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Die USA sind für viele ein Land der unbegrenzten Möglichkeiten, das Land des American Dream. Vor allem junge Menschen träumen oft davon, einmal eine längere Zeit dort zu verbringen. Eine Möglichkeit dies zu ermöglichen, bietet das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) des Deutschen Bundestages. Was genau ist das?

Das Konzept

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm ist ein Stipendium für ein Austauschjahr in den USA vergeben durch den Deutschen Bundestag, welches es seit 1983 gibt. Es richtet sich an Schüler/innen und junge Berufstätige. Während diese in den USA sind, sind gleichzeitig junge Menschen aus den USA hier in Deutschland. Das Programm wird gemeinsam durch den Deutschen Bundestag und den US-Congress umgesetzt. In den USA heißt das Programm Congress Bundestag Youth Exchange (CBYX). Die Schirmherrschaft fällt dem/der Bundestagspräsident/in zu (aktuell Dr. Wolfgang Schäuble).

Koordiniert wird das PPP von einem parlamentarischen Gremium. Die Berichterstattungsgruppe für Internationale Austauschprogramme gehört der Kommission für Innere Angelegenheiten an, welche wiederrum der Kommission des Ältestenrates angehört. In dieser Berichterstattungsgruppe sind Abgeordnete aus allen Fraktionen vertreten, die dort gemeinsam arbeiten. Die Ausführung des PPP wird weitergehend durch das Referat Internationale Austauschprogramme übernommen, zusammen mit den Austauschorganisationen.

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm hat das Ziel, Verbindungen zwischen junge Menschen aus den USA und Deutschland herzustellen. Dies soll dazu dienen, die unterschiedlichen Lebensweisen in den beiden Ländern kennenzulernen, aber auch dazu, gemeinsame politische Wertvorstellungen zu festigen. Während des Austauschjahres leben die jungen Teilnehmenden meist in Gastfamilien. Wer noch Schüler/in ist, geht in dieser Austauschzeit auf eine Highschool in Amerika. Wer bereits berufstätig ist, besucht den Unterricht eines Community Colleges (bzw. einer vergleichbaren Bildungsstätte) und absolviert gleichzeitig ein Praktikum vor Ort.

Das Austauschjahr beginnt dabei immer im Sommer. Während der Zeit des Austausches sind die Teilnehmenden Junior-Botschafter/innen. Das heißt, sie sollen ihre Erfahrungen vom Leben in Deutschland bezogen auf gesellschaftliches, kulturelles und politisches vermitteln. Dies tun sie sowohl in ihrer Gastfamilie und in der Freizeit, als auch in der Highschool oder dem Praktikumsplatz. Das Stipendium soll die Teilnehmenden aber auch persönlich weiterbringen, indem sie die fremde Kultur kennenlernen und lernen, wo Unterschiede und Gemeinsamkeiten liegen, um so ihren Horizont zu erweitern. So könnten sie zu einer besseren Verständigung zwischen jungen Menschen in den USA und Deutschland beitragen.

Es stehen derzeit 285 Stipendien für Schüler/innen zur Verfügung und 75 für junge Berufstätige.

Was umfasst das Stipendium?

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm soll also die Verständigung zwischen jungen Menschen aus USA und Deutschland verbessern. Aber was beinhaltet das PPP alles? Zum einen sind die Reise-, Programm- und notwendigen Versicherungskosten von dem Stipendium eingeschlossen. Auch die Betreuung der Teilnehmenden durch eine erfahrene Austauschorganisation ist inbegriffen. Diese unabhängigen Austauschorganisationen organisieren zum einen das Auswahlverfahren der Bewerber/innen. Zum anderen sind sie auch für die Vorbereitung der Teilnehmenden auf den Auslandsaufenthalt zuständig. Hierzu werden Seminare und Workshops angeboten. Auch vor Ort werden die jungen Menschen von der Organisation und der Partnerorganisation in den USA weiter betreut. Es gibt mehrere Betreuer/innen vor Ort, die stets als Ansprechpartner/in zur Verfügung stehen. Die Austauschorganisation für junge Berufstätige ist dabei hier in Deutschland die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Für Schüler/innen sind 5 Austauschorganisationen zuständig. Welche dieser Organisationen dann wirklich zuständig für die Person ist, hängt von dem Bundeswahlkreis ab, in dem diese mit Erstwohnsitz wohnt. Hiervon gibt es deutschlandweit 299. Dieser muss schon bei Bewerbung angegeben werden, damit die Bewerbung direkt an die zuständige Austauschorganisation weitergeleitet werden kann.

Darüber hinaus werden die Stipendiat/innen während des Stipendiums von Bundestagsabgeordneten betreut. Diese sollen Ansprechpartner/innen sein. Sie stellen ihre/n Pat/in allerdings auch der Öffentlichkeit vor und laden ihn/sie zu politischen Veranstaltungen ein. Außerdem sollen sie den/die Pat/in auch mit dem politischen Leben in dem Land bekannt machen.

Bewerbung

Nun geht es darum, wie sich Schüler/innen für das Parlamentarische Patenschafts-Programm bewerben können. Bewerben kann sich, wer Schüler/in eines Gymnasiums, einer Real- oder Sekundarschule ist und den ersten Wohnsitz in Deutschland hat. Dabei dürfen diese zum Zeitpunkt der Ausreise (31.Juli) nicht jünger als 15 Jahre alt sein und nicht älter als 17 Jahre. Außerdem dürfen sie dann ihre Schulausbildung noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen haben.

Darüber hinaus können sich junge Berufstätige und Auszubildende bewerben, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Zum Ausreisezeitpunkt dürfen diese nicht älter als 24 Jahre alt sein (bei abgeleistetem FSJ/FÖJ/BfD oder Grundwehrdienst oder Zivildienst, wird die Altersgrenze entsprechend angehoben). Auch arbeitslose junge Menschen mit einer fertigen Berufsausbildung dürfen teilnehmen. Nicht teilnehmen dürfen junge Menschen, die in bestimmten kosmetischen oder medizinischen Bereichen tätig sind.

Allgemein ausgeschlossen sind (Pflege-)Kinder von Bundestagsabgeordneten, sowie Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit und auch Personen, die eine Greencard besitzen.

Für das Parlamentarische Patenschafts-Programm bewerben kann man sich online und per Post. Bei der postalischen Bewerbung darf nur das Bewerbungsformular verwendet werden, welches direkt an die zuständige Austauschorganisation des Wahlkreises geschickt wird bzw. an die GIZ. Für die Bewerbung gibt es jedes Jahr einen Stichtag, zu dem diese vorliegen müssen. Diesen finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages.

Nach der Bewerbung werden durch die Austauschorganisation die vollständigen Bewerbungsunterlagen verschickt, welche ausgefüllt und zu einer gesetzten Frist zurück gesendet werden müssen. Liegen die vollständigen Bewerbungsunterlagen dann der zuständigen Austauschorganisation vor, geht es mit einem zweistufigen Auswahlverfahren weiter.

Im ersten Schritt entscheiden die Austauschorganisationen im Herbst, wen sie zu einem Auswahlgespräch einladen. Anschließend an das Gespräch folgt eine Diskussionsrunde sowie ein Test über die allgemeine politische Bildung. Wichtig sind hier gute Schulleistungen, gute Englischkenntnisse, ggf. gute Leistungen in Beruf und Ausbildung, gute soziale Kompetenzen, ein gutes politisches Allgemeinwissen sowie ein Interesse am gesellschaftlichen und politischen Leben.

Hat man diesen ersten Schritt gemeistert, geht es im zweiten Schritt damit weiter, dass ein/e Bewerber/in von der Kandidatenliste von dem/der Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises ausgewählt wird. Sie/er entscheidet, wer ihrer/seiner Meinung nach am Besten dafür geeignet ist, Deutschland im Rahmen des PPP als Junior-Botschafter/in den USA zu vertreten. Dabei dürfen die Abgeordneten die Bewerber/innen auch zu einem Gespräch einladen. Die Entscheidung erfolgt meist im Januar oder Februar. Ob dabei ein Platz an eine/n Schüler/in oder/und eine/n junge/n Berufstätige/n vergeben wird, ist dabei von der Bewerberlage abhängig.

Weitere Informationen zum Parlamentarischen Patenschafts-Programm erhalten Sie auf der Seite des Deutschen Bundestags:

Parlamentarisches Patenschafts-Programm

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Über den Autor J Bohlken