Bildquelle: © cherryandbees für fotolia.com

Viele Schüler/innen finden früher oder später, dass ihr Taschengeld nicht ausreicht und wollen sich deshalb mit einem Schülerjob noch etwas dazu verdienen. Aber ab wann ist das überhaupt erlaubt? Worauf muss man achten? Was kommt in Frage? Wie findet man einen Schülerjob?

Allgemeine rechtliche Regelungen

Grundsätzlich ist es so, dass Schüler/innen erst ab 13 Jahren einen Schülerjob ausführen dürfen. Unter 13 Jahren ist ein Nebenjob nicht erlaubt. Aber auch, wenn das Ausüben eines Nebenjobs erlaubt ist, müssen einige Regelungen eingehalten werden. So darf die Sicherheit, ebenso wie der gesundheitliche Zustand und die Entwicklung der Schüler/innen nicht negativ durch den Schülerjob beeinflusst werden. Außerdem müssen sie trotz Nebenjob weiterhin in der Lage sein, dem Unterricht wie vorher zu verfolgen. Ebenso dürfen die Schüler/innen nicht durch den Nebenjob von dem Schulbesuch, einer Ausbildungsvorbereitung oder Berufsausbildung abgehalten werden.

Über diese allgemeinen Dinge hinaus, gelten für die verschiedenen Altersgruppen von Schüler/innen noch weitere Regelungen und Vorschriften, die im Folgenden vorgestellt werden.

Ab 13 Jahren

Wie oben schon gesagt, dürfen Kinder ab frühestens 13 Jahren einen Schülerjob ausführen. Dabei dürfen sie pro Tag aber nicht mehr als 2 Stunden arbeiten und das an bis zu 5 Tagen die Woche und nicht am Wochenende. Außerdem muss auf gesetzliche Ruhezeiten geachtet werden. Die Schüler/innen dürfen nur zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten.

Ab 15 Jahren

Wer noch schulpflichtig und zwischen 15 und 18 Jahre alt ist, darf zusätzlich in den Ferien einen umfangreicheren Ferienjob ausführen. Diese Altersgruppe darf bis zu 8 Stunden am Tag, an maximal 5 Tagen die Woche arbeiten. In der Regel müssen dabei Feiertage und das Wochenende frei bleiben. Ausnahmen sind bspw. Gaststätten und Krankenhäuser. Aber auch hier müssen mindestens 2 Wochenenden im Monat frei sein.

Die Arbeitszeit darf dabei zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen dieser Sperrzeit sind Nebenjobs in der Landwirtschaft, in Bäckereien, Gaststätten, Beherbergungs- und Schaustellbetrieben und in Betrieben mit einem Schichtsystem. Hier gelten gesonderte Regelungen, ab wann und wie lang Schüler/innen arbeiten dürfen.

Ein Ferienjob darf nur 4 Wochen im Jahr absolviert werden. Ob das am Stück in den Sommerferien oder aufgeteilt auf mehrere Ferien geschieht, ist dabei nicht relevant.

Nicht erlaubt ist es den Arbeitgeber zu verlangen, dass die Schüler/innen schwere Dinge heben, etwas Gefährliches ausführen, Akkordarbeit betreiben oder immer wieder in einer sehr heißen, kalten, nassen oder lauten Umgebung arbeiten.

Außerdem sind Pausenzeiten einzuhalten. Wenn die Arbeitszeit 4,5 bis 6 Stunden beträgt, so sind 30 Minuten Pause vorgeschrieben. Beträgt die Arbeitszeit am Tag mehr als 6 Stunden, muss eine Stunde Pause eingelegt werden.

Mögliche Nebenjobs

Jetzt sind die Regelungen zum Thema Schülerjob bekannt. Aber was für Schülerjobs gibt es in den verschiedenen Altersklassen? Im Folgenden werden jeweils typische Jobs genannt. Natürlich gibt es noch viele weitere mögliche Schülerjobs, vor allem in dem Bereich ab 15 Jahren. Deshalb sollte man sich in seiner Gegend gezielt nach Schülerjobs umsehen und offen für andere Möglichkeiten sein.

Ab 13 Jahren

  • Zeitungen, Prospekte, Anzeigeblätter austragen
  • Unterstützung bei alltäglichen Dingen (im privaten Rahmen, bspw. für Nachbar): Hunde ausführen, einkaufen, Haushaltstätigkeiten, Gartenarbeit, Botengänge,
  • Nachhilfeunterricht (privater Rahmen)
  • Babysitten/Kinderbetreuung (privater Rahmen)
  • Aushelfen in Sportvereinen/Gemeinden (bspw. bei Veranstaltungen)
  • Proband in Online-Befragungen

Ab 15 Jahren

  • Auffüllen von Regalen im Einzelhandel
  • Verkäufer/in in Bekleidungsgeschäften
  • Verkäufer/in in Bäckereien
  • Verkäufer/in in Eisdielen
  • Kellnern
  • Küchenhilfe
  • Aushilfstätigkeiten in Büros/und mehr

Es kann sein, dass manche dieser Schülerjobs erst ab 16 Jahren ausgeschrieben werden bzw. dass die Unternehmen erst ab diesem Alter Schüler/innen einstellen. Ab 16 Jahren werden Jugendliche als reifer angesehen, weshalb es oft diese Grenze gibt.

Wie findet man einen Schülerjob?

Die rechtlichen Grundlagen sind geklärt und mögliche Schülerjobs sind nun auch klar. Aber wie findet man jetzt einen konkreten Job? In der Regel ist es am einfachsten, über das Internet zu suchen. Auf Jobbörsen werden offene Schülerjobs häufig von den Unternehmen ausgeschrieben. Der Vorteil bei der Internetsuche ist auch, dass man sich alle möglichen Jobs in der Gegend anzeigen lassen kann und so viele Stellen aus verschiedenen Bereichen finden kann.

Darüber hinaus kann man auch aktiv in Geschäften, Bäckereien, Restaurants, Supermärkten, etc. in seiner Umgebung nachfragen, ob eine Stelle für einen Schülerjob frei ist und ob ein Schülerjob generell überhaupt möglich ist. Möglicherweise findet man so auch Stellengesuche, die die Geschäfte direkt bei sich ausgehangen haben. Aushänge kann man darüber hinaus auch oft in Schulen oder anderen öffentlichen Institutionen suchen.

Eine weitere Möglichkeit ist es, selber einen Aushang anzufertigen, bspw. wenn man Babysitten möchte. Diese kann man oft in Supermärkten aufhängen und interessierte potentielle Arbeitgeber, können so aufmerksam werden und sich melden.

Fazit

Prinzipiell ist es möglich, ab 13 Jahren einem Schülerjob nachzugehen, für den es bestimmte Vorschriften gibt, die oben genannt wurden. Dies darf man allerdings nur 2 Stunden am Tag, max. 5 Tage die Woche und nicht an Wochenenden. Außerdem gelten gesetzliche Ruhezeiten. Ab 15 Jahren ist es darüber hinaus möglich, einen Ferienjob anzunehmen, bei dem man max. 8 Stunden am Tag und 5 Tage die Woche arbeitet. Im Jahr darf so ein Ferienjob 4 Wochen lang durchgeführt werden. Auch hier gelten Sperrzeiten und ein generelles Verbot der Wochenendarbeit, aber es gibt auch Ausnahmen hiervon. Wer einen Schülerjob sucht, kann im Internet oder in der Umgebung fündig werden. Man sollte sich nach Aushängen umsehen und in Geschäften nachfragen. Außerdem kann man selber Aushänge aufhängen. In jedem Fall sollte die Aufnahme eines Schülerjobs vorher mit den Eltern besprochen werden.

Weitere Beiträge, die für Sie interessant sein könnten:

 

Über den Autor J Bohlken