Was ist Cybermobbing?- Begriffsklärung
Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich beim Cybermobbing um eine spezielle Art des Mobbings. Dabei wird das Opfer Beleidigungen, Nötigungen, Bedrängungen, Belästigungen und Verleumdungen über elektronische Kommunikationswege ausgesetzt. Die Methoden können bis zum virtuellen/elektronischen Identitätsdiebstahl oder Geschäftsabschlüssen unter falschem Namen gehen. Dieses Phänomen durchzieht sämtliche Generationen und Gesellschaftsschichten, ist jedoch gerade bei Jugendlich besonders ausgeprägt. So besagt eine repräsentative Studie der Universität Münster in Zusammenarbeit mit der Techniker Krankenkasse, dass bereits 2011 32% der jungen Erwachsenen schon einmal Opfer von Cybermobbing geworden sind. In Nordrhein-Westfalen waren es derzeit sogar 36%. Dabei konnten sich 21% der befragten Jugendlichen vorstellen, selbst als Täter aufzutreten. Diese Zahlen verstehen sich bei steigender Tendenz. Oft schließen sich das Opfer- und Täter-Sein nicht aus, sodass eine Doppelrolle nicht unüblich ist. Hier sind nicht selten Rache und Gegenwehr der Grund.
Wie kommt es zu Cybermobbing? – Ursachen
Neben dem böswilligen Täter werden, wie es auch beim „klassischen“ Mobbing der Fall ist, gibt es eine nicht zu unterschätzende Anzahl an unbewussten Mobbern. Cybermobbing ist inzwischen so allgegenwärtig, dass Jugendliche schnell auch ohne böse Absicht zum Täter werden. Denn die Hemmschwelle, andere auszulachen, ist dank der Anonymität im Internet äußerst gering. Dazu kommt, dass durch das Ausbleiben der sozialen Kontrolle und entsprechender Konsequenzen, auch die Bewusstwerdung der eigenen Taten fehlt. Hotspots hierfür sind insbesondere soziale Netzwerke und Videoportale, in denen sehr schnell sogenannte Shitstorms auch über Privatpersonen einbrechen können.
Wozu kann Cybermobbing führen? – Folgen
Die Folgen des Cybermobbing sind dem des „klassischen“ Mobbings sehr ähnlich. Jahrelanges schlechtes Selbstwertgefühl und weitere psychische Probleme sind charakteristisch. Diese Probleme können im Extremfall bis zur sozialen Isolierung und sogar Suizid führen. Hierbei können dann oft nur psychologische Behandlungen helfen. Einer der wohl bekanntesten Skandale ist der Fall der 15-jährigen Amanda Todd im Jahre 2012.
Worin unterscheidet sich Cybermobbing vom „klassischen“ Mobbing?
Das klassische Mobbing, das meistens in der Schule anzutreffen ist, plagt das Opfer mit Beschimpfungen und wird oft vor den Klassenkameraden ausgegrenzt oder verprügelt. Im Gegensatz zum Cybermobbing sind diese Vorfälle jedoch auf die Schulzeit begrenzt. So besteht die Möglichkeit für Entspannungsphasen nach Schulschluss. Online jedoch verschwinden Kommentare, Fotos und Videos nicht einfach. Das Beseitigen dieser Mobbinginstrumente bedarf oft des rechtlichen Wegs und erfordert neben der psychologischen Behandlung noch mehr Zeit und Geld. Je nach Ausmaß führt das dazu, dass Inhalte jahrelang oder für immer bestehen bleiben. Statt körperlichen Übergriffen ausgesetzt zu sein, wird das Opfer oft bei aktiv beigeführten, bloßstellenden oder entwürdigenden Situationen gefilmt oder fotografiert. Dieses Material wird dann Online gestellt. Darüber hinaus werden anonym Gerüchte in die Welt gesetzt, die sich über den Cyberspace viral verbreiten können.
Wie erkennt man Cybermobbing? – Symptome
Da Mobbingopfer sich oftmals zurückziehen, ist es schwer als Außenstehender Cybermobbing bzw. eindeutige Symptome zu erkennen. Bei einem Verdacht sollte man folgende Dinge beobachten:
- Rückzug (innerlich und äußerlich)
- Zerbrechende Freundschaften
- Leistungsabfall
- Konzentrationsprobleme
- Schlafstörungen
- Vermeidungsverhalten
- Isolation – Ausgrenzung in Pausen, bei Gruppenarbeiten oder im Sport
- Ausweichen, wenn über Klassenprobleme diskutiert wird
- Fehlzeiten, bis hin zu Schulverweigerung
Nicht jeder dieser Punkte spricht gleich für Cybermobbing. Festigt sich der Verdacht, sollte einfühlsam auf die Person zu gegangen werden, um eine Gespräch zu suchen.
Was kann man gegen Cybermobbing tun, wenn es eingetreten ist? – Maßnahmen
Ziel der Gesellschaft sollte es sein, dass es in Zukunft möglich ist, genauso viel Zivilcourage online zu zeigen, wie auf der Straße. Auch Jugendliche und junge Erwachsene sollten es online nicht untätig dulden, wenn andere gemobbt werden. Experten fordern eine stärkere Erziehung bezüglich der Medienkompetenz. Schüler sollen lernen, Inhalte kritisch zu beleuchten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Im Falle des Eintretens von Cybermobbing-Versuchen können folgende Möglichkeiten in Betracht gezogen werden:
- Inhalte der Plattform melden:
- Inhalte werden von Plattformanbietern überprüft und entfernt, solange sie gegen ihre Richtlinien und AGB sprechen.
- Problem hierbei ist, die Möglichkeit den kritischen Content zu teilen oder zu downloaden. Hierdurch kann dieser selbst nach Entfernen durch den Plattformanbieter auf weiteren Plattformen bestehen bleiben.
- Inhalte der Polizei melden
- Bei unbekannten Gruppen kann die Ermittlung schwierig werden, da sich viele Server im Ausland befinden und sich somit der Strafverfolgung entziehen.
- Unterlassungsklage:
- Unterlassungsansprüche gelten weltweit.
- Bedarf des Rechtswegs (Kosten und Zeit).
- Bekannte Täter der Schule melden
- Melden der Täter führt nicht selten zum Schulverweis dieser.
- Oft wollen Schüler, aus Angst vor noch größerer Ablehnung, ihre Schule nicht mit einbeziehen.
- Problematik den Eltern anvertrauen
- Sie bieten Unterstützung und Beistand
- Selbsthilfe-Forum
- juuuport.de
- Ehrenamtliche Scouts (14-18 Jahre) werden von Experten ausgebildet und bieten Rat und Beistand.
- Gleiches Alter schafft Verbundenheit und Nähe
Welche Vorsorge kann gegen Cybermobbing getroffen werden?
Nicht nur in Bezug auf Cybermobbing, sollte jeder persönlich darauf achten, dass er nicht leichtfertig persönliche Daten veröffentlicht. Hierzu zählen auch Fotos und Videos. Ebenfalls sollte jedem bekannt sein, dass das Mobben und das Bewegen in Chaträumen mit extremen Inhalten, das Risiko selbst Cybermobbing zu erfahren stark erhöht.
Auftrag der Schule, Lehrer und Eltern sollte es sein, Medienkompetenz zu lernen und zu lehren, um auf dieses Thema sensibilisieren. Des Weiteren sollte in Zusammenarbeit das Selbstbewusstsein und die Eigen- sowie Mitverantwortlichkeit der Kinder und Jugendlichen gestärkt werden. Eltern sollten das Chatten nicht verteufeln, sondern ihre Kinder begleiten und mit ihnen konstruktiv herausfinden, wie man Chaträume nutzen möchte und sollte.
Das Rechtliche zu Cybermobbing
Cybermobbing ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Vielmehr sind einzelne Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Cybermobbing verübt werden, Straftaten. Rechte und Gesetze auf die man sich beispielsweise beziehen sind kann sind:
- Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 ff. StGB)
- Persönliche Freiheit (§§ 232 ff., insbesondere § 238 StGB (Nachstellung))
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG), z.B.:
- Recht am eigenen Namen (§ 12 BGB)
- Recht am eigenen Bild (§ 22 ff. KUG)
Da sich die Server der Plattformen, wie bereits erwähnt, oft nicht nur in Deutschland befinden, gestaltet sich die Verfolgung doch meist sehr schwierig. Die Rechtsprechung unterscheidet sich, bezüglich dieser noch recht jungen Problematik, noch relativ stark von Staat zu Staat. Zum Beispiel wird auch in Deutschland keine kriminalpolizeiliche Statistik über den Einfluss von Cybermobbing auf Suizide (von Jugendlichen) geführt.
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