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Immer mehr Menschen möchten studieren. Die Studienanfängerquote liegt seit Jahren deutlich über 50 Prozent und steigt weiterhin an. Wenn man sich dazu entschlossen hat zu studieren, muss man sich früher oder später auch mit dem Numerus Clausus (NC) beschäftigen. Viele Studiengänge in Deutschland sind nämlich NC-beschränkt. Aber was genau hat es mit dem Numerus Clausus auf sich?

Der Numerus Clausus allgemein

Ganz allgemein bedeutet der Numerus Clausus, dass ein Studiengang an einer Hochschule zulassungsbeschränkt ist, da nur eine gewisse Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht. Man unterscheidet zwischen einem lokalen und bundesweiten Numerus Clausus. Ein lokaler NC bedeutet, dass ein ganz bestimmter Studiengang an einer bestimmten Hochschule zulassungsbeschränkt ist. Bei einem bundesweiten NC ist ein Studienfach an allen Hochschulen Deutschland zulassungsbeschränkt. Dies ist z.B. bei Medizin der Fall. Momentan ist rund die Hälfte aller Studienplätze in Deutschland mit dem NC zulassungsbeschränkt.

Warum gibt es den Numerus Clausus?

Prinzipiell ist es so, dass man einen Rechtsanspruch auf einen Studienplatz hat. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1972 in einem Urteil mit dem Recht auf freie Berufswahl nach Art. 12 GG begründet. Einige Berufe lassen sich nur durch ein Studium ausüben. Der Staat ist verpflichtet, genügend Studienplätze zur Verfügung zu stellen, um dieses Grundrecht zu gewährleisten. Es gibt jedoch Einschränkungen, die dabei gemacht werden dürfen.
Zum einen darf ein gewisses Maß an Qualifikation vorausgesetzt werden. Diese wird in der Regel durch das Abitur bzw. Fachabitur erlangt. Damit erhält man eine Hochschulzugangsberechtigung und ist prinzipiell dazu berechtigt, an jeder Hochschule jeden Studiengang aufzunehmen. Es darf jedoch bei bestimmten Studiengängen auch eine besondere Eignung vorausgesetzt werden. Um diese festzustellen gibt es bei manchen Studiengängen Eignungstests, vor Allem im künstlerischen oder sportlichen Bereich. Darüber hinaus ist eine Hochschule nicht dauerhaft zur unbegrenzten Aufnahme von Studierenden gezwungen. Wenn die Qualität der Lehre durch die Aufnahmen weiterer Studierender stark eingeschränkt werden würde, müssen keine weiteren Studierenden aufgenommen werden. Diese Regelung ist grundlegend für den Numerus Clausus.
Um einen NC einführen zu können, muss die Hochschule beim Landesministerium nachweisen, dass sich mehr Studienanfänger einschreiben werden, als es die Kapazität des Studiengangs zulässt. Ist dies der Fall, wird die Maximalzahl der Studierenden, die in den Studiengang passen ausgerechnet. Diese wird dann zur Mindestzahl, der aufzunehmenden Studierenden.

Auswahlkriterien

Der NC ist im Grunde die schlechteste Abiturnote mit den wenigsten Wartesemestern, die noch für einen Studiengang zugelassen wurde. Im Vergabeverfahren wird erst den Bewerbern mit einem Abiturschnitt von 1,0 ein Platz angeboten, dann denen mit 1,2, dann denen mit 1,3, usw. Je besser die Abiturnoten der Bewerber für den Studiengang, desto näher ist der Numerus Clausus an 1,0. Wie gut oder schlecht die Abiturnoten der Bewerber in dem jeweiligen Semester dann genau sind, kann nicht mit Sicherheit prognostiziert werden. Demnach steht also auch immer erst am Ende des Vergabeverfahrens fest, wie hoch der NC in diesem Semester ist. Somit kann er auch von Semester zu Semester stark variieren. Der Numerus Clausus von vorherigen Semestern sollte daher nur als Orientierung dienen und nicht von vornherein abschrecken.
Neben der Abiturnote werden jedoch auch Wartesemester einbezogen. Außerdem haben die Hochschulen die Möglichkeit, weitere Faktoren einzubeziehen. In Frage kommen Einzelfachnoten, eine abgeschlossene Berufsausbildung, fachspezifische Studierfähigkeitstest oder Auswahlgespräche. Welche Kriterien wo gelten, ist hier nachzulesen.

Die Platzvergabe beim NC

Grundsätzlich ist es so, dass alle Aufnahmekapazitäten erschöpft werden müssen. Das heißt, es müssen alle verfügbaren Plätze tatsächlich auch besetzt werden. Das ist jedoch oft einfacher gesagt, als getan. Viele Studienbewerber bewerben sich an mehreren Hochschulen, um ihre Chancen auf einen Studienplatz zu steigern. Im Umkehrschluss heißt das jedoch, dass nicht alle Studienbewerber, die einen Platz erhalten haben, diesen auch tatsächlich antreten. Deshalb überbuchen die Hochschulen in der Regel zunächst die Studiengänge. Sie lassen also mehr Studierende zu, als Kapazität da ist. Der Erfahrung nach bleiben am Ende dann genau so viele Studierende übrig, wie Kapazität vorhanden ist. Dieses Prinzip klappt jedoch nicht immer. Treten mehr Studierende den Platz an, als vorher angenommen, wird der Studiengang übervoll. Ist ein Studienplatz einmal zugesagt, kann er nicht wieder entzogen werden.  Es kann aber auch sein, dass weniger Bewerber den Platz annehmen, als erwartet. In diesem Fall werden dann über ein Nachrückverfahren die übrigen Plätze unter den zunächst abgelehnten Bewerbern vergeben. Sind dann immer noch Plätze übrig, werden diese über das Losverfahren vergeben, für welches man sich extra bewerben muss. Hierbei spielt die Abiturnote keine Rolle mehr. Meistens werden tatsächlich aber nur sehr wenige Plätze ausgelost.

Bewerbung für ein Fach mit NC

Möchte man ein Fach mit bundesweitem Numerus Clausus studieren ((Tier-, Zahn-)Medizin und Pharmazie an staatlichen Hochschulen), ist die Bewerbung an die Stiftung für Hochschulzulassung zu richten. Diese sorgt in einem zentralen Vergabeverfahren dafür, dass wirklich alle Kapazitäten bundesweit ausgeschöpft werden. Sie sammelt und koordiniert die Bewerbungen und bringt die Studienplatzwünsche der Bewerber mit den Aufnahmewünschen der Hochschulen bestmöglich zusammen. Jeder Bewerber bekommt hier nur einen Platz angeboten, anders als beim lokalen NC.
Handelt es sich bei dem Fach um eines mit lokalem Numerus Clausus, erfolgt die Bewerbung in der Regel direkt an die Hochschule. Diese sucht dann die besten bzw. passendsten Bewerber aus und bietet diesen einen Studienplatz an. Möchte man diesen Platz annehmen, muss man sich im nächsten Schritt fristgerecht einschreiben. Tut man dies nicht, verfällt der Platz. Für manche Studiengänge mit lokalem NC ist jedoch auch die Stiftung für Hochschulzulassung zuständig. Das zentrale Vergabeverfahren von der Stiftung ist sehr effizient, weshalb ein ähnliches Verfahren auch für Studienplätze mit lokalem Numerus Clausus eingeführt wurde. Hierbei handelt es sich um ein dialogorientiertes Serviceverfahren, an dem bis jetzt nur einige Hochschulen teilnehmen. Auf den Webseiten der Hochschulen findet man in der Regel die Information, an wen die Bewerbung zu richten ist.

Numerus Clausus-Quoten im WiSe 2017/2018

Der CHE Numerus Clausus-Checks 2017/18 ergab, dass 42,4 Prozent der Studiengänge im Wintersemester 2017/2018 NC-beschränkt waren. Darüber hinaus wurden bundesweite Unterschiede in der Häufigkeit eines NCs festgestellt. Die höchste NC-Quote hat demnach Hamburg mit 74,4 Prozent. Danach folgen das Saarland, Berlin und Bremen mit ca. 62 Prozent. Zu den Bundesländern mit den niedrigsten NC-Quoten zählen Thüringen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern. Außerdem wurde festgestellt, dass Studiengänge an Universitäten seltener einen NC haben, als Studiengänge an Fachhochschulen. Der Numerus Clausus variiert außerdem von Hochschule zu Hochschule stark. Es lohnt sich also für Bewerber, die Hochschulen zu vergleichen. Auch bei Bachelor- und Masterstudiengängen gibt es Unterschiede. Bachelorstudiengänge sind sehr viel häufiger durch einen Numerus Clausus begrenzt, als Masterstudiengänge. Die Situation der zulassungsbeschränkten Studiengänge durch den NC bleibt laut dem Check bundesweit insgesamt stabil bei einem Wert von ungefähr 42 Prozent.

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Über den Autor J Bohlken