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Elterngeld und Elternzeit gibt es seit 2007, seit dieses das damalige Erziehungsgeld und die Erziehungszeit ersetzte. Seit 2015 ist noch das Elterngeld Plus hinzugekommen. Was genau ist das Elterngeld und was das Elterngeld Plus? Aber wie ist die aktuelle Nutzung des Elterngeldes? Wie sieht die Nutzung bezogen auf die Geschlechter aus?
Grundlegendes
Bevor es um die aktuelle Nutzung des Elterngeldes geht, wird zunächst erklärt, was genau es damit auf sich hat. Das 2007 eingeführte Elterngeld steht allen Eltern zu, die gerade ein Kind bekommen haben. Es gehört zu den Familienleistungen und soll fehlendes Einkommen ausgleichen, wenn dieses Kind betreut wird und soll so zur verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen. Hierbei wird zwischen verschiedenen Formen des Elterngeldes unterschieden, welche kombiniert werden können.
Zum einen gibt es das Basiselterngeld. Wird nach der Geburt des Kindes die Arbeit unterbrochen oder eingeschränkt, kann dieses wie bereits beschrieben beantragt werden. Dabei kann ein Elternteil allein höchstens 12 Monate nach Geburt des Kindes Basiselterngeld beziehen. Wie hoch die Lohnersatzleistung ist, hängt vom vorherigen Einkommen ab. Personen mit einem niedrigen Einkommen erhalten bis zu 100 Prozent ihres vorherigen Lohnes, Personen mit einem höheren Einkommen 65 Prozent. Maximal können monatlich 1800 Euro bezogen werden, minimal sind es 300 Euro. Diese 300 Euro stehen auch jenen Personen zu, die vor Geburt des Kindes nicht oder nur geringfügig beschäftigt waren. Ebenfalls hinzu kann ggf. der Geschwisterbonus kommen oder der Bonus bei Mehrlingsgeburten.
Hinzu zum Basiselterngeld können sogenannte Partnerschaftsmonate genutzt werden und so die Bezugsdauer des Basiselterngeldes auf 14 Monate erhöht werden. Dabei können diese 14 Monate frei unter den Partnern aufgeteilt werden, allerdings beträgt die minimale Bezugsdauer 2 Monate und die maximale 12 Monate pro Person. Alleinerziehende können die 14 Monate Basiselterngeld auch allein in Anspruch nehmen. Basiselterngeld und Partnerschaftsmonate können dabei nur in den ersten 14 Monaten nach Geburt des Kindes bezogen werden.
Seit 2015 gibt es außerdem noch das Elterngeld Plus, welches Eltern beantragen können, die bereits während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten oder arbeiten möchten. Wer dies tut, kann durch das Elterngeld Plus halbe Basiselterngeld Monate beziehen, dies aber auch doppelt so lang, also 24 bzw. 28 Monate.
Die Bezugsdauer des Elterngeld Plus kann dabei durch die Nutzung des Partnerschaftsbonus um 4 Monate verlängert werden, die aufeinander folgen müssen. Beantragen können dies Eltern, die in diesen 4 Monaten beide in Teilzeit beschäftigt sind und das zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche. Dies gilt für gemeinsam und getrennt erziehende Eltern. Alleinerziehende können die Partnerschaftsmonate allein beantragen und nutzen, wenn sie in den 4 Monaten ebenfalls zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche arbeiten.
Somit wurden die grundlegenden Dinge zum Elterngeld geklärt. Nun zu der Frage, wie die aktuelle Nutzung des Elterngeldes aussieht.
Elterngeldnutzung
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat in seinem Wochenbericht 35/2019 die aktuelle Nutzung des Elterngeldes in Deutschland dargestellt. So sei die Nutzung des Elterngeldes noch immer ungleich zwischen den Elternteilen aufgeteilt. Der Anteil der elterngeldbeziehenden Väter sei zwar seit 2007 kontinuierlich gestiegen, liege jedoch noch immer weit unter dem der Mütter. 2007 sei der Anteil der Väter mit Elterngeldbezug auf 15 Prozent gestiegen und sei bis 2016 auf 37 Prozent weiter angestiegen. Der Anteil der Mütter liege kontinuierlich bei über 90 Prozent.
Auch die Bezugsdauer des Elterngeldes unterscheide sich weiterhin stark. Mehr als dreiviertel der elterngeldbeziehenden Väter habe dies nur 2 Monate lang getan, also nur die Mindestanforderung für die Nutzung der Partnermonate erfüllt. Zwischen 2 und 9 Monaten hätten 14 Prozent der elterngeldbeziehenden Väter gewählt. Mehr als 9 Monate würden nach wie vor weniger als 10 Prozent der Väter wählen. Bei den Müttern würde hingegen konstant bis 2015 die große Mehrheit 10 bis 12 Monate Elterngeld beziehen und zwar über 90 Prozent.
Durch die Einführung des Elterngeld Plus 2015 habe sich die Nutzung des Elterngeldes verändert, vor allem in Bezug auf die Mütter. Demnach würden immer mehr Mütter länger als 12 Monate Elterngeld Plus beziehen. 2018 hätten dies 30 Prozent getan. Aber auch Väter würden seit 2015 länger Elterngeld beziehen. 2018 hätten ca. 3 Prozent der elterngeldbeziehenden Väter dies mehr als 12 Monate in Anspruch genommen. Elterngeld Plus hätten im selben Jahr 12 Prozent der Väter genutzt. Die Partnerschaftsbonusmonate würden bisher allerdings nur selten genutzt. So hätten 2018 nur ein Prozent der Familien mit elterngeldbeziehenden Müttern hiervon Gebrauch gemacht. Allerdings würden durch Elterngeld Plus zumindest bis 2016 nicht mehr Väter in Elternzeit gehen, als vorher und der Anteil liege noch immer bei knapp unter 40 Prozent.
Gründe für die ungleiche Verteilung
Das DIW Berlin hat nicht nur die aktuelle Nutzung des Elterngeldes dargestellt, sondern auch Gründe für dessen ungleiche Nutzung zwischen den Geschlechtern. Hierfür wurde der pairfam-Datensatz für 2014 bis 2017 ausgewertet. Demnach gebe mit jeweils über 50 Prozent die Mehrheit der Väter finanzielle Gründe für die Entscheidung an, höchstens 2 Monate Elterngeld oder keins zu beziehen. Ostdeutsche Väter mit zweimonatigem Elterngeldbezug gaben dies sogar zu 67 Prozent an, während es bei den westdeutschen Vätern nur 49 Prozent waren. Dies weise darauf hin, dass die Höhe des Haushaltseinkommens entscheidend zu sein scheine, welches in Ostdeutschland durchschnittlich niedriger sei, weshalb die Familien keine Möglichkeit sehen würden, länger als 2 Monate auf Anteile des Gehalt des Vaters zu verzichten.
Ebenfalls häufig genannter Grund sei der Wunsch der Partnerin, 12 Monate in Elternzeit zu gehen und Elterngeld zu nutzen. Es sei jedoch nicht deutlich, ob diese Entscheidung gemeinsam getroffen worden sei oder wirklich von der Mutter entschieden. Man könne hieraus allerdings ableiten, dass Aufteilung von 12 und 2 Monaten immer weiter etabliert und akzeptiert werde.
Am dritthäufigsten als Grund angegeben hätten die Väter, negative berufliche Konsequenzen zu fürchten. Diese Befürchtung könne durch die Datenlage aktueller Forschung hierzu in Deutschland allerdings nicht bestätigt werden.
Fazit
Das DIW Berlin zieht in ihrer Veröffentlichung auch noch ein Fazit zur Nutzung des Elterngeldes. So würden zwar immer noch wenige Väter Elterngeld beziehen, deren Zahl sei seit 2007 jedoch gestiegen. Die Aufteilung der Elternzeit sei dabei ebenfalls noch immer sehr ungleich, die meisten Väter würden wenn nicht mehr als 2 Monate Elterngeld beziehen. Die Möglichkeiten Elterngeld Plus würde seit deren Einführung verstärkt in Anspruch genommen werden, vor allem seitens der Mütter. Väter würden vor allem finanzielle Gründe für die, wenn überhaupt, kurze Nutzung des Elterngeldes nennen, vor allem in Ostdeutschland. Laut DIW könne man hieraus ableiten, dass eine erhöhte Lohnersatzrate für einkommensschwächere Familien die Attraktivität der Elternzeit für Väter steigern könne. Auch im internationalen Vergleich zeige sich, dass Deutschland mit der derzeitigen Lohnersatzrate hinter anderen Ländern liegen würde, was die Überlegung einer Erhöhung unterstütze. Im Punkt der geäußerten Sorge um negative berufliche Konsequenzen seitens der Väter plädiert das DIW Berlin für eine verstärkte Forschung in diesem Bereich, um die Entscheidung für Familien auf deren Ergebnisgrundlage zu erleichtern. Da die Einführung der Partnermonate zu einer höheren Beteiligung der Väter an Elternzeit geführt habe, sei es eine Möglichkeit, die Mindestanzahl dieser in Schritten zu erhöhen, um die Nutzungsdauer des Elterngeldes anzugleichen.
Hier finden Sie den DIW Wochenbericht 35/2019:
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