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In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gibt es sie noch, die Berufskollegs. In NRW werden alle beruflichen Schulen dieser Bezeichnung zugeordnet, in Baden-Württemberg hingegen sind Berufskollegs eine eigene Schulart. Möchte man jedoch das Abitur am Berufskolleg erreichen, also die allgemeine Hochschulreife, so ist dies nur in Nordrhein-Westfalen möglich. An Berufskollegs in Baden-Württemberg ist nur der Erwerb der Fachhochschulreife möglich. Wie kann man das Abitur am Berufskolleg erreichen? Was sollte man beachten?

Das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen

Wie bereits erwähnt, werden in NRW alle beruflichen Schulen dem Begriff Berufskolleg zugeordnet. Dieser ist also eine Art Sammelbegriff für diverse Schulformen. Dabei sind die Berufskollegs vor allem auf die Sekundarstufe II ausgelegt.  Es ist aber auch möglich, an einem solchen Kolleg den Hauptschulabschluss zu erlangen und auch die Fachschulen werden von dem Begriff erfasst. Zentral für Berufskollegs ist dabei die Kombination aus allgemeiner und beruflicher Bildung, weshalb allgemeinbildende Abschlüsse, aber auch (zeitgleich) berufliche Qualifikationen erreicht werden können. Folgende Schulformen zählen in Nordrhein-Westfalen zu den Berufskollegs:

  • Berufsschulen
  • Ausbildungsvorbereitung
  • Berufsfachschulen (ein- & zweijährig)
  • Höhere Berufsfachschulen
  • Fachoberschulen
  • Berufliches Gymnasium
  • Fachschulen

Wer sein Abitur am Berufskolleg erwerben möchte, kann dies an den beruflichen Gymnasien und der Fachoberschule Klasse 13 tun. Das dort erworbene Abitur (die allgemeine Hochschulreife) berechtigt zu einem Studium an allen Hochschulen.

Fachoberschule Klasse 13

Die Fachoberschule Klasse 13 ist in Nordrhein-Westfalen eine Möglichkeit, um das Abitur am Berufskolleg zu absolvieren. Um in die Fachoberschule Klasse 13 eintreten zu können, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So ist es nötig, bereits die Fachhochschulreife zu besitzen, ebenso wie eine mindestens 2-jährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in dem Fachgebiet der jeweiligen Fachoberschule.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Fachoberschulklasse 13 besucht werden. Diese sind in folgende Fachbereiche aufgeteilt: Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie;  Ernährung und Hauswirtschaft; Gesundheit und Soziales; Gestaltung; Wirtschaft und Verwaltung; Technik.

Die Fachoberschulklasse 13 ist dann auf ein Jahr Vollzeitunterricht ausgelegt, wobei aber auch eine Teilzeitregelung möglich ist, bei welcher sich die Dauer entsprechend verlängert. Enden tut die 13. Klasse der Fachoberschule dann im Allgemeinen mit der fachgebundenen Hochschulreife. Wer die allgemeine Hochschulreife, also das Abitur, anstrebt, muss zusätzlich noch notwendige Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache nachweisen können, um diese zu erlangen.

Um diese Kenntnisse nachzuweisen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine davon ist es, dass ein mindestens 4-jähriger durchgängiger Unterricht in der ersten Sekundarstufe nachgewiesen werden kann. Eine weitere Möglichkeit ist ein 320 Stunden umfassender Unterricht, der mindestens mit der Note ausreichend (4) abgeschlossen wurde. Ebenfalls als Nachweis zugelassen ist ein erworbenes Fremdsprachenzertifikat auf Stufe II. Die letzte Möglichkeit des Nachweises ist eine Ergänzungsprüfung, die mindestens mit der Note ausreichend bestanden wurde.

Wer also das Abitur am Berufskolleg bzw. genauer gesagt an der Fachoberschule Klasse 13 erlangen möchte, muss zwingend die entsprechenden Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache nachweisen können. Andernfalls erlangt man hier lediglich die fachgebundene Hochschulreife.

Berufliches Gymnasium

Eine weitere Möglichkeit, um in Nordrhein-Westfalen das Abitur am Berufskolleg zu erwerben, ist das berufliche Gymnasium. Diese beruflichen Gymnasien haben dabei unterschiedliche Fachrichtungen und Schwerpunkte. Diese sind Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Gestaltung, Ernährung, Gesundheit und Soziales und Informatik. Im Unterschied zur gymnasialen Oberstufe bieten die beruflichen Gymnasien einen stärkeren Berufsbezug und vermitteln berufliche Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten. Außerdem ist der Erwerb zusätzlicher beruflicher Abschlüsse hier möglich, was einen doppeltqualifizierenden Bildungsgang darstellt, da neben dem Abitur noch eine anerkannte Berufsausbildung nach Landesrecht erlangt werden kann.

Voraussetzung, um am beruflichen Gymnasium sein Abitur zu machen, ist ein mittlerer Schulabschluss, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt. Ebenfalls berechtigt an einem beruflichen Gymnasium das Abitur zu machen sind Schüler*innen, die bereits mindestens den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangt haben, wenn sie ihren fachlichen Schwerpunkt beibehalten. Diese Schüler*innen können dann in die 12. Jahrgangsstufe des beruflichen Gymnasiums aufgenommen werden, sofern sie in einer 2. Fremdsprache Kenntnisse nachweisen können, die mindestens den Umfang des Unterrichts der 11. Stufe entsprechen. Wer den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangt hat, aber den fachlichen Schwerpunkt wechseln möchte, kann in Klasse 11 des beruflichen Gymnasiums aufgenommen werden. Gleiches gilt für diejenigen, die die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse nicht erfüllen, um direkt in die 12. Klasse aufgenommen werden zu können.

Generell dauert das Abitur an einem beruflichen Gymnasium 3 Jahre in Vollzeitunterricht. Bei doppeltqualifizierenden Bildungsgängen kann es auch 4 Jahre dauern. Schüler*innen, die wie beschrieben in die 12. Jahrgangsstufe aufgenommen werden, gelangen in 2 Jahren zum Abitur.

Wer einen doppelqualifizierenden Bildungsgang absolviert, kann neben dem Abitur noch folgende Berufsabschlüsse erlangen:

  • Staatlich geprüfte*r gestaltungstechnische*r Assistent*in (Fachbereich Gestaltung)
  • Staatlich geprüfte*r Erzieher*in (Fachbereich Gesundheit/Soziales)
  • Staatlich geprüfte*r biologisch-technische*r Assistent*in (Fachbereich Technik/Naturwissenschaften)
  • Staatlich geprüfte*r elektrotechnische*r Assistent*in (Fachbereich Technik/Naturwissenschaften)
  • Staatlich geprüfte*r bautechnische*r Assistent*in (Fachbereich Technik/Naturwissenschaften)
  • Staatlich geprüfte*r chemisch-technische*r Assistent*in (Fachbereich Technik/Naturwissenschaften)
  • Staatlich geprüfte*r physikalisch-technische*r Assistent*in (Fachbereich Technik/Naturwissenschaften)
  • Staatlich geprüfte*r konstruktions- und fertigungstechnische*r Assistent*in (Fachbereich Technik/Naturwissenschaften)
  • Staatlich geprüfte*r umwelttechnische*r Assistent*in (Fachbereich Technik/Naturwissenschaften)
  • Staatlich geprüfte*r informationstechnische*r Assistent*in (Fachbereich Informatik)
  • Staatlich geprüfte*r kaufmännische*r Assistent*in (Fachbereich Wirtschaft & Verwaltung)
  • Staatlich geprüfte*r technische*r Assistent*in für Betriebsinformatik (Fachbereich Wirtschaft & Verwaltung)

Fazit

Wer das Abitur am Berufskolleg erlangen möchte, hat hierzu in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, hier zur allgemeinen Hochschulreife an einem Berufskolleg zu gelangen. Eine ist die Absolvierung der Fachoberschule Klasse 13. Hierzu muss man die Fachhochschulreife besitzen, sowie eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im jeweiligen Fachgebiet der Fachoberschule. Hier kann man in einem Jahr zur allgemeinen Hochschulreife gelangen, wenn man entsprechende Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache nachweisen kann. Ist dies nicht der Fall, erlangt man die fachgebundene Hochschulreife. Eine weitere Möglichkeit das Abitur am Berufskolleg zu erlangen, bieten die beruflichen Gymnasien. Hier ist die Voraussetzung ein mittlerer Schulabschluss, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt. Ebenfalls berechtigt an einem beruflichen Gymnasium das Abitur zu machen sind Schüler*innen, die bereits mindestens den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangt haben. Hier hat man auch die Möglichkeit, einen doppeltqualifizierenden Bildungsgang zu wählen, bei dem neben der allgemeinen Hochschulreife auch eine anerkannte Berufsausbildung erlangt werden kann. Wer dies wählt, kann bis zu 4 Jahre bis zum Abitur und der Berufsausbildung brauchen. Wer keinen solchen doppelqualifizierenden Bildungsgang wählt, braucht 3 Jahre am beruflichen Gymnasium zum Abitur. Wer bereits den schulischen Teil der Fachhochschulreife besitzt, seine Fachrichtung beibehält und entsprechende Kenntnisse einer 2. Fremdsprache nachweist, kann in 2 Jahren zum Abitur gelangen. Wer auf eine dieser beiden Weisen in Nordrhein-Westfalen das Abitur erlangt, kann hiermit regulär an jeder Hochschule ein Studium aufnehmen.

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Über den Autor J Bohlken