagnostik, echte Zielklärung, Zugang zum Netzwerk der beratenden Person. Schwäche: deutlich höhere Kosten – und die Qualität steht und fällt mit einer einzigen Person, die Sie deshalb vorher kennenlernen sollten.

Gruppenoutplacement

Mehrere Betroffene durchlaufen gemeinsam Workshops zu Bewerbungsunterlagen, Selbstpräsentation, Netzwerkarbeit und Jobsuche. Sinnvoll bei Personalabbau in vergleichbaren Funktionen, wenn viele Menschen dieselben handwerklichen Fragen haben. Stärke: Kosteneffizienz und der oft unterschätzte Effekt, nicht allein zu sein – der Austausch mit Menschen in gleicher Lage nimmt der Situation die Scham. Schwäche: keine individuelle Zielklärung. Wer nicht weiß, wohin, lernt hier nur, wie.

Modulare Mischformate

Die dritte Variante wird selten benannt, funktioniert aber gut: ein kompaktes Einzelmodul mit diagnostischem Kern zu Beginn, danach Gruppenworkshops für das Bewerbungshandwerk und punktuelle Einzeleinheiten in der Umsetzungsphase. Das kombiniert Tiefe am Anfang mit Flexibilität später und passt zu Sozialplan-Budgets, die kein zwölfmonatiges Vollprogramm je Kopf hergeben.

Die zweite Unterscheidung: befristet oder bis zum Wiedereinstieg

Unabhängig von Einzel oder Gruppe gibt es zeitlich befristete Programme – etwa sechs oder neun Monate – und Programme, die bis zur Unterschrift beim neuen Arbeitgeber laufen. Letztere klingen attraktiver, sind aber fast immer an ein enges Kontingent an Beratungseinheiten gebunden. Fragen Sie deshalb nie nach der Laufzeit, sondern nach der Zahl der vereinbarten Termine.

Anlässe

Wann Outplacement sinnvoll ist – und wann nicht

Outplacement ist kein Instrument für jede Trennung. Es wirkt dort, wo der Arbeitsplatzverlust strukturelle Ursachen hat und beide Seiten ein Interesse an einem sauberen Übergang haben.

Klassische Anlässe

Hier ist Outplacement der Normalfall

  • Restrukturierung und Stellenabbau ohne persönliches Verschulden
  • Fusionen und Übernahmen mit doppelt besetzten Funktionen
  • Standortverlagerung oder Werksschließung
  • Wirtschaftliche Schieflage, Sanierung, Insolvenz in Eigenverwaltung
  • Rationalisierung und Automatisierung ganzer Aufgabenbereiche
  • Trennung von Führungskräften nach Strategie- oder Eigentümerwechsel
Grenzfälle

Hier lohnt eine ehrliche Prüfung

  • Verhaltensbedingte Kündigungen mit laufendem Konflikt – erst klären, dann beraten
  • Betroffene, die den Wechsel innerlich noch ablehnen; ohne Mitwirkung verpufft jedes Programm
  • Programme, die erst nach dem letzten Arbeitstag starten – der wirksamste Zeitraum ist dann bereits vergangen
  • Alibi-Angebote mit drei Terminen, die vor allem der Dokumentation dienen
  • Akute psychische Krisen – hier ist therapeutische Begleitung vorrangig, nicht Karriereberatung

Ein Timing-Hinweis, der über die Wirkung entscheidet: Die Begleitung beginnt idealerweise vor dem letzten Arbeitstag. In der Freistellungsphase sind Netzwerkkontakte leichter zu aktivieren, das Selbstbild ist stabiler, und Zeugnis wie Abfindung lassen sich noch gestalten. Bei größeren Abbaumaßnahmen ermöglichen Transfermaßnahmen nach § 110 SGB III genau das – Beratung während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Wie dieses Instrument mit der Transfergesellschaft zusammenspielt, steht im eigenen Ratgeber.

Erster Anhaltspunkt

Welcher Weg passt zu Ihrer Situation?

Outplacement ist nicht in jeder Lage die richtige Antwort – und wo es passt, unterscheiden sich Finanzierung und Vorgehen erheblich. Wählen Sie die Beschreibung, die Ihrer Lage am nächsten kommt. Sie erhalten sofort die passende Einordnung und die Vertiefungen dazu.

Selbsteinordnung · eine Auswahl

Wie ist Ihre Lage gerade?

Ihre Ausgangslage

Arbeitgeberfinanziertes Programm – prüfen statt annehmen

Gute Nachricht: Das Budget ist da. Klären Sie zwei Punkte schriftlich, bevor Sie zusagen. Erstens: Ist das Budget an eine Summe gebunden oder an einen bestimmten Dienstleister? Häufig ist es die Summe – dann haben Sie freie Anbieterwahl. Zweitens: Welche Informationen fließen an Ihren bisherigen Arbeitgeber zurück? Seriöse Anbieter melden nur den Prozessstatus, nie Inhalte.

Ihre Ausgangslage

Vor der Unterschrift – jetzt ist der Hebel am größten

Sobald der Aufhebungsvertrag geschlossen ist, gibt es keinen Verhandlungsspielraum mehr. Ein Beratungsbudget lässt sich hier noch aufnehmen – und es ist für den Arbeitgeber steuerlich günstiger als eine gleich hohe Abfindungserhöhung. Nichts im Vorlagetermin unterschreiben, arbeitsrechtliche Prüfung vorschalten.

Ihre Ausgangslage

Kollektives Verfahren – andere Instrumente greifen

Bei Restrukturierungen kommen die Förderinstrumente des SGB III ins Spiel: Transfermaßnahmen nach § 110 SGB III noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses und die Transfergesellschaft nach § 111 SGB III danach. Prüfen Sie zusätzlich, ob im Sozialplan ein individuelles Beratungsbudget für Schlüsselpersonen vorgesehen ist.

Ihre Ausgangslage

Selbst beauftragen – und steuerlich geltend machen

Ohne Arbeitgeberbudget bleibt der eigene Auftrag. Das hat einen unterschätzten Vorteil: Sie entscheiden allein über Berater, Umfang und Ziel und müssen niemandem Rechenschaft über den Prozessstand geben. Die Aufwendungen sind in der Regel als Werbungskosten abziehbar. Beginnen Sie mit der Ursachenklärung, nicht mit Bewerbungen.

Ihre Ausgangslage

Newplacement aus ungekündigter Stellung

Das ist die sauberste Variante, weil Entscheidungen ohne finanziellen Druck getroffen werden. Statt Outplacement heißt das Format hier Newplacement: Sie sind Auftraggeberin oder Auftraggeber, der Fokus liegt auf der Positionierung im verdeckten Arbeitsmarkt. Vorher lohnt die Frage, ob wirklich der Beruf das Problem ist – oder das Unternehmen.

Ihre Ausgangslage

Führungsebene – Standardprogramme greifen zu kurz

Auf dieser Ebene werden Positionen kaum ausgeschrieben. Ein Programm, das auf Bewerbungsunterlagen und Portale setzt, geht am Markt vorbei. Entscheidend sind Diskretion, Netzwerkarbeit, Direktansprache und die Frage, ob Fach- oder Führungslaufbahn die richtige Richtung ist. Budgets liegen hier deutlich über dem Standardniveau – das ist verhandelbar.

Wählen Sie eine Beschreibung – die passende Einordnung erscheint sofort.

Begriffe

Outplacement, Newplacement, Transferberatung – wo der Unterschied liegt

Drei Begriffe, die im Alltag synonym verwendet werden, aber unterschiedliche Prozesse beschreiben. Wer sie verwechselt, verhandelt am eigenen Bedarf vorbei – und wählt ein Format, das die falsche Frage beantwortet.

DREI FORMATE, DREI LOGIKEN Outplacement Newplacement Transferberatung AUFTRAGGEBER Der bisherige Arbeitgeber AUFTRAGGEBER Die Fach- oder Führungskraft AUFTRAGGEBER Unternehmen & Agentur FOKUS Trennung sozialverträglich gestalten FOKUS Aktive Neupositionierung im verdeckten Markt FOKUS Massenverfahren bei Stellenabbau TYPISCHE DAUER 3 – 12 Monate TYPISCHE DAUER 6 – 9 Monate TYPISCHE DAUER bis 12 Monate Einzeln oder in Gruppen Immer 1:1, diskret Gefördert nach SGB III
Die drei Formate unterscheiden sich vor allem darin, wer den Auftrag erteilt – und damit, wessen Interesse im Zweifel den Prozess steuert.

Outplacement: der Arbeitgeber ist Auftraggeber

Das Unternehmen beauftragt und bezahlt. Das ist in den allermeisten Fällen unproblematisch, weil die Interessen gleichlaufen: Beide Seiten wollen einen schnellen, sauberen Übergang. Es lohnt sich trotzdem, im Erstgespräch zu klären, welche Informationen an den ehemaligen Arbeitgeber zurückfließen. Die Antwort sollte lauten: nur der Prozessstatus, keine Inhalte und keine Testergebnisse.

Newplacement: die Fach- oder Führungskraft ist Auftraggeberin

Hier steht nicht die Trennung im Mittelpunkt, sondern die proaktive Positionierung auf dem verdeckten Arbeitsmarkt. Das Format ist typisch für Senior-Rollen, bei denen Positionen ohnehin nicht ausgeschrieben werden. Ausführlich beschrieben wird dieser Weg unter Newplacement für Führungskräfte.

Transferberatung: das kollektive Verfahren

Bei größeren Restrukturierungen greifen die Instrumente der Bundesagentur für Arbeit. Transfermaßnahmen nach § 110 SGB III finanzieren Beratung noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses, die Transfergesellschaft nach § 111 SGB III verlängert die Übergangsphase um bis zu zwölf Monate. Was das konkret bedeutet und wann es sich lohnt, steht im Ratgeber Transfergesellschaft: annehmen oder Abfindung nehmen?

Leistungen

Typische Maßnahmen während eines Outplacements

Ein vollständiges Programm ist kein Kurs, sondern ein Baukasten. Welche Module gezogen werden, hängt von Ausgangslage und Zielrichtung ab – ein Vertriebsleiter mit klarem Zielmarkt braucht andere Bausteine als eine Fachkraft, die nach fünfzehn Jahren erstmals wieder eine Bewerbung schreibt.

VIER BAUSTEINGRUPPEN · MODULE WERDEN NACH BEDARF GEZOGEN 1 Stabilisierung & Rahmen 2 Analyse & Zielbild 3 Markt- bearbeitung 4 Abschluss & Ankommen Trennung verarbeiten Fristen und Meldepflichten Zeugnis abstimmen Abfindung einordnen Liquidität planen Freistellung nutzen Umfeld informieren Wochenstruktur aufbauen Eignungsdiagnostik BIP und NEO-PI-R Interessenprofil RIASEC Kompetenzbilanz Karriereanker klären Stärken-Schwächen-Bild Zielfelder ableiten Qualifizierungsbedarf Lebenslauf und Anschreiben Netzwerkprofil schärfen Brückenerzählung Zielunternehmensliste Direktansprache Personalberater-Kontakte Informationsgespräche Stellenmarkt-Screening Interviewtraining Assessment-Vorbereitung Selbstpräsentation Gehaltsverhandlung Vertragsprüfung Entscheidung zwischen mehreren Angeboten Die ersten 100 Tage Probezeitbegleitung
Gruppe 2 ist der Unterschied zwischen Bewerbungsunterstützung und Neuorientierung. Wird sie übersprungen, arbeiten die Gruppen 3 und 4 mit hoher Präzision am möglicherweise falschen Ziel.

Zwei Module verdienen eine Erläuterung, weil sie regelmäßig missverstanden werden. Die arbeitsrechtliche Begleitung ist Orientierung, keine Rechtsberatung: Ein Outplacement-Berater ordnet ein, welche Punkte im Trennungspaket üblich sind und wo Verhandlungsspielraum besteht – die rechtliche Prüfung selbst gehört zu einer Fachanwaltskanzlei. Die psychologische Unterstützung wiederum meint Entlastung und Perspektivarbeit, nicht Therapie. Bei einer akuten Belastungsstörung ist eine Behandlung vorrangig; wie sich beides sinnvoll trennen lässt, beschreibt der Ratgeber Neuorientierung nach Burnout.

Preise

Was kostet eine Outplacement-Beratung?

Fast kein Anbieter veröffentlicht Preise. Das erschwert den Vergleich und ist der häufigste Grund für Fehlentscheidungen. Die folgenden Spannen bilden ab, was am deutschen Markt üblich ist – als Orientierungsrahmen, nicht als Preisliste eines einzelnen Anbieters.

MARKTÜBLICHE PREISSPANNEN IN DEUTSCHLAND 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 € Gruppenprogramm 1.500 – 4.000 € Einzeln · Fachkraft 3.000 – 6.000 € Einzeln · Führungskraft 3.000 – 9.000 € Senior Management 6.000 – 12.000 € C-Level 12.000 – 25.000 €
Große Netzwerkanbieter kalkulieren häufig prozentual: rund 20 Prozent des Bruttojahresgehalts der begleiteten Person. Die Spannen sind Marktbeobachtungen, keine Angebote.
Was den Preis eines Programms tatsächlich treibt
FaktorWirkung auf den PreisWorauf zu achten ist
ProgrammdauerStark. Drei Monate kosten ein Vielfaches weniger als zwölf.Unbefristete Laufzeiten klingen gut, sind aber oft an enge Kontaktkontingente gebunden.
HierarchieebeneStark. Je höher die Zielposition, desto aufwendiger die Marktbearbeitung.Ein Programm für Sachbearbeitung passt nicht auf eine Bereichsleitung – und umgekehrt.
Einzeln oder GruppeSehr stark. Gruppenformate kosten einen Bruchteil der Einzelbetreuung.Gruppen eignen sich für Bewerbungshandwerk, nicht für Zielklärung.
DiagnostikMittel. Validierte Testverfahren erhöhen den Aufwand spürbar.Ein schriftliches Gutachten ist etwas anderes als ein Online-Kurztest.
AbrechnungsmodellStundensätze liegen üblicherweise bei 100 bis 300 Euro.Pauschalen schaffen Planungssicherheit, Stundenmodelle mehr Flexibilität.

Ein Hinweis zur Einordnung: Der Preis eines Programms sagt wenig über seine Wirkung aus. Entscheidend ist, ob die investierte Zeit in die richtige Richtung führt. Ein zwölfmonatiges Programm, das nach acht Wochen in eine Bewerbungsroutine für dasselbe Berufsbild mündet, aus dem heraus die Trennung erfolgte, ist teurer als eine kompakte, aber sauber diagnostizierte Standortbestimmung. Welche Formate wir anbieten und was sie kosten, steht transparent unter Beratung zur beruflichen Neuorientierung.

Steuerliche Einordnung

Der Hebel, den fast alle übersehen

Zwei Konstellationen sind zu unterscheiden, und beide sind günstiger, als die meisten annehmen. Wer diesen Punkt kennt, verhandelt anders – und rechnet realistischer.

Arbeitgeber zahlt

Lohnsteuerfrei nach § 3 Nr. 19 EStG

Beratungsleistungen des Arbeitgebers zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses sind steuerfrei, sofern sie keinen Belohnungscharakter haben. Ob die Beratung während oder nach dem Beschäftigungsverhältnis stattfindet, ist unerheblich.

Konsequenz: Ein Beratungsbudget im Aufhebungsvertrag kommt netto beim Arbeitnehmer an – eine gleich hohe Abfindungserhöhung dagegen nicht. Ein zusätzlicher Werbungskostenabzug für die vom Arbeitgeber getragenen Kosten entfällt allerdings.

Selbst finanziert

In der Regel Werbungskosten nach § 9 EStG

Wer die Beratung selbst bezahlt, kann die Aufwendungen üblicherweise als Werbungskosten geltend machen, weil sie der Sicherung und Erhöhung der Einnahmen dienen. Bei Selbstständigen wirken sie als Betriebsausgabe.

Je nach persönlichem Steuersatz reduziert das die tatsächliche Belastung spürbar. In einem Jahr ohne oder mit geringem Einkommen kann ein Verlustvortrag den Effekt in das Folgejahr verschieben.

Keine Steuerberatung

Diese Darstellung ersetzt keine individuelle steuerliche Prüfung. Ob und in welcher Höhe ein Abzug möglich ist, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere im Zusammenspiel mit einer Abfindung und deren Auszahlungszeitpunkt. Eine steuerberatende Person sollte die konkrete Konstellation bewerten, bevor der Vertrag steht.

Vorgehen

Der Ablauf: fünf Phasen von der Trennung zum Vertrag

Nahezu alle seriösen Programme folgen derselben Logik. Unterschiede liegen nicht in der Reihenfolge, sondern in der Tiefe der einzelnen Phasen – besonders der zweiten.

Outplacement-Beratung im Profiling Institut: Standortbestimmung mit Eignungsdiagnostik nach DIN 33430
Der Kern jedes Outplacement-Programms ist die Standortbestimmung – nicht das Bewerbungstraining.
VON DER TRENNUNG ZUM NEUEN VERTRAG QUALITÄTSENTSCHEIDEND 1 Stabilisieren Woche 1–2 2 Standort bestimmen Woche 2–5 3 Zielmarkt schärfen Woche 5–8 4 Markt bearbeiten Monat 2–6 5 Verhandeln & Onboarding
Phase zwei entscheidet über den Erfolg des gesamten Programms. Wird sie übersprungen, produziert Phase vier lediglich mehr Bewerbungen in die alte Richtung.
01

Stabilisieren und den Rahmen klären

Eine Trennung ist ein biografischer Einschnitt, auch bei einvernehmlicher Regelung. In dieser Phase geht es um die nüchterne Bestandsaufnahme: Wie ist die finanzielle Lage, welche Fristen laufen, wann muss die Meldung bei der Agentur für Arbeit erfolgen? Wer diese Punkte ungeklärt lässt, trifft alle weiteren Entscheidungen unter unnötigem Druck.

Ergebnis: Liquiditätsplan, Fristenübersicht und ein realistischer Zeitrahmen für die Suche.
02

Standortbestimmung mit Daten statt Bauchgefühl

Hier trennt sich Qualität von Routine. Es reicht nicht, Stationen im Lebenslauf zu sortieren. Die Fragen lauten: Welche Kompetenzen sind objektiv vorhanden und wie belastbar sind sie? Welche Motive müssen erfüllt sein, damit eine Rolle dauerhaft trägt? Wo lagen die eigentlichen Ursachen der Trennung? Validierte Verfahren wie BIP und NEO-PI-R liefern hier eine andere Qualität als Selbsteinschätzungen – gerade dann, wenn eine Kündigung das Selbstbild angeschlagen hat. Was eine solche Analyse umfasst, zeigt die Potenzialanalyse für Erwachsene.

Ergebnis: Ein schriftliches Stärken- und Motivprofil, das nicht auf Selbsteinschätzung beruht.
03

Zielmarkt definieren und übersetzen

Aus dem Profil werden zwei bis drei konkrete Zielfelder abgeleitet und mit der Marktrealität abgeglichen. Wichtig ist die Übersetzungsarbeit: Fachbegriffe der alten Branche müssen in die Sprache der Zielbranche überführt werden. Wer das nicht tut, scheitert bereits am Vorfilter, obwohl die Kompetenz vorhanden ist. Welche Berufsfelder überhaupt in Frage kommen, lässt sich über Welcher Beruf passt zu mir? systematisch eingrenzen.

Ergebnis: Zwei bis drei Zielfelder mit Zielunternehmensliste und übersetztem Kompetenzprofil.
04

Den Markt aktiv bearbeiten

Bewerbungsunterlagen, Profil in beruflichen Netzwerken, systematische Netzwerkarbeit, Direktansprache von Zielunternehmen, Kontakt zu spezialisierten Personalberatungen. Für erfahrene Fach- und Führungskräfte gilt: Der überwiegende Teil der relevanten Positionen wird nicht ausgeschrieben. Wer nur auf Portale setzt, sieht einen Bruchteil des Marktes.

Ergebnis: Ein Wochenrhythmus mit festen Blöcken für Recherche, Kontakte und Gespräche.
05

Verhandeln und ankommen

Gehalt, variable Vergütung, Probezeitregelung, Rolle und Berichtsweg. Und danach die ersten hundert Tage: Wer den Einstieg strukturiert plant, reduziert das Risiko einer erneuten Fehlbesetzung erheblich. Realistische Vergleichswerte für die Gehaltsverhandlung liefert der Gehaltscheck.

Ergebnis: Ein Vertrag, der zur Zielrolle passt – und ein Plan für die Einarbeitung.

Unser Programm

Ablauf der Einzel-Outplacement-Beratung beim Profiling Institut

Der allgemeine Marktstandard beschreibt fünf Phasen. So sieht unser Programm konkret aus: sieben Module, davon eines kostenfrei, mit definierten Ergebnissen je Modul und einem festen Kontaktrhythmus. Persönlich an sieben Standorten oder vollständig per Video, methodisch gleichwertig.

SIEBEN MODULE · TYPISCHER VERLAUF üBER 6 BIS 9 MONATE Start Monat 2 Monat 4 Monat 6 Monat 9 0 Erstgespräch 1 Standort 2 Zielbild 3 Positionierung 4 Marktbearbeitung 5 Verhandlung 6 Onboarding qualitätsentscheidende Phase
Die Module überlappen bewusst. Die Marktbearbeitung startet, sobald das Zielbild steht – nicht erst, wenn alle Unterlagen perfekt sind.
00

Erstgespräch – kostenfrei

30 Minuten telefonisch oder per Video. Wir klären die Ausgangslage, den Zeitrahmen, die Finanzierung und ob ein Programm überhaupt das richtige Mittel ist. Wenn nicht, sagen wir das. Bei arbeitgeberfinanzierten Budgets klären wir hier auch, was an das Unternehmen zurückgemeldet wird – die Antwort lautet: ausschließlich der Prozessstatus.

Ergebnis: Entscheidungsgrundlage über Umfang, Dauer und Kosten – ohne Verpflichtung.
01

Standortbestimmung mit Diagnostik

Der Kern des Programms. Biografisch-strukturiertes Interview über 60 bis 90 Minuten, dazu validierte Verfahren nach DIN 33430: das BIP für berufsbezogene Persönlichkeit, das NEO-PI-R für die Big-Five-Struktur, RIASEC für das Interessenprofil und bei Bedarf das I-S-T 2000 R. Parallel klären wir die eigentliche Ursache der Trennung – strukturell, unternehmensbezogen oder rollenbezogen.

Ergebnis: Schriftliches Gutachten über 15 bis 18 Seiten mit Stärkenprofil, Motivstruktur und ersten Berufsfeldempfehlungen. Details zum Verfahren: Potenzialanalyse für Erwachsene.
02

Zielbild und Zielmarkt

Zwei Sitzungen, in denen aus dem Profil zwei bis drei konkrete Zielfelder werden. Jedes wird geprüft auf Kompetenzdistanz, formale Hürden, regionale Verfügbarkeit und realistisches Einkommensniveau. Hier fließt die Besetzungsperspektive ein: Welche Wechsel akzeptieren Entscheider tatsächlich, und welche funktionieren nur auf dem Papier?

Ergebnis: Priorisierte Zielfelder mit Zielunternehmensliste und Einschätzung von Aufwand, Dauer und Vergütung.
03

Positionierung und Unterlagen

Lebenslauf, Anschreiben und Netzwerkprofil werden auf das Zielfeld ausgerichtet. Zentral ist die Übersetzungsarbeit: Fachbegriffe der alten Branche in die Sprache der Zielbranche überführen, Ergebnisse quantifizieren und die Wechsel-Logik in zwei Sätzen erzählbar machen. Wer das dem Leser überlässt, wird aussortiert – nicht aus Bosheit, sondern aus Zeitmangel.

Ergebnis: Unterlagen, die im Zielmarkt verstanden werden, plus eine belastbare Brückenerzählung.
04

Marktbearbeitung

Die längste Phase, mit festem Rhythmus: alle zwei Wochen ein Termin, dazwischen Erreichbarkeit für kurzfristige Fragen vor Gesprächen. Inhalte sind Direktansprache von Zielunternehmen, Informationsgespräche, Kontakt zu spezialisierten Personalberatungen und gezielte Bewerbungen. Für erfahrene Fach- und Führungskräfte gilt: Der überwiegende Teil der relevanten Positionen wird nie ausgeschrieben.

Ergebnis: Ein Wochenrhythmus, der trägt – und Gespräche in den definierten Zielfeldern.
05

Verhandlung und Entscheidung

Vorbereitung auf Interviews und Auswahlverfahren, Gehaltsverhandlung mit belastbaren Vergleichswerten, Einordnung von variabler Vergütung, Probezeitregelung, Rolle und Berichtsweg. Liegen mehrere Angebote vor, strukturieren wir die Entscheidung entlang der Kriterien aus Modul 1 – nicht entlang des höchsten Gehalts.

Ergebnis: Ein Vertrag, der zur Zielrolle passt. Die juristische Prüfung übernimmt eine Fachanwaltskanzlei.
06

Onboarding und die ersten 100 Tage

Das Programm endet nicht mit der Unterschrift. Zwei bis drei Termine nach Antritt sichern den Einstieg ab: Erwartungsklärung mit der Führungskraft, Prioritäten der ersten Wochen, Umgang mit Erwartungen aus dem neuen Team. Genau hier entscheidet sich, ob aus dem Wechsel eine tragfähige Position wird.

Ergebnis: Ein abgesicherter Einstieg – und ein deutlich geringeres Risiko, in der Probezeit erneut zu scheitern.

Was bei uns anders läuft als im Marktstandard

Erstens beginnt jedes Programm mit Diagnostik, nicht mit dem Lebenslauf. Zweitens berät Sie durchgehend dieselbe Person – Jan Bohlken persönlich, kein wechselndes Beraterteam. Drittens fließt die Perspektive aus 25 Jahren Besetzungspraxis in Chemie, Automotive und Maschinenbau ein: Wir wissen nicht nur, was zu Ihnen passt, sondern auch, welche Wechsel Arbeitgeber tatsächlich mitgehen. Alle Formate und Preise im Überblick: Beratung zur beruflichen Neuorientierung.

Auswahl

Acht Fragen, die einen Anbieter entlarven

Da der Begriff ungeschützt ist, ersetzt der Firmenname keine Prüfung. Diese acht Fragen trennen belastbare Angebote von Hochglanzbroschüren – und sie lassen sich in einem Erstgespräch alle stellen.

Frage 1

Wer berät konkret?

Nicht das Unternehmen berät, sondern eine Person. Name, Qualifikation und Branchenerfahrung der zugeordneten Beraterin oder des Beraters gehören ins Angebot – nicht erst in den Kick-off.

Frage 2

Welche Diagnostik kommt zum Einsatz?

Werden validierte Verfahren nach DIN 33430 eingesetzt oder ein selbstgebauter Fragebogen? Ein schriftliches Gutachten ist ein prüfbares Ergebnis, ein Gesprächsprotokoll nicht.

Frage 3

Kennt der Anbieter den Zielmarkt?

Branchenkenntnis ist keine Nebensache. Wer Automotive, Chemie oder Maschinenbau nicht aus der Besetzungspraxis kennt, kann Zielpositionen nur allgemein beschreiben.

Frage 4

Wie sind die Kontakte kontingentiert?

Zwölf Monate Laufzeit mit sechs Terminen sind weniger wert als drei Monate mit wöchentlicher Begleitung. Lassen Sie sich die Zahl der Einheiten schriftlich geben.

Frage 5

Was passiert mit Ihren Daten?

Bei arbeitgeberfinanzierten Programmen: Welche Informationen gehen zurück an das Unternehmen? Die Antwort sollte lauten: nur der Prozessstatus, keine Inhalte.

Frage 6

Gibt es Interessenkonflikte?

Verdient der Anbieter zusätzlich an Vermittlungsprovisionen, an Partnerunternehmen oder an nachgelagerten Weiterbildungen? Dann ist die Empfehlung nicht mehr neutral.

Frage 7

Wie wird Erfolg definiert?

Vermittlungsquoten ohne Definition sind wertlos. Zählt jede Anstellung, auch unterhalb des bisherigen Niveaus? Fragen Sie nach der Rechenmethode und dem Beobachtungszeitraum.

Frage 8

Passt das Format zur Ebene?

Ein Standardprogramm auf Sachbearbeitungsniveau hilft einer Bereichsleitung nicht – und ein Executive-Programm ist für eine Fachkraft überdimensioniert und überteuert.

Praxistipp zur Anbieterwahl

Führen Sie zwei bis drei kostenfreie Erstgespräche, bevor Sie sich festlegen – auch dann, wenn der Arbeitgeber einen Anbieter vorschlägt. In vielen Trennungspaketen ist das Budget an eine Summe gebunden, nicht an einen bestimmten Dienstleister. Wer das nicht prüft, verschenkt Wahlfreiheit.

Nutzen

Ziele und Vorteile – für beide Seiten

Outplacement wird häufig als Geste dargestellt. Tatsächlich verfolgen beide Seiten handfeste Ziele, und das ist der Grund, warum sich das Instrument überhaupt verhandeln lässt: Für Betroffene geht es um eine schnelle und vor allem passende Wiedereingliederung, für Unternehmen um eine planbare, konfliktarme Trennung.

ZWEI INTERESSEN, EIN INSTRUMENT Für Arbeitnehmer Für Arbeitgeber Orientierung statt Aktionismus Objektives Bild der eigenen Stärken Kürzere Suchdauer durch Fokus Bessere Position in der Verhandlung Erweitertes berufliches Netzwerk Keine unerklärte Lücke im Lebenslauf Geringeres Prozessrisiko Geschützte Arbeitgebermarke Stabile Stimmung der Bleibenden Planbarer Trennungstermin Sachlichere Verhandlungen Dokumentierte soziale Verantwortung
Die Interessen laufen weitgehend gleich – das ist der Grund, warum sich ein Beratungsbudget sachlich argumentieren lässt und nicht als Gefallen erbeten werden muss.

Was der Nutzen für Betroffene konkret bedeutet

Der am häufigsten genannte Vorteil ist die kürzere Suchdauer. Aus der Beratungspraxis heraus ist der wichtigere aber ein anderer: die Passung des nächsten Schritts. Wer schnell wieder in eine Rolle wechselt, die aus denselben Gründen scheitert wie die vorherige, hat nichts gewonnen – nur Zeit verloren. Deshalb misst sich ein gutes Programm nicht an der Zahl der Bewerbungen, sondern daran, ob die Person zwölf Monate später noch am selben Platz zufrieden arbeitet.

Hinzu kommen zwei Effekte, die selten im Angebot stehen. Erstens: Eine begleitete Übergangsphase erzeugt keine erklärungsbedürftige Lücke, weil die Zeit belegbar mit Standortbestimmung und Qualifizierung gefüllt war. Zweitens: Wer mit einem geklärten Zielbild in die Gehaltsverhandlung geht, verhandelt anders – realistische Vergleichswerte liefert der Gehaltscheck.

Was Unternehmen davon haben

Der betriebswirtschaftliche Kern ist die Risikoreduktion. Eine begleitete Trennung senkt die Wahrscheinlichkeit von Kündigungsschutzklagen, verkürzt Verhandlungen und schützt die Arbeitgebermarke in Bewertungsportalen. Unterschätzt wird der Effekt auf die verbleibende Belegschaft: Wie ein Unternehmen mit Ausscheidenden umgeht, beobachten die Bleibenden sehr genau – und ziehen daraus Schlüsse über die eigene Zukunft.

Und die Gegenrechnung

Outplacement ersetzt keine faire Abfindung, keine sauber begründete Kündigung und keine ehrliche Kommunikation im Trennungsgespräch. Als Ausgleich für ein schlecht gemachtes Verfahren wirkt es nicht – es verstärkt dann eher den Eindruck, dass eine Lösung gekauft statt gestaltet wurde. Was das Instrument leisten kann und was nicht, steht im Abschnitt Grenzen von Outplacement.

Verhandlung

Das Budget im Aufhebungsvertrag durchsetzen

Der wirksamste Moment liegt vor der Unterschrift. Ist der Aufhebungsvertrag geschlossen, gibt es keinen Verhandlungshebel mehr. Drei Argumente wirken in der Praxis am besten – und alle drei sind betriebswirtschaftlich, nicht emotional.

  • Steuerliche Effizienz: Ein Beratungsbudget kann der Arbeitgeber lohnsteuerfrei gewähren. Die gleiche Summe als Abfindung erhöht nach Steuer den Nettobetrag deutlich weniger. Für das Unternehmen entstehen dieselben Kosten, beim Empfänger kommt mehr an.
  • Risikoreduktion: Eine begleitete Trennung senkt die Wahrscheinlichkeit von Kündigungsschutzklagen und öffentlicher Kritik am Arbeitgeber. Das ist ein hartes Argument, kein Gefallen.
  • Präzedenz: Wurde Outplacement in vergleichbaren Fällen im Unternehmen bereits gewährt, ist die Gleichbehandlung ein starkes Argument – besonders dort, wo ein Betriebsrat existiert.

Typische Größenordnungen für ein verhandeltes Newplacement-Budget liegen bei 3.000 bis 5.000 Euro für eine Begleitung über sechs bis neun Monate. Auf Ebene der Geschäftsführung liegen sie deutlich höher. Entscheidend ist die Formulierung: Verhandeln Sie eine Summe, keinen Anbieter. Ein Vertrag, der ein Budget für eine Beratung zur beruflichen Neuorientierung nach freier Wahl vorsieht, erhält Ihre Wahlfreiheit. Wird ein bestimmter Dienstleister festgeschrieben, ist sie weg.

Reihenfolge beachten

Arbeitsrechtliche Fragen gehören zuerst zu einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, insbesondere Sperrzeitrisiken bei einem Aufhebungsvertrag. Die Karriereberatung setzt danach an – sie klärt die Richtung, nicht die Rechtslage. Welche Bausteine sonst noch in ein Trennungspaket gehören, steht im Ratgeber Aufhebungsvertrag und Abfindung.

Ehrliche Einordnung

Was Outplacement leisten kann – und was nicht

Kein Anbieter schreibt gern über die eigenen Grenzen. Für eine Entscheidung sind sie aber wichtiger als jede Leistungsbeschreibung.

Realistisch erwartbar

Was ein gutes Programm liefert

  • Deutlich verkürzte Orientierungsphase durch Struktur und Methode
  • Objektives Bild der eigenen Stärken, unabhängig von der emotionalen Lage
  • Zugang zu Wissen über Auswahlmechanismen, das von innen nicht sichtbar ist
  • Höhere Trefferquote durch Fokus statt Bewerbungsvolumen
  • Bessere Verhandlungsposition beim neuen Vertrag
Nicht erwartbar

Wo die Grenze verläuft

  • Eine Jobgarantie – kein seriöser Anbieter kann sie geben
  • Vermittlung im Sinne einer Personalberatung; Outplacement berät, es besetzt keine Stellen
  • Ersatz für therapeutische Begleitung bei einer akuten psychischen Krise
  • Kompensation eines Marktes, der die gesuchte Rolle strukturell nicht mehr nachfragt
  • Ergebnisse ohne Eigenleistung – die Umsetzung bleibt bei der begleiteten Person

Der letzte Punkt verdient Betonung. Ein gutes Programm liefert Klarheit, Methode und Zugang. Die Gespräche führt niemand stellvertretend. Wer acht bis zehn Stunden pro Woche in die Umsetzung investiert, erzielt andere Ergebnisse als jemand, der auf Vermittlung wartet. Und wer nach einer Kündigung emotional noch nicht handlungsfähig ist, sollte das zuerst adressieren – dazu der Ratgeber Neustart nach Kündigung.

Aus der Praxis

Drei Verläufe, drei Lehren

Ich hätte das Budget fast liegen lassen, weil ich dachte, ich brauche kein Bewerbungstraining. Gebraucht habe ich etwas anderes: eine ehrliche Einschätzung, warum die alte Rolle nicht mehr passte. Das hat die Suchrichtung komplett verändert.

Andrea, 44 · FrankfurtBereichsleitung Logistik

Mein Arbeitgeber hatte einen Anbieter vorgeschlagen. Im Vertrag stand aber nur eine Summe. Ich habe drei Erstgespräche geführt und mich anders entschieden – das war der wichtigste Schritt im ganzen Prozess.

Thomas, 51 · StuttgartEntwicklungsleiter Automotive

Statt 5.000 Euro mehr Abfindung habe ich ein Beratungsbudget in gleicher Höhe verhandelt. Netto war das für mich deutlich mehr wert – und für die Firma hat es dasselbe gekostet. Darauf muss man erst mal kommen.

Kerstin, 39 · HamburgProjektleiterin Pharma

Weitere Erfahrungsberichte aus der Beratungspraxis

Unser Ansatz

Warum wir Outplacement anders aufbauen

Klassisches Outplacement setzt den Schwerpunkt auf Umsetzung: Unterlagen, Sichtbarkeit, Bewerbungsprozess. Das ist wichtig – aber es beantwortet die entscheidende Frage nicht. Deshalb beginnt bei uns jedes Programm mit Diagnostik, nicht mit dem Lebenslauf.

Diagnostik nach DIN 33430

Validierte Verfahren zu Interessen, Persönlichkeit und Leistungsprofil: RIASEC, NEO-PI-R und BIP. Ergebnis ist ein schriftliches Gutachten statt einer Punktzahl. Zur Potenzialanalyse.

Biografisches Interview

Testwerte allein erklären nichts. Im strukturierten Gespräch wird sichtbar, welche Ergebnisse zur Geschichte passen und welche eine andere Ursache haben – das ist der Kern der Orientierungsberatung.

Markteinschätzung aus der Besetzungspraxis

Wir besetzen selbst Positionen. Deshalb wissen wir nicht nur, was zu Ihnen passt, sondern auch, welche Wechsel Arbeitgeber tatsächlich akzeptieren – und welche nur auf dem Papier funktionieren.

Wer hinter diesem Ratgeber steht

Autor und fachliche Prüfung

Jan Bohlken, Diplom-Sozioökonom und Leiter des Profiling Instituts

Jan Bohlken

Diplom-Sozioökonom · Leiter Profiling Institut · Headhunter · Eignungsdiagnostiker nach DIN 33430

Jan Bohlken begleitet Fach- und Führungskräfte in Trennungssituationen – von der Standortbestimmung bis zur Vertragsverhandlung im neuen Unternehmen. Im Profiling Institut verantwortet er die eignungsdiagnostische Arbeit nach DIN 33430, über Bohlken Consulting besetzt er seit über 25 Jahren Positionen in Chemie, Automotive und Maschinenbau. Mitglied im nationalen Forum Beratung (nfb), in der Deutschen Gesellschaft für Karriereberatung (DGfK) und im Deutschen Verband für Bildungs- und Berufsberatung (dvb). Zum vollständigen Profil.

Raphaela Peitsch, Diplom-Psychologin am Profiling Institut

Fachlich geprüft von Raphaela Peitsch

Diplom-Psychologin · DGSF-zertifizierte systemische Beraterin · Prüfung August 2026

Unabhängigkeit und Reichweite dieses Beitrags

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Preisangaben sind Marktbeobachtungen und keine Angebote. Der Ratgeber enthält keine bezahlten Platzierungen und keine Affiliate-Links. Wo eigene Leistungen genannt werden, ist das kenntlich. Praxisangaben stammen aus der eigenen Klientel und sind als Größenordnung zu lesen, nicht als repräsentative Statistik.

Aktualisiert: 3. August 2026 · Nächste Prüfung: Februar 2027

Grundlagen

Quellen und Rechtsgrundlagen

§ 3 Nr. 19 EStG
Steuerfreiheit von Weiterbildungsleistungen und von Beratungsleistungen zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses.
§ 9 EStG
Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit – Grundlage für die Absetzbarkeit selbst finanzierter Beratung.
§§ 110, 111 SGB III
Förderung von Transfermaßnahmen und Transferkurzarbeitergeld als kollektive Instrumente bei Restrukturierungen.
DIN 33430:2016-07
Anforderungen an berufsbezogene Eignungsdiagnostik. Deutsches Institut für Normung. Regelt Qualitätsstandards für Verfahren, Durchführung und Rückmeldung.
Schmidt, F. L. & Hunter, J. E. (1998)
The Validity and Utility of Selection Methods in Personnel Psychology. Psychological Bulletin, 124(2), 262–274.
Sackett, P. R. et al. (2022)
Revisiting Meta-Analytic Estimates of Validity in Personnel Selection. Journal of Applied Psychology, 107(11). Korrigiert die Validitätsschätzungen nach unten, bestätigt die Rangfolge strukturierter Verfahren.

FAQ

Häufige Fragen zur Outplacement-Beratung

Was ist der Unterschied zwischen Einzel- und Gruppenoutplacement?
Beim Einzeloutplacement begleitet eine feste Beraterin oder ein fester Berater eine Person durch den gesamten Prozess, inklusive individueller Diagnostik und Zielklärung – Standard für Fach- und Führungskräfte. Gruppenoutplacement bündelt mehrere Betroffene in Workshops zu Bewerbungsunterlagen, Selbstpräsentation und Jobsuche; es ist deutlich günstiger, ersetzt aber keine individuelle Zielklärung. In der Praxis bewährt sich häufig ein Mischformat: Diagnostik einzeln, Bewerbungshandwerk in der Gruppe.
Welche Maßnahmen umfasst ein Outplacement-Programm?
Typisch sind vier Bausteingruppen: Stabilisierung und Rahmen (Trennungsverarbeitung, Fristen, Zeugnis, Liquiditätsplanung), Analyse und Zielbild (Eignungsdiagnostik, Kompetenzbilanz, Zielfelder), Marktbearbeitung (Unterlagen, Netzwerkprofil, Zielunternehmensliste, Direktansprache, Kontakt zu Personalberatungen) sowie Abschluss und Ankommen (Interviewtraining, Gehaltsverhandlung, Begleitung in den ersten 100 Tagen). Welche Module gezogen werden, hängt von Ausgangslage und Zielrichtung ab.
Was kostet eine Outplacement-Beratung im Durchschnitt?
Am deutschen Markt liegen Einzelprogramme für Fach- und Führungskräfte üblicherweise zwischen 3.000 und 6.000 Euro. Für Senior Management und C-Level-Positionen steigen die Honorare auf 12.000 Euro und mehr. Gruppenformate sind deutlich günstiger. Viele Anbieter rechnen mit Stundensätzen zwischen 100 und 300 Euro oder kalkulieren pauschal mit rund 20 Prozent des Bruttojahresgehalts.
Ist Outplacement steuerfrei?
Beratungsleistungen, die der Arbeitgeber zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses finanziert, sind nach § 3 Nr. 19 EStG lohnsteuerfrei, sofern sie keinen Belohnungscharakter haben. Ob die Beratung vor oder nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses stattfindet, spielt keine Rolle. Ein zusätzlicher Werbungskostenabzug ist für diese vom Arbeitgeber getragenen Kosten ausgeschlossen.
Kann ich Outplacement selbst bezahlen und absetzen?
Ja. Selbst finanzierte Beratung zur beruflichen Neuorientierung dient der Sicherung und Erhöhung der Einnahmen und ist deshalb in der Regel als Werbungskosten nach § 9 EStG abziehbar, bei Selbstständigen als Betriebsausgabe. Die konkrete Beurteilung sollte eine steuerberatende Person übernehmen, insbesondere im Zusammenspiel mit einer Abfindung.
Habe ich einen Anspruch auf Outplacement?
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es in Deutschland nicht. Die Leistung kann jedoch im Aufhebungsvertrag, im Sozialplan oder im Rahmen von Transfermaßnahmen nach § 110 SGB III vereinbart werden. Wer sie möchte, muss sie aktiv verhandeln – und zwar vor der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag.
Was ist der Unterschied zwischen Outplacement und Newplacement?
Beim Outplacement ist der bisherige Arbeitgeber der Auftraggeber, der Fokus liegt auf einer sozialverträglichen Trennung. Beim Newplacement beauftragt die Fach- oder Führungskraft selbst, der Fokus liegt auf der proaktiven Neupositionierung, insbesondere im verdeckten Stellenmarkt. Inhaltlich überschneiden sich die Programme, die Steuerungslogik ist eine andere.
Wie lange dauert ein Outplacement-Programm?
Typisch sind drei bis zwölf Monate. Für Fachkräfte reichen häufig drei bis sechs Monate. Für Führungspositionen sind sechs bis neun Monate realistisch, weil Suchprozesse auf dieser Ebene länger dauern und stärker über Netzwerk und Direktansprache laufen. Entscheidend ist nicht die Laufzeit, sondern die Zahl der tatsächlich vereinbarten Beratungseinheiten.
Übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für Outplacement?
Nicht als Einzelleistung für Privatpersonen. Im Rahmen von Transfermaßnahmen nach § 110 SGB III kann die Bundesagentur für Arbeit jedoch Beratungsleistungen fördern, die noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses stattfinden. Zusätzlich existiert der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, der ausschließlich bei zugelassenen Trägern eingelöst werden kann. Das Profiling Institut ist kein AVGS-Träger und arbeitet privat oder arbeitgeberfinanziert.
Erfährt mein alter Arbeitgeber, worüber ich in der Beratung spreche?
Bei seriösen Anbietern nicht. Übermittelt wird ausschließlich der Prozessstatus, etwa ob das Programm begonnen hat oder abgeschlossen ist. Inhalte aus Gesprächen und Testergebnisse unterliegen der Vertraulichkeit. Klären Sie diesen Punkt vor Vertragsschluss schriftlich – er ist ein guter Indikator für die Seriosität eines Anbieters.
Lohnt sich Outplacement auch bei einer Eigenkündigung?
Ja, dann allerdings als selbst beauftragtes Newplacement. Gerade wer aus einer ungekündigten Stellung heraus wechselt, profitiert von einer sauberen Standortbestimmung, weil die Entscheidung ohne finanziellen Druck getroffen wird. Vor einer Eigenkündigung sollten allerdings die Konsequenzen für das Arbeitslosengeld anwaltlich geprüft werden.
Was unterscheidet Outplacement von einer Karriereberatung?
Outplacement ist an eine Trennungssituation gebunden und wird meist vom Arbeitgeber finanziert. Karriereberatung setzt unabhängig davon an und kann auch in ungekündigter Stellung stattfinden, etwa zur Standortbestimmung oder zur Vorbereitung eines Aufstiegs. Methodisch überschneiden sich beide stark; der Unterschied liegt im Anlass und in der Finanzierung.
Kann ich den Anbieter frei wählen, wenn mein Arbeitgeber zahlt?
Häufig ja. Viele Trennungspakete binden das Budget an eine Summe, nicht an einen bestimmten Dienstleister. Prüfen Sie den Wortlaut, bevor Sie zusagen, und verhandeln Sie im Zweifel eine Formulierung, die die freie Wahl ausdrücklich zulässt. Wer das versäumt, arbeitet unter Umständen mit einem Anbieter, der zur eigenen Ebene oder Branche nicht passt.
Wie erkenne ich ein unseriöses Outplacement-Angebot?
An vier Signalen: Es wird eine Vermittlungs- oder Erfolgsgarantie in Aussicht gestellt. Die beratende Person wird nicht namentlich benannt. Es gibt keine Angaben zu den eingesetzten diagnostischen Verfahren. Und die Vertraulichkeit gegenüber dem zahlenden Arbeitgeber wird nicht schriftlich zugesichert. Jedes dieser Signale allein ist Grund für ein zweites Erstgespräch woanders.

Im Zusammenhang

Weiter im Ratgeber zur beruflichen Neuorientierung

Diese Seite gehört zum Ratgeber Berufliche Neuorientierung, der den gesamten Prozess von der Standortbestimmung bis zur Bewerbung abbildet.

Trennung, Abbau und Restrukturierung

Verstehen und einordnen

Testen und analysieren

Nach Lebensphase und Situation

Wege, Geld und Umsetzung

Beratung

Klarheit vor der Unterschrift – und vor der ersten Bewerbung

Ob arbeitgeberfinanziert oder selbst beauftragt: Der entscheidende Schritt ist die belastbare Standortbestimmung. Im Erstgespräch klären wir, welches Format zu Ihrer Situation passt – unverbindlich.