Mindestausbildungsvergütung 2027: 764 Euro im ersten Lehrjahr

Veröffentlicht am 29. Oktober 2026

Wer 2027 eine Ausbildung beginnt, bekommt im ersten Ausbildungsjahr mindestens 764 Euro brutto im Monat. Das sind 40 Euro bzw. knapp 5,6 Prozent mehr als 2026. Am 7. Oktober 2026 hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die neuen Sätze bekanntgegeben, am selben Tag erschienen sie im Bundesgesetzblatt.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

KurzfassungAb 2027 bekommen Azubis im ersten Lehrjahr mindestens 764 Euro im Monat. Alle Sätze, wer Anspruch hat und wo Tarifverträge Vorrang haben.
ThemenbereichBerufswahl & Ausbildung
Veröffentlicht29. Oktober 2026
AutorJan Bohlken, Diplom-Sozioökonom, Geschäftsführer des Profiling Instituts
Passende Leistung des Institutsprivate Berufsberatung, 1.400 Euro für Schüler und Abiturienten, ab 900 Euro für Berufstätige
HerausgeberProfiling Institut, Eignungsdiagnostik nach wissenschaftlichen Standards, sieben Standorte in Deutschland
Mindestausbildungsvergütung 2027: 764, 902, 1.031 und 1.070 Euro im Vergleich zu 2026
Mindestvergütung nach Ausbildungsjahr, Beginn 2026 und 2027. Grafik: KI-generiert auf Basis von BIBB-Daten.

Die Sätze für 2027

Ausbildungsjahr Beginn 2026 Beginn 2027
1. Jahr 724 € 764 €
2. Jahr 854 € 902 €
3. Jahr 977 € 1.031 €
4. Jahr 1.014 € 1.070 €

Alle Beträge sind monatliche Bruttowerte. Maßgeblich ist das Jahr, in dem die Ausbildung beginnt. Wer 2026 gestartet ist, behält in allen Folgejahren die Sätze von 2026.

So wird die Mindestvergütung berechnet

Der Betrag für das erste Ausbildungsjahr wird jedes Jahr angepasst. Er folgt der durchschnittlichen Entwicklung der Ausbildungsvergütungen in den beiden Vorjahren. Für die weiteren Jahre schreibt das Berufsbildungsgesetz feste Aufschläge vor: 18 Prozent im zweiten, 35 Prozent im dritten und 40 Prozent im vierten Jahr.

Wer Anspruch hat

Die Mindestvergütung gilt für betriebliche Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2027 beginnen. Schulische Ausbildungen, zum Beispiel in vielen Gesundheits- und Sozialberufen, und duale Studiengänge fallen nicht darunter. Für sie gelten eigene Regeln.

Tarifverträge haben Vorrang

Ist ein Betrieb an einen Tarifvertrag gebunden, darf er dessen Vergütung zahlen, auch wenn sie unter der Mindestvergütung liegt. Betriebe ohne Tarifbindung dürfen die Tarifsätze ihrer Branche und Region um höchstens 20 Prozent unterschreiten, und auch dann nie unter die Mindestvergütung.

In der Praxis wird meist deutlich mehr gezahlt. In tarifgebundenen Betrieben lag die Vergütung 2025 laut BIBB im Schnitt bei 1.209 Euro im Monat. Nur 3 bis 4 Prozent der neuen Ausbildungsverträge liegen im ersten Jahr genau auf dem Mindestniveau.

Was das für Ihre Berufswahl bedeutet

Die Mindestvergütung ist eine Untergrenze. Je nach Beruf und Branche unterscheiden sich die Ausbildungsvergütungen um mehrere hundert Euro. Nach dem Geld allein sollten Sie trotzdem nicht entscheiden. Ob eine Ausbildung zu Ihnen passt, hängt stärker davon ab, ob Ihnen die Tätigkeiten liegen. Wer das nicht prüft, bricht eher ab oder ist unzufrieden. Wie belastend eine unpassende Ausbildung sein kann, zeigt der Ausbildungsreport 2026.

Quellen

  • Bundesinstitut für Berufsbildung (07.10.2026): Mindestausbildungsvergütung steigt 2027 auf 764 Euro – bibb.de
  • Bundesinstitut für Berufsbildung (13.10.2025): Mindestausbildungsvergütung 2026 – bibb.de
  • Bekanntmachung zur Fortschreibung der Mindestvergütung 2027 (BBiMindVergFBek 2027) – gesetze-im-internet.de (PDF)

Hinweis zur Abbildung: Die Grafik in diesem Beitrag wurde KI-generiert. Die dargestellten Werte stammen unverändert vom BIBB.

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