Die Schule abbrechen darf man in Deutschland frühestens nach neun oder zehn Schulbesuchsjahren, je nach Bundesland. Danach gilt für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz in den meisten Ländern die Berufsschulpflicht, häufig bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie 18 werden. Entscheidend ist also nicht das Alter, sondern die Zahl der besuchten Schuljahre.
Wenn Ihr Kind ankündigt, die Schule hinzuwerfen, sind zwei Fragen zu trennen: Darf es das überhaupt? Und was steckt dahinter? Die erste Frage beantwortet das Schulgesetz Ihres Bundeslandes, die zweite nur ein Gespräch. Dieser Beitrag klärt beide: die Schulpflicht aller 16 Länder, die Folgen eines Schulabbruchs in Zahlen und die Wege, die fast immer besser sind als ein Abgang ohne Abschluss.
Das Wichtigste in Kürze
| Kurzfassung | Schule abbrechen geht erst nach 9 oder 10 Schulbesuchsjahren, danach gilt meist die Berufsschulpflicht bis 18. Tabelle aller Bundesländer, Folgen, Alternativen. |
|---|---|
| Themenbereich | Schule, Arbeitsmarkt, Beruf |
| Veröffentlicht | 5. Dezember 2018 |
| Aktualisiert | 7. Oktober 2026 |
| Autor | Jan Bohlken, Diplom-Sozioökonom, Geschäftsführer des Profiling Instituts |
| Passende Leistung des Instituts | private Berufsberatung, 1.400 Euro für Schüler und Abiturienten, ab 900 Euro für Berufstätige |
| Herausgeber | Profiling Institut, Eignungsdiagnostik nach DIN 33430, sieben Standorte in Deutschland |
Ab wann darf man die Schule abbrechen?
Die Schulpflicht ist Ländersache und besteht überall aus zwei Teilen. Die Vollzeitschulpflicht dauert neun oder zehn Schulbesuchsjahre und wird an einer allgemeinbildenden Schule erfüllt. Daran schließt sich die Berufsschulpflicht an, in manchen Ländern Schulpflicht in der Sekundarstufe II genannt. Sie wird durch eine Ausbildung, eine berufsbildende Schule oder ein Berufsvorbereitungsjahr erfüllt.
Wer sagt, er wolle die Schule abbrechen, meint meist den Abgang von der allgemeinbildenden Schule. Der ist nach der ersten Phase möglich. Ganz ohne Schule oder Ausbildung zu sein, ist vor der Volljährigkeit dagegen in kaum einem Bundesland erlaubt.
Kann man nach der 9. Klasse die Schule verlassen?
In den Ländern mit neun Jahren Vollzeitschulpflicht ja. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen sind es zehn Jahre. Wer nach Klasse 9 mit Versetzung abgeht, hat in der Regel den Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss) erreicht und ist damit kein Abbrecher im statistischen Sinn. Anschließend muss Ihr Kind eine Ausbildung, eine berufliche Schule oder ein Vorbereitungsjahr beginnen.
Das gilt nach der neunten Klasse auch für Realschule und Gymnasium: Wer dort mit der Versetzung in die Klasse 10 abgeht, erhält je nach Bundesland einen Abschluss, der dem Ersten Schulabschluss gleichgestellt ist. Wer die Schule ohne Abschluss verlässt, bekommt ein Abgangszeugnis. Es bescheinigt die besuchten Schuljahre und die Noten, ist aber kein Schulabschluss.
Kann man nach der 8. Klasse die Schule verlassen?
Nur im Ausnahmefall. Gezählt werden Schulbesuchsjahre, nicht Klassenstufen. Wer einmal wiederholt hat, kann die neun Pflichtjahre schon am Ende der 8. Klasse erfüllt haben. Übersprungene Klassen werden umgekehrt angerechnet. Ein Abgang nach Klasse 8 bedeutet aber fast immer: kein Abschluss, und die Berufsschulpflicht läuft weiter.
Schule abbrechen mit 14, 15, 16, 17 oder 18
Mit 14 oder 15 ist ein Schulabbruch praktisch ausgeschlossen, weil die neun oder zehn Pflichtschuljahre noch nicht erreicht sind. Mit 16 oder 17 ist die Vollzeitschulpflicht meist erfüllt, die Berufsschulpflicht noch nicht. Die Abmeldung von der Schule unterschreiben bei Minderjährigen die Eltern. Mit 18 und erfüllter Schulpflicht entscheidet Ihr Kind allein. Wer in einer Ausbildung ist, bleibt auch als Volljähriger berufsschulpflichtig, bis die Ausbildung endet.
Schule abbrechen nach der 10. Klasse
Nach der 10. Klasse ist die Vollzeitschulpflicht in der Regel erfüllt. Wer vom Gymnasium oder von der Gesamtschule abgeht, hat mit der Versetzung in die Oberstufe meist den mittleren Schulabschluss. Unter 18 bleibt in vielen Ländern die Berufsschulpflicht bestehen. Für den Abgang aus der Oberstufe gelten eigene Regeln: Welcher Abschluss dann bleibt, klärt unser Ratgeber Abi abbrechen mit Abgangs-Check nach Bundesland.
Wie bricht man die Schule ab? Abmeldung und Formular
Ein bundesweites Formular gibt es nicht. Die Schulabmeldung erfolgt schriftlich bei der Schulleitung, viele Schulen halten dafür einen eigenen Vordruck bereit. Bei Minderjährigen melden die Eltern ihr Kind von der Schule ab, Volljährige unterschreiben selbst. Solange die Schulpflicht besteht, können Eltern ihr Kind nicht einfach aus der Schule nehmen: Die Schule entlässt nur, wenn ein Ausbildungsvertrag oder die Aufnahme an einer anderen Schule nachgewiesen ist. Beim Schulabgang gibt es ein Abgangs- oder Abschlusszeugnis.
Schulpflicht nach Bundesland: Wann ein Abgang frühestens möglich ist
Die Tabelle zeigt für jedes Land, wie lange die Vollzeitschulpflicht dauert und was danach für Jugendliche gilt, die keinen Ausbildungsvertrag haben.
| Bundesland | Vollzeitschulpflicht | Danach, ohne Ausbildungsplatz |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 9 Jahre§ 75 SchG | Berufsschulpflicht bis zum Ende des Schuljahres, in dem man 18 wird. Ein Berufsvorbereitungsjahr genügt.§§ 78, 78a |
| Bayern | 9 JahreArt. 37 BayEUG | Berufsschulpflicht bis zum 12. Schulbesuchsjahr. Befreit ist unter anderem, wer ein Berufsvorbereitungsjahr absolviert oder den mittleren Abschluss hat.Art. 39 |
| Berlin | 10 Jahre§ 42 SchulG | Mindestens ein weiteres Schulbesuchsjahr, längstens bis zum Ende des Schuljahres, in dem man 18 wird (seit 1. August 2024).§ 43 |
| Brandenburg | 10 Jahre§ 38 BbgSchulG | Bis zum Ende des Schuljahres, in dem man 18 wird. Früher nach mindestens einjähriger beruflicher Förderung.§ 39 |
| Bremen | 10 Jahre allgemeinbildend, 12 Jahre insgesamt§§ 54, 55 BremSchulG | Endet nach einem mindestens einjährigen beruflichen Bildungsgang, spätestens mit dem Schuljahr, in dem man 18 wird.§ 54 |
| Hamburg | 11 Schulbesuchsjahre ohne Trennung§ 37 HmbSG | Die Schulpflicht endet spätestens mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.§ 37 |
| Hessen | 9 Jahre§ 59 HSchG | Ohne Ausbildungsplatz verlängert sich die Vollzeitschulpflicht um ein Jahr.§ 59 Abs. 3 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 9 Jahre§ 41 SchulG M-V | Drei Schuljahre Berufsschulpflicht, längstens bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem man 18 wird.§ 42 |
| Niedersachsen | 9 Jahre in Primarstufe und Sek I, 12 Jahre insgesamt§§ 65, 66 NSchG | Berufsbildende Schule in Vollzeit. Die Pflicht endet nach einem Jahr Vollzeitunterricht.§§ 67, 70 |
| Nordrhein-Westfalen | 10 Jahre§ 37 SchulG NRW | Schulpflicht in der Sekundarstufe II bis zum Ende des Schuljahres, in dem man 18 wird.§ 38 |
| Rheinland-Pfalz | In der Regel 12 Schuljahre insgesamt, Sek II frühestens nach 9 Jahren§§ 7, 59 SchulG | Befreit ist unter anderem, wer die Klasse 10 oder eine Berufsfachschule abgeschlossen hat.§ 60 |
| Saarland | 9 Jahre§ 4 SchulPflG | Berufsschulpflicht, ohne Ausbildung spätestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.§ 9 |
| Sachsen | 9 Jahre§ 28 SächsSchulG | In der Regel drei Schuljahre Berufsschulpflicht. Vorzeitig erfüllt nach einem einjährigen Vollzeitbildungsgang.§ 28 Abs. 5 |
| Sachsen-Anhalt | 9 Jahre Vollzeit, 12 Jahre insgesamt§ 40 SchulG LSA | Ein Jahr Vollzeitunterricht an einer berufsbildenden Schule erfüllt die Pflicht.§ 40 Abs. 4 |
| Schleswig-Holstein | 9 Jahre§ 20 SchulG | Bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem man volljährig wird. Entfällt nach einem einjährigen Vollzeitangebot.§ 23 |
| Thüringen | 10 Jahre§ 19 ThürSchulG | Berufsschulpflicht während einer Ausbildung. Für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz gibt das Schulamt Auskunft.§ 21 |
Rechtsstand Oktober 2026, zusammengestellt aus den Schulgesetzen der Länder. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Gesetze kennen zahlreiche Ausnahmen, etwa das Ruhen der Schulpflicht während eines Freiwilligendienstes. Verbindliche Auskunft für den Einzelfall gibt das zuständige Schulamt.
Was passiert, wenn mein Kind nicht mehr zur Schule will?
Schulverweigerung hat Konsequenzen, zuerst für die Eltern. Wer schulpflichtig ist und fehlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Schule reagiert in Stufen: Mahnung, Gespräch mit den Eltern, Einschalten von Schulsozialarbeit und Jugendamt. Bleibt das ohne Wirkung, kann die Behörde ein Bußgeld verhängen. Die Höchstbeträge reichen je nach Land von 1.000 Euro in Sachsen-Anhalt bis 2.500 Euro in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Ab 14 Jahren kann sich das Bußgeld auch gegen die Jugendlichen selbst richten.
Als letztes Mittel sehen die Schulgesetze die zwangsweise Zuführung zur Schule vor. Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland kennen zusätzlich eine Strafvorschrift für hartnäckige Fälle.
Wichtiger als jede Sanktion: Anhaltendes Fernbleiben ist fast nie Trotz. Dahinter stehen meist Angst, Überforderung oder ein Konflikt. Eine bundesweite Statistik zum Schulabsentismus gibt es nicht. Schulen und Jugendämter kennen das Problem aber gut und haben in der Regel feste Ansprechpartner.
Folgen und Nachteile eines Schulabbruchs in Zahlen
Wie viele Schulabbrecher gibt es in Deutschland? 2024 verließen rund 62.000 Jugendliche eine allgemeinbildende Schule ohne Ersten Schulabschluss. Das sind 7,8 Prozent aller Abgängerinnen und Abgänger und der höchste Wert, seit das Statistische Bundesamt die Reihe 2010 führt. 2015 waren es noch 47.400.
Was danach geschieht, zeigen die Daten des Bundesinstituts für Berufsbildung: 79,2 Prozent der 20- bis 34-Jährigen ohne Schulabschluss haben auch keinen Berufsabschluss. Bei jungen Erwachsenen mit Studienberechtigung sind es 7,6 Prozent. Nur 29 Prozent der Jugendlichen ohne Schulabschluss gelingt laut Bildungsbericht 2026 der direkte Übergang in eine Ausbildung.
Der fehlende Berufsabschluss ist das eigentliche Risiko. Die Arbeitslosenquote von Menschen ohne Berufsabschluss lag 2025 bei 21,3 Prozent und damit rund sechsmal so hoch wie bei Fachkräften mit Ausbildung.
Die Zahlen sind kein Urteil über einzelne Jugendliche. Sie zeigen aber, warum sich jeder Umweg lohnt, der zu einem Abschluss führt.
Warum Jugendliche die Schule abbrechen wollen und was jeweils hilft
Der Satz „Ich schmeiße die Schule“ beschreibt ein Symptom. Die Ursache liegt fast immer in einem von sechs Feldern.
Überforderung
Ihr Kind kommt im Stoff nicht mehr mit, die Noten rutschen ab, vor Klassenarbeiten wächst die Angst. Häufig stecken Lücken aus früheren Schuljahren oder eine Lernblockade dahinter.
Hilft: Gespräch mit der Klassenleitung, gezielte Nachhilfe, Wiederholung eines Jahres oder Wechsel der Schulform.
Unterforderung
Langeweile sieht von außen oft aus wie Faulheit. Manche Jugendliche schalten ab, weil sie zu wenig gefordert sind. Die Merkmale einer Hochbegabung werden in der Pubertät leicht übersehen.
Hilft: Begabung klären lassen, zum Beispiel über die Begabungsdiagnostik, dann Überspringen, Zusatzangebote oder Schulwechsel prüfen.
Mobbing und Konflikte
Wer jeden Morgen Angst vor der Klasse hat, will nicht die Schule verlassen, sondern die Situation. Lesen Sie dazu unseren Beitrag zu Mobbing in der Schule.
Hilft: Vorfälle dokumentieren, Schulleitung und Schulsozialarbeit einschalten, notfalls die Klasse oder Schule wechseln.
Psychische Belastung
Schulangst, depressive Phasen oder ständige Erschöpfung zeigen sich oft zuerst als Fehlzeiten. Dann ist nicht die Schule das Problem, sondern die Gesundheit.
Hilft: Kinderarzt, schulpsychologischer Dienst oder Kinder- und Jugendpsychotherapie. Eine Beurlaubung ist möglich.
Wunsch nach eigenem Geld
Viele wollen endlich arbeiten und unabhängig sein. Das ist ein gutes Motiv, nur der Weg ist falsch gewählt.
Hilft: Nebenjob neben der Schule (der Nebenjob-Rechner zeigt, was erlaubt ist) oder der direkte Wechsel in eine Ausbildung mit Vergütung.
Fehlendes Ziel
Wer nicht weiß, wofür er lernt, hält schwer durch. Das ist der häufigste Grund in der Oberstufe und der am besten lösbare.
Hilft: ein konkretes Berufsziel. Der Berufswahltest für Schüler liefert einen ersten Anhaltspunkt.
Dass sich in dieser Phase vieles zuspitzt, hat auch mit dem Alter zu tun. Was dabei normal ist und was nicht, lesen Sie in unserem Beitrag Wie verhält man sich als Elternteil richtig in der Pubertät?
Was Eltern jetzt tun können: Fünf Schritte
- Ruhe bewahren und zuhören. Fragen Sie nach dem Grund, nicht nach der Rechtfertigung. Wer sofort mit Folgen droht, erfährt die Ursache nicht.
- Die Rechtslage klären. Ein Blick in die Tabelle oben zeigt, ob ein Abgang überhaupt möglich wäre. Oft erledigt sich die Debatte, sobald klar ist, dass danach ohnehin eine berufliche Schule ansteht.
- Die Schule ins Boot holen. Klassenleitung, Beratungslehrkraft und Schulsozialarbeit kennen Ihr Kind aus einer anderen Perspektive und kennen die Möglichkeiten vor Ort, vom Schulwechsel bis zur Beurlaubung.
- Stärken und Interessen sichtbar machen. Ein Jugendlicher, der weiß, was er kann, verhandelt anders über seine Zukunft. Eine fundierte Einschätzung liefern die Berufsberatung des Profiling Instituts und der Persönlichkeitstest für Jugendliche.
- Einen Anschluss vereinbaren, bevor etwas beendet wird. Kein Abgang ohne Ausbildungsvertrag oder Schulplatz. Diese eine Regel verhindert die meisten schlechten Verläufe.
Alternativen zum Schulabbruch
Zwischen Durchhalten und Hinwerfen liegen mehrere Wege, die den Abschluss sichern oder einen gleichwertigen ermöglichen.
- Schul- oder Schulformwechsel. Ein Neustart an einer anderen Schule löst Konflikte, ein Wechsel der Schulform passt das Anforderungsniveau an. Vom Gymnasium bringt Ihr Kind je nach Land und Notenbild bereits einen Abschluss mit.
- Berufsfachschule oder Fachoberschule. Praxisnäher als die allgemeinbildende Schule und mit der Möglichkeit, den mittleren Abschluss oder die Fachhochschulreife zu erwerben. Wie es von dort bis zum Abitur weitergeht, zeigt unser Ratgeber Abitur am Berufskolleg.
- Duale Ausbildung. Wer lieber arbeitet als lernt, ist hier richtig und verdient vom ersten Tag an. Einen Überblick geben unsere Ausbildungsberufe und die Liste der bestbezahlten Ausbildungsberufe.
- Berufsvorbereitungsjahr und Einstiegsqualifizierung. Für Jugendliche ohne Abschluss oder ohne Ausbildungsplatz. Im Vorbereitungsjahr lässt sich der Erste Schulabschluss nachholen, die Einstiegsqualifizierung ist ein bezahltes Langzeitpraktikum im Betrieb.
- Freiwilligendienst. Ein FSJ oder der Bundesfreiwilligendienst verschafft Abstand und Orientierung. In mehreren Ländern ruht die Schulpflicht währenddessen.
- Beurlaubung. Bei Krankheit, Schwangerschaft oder einer familiären Krise kann die Schule aus wichtigem Grund beurlauben, ohne dass der Schulplatz verloren geht.
Schule abgebrochen, was nun? Ausbildung ohne Schulabschluss und Abschluss nachholen
Ist der Abbruch bereits geschehen, zählt der schnelle Anschluss. Zwei Wege stehen offen.
Schule abbrechen und Ausbildung anfangen oder arbeiten
Der sauberste Wechsel ist der mit unterschriebenem Ausbildungsvertrag: Die Schule entlässt, und die Berufsschulpflicht wird in der Ausbildung erfüllt. Wer ohne Ausbildung arbeiten will, bleibt unter 18 in den meisten Ländern berufsschulpflichtig. Ohne Anschluss sollten sich Jugendliche sofort bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden. Die Berufsberatung dort vermittelt Lehrstellen, Einstiegsqualifizierungen und berufsvorbereitende Maßnahmen.
Ausbildung ohne Schulabschluss
Das Berufsbildungsgesetz verlangt für eine duale Ausbildung keinen Schulabschluss, die Betriebe entscheiden selbst. In der Praxis hatten 2025 aber nur 3 Prozent der neuen Auszubildenden keinen Ersten Schulabschluss. Am höchsten ist ihr Anteil in der Hauswirtschaft (30,1 Prozent der Neuverträge 2024), gefolgt von Landwirtschaft (5,8 Prozent) und Handwerk (4,1 Prozent). Ausbildungsplätze ohne Schulabschluss vergeben Betriebe vor allem nach einem Praktikum. Wer dort überzeugt, hat reale Chancen.
Schulabschluss nachholen
Den Hauptschulabschluss (Erster Schulabschluss) nachholen kann man im Berufsvorbereitungsjahr, an einer Berufsfachschule, an Abendschule und Volkshochschule oder über die Prüfung für Nichtschüler. Wer den Realschulabschluss nachholen will, geht an die Berufsfachschule, die Abendrealschule oder die Volkshochschule. Die Kurse dauern meist ein bis zwei Jahre. Auch der Abschluss einer Berufsausbildung wird in vielen Ländern einem Schulabschluss gleichgestellt. Der Weg ist gut ausgebaut: 2024 wurden laut Kultusministerkonferenz 42.501 Erste Schulabschlüsse an beruflichen Schulen erworben, rund jeder vierte.
Kindergeld nach dem Schulabbruch
Bis zum 18. Geburtstag läuft das Kindergeld weiter. Für volljährige Kinder ohne Ausbildungsplatz besteht der Anspruch nur weiter, wenn sie sich nachweislich um einen Platz bemühen oder als ausbildungsplatzsuchend gemeldet sind. Melden Sie Ihr Kind deshalb früh bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit.
Erst das Ziel klären, dann über die Schule entscheiden
Die meisten Abbruchwünsche verschwinden, sobald ein Jugendlicher ein Ziel hat, für das sich der Abschluss lohnt. Genau das erarbeiten wir in der Berufsberatung für Schülerinnen und Schüler.
- Eignungsdiagnostik nach DIN 33430: Begabung, Interessen und Persönlichkeit
- Ausführliches schriftliches Gutachten mit konkreten Berufs- und Bildungswegen
- Persönliches Auswertungsgespräch mit Ihrem Kind und Ihnen, an sieben Standorten oder online
Häufige Fragen zum Schulabbruch
Ab wann darf man in Deutschland die Schule abbrechen?
Frühestens, wenn die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist. Sie dauert je nach Bundesland neun oder zehn Schulbesuchsjahre. Danach gilt für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz in den meisten Ländern noch die Berufsschulpflicht, häufig bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie 18 werden. Ganz ohne Schule geht es vor der Volljährigkeit also fast nirgends.
Kann man nach der 9. Klasse die Schule verlassen?
In Ländern mit neun Jahren Vollzeitschulpflicht ja, sofern neun Schulbesuchsjahre erreicht sind. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen sind zehn Jahre vorgeschrieben. In beiden Fällen schließt sich die Berufsschulpflicht an: Ihr Kind muss dann eine Ausbildung, eine berufsbildende Schule oder ein Berufsvorbereitungsjahr beginnen.
Kann man nach der 8. Klasse die Schule verlassen?
Nur in Ausnahmefällen. Gezählt werden Schulbesuchsjahre, nicht Klassenstufen. Wer eine Klasse wiederholt hat, kann die neun Pflichtjahre deshalb schon am Ende der 8. Klasse erfüllt haben. Die Schule endet dann aber ohne Abschluss, und die Berufsschulpflicht bleibt bestehen.
Kann man mit 16 oder 17 die Schule abbrechen?
Das Alter allein entscheidet nicht. Mit 16 ist die Vollzeitschulpflicht meist erfüllt, die Berufsschulpflicht aber nicht. Ihr Kind kann die allgemeinbildende Schule dann verlassen, muss jedoch in eine Ausbildung, eine berufsbildende Schule oder eine Berufsvorbereitung wechseln. Die Abmeldung unterschreiben bei Minderjährigen die Eltern.
Darf ein volljähriges Kind die Schule ohne Zustimmung der Eltern abbrechen?
Ja. Wer 18 ist und nicht mehr schulpflichtig, meldet sich selbst von der Schule ab. Die Eltern müssen nicht zustimmen. Wer in einer Ausbildung steckt, bleibt allerdings auch als Volljähriger berufsschulpflichtig, solange der Ausbildungsvertrag läuft.
Was passiert, wenn mein Kind einfach nicht mehr zur Schule geht?
Dann liegt eine Schulpflichtverletzung vor. Die Schule mahnt zunächst und lädt zum Gespräch ein, danach kann die Behörde ein Bußgeld verhängen, je nach Land bis zu 2.500 Euro. Es trifft die Eltern und ab 14 Jahren auch die Jugendlichen selbst. Als letztes Mittel ist die zwangsweise Zuführung zur Schule möglich.
Kann man ohne Schulabschluss eine Ausbildung machen?
Rechtlich ja, denn das Berufsbildungsgesetz schreibt für die duale Ausbildung keinen Schulabschluss vor. Praktisch ist es schwer: 2025 hatten nur 3 Prozent der neuen Auszubildenden keinen Ersten Schulabschluss. Am häufigsten gelingt der Einstieg in der Hauswirtschaft, der Landwirtschaft und im Handwerk.
Wie lässt sich ein Schulabschluss nachholen?
Über ein Berufsvorbereitungsjahr oder eine Berufsfachschule, über Abendschule und Volkshochschule oder über die Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler. Auch eine abgeschlossene Berufsausbildung wird in vielen Ländern einem Schulabschluss gleichgestellt. 2024 wurde rund jeder vierte Erste Schulabschluss an einer beruflichen Schule erworben.
Gibt es ein Formular, um die Schule abzubrechen?
Ein bundesweites Formular gibt es nicht. Die Abmeldung erfolgt schriftlich bei der Schulleitung, viele Schulen haben einen eigenen Vordruck. Bei Minderjährigen unterschreiben die Eltern. Solange die Schulpflicht besteht, entlässt die Schule nur mit Ausbildungsvertrag oder der Aufnahmebestätigung einer anderen Schule.
Kann man die Schule wegen psychischer Probleme abbrechen?
Die Schulpflicht entfällt dadurch nicht. Bei einer Erkrankung kann die Schule aber beurlauben, und in vielen Ländern kann die Schulaufsicht die Schulpflicht auf Antrag ruhen lassen. Erste Anlaufstellen sind Kinderarzt, schulpsychologischer Dienst und Kinder- und Jugendpsychotherapie. Der Schulplatz bleibt während einer Behandlung erhalten.
Fazit: Kein Abgang ohne Anschluss
Die Schule abbrechen darf Ihr Kind erst nach neun oder zehn Schulbesuchsjahren, und selbst dann folgt meist die Berufsschulpflicht. Wichtiger als die Rechtslage ist der Grund hinter dem Wunsch. Überforderung, Unterforderung, Mobbing und ein fehlendes Ziel lassen sich lösen, ohne dass ein Abschluss verloren geht. Vereinbaren Sie deshalb eine einfache Regel: Die Schule wird erst verlassen, wenn der nächste Schritt unterschrieben ist.
Weiterlesen
Quellen: Statistisches Bundesamt, Absolventen und Abgänger nach Abschlussart (Stand 26.01.2026) und Zahl der Woche zu neuen Auszubildenden (2026); Kultusministerkonferenz, Dokumentation Nr. 248 (April 2026); Bundesinstitut für Berufsbildung, Junge Erwachsene ohne Berufsabschluss (Stand 05.08.2026); Berufsbildungsbericht 2026; Bildung in Deutschland 2026, Kapitel E; BMFTR-Datenportal, Tabelle 2.4.27; Schulgesetze der Länder. Stand der Seite: Oktober 2026. Beitragsbild: Profiling Institut, KI-generiert.



