Kurz gesagt: Eine Umschulung mit 40 oder 50 ist rechtlich ohne Altersgrenze möglich und wird von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Deutschen Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft bezahlt, wenn sie nötig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden, oder wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Sie dauert in der Regel zwei Jahre statt drei, weil die Ausbildungszeit um mindestens ein Drittel verkürzt wird. Entscheidend für die Bewilligung ist, dass der Zielberuf am Arbeitsmarkt gebraucht wird und nachweisbar zu Ihnen passt.
Das Wichtigste in Kürze
| Kurzfassung | Umschulung mit 40 oder 50: wer zahlt (Bildungsgutschein, DRV, Arbeitgeber), wie lange sie dauert und welche Berufe laut BA-Engpassanalyse gefragt sind. |
|---|---|
| Themenbereich | Karriere & Arbeitsmarkt, Berufswahl & Ausbildung |
| Veröffentlicht | 30. Oktober 2026 |
| Autor | Jan Bohlken, Diplom-Sozioökonom, Geschäftsführer des Profiling Instituts |
| Passende Leistung des Instituts | private Berufsberatung, 1.400 Euro für Schüler und Abiturienten, ab 900 Euro für Berufstätige |
| Herausgeber | Profiling Institut, Eignungsdiagnostik nach wissenschaftlichen Standards, sieben Standorte in Deutschland |

Umschulung, Weiterbildung oder Quereinstieg: was Sie eigentlich suchen
Viele, die nach einer Umschulung mit 40 suchen, brauchen in Wahrheit etwas anderes. Die drei Begriffe werden im Alltag vermischt, unterscheiden sich aber in Abschluss, Dauer und Finanzierung grundlegend:
| Merkmal | Umschulung | Weiterbildung | Quereinstieg |
|---|---|---|---|
| Ziel | neuer anerkannter Berufsabschluss (IHK, HWK oder staatlich) | Ausbau im bisherigen Feld, z. B. Fachwirt, Meister, Zertifikat | Wechsel ohne neuen Abschluss, Einarbeitung im Job |
| Dauer | meist 24 bis 28 Monate in Vollzeit | wenige Wochen bis etwa zwei Jahre | Einarbeitung von einigen Monaten |
| Typische Förderung | Bildungsgutschein, Reha-Träger, Arbeitgeberförderung | Aufstiegs-BAföG, Arbeitgeber, teils Bildungsgutschein | Eingliederungszuschuss für den Arbeitgeber |
| Einkommen währenddessen | Arbeitslosengeld, Übergangsgeld oder Gehalt mit Zuschuss | meist Gehalt oder Unterhaltsbeitrag | Gehalt ab dem ersten Tag |
| Sinnvoll, wenn … | der Zielberuf einen Abschluss zwingend verlangt | Sie im Feld bleiben und aufsteigen wollen | Ihre Erfahrung bereits viel vom Zielberuf abdeckt |
Ein Quereinstieg ist schneller und kostet kein Einkommen, setzt aber Arbeitgeber voraus, die ohne Abschluss einstellen. Wie das gelingt, beschreibt unser Ratgeber Quereinstieg: Voraussetzungen und Wege. Eine Umschulung ist der richtige Weg, wenn der Wunschberuf ohne Kammerabschluss verschlossen bleibt, etwa in Elektrotechnik, Pflege oder Steuerberatung. Alle weiteren Wege vom Jobwechsel bis zum Outplacement bündelt unser Überblick zur beruflichen Neuorientierung.
Umschulung mit 40: Voraussetzungen für die Förderung
Ein Höchstalter für eine Umschulung gibt es nicht. Was zählt, sind die Bedingungen des § 81 SGB III. Gefördert wird, wenn
- die Weiterbildung notwendig ist, um Sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden,
- die Agentur für Arbeit Sie vor Beginn beraten hat und
- Maßnahme und Bildungsträger nach AZAV zugelassen sind.
Eine Besonderheit, die kaum ein Ratgeber erklärt: Für den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses ist § 81 Abs. 2 SGB III verbindlicher formuliert als die Kann-Regel: Der Erwerb „wird … gefördert“, heißt es dort, also ohne Ermessensspielraum, wenn Sie entweder keinen Berufsabschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildung haben oder seit mehr als vier Jahren an- oder ungelernt arbeiten und in Ihrem gelernten Beruf voraussichtlich nicht mehr unterkommen. Zusätzlich müssen Sie für den Zielberuf geeignet sein, voraussichtlich erfolgreich teilnehmen und Ihre Beschäftigungschancen verbessern.
Wer dagegen einen verwertbaren Abschluss hat und darin arbeitet, fällt unter die Kann-Regel. Dann entscheidet die Agentur nach Ermessen, ob eine zweite Ausbildung wirklich nötig ist. Ein bloßer Veränderungswunsch reicht nicht. Tragfähig sind in der Praxis gesundheitliche Gründe, ein schrumpfender Beruf oder eine absehbare Kündigung.
Seit 1. Juli 2026 gilt zudem die Neue Grundsicherung. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, muss damit rechnen, dass das Jobcenter zuerst prüft, ob eine direkte Vermittlung in Arbeit möglich ist. Qualifizierung soll laut Bundesregierung vor allem dann greifen, wenn das nicht gelingt, besonders bei Menschen unter 30. Für Ältere heißt das: Die Begründung muss belastbarer sein als früher.
Umschulung Förderung: wer zahlt was?
Je nach Ausgangslage ist ein anderer Träger zuständig. Die folgende Übersicht zeigt die fünf Wege, die bei einer Umschulung mit 40 oder 50 tatsächlich in Frage kommen:
| Ihre Lage | Träger | Rechtsgrundlage | Was übernommen wird |
|---|---|---|---|
| arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht | Agentur für Arbeit | §§ 81 ff. SGB III | Lehrgangskosten per Bildungsgutschein, Fahrt-, Kinderbetreuungs- und ggf. Unterkunftskosten; Arbeitslosengeld läuft weiter |
| Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) | Jobcenter | SGB II i. V. m. §§ 81 ff. SGB III | wie oben, Grundsicherungsgeld läuft weiter |
| beschäftigt, Arbeitgeber zieht mit | Agentur für Arbeit über den Arbeitgeber | § 82 SGB III (Qualifizierungschancengesetz) | Zuschuss zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt, abhängig von der Betriebsgröße |
| gesundheitlich eingeschränkt, Beruf nicht mehr ausübbar | Deutsche Rentenversicherung | §§ 9 ff. SGB VI, §§ 49 ff. SGB IX | volle Kosten plus Übergangsgeld |
| nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit | Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse | § 35 SGB VII | volle Kosten plus Übergangsgeld |
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
Der Bildungsgutschein bescheinigt, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Er kann zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein Bildungsziel festgelegt werden. Der Bildungsträger muss ihn vor Maßnahmebeginn vorlegen. Neben den Lehrgangskosten zahlt die Agentur nach eigenen Angaben auch Lernmittel, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten und Kinderbetreuung.
Zusätzlich gibt es nach § 87a SGB III bei abschlussbezogenen Umschulungen:
- Weiterbildungsgeld: 150 Euro im Monat zusätzlich für Arbeitslose, auch im Bezug von Grundsicherungsgeld.
- Weiterbildungsprämie: 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung.
Der frühere Bürgergeldbonus von 75 Euro für nicht abschlussbezogene Maßnahmen existiert nicht mehr. Eine Wiedereinführung ist laut Antwort der Bundesregierung vom 31.03.2026 nicht geplant. Ratgeber, die ihn noch nennen, sind veraltet.
Umschulung im bestehenden Job: Qualifizierungschancengesetz
Wer noch beschäftigt ist, kann über den Arbeitgeber gefördert werden. § 82 SGB III staffelt die Förderung nach Betriebsgröße. In Betrieben unter 50 Beschäftigten übernimmt die Agentur die Lehrgangskosten in der Regel vollständig, dazu bis zu 75 Prozent Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Bei 50 bis 499 Beschäftigten trägt der Arbeitgeber normalerweise die Hälfte der Kurskosten. Für die Zielgruppe 50 plus besonders wichtig: Wer bei Beginn das 45. Lebensjahr vollendet hat, für den soll in Betrieben unter 500 Beschäftigten keine Arbeitgeberbeteiligung an den Kurskosten verlangt werden. Das macht ältere Beschäftigte für Arbeitgeber förderrechtlich attraktiver, nicht weniger. Fehlt Ihnen ein verwertbarer Berufsabschluss, kann der Arbeitgeber sogar bis zu 100 Prozent des Arbeitsentgelts für die Lernzeiten erstattet bekommen.
Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft bei gesundheitlichen Gründen
Können Sie Ihren Beruf wegen Rücken, Gelenken, Allergien oder psychischer Belastung nicht mehr ausüben, ist meist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Voraussetzung nach § 11 SGB VI sind 15 Jahre Wartezeit oder der Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Alternativ genügt es, wenn ohne die Leistung eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen wäre. Die DRV begrenzt ganztägige Weiterbildungen grundsätzlich auf zwei Jahre. Während der Maßnahme zahlt sie Übergangsgeld: 75 Prozent der Berechnungsgrundlage mit Kind, sonst 68 Prozent (§ 66 SGB IX). Berechnungsgrundlage sind 80 Prozent des letzten Bruttoentgelts, höchstens das Nettoentgelt. Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit übernimmt die Berufsgenossenschaft. Wer nach einer Erkrankung umdenkt, findet ergänzende Hinweise im Ratgeber zur beruflichen Neuorientierung nach Burnout.
Abgrenzung: Aufstiegs-BAföG ist keine Umschulungsförderung
Das Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG fördert Fortbildungen, die auf einem vorhandenen Abschluss aufbauen, etwa Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher. Es ist einkommensunabhängig beim Maßnahmebeitrag und ein Rechtsanspruch. Für einen Berufswechsel in ein völlig neues Feld greift es aber nicht. Ein Vergleich aller zehn Instrumente steht in unserem Leitfaden Finanzierung der beruflichen Neuorientierung.
Dauer und Ablauf einer Umschulung Schritt für Schritt
§ 180 Abs. 4 SGB III schreibt vor, dass eine geförderte Vollzeitumschulung gegenüber der Ausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt ist. Aus einer dreijährigen Ausbildung werden so höchstens 24 Monate, aus dreieinhalb Jahren 28 Monate. Ausnahmen gelten, wo Bundes- oder Landesrecht keine Verkürzung zulässt, etwa bei einigen Gesundheitsberufen. Dann wird auch die volle Dauer gefördert. Teilzeitumschulungen dauern entsprechend länger.
So läuft der Weg in der Praxis ab:
- Richtung klären: Welche Tätigkeiten liegen Ihnen, welche Belastungen schließen Sie aus, welcher Beruf passt zu Ihren Fähigkeiten?
- Arbeitsmarkt prüfen: Ist der Zielberuf in Ihrer Region gefragt? Die Engpassanalyse der BA und Stellenbörsen geben Hinweise.
- Termin bei Agentur oder Jobcenter: Die Beratung muss vor jedem Vertrag stattfinden. Bringen Sie eine schriftliche Begründung mit.
- Eignung nachweisen: Oft schaltet die Agentur ihren Berufspsychologischen Service ein. Wie dieser Test aufgebaut ist, zeigt unsere Seite zum Eignungstest der Agentur für Arbeit.
- Bildungsgutschein erhalten und einen AZAV-zugelassenen Träger wählen, etwa über die Kursdatenbank der BA.
- Praktikumsbetrieb sichern: Viele Umschulungen enthalten mehrere Monate Betriebspraktikum. Ein guter Betrieb ist oft Ihr späterer Arbeitgeber.
- Zwischenprüfung nach etwa der Hälfte, danach die Prämie von 1.000 Euro.
- Abschlussprüfung vor der Kammer: Sie erhalten denselben Abschluss wie Auszubildende, dazu 1.500 Euro Prämie.
Haben Sie bereits viele Jahre im Zielberuf gearbeitet, gibt es schnellere Wege. Nach § 45 Abs. 2 BBiG wird zur Externenprüfung zugelassen, wer das Anderthalbfache der Ausbildungszeit im Beruf tätig war. Seit 2025 kann die Kammer zudem im Validierungsverfahren nach §§ 50a ff. BBiG bescheinigen, dass Ihre Berufserfahrung einem Ausbildungsberuf ganz oder überwiegend entspricht. Welche Abkürzungen es sonst noch gibt, steht in unserem Überblick Ausbildungsberufe für Quereinsteiger.
Lebensunterhalt während der Umschulung
Das Geld für Miete und Familie ist für die meisten über 40 die eigentliche Hürde, nicht die Kursgebühr. Die wichtigsten Regeln:
- Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (§ 144 SGB III): Es läuft während der geförderten Umschulung weiter. Das gilt auch, wenn Sie direkt aus einer Beschäftigung starten und die Anwartschaft erfüllt haben.
- Anspruchsdauer: Pro zwei Tagen Umschulung verbraucht sich nur ein Tag Arbeitslosengeld (§ 148 SGB III). Die Minderung endet, sobald nur noch drei Monate übrig wären. Nach einer mindestens sechsmonatigen Förderung wird ein kleinerer Rest einmalig auf drei Monate aufgestockt. Sie haben also nach der Prüfung Zeit für die Jobsuche.
- Restanspruch kürzer als die Umschulung: Rechnen Sie vorab nach, wann Ihr Arbeitslosengeld endet, und klären Sie mit Agentur oder Jobcenter schriftlich, wie die Lücke gedeckt wird.
- Übergangsgeld bei Reha-Umschulungen: 68 oder 75 Prozent der Berechnungsgrundlage; bei der Rentenversicherung zahlt der Träger zudem die Sozialversicherungsbeiträge.
- Beschäftigte: Das Gehalt läuft weiter, der Arbeitgeber erhält Zuschüsse nach § 82 SGB III.
Rechnen Sie das Familienbudget für die ganze Dauer, bevor Sie unterschreiben. Wie sich die Optionen kombinieren lassen, zeigen die Fahrpläne für die berufliche Neuorientierung mit 40 und die Neuorientierung mit 50 plus.
Umschulungsberufe mit Zukunft: was die Daten zeigen
Die meisten Ratgeber listen beliebte Umschulungsberufe. Beliebt heißt aber nicht gefragt. Die Engpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit misst für jede Berufsgruppe, wie viele Arbeitsuchende auf eine gemeldete Stelle kommen und wie lange Stellen unbesetzt bleiben. Für Umschüler ist das die ehrlichste Kennzahl. Ein Wert unter 2 bedeutet: Arbeitgeber suchen händeringend.
| Ausbildungsberuf (Umschulung) | Berufsgruppe laut BA | Einstufung 2025 | Arbeitsuchende je Stelle | Vakanzzeit (Tage) |
|---|---|---|---|---|
| Mechatroniker/in für Kältetechnik | Kältetechnik | Engpassberuf | 0,5 | 141 |
| Mechatroniker/in | Mechatronik | Engpassberuf | 0,9 | 118 |
| Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik | Bauelektrik | Engpassberuf | 1,0 | 109 |
| Steuerfachangestellte/r | Steuerberatung | Engpassberuf | 1,0 | 118 |
| Anlagenmechaniker/in SHK | Sanitär, Heizung, Klima | Engpassberuf | 1,1 | 120 |
| Kfz-Mechatroniker/in | Kraftfahrzeugtechnik | Engpassberuf | 1,6 | 118 |
| Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r | Zahnmedizinische Fachangestellte | Engpassberuf | 1,7 | 116 |
| Berufskraftfahrer/in | Güterverkehr/Lkw | Engpassberuf | 2,9 | 91 |
| Kaufmann/-frau für Büromanagement | Büro und Sekretariat | kein Engpassberuf | 10,6 | 51 |
| Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung | Softwareentwicklung | kein Engpassberuf | 20,4 | 74 |
Lesehilfe: Werte für das Anforderungsniveau Fachkraft, bundesweit. Die BA erfasst Berufsgruppen nach der Klassifikation der Berufe, nicht einzelne Ausbildungsberufe; die Zuordnung ist deshalb eine Annäherung.
Die unteren zwei Zeilen sind der wichtigste Befund. Büromanagement und Softwareentwicklung gehören zu den am häufigsten angebotenen Umschulungen, doch auf eine Stelle kommen dort 10 bzw. 20 Arbeitsuchende. Das heißt nicht, dass diese Wege aussichtslos sind. Es heißt aber, dass Sie dort mit Ihrem Profil herausstechen müssen. Wer die Wahl hat, findet in Handwerk, Technik, Steuerberatung und Gesundheit deutlich bessere Chancen. Eine ausführliche Bewertung der Perspektiven nach Beruf liefert unser Ranking Berufe mit Zukunft.
Prüfen Sie zusätzlich die körperliche Seite. Kältetechnik, SHK oder Kfz bedeuten Arbeit im Stehen, auf Leitern oder unter Fahrzeugen. Mit 40 ist das meist kein Problem, mit 55 und Rückenproblemen schon eher. Gute Kombinationen für Ältere sind Berufe, in denen Erfahrung, Kundenkontakt und Sorgfalt zählen, etwa Steuerfachangestellte oder Tätigkeiten in Praxen.
Die sieben häufigsten Fehler bei der Umschulung mit 50 oder 40
- Vertrag vor Gutschein: Wer beim Träger unterschreibt, bevor der Bildungsgutschein vorliegt, zahlt im Zweifel selbst.
- Beruf nach Kursangebot wählen: Bildungsträger bieten an, was sich gut füllen lässt. Ob der Beruf gebraucht wird, steht in der Engpassanalyse, nicht im Prospekt.
- Nur Interesse, keine Eignung prüfen: Abbrüche entstehen selten aus Faulheit, sondern weil Rechnen, räumliches Denken oder Belastbarkeit nicht zum Beruf passen.
- Arbeitslosengeld nicht durchrechnen: Restanspruch, Dauer und Prüfungstermin gehören in eine Tabelle, bevor Sie starten.
- Praktikum unterschätzen: Der Praxisbetrieb ist Ihre wichtigste Bewerbung. Suchen Sie ihn gezielt, statt den ersten freien Platz zu nehmen.
- Lernpraxis vergessen: Nach 20 Jahren ohne Prüfung brauchen viele zuerst wieder eine Lernroutine. Planen Sie feste Lernzeiten ein.
- Bundesweite Daten blind übernehmen: Ein Engpass im Bund bedeutet nicht automatisch Stellen in Ihrem Landkreis. Prüfen Sie regionale Stellenangebote.
Checkliste: Ist eine Umschulung der richtige Schritt für Sie?
Beantworten Sie die folgenden Fragen ehrlich. Wenn Sie bei drei oder mehr unsicher sind, sollten Sie die Richtung klären, bevor Sie einen Antrag stellen:
- Kann ich in zwei Sätzen sagen, warum mein bisheriger Beruf keine Zukunft mehr für mich hat?
- Weiß ich, welche Tätigkeiten mir im Alltag Energie geben und welche nicht?
- Habe ich den Zielberuf in der Praxis erlebt, etwa durch Hospitation oder Gespräche?
- Passen meine Stärken nachweislich zu den Anforderungen des Zielberufs?
- Ist der Beruf in meiner Region gefragt?
- Halte ich die körperliche Belastung auch mit 60 noch aus?
- Ist mein Lebensunterhalt für die gesamte Dauer gesichert?
- Trägt meine Familie die zwei Jahre mit?
Vor der Umschulung: die Eignung klären
Das Gesetz verlangt ausdrücklich, dass Sie für den angestrebten Beruf geeignet sind und voraussichtlich erfolgreich teilnehmen. Damit ist die Eignungsfrage nicht nur Ihr persönliches Risiko, sondern auch Teil der Bewilligung. Eine Umschulung kostet zwei Jahre Lebenszeit. Ein Fehlgriff mit 45 lässt sich deutlich schwerer korrigieren als mit 25.
Hier setzt die Orientierungsberatung für Berufstätige des Profiling Instituts an. Wir messen mit normierten, validierten Testverfahren Ihre Fähigkeiten, Interessen und Persönlichkeit und gleichen sie mit konkreten Berufen ab. Am Ende haben Sie eine begründete Empfehlung und ein schriftliches Profil. Das hilft Ihnen bei der Entscheidung und kann im Gespräch mit Agentur oder Jobcenter zeigen, dass Ihr Wunschberuf gut zu Ihnen passt. Eine Bewilligung garantiert es nicht, denn die Entscheidung trifft der Kostenträger.
Wenn Sie zuerst einen schnellen Eindruck gewinnen möchten, starten Sie mit dem kostenlosen Berufswahltest für Erwachsene. Er zeigt, welche Berufsfelder zu Ihren Interessen passen, und ist ein guter Einstieg in das Gespräch mit einem Berater. Das Profiling Institut ist kein AVGS-Träger; die Beratung ist privat finanziert und bei beruflicher Veranlassung in der Regel als Werbungskosten absetzbar.
Häufige Fragen
Ist man mit 40 zu alt für eine Umschulung?
Nein. Es gibt keine gesetzliche Altersgrenze. Mit 40 liegen bis zur Regelaltersgrenze von 67 noch rund 27 Berufsjahre vor Ihnen, also mehr, als die meisten im ersten Beruf verbracht haben. Entscheidend ist, ob der Zielberuf gefragt ist und zu Ihnen passt.
Wird eine Umschulung mit 50 noch gefördert?
Ja, die Förderung hängt nicht vom Alter ab, sondern von Notwendigkeit, Eignung und Arbeitsmarktchancen. Bei Beschäftigten ab 45 soll in Betrieben unter 500 Mitarbeitenden sogar keine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers verlangt werden. Mit 55 und mehr prüfen Kostenträger allerdings genauer, ob sich zwei Jahre Ausbildung noch rechnen.
Wie lange dauert eine Umschulung?
In Vollzeit meist 24 Monate bei dreijährigen und 28 Monate bei dreieinhalbjährigen Berufen, weil die Ausbildungszeit um mindestens ein Drittel verkürzt wird. In Teilzeit dauert sie länger, bei manchen Gesundheitsberufen gilt die volle Dauer.
Bekomme ich während der Umschulung Arbeitslosengeld?
Ja, bei einer geförderten Umschulung wird Arbeitslosengeld als Arbeitslosengeld bei Weiterbildung weitergezahlt. Ihr Anspruch verbraucht sich dabei nur zur Hälfte. Dazu kommen 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat und bis zu 2.500 Euro Prämien.
Kann ich eine Umschulung machen, wenn ich noch angestellt bin?
Ja, entweder mit Unterstützung des Arbeitgebers über § 82 SGB III oder mit einem Bildungsgutschein, wenn Arbeitslosigkeit droht, etwa nach einer Kündigung oder bei gesundheitlichen Gründen. Kündigen Sie nicht vorschnell selbst, weil das eine Sperrzeit auslösen kann.
Welche Umschulung passt zu mir?
Das hängt von Ihren Fähigkeiten, Interessen, Ihrer Belastbarkeit und dem regionalen Arbeitsmarkt ab. Ein erster Interessentest gibt Hinweise. Für eine belastbare Entscheidung lohnt eine Eignungsdiagnostik, die Leistungstests und Persönlichkeitsprofil mit konkreten Berufen abgleicht.
Stand: Oktober 2026, alle Angaben ohne Gewähr. Förderentscheidungen trifft im Einzelfall der zuständige Kostenträger.
Quellen: § 81 SGB III · § 82 SGB III · § 87a SGB III · § 144 SGB III · § 148 SGB III · § 180 SGB III · § 11 SGB VI · § 66 SGB IX · § 35 SGB VII · § 45 BBiG · Bundesagentur für Arbeit: Bildungsgutschein · BA-Statistik: Engpassanalyse 2025 · Deutsche Rentenversicherung: Berufliche Rehabilitation · Bundesregierung: Neue Grundsicherung (01.07.2026) · BT-Drucksache 21/5167 (31.03.2026) · Aufstiegs-BAföG: offizielles Förderportal


