In Deutschland führen drei verschiedene Wege an die Hochschule. Es gibt Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkungen, bei denen eine Bewerbung beziehungsweise die Immatrikulation ohne zusätzliche Hürden direkt bei der betreffenden Hochschule möglich ist, oft sogar bis Vorlesungsbeginn. Für viele Studiengänge übersteigt die Nachfrage von Studieninteressierten das tatsächliche Angebot an Studienplätzen deutlich. Dann gibt es in der Regel örtliche oder auch bundesweite Zulassungsbeschränkungen. Nach Angaben der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) wird derzeit bei etwa 51 Prozent der grundständigen Studiengänge ein Auswahlverfahren der Studierenden durchgeführt. Bei einem örtlichen oder hochschulinternen Auswahlverfahren wird die Mehrzahl der Studienplätze nach Kriterien der jeweiligen Hochschule vergeben, in der Regel ist das die Abiturnote als Hauptkriterium. Weitere Kriterien können zum Beispiel auch die Noten der Kernfächer (Mathematik, Deutsch, Englisch) sein, Noten von für den Studiengang relevanten Schulfächern, abgeschlossene Berufsausbildungen, sonstige praktische oder ehrenamtliche Tätigkeiten, Wartesemester und/oder Härtefallregelungen. Manchmal werden auch Auswahltests, -gespräche oder Eignungsprüfungen durchgeführt. Die Note des zuletzt angenommenen Bewerbers wird häufig als Numerus Clausus (NC) bezeichnet, da sie für die Statistik die Grenznote für die Zulassung zum Studium bildet. Allerdings kann der NC in jeder Bewerbungsphase anders ausfallen. In den Fächern Humanmedizin, Pharmazie, Zahnmedizin und Tiermedizin vergibt die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund früher die Studienplätze bundesweit an deutsche und ihnen gleichgestellte Bewerber. In der Regel muss eine Bewerbung an einer staatlichen Hochschule für das Wintersemester bis zum 15. Juli und für das Sommersemester zum 15. Januar erfolgen, es gibt jedoch auch Ausnahmen, wie etwa für sogenannten Alt-Abiturienten.
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