Bundesweit sind zum Wintersemester 2015/16 genau 42 Prozent der Studiengänge zulassungsbeschränkt und somit nur mit einem bestimmten Numerus Clausus (NC) zu studieren. An Universitäten (39,4 %) ist ein geringerer Prozentsatz der Studiengänge zulassungsbeschränkt als an Fachhochschulen (46,7 %), im Bereich der Masterstudiengänge (36,0%) ein deutlich geringerer Anteil als unter den Bachelorstudiengängen (47,7%). Es zeigen sich außerdem große Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern. Insbesondere in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen sind vergleichsweisehohe NC-Quoten von deutlich über 60 Prozent zu finden, wohingegen in Thüringen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern nur rund 25 Prozent der Studiengänge zulassungsbeschränkt sind.
Die Fächergruppe mit den höchsten NC-Quoten ist die der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften mit 53,8 Prozent, die geringsten Quoten weisen die Sprach- und Kulturwissenschaften auf (30,5 Prozent). Die höchsten NC-Quoten insgesamt gibt es mit 100 Prozent in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften an den Fachhochschulen des Saarlandes sowie an den Hamburger Universitäten in der Fächergruppe Sprach- und Kulturwissenschaften mit 97,6 Prozent. Die geringste NC-Quote findet sich in Mecklenburg-Vorpommern an den Fachhochschulen in den Ingenieurwissenschaften mit 3,8 Prozent.
Die NC-Quoten in den Masterstudiengängen weisen sehr von Fächergruppe zu Fächergruppe große Unterschiede auf. Sie reichen von über 90 Prozent (Hamburg; Mathematik und Naturwissenschaften, Sprach- und Kulturwissenschaften) bis unter zehn Prozent (Sprach- und Kulturwissenschaften; Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Schleswig-Holstein). Im Durchschnitt jedoch weisen alle Fächergruppen außer die Sprach- und Kulturwissenschaften eine NC-Quote zwischen 40 und 50 Prozent auf.
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