Bildquelle: © pressmaster für stock.adobe.com
Das Berufsbild Notar/in kennen viele nur im Zusammenhang mit Erbschaften. Aber was genau machen sie noch? Wie wird man Notar/in? Welche Möglichkeiten gibt es?
Das Berufsbild
Bevor wir der Frage „ Wie wird man Notar/in? “ nachgehen, kommen wir zunächst zu dem Berufsbild eines/r Notar/in. Notar/innen sind, anders als beispielsweise Rechts- oder Staatsanwält/innen, dafür da, Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen. Ihnen kommt also eine präventive Funktion zu, denn sie üben präventive Rechtskontrolle aus. Ganz allgemein sind sie unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Dabei sind sie stets zu Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Sie müssen also alle involvierten Personen gleich behandeln und sie auch gleich beraten und über ihre Möglichkeiten informieren.
Die Hauptaufgabe von Notar/innen besteht darin, geplante Rechtsgeschäfte zu beurkunden. Es werden beispielsweise Vorsorgevollmachten, Ehevereinbarungen oder Kaufverträge von Immobilien beurkundet. Bei Erbschaftsangelegenheiten oder geplantem Grunderwerb ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass ein/e Notar/in anwesend ist. Dabei beurkunden Notar/innen nicht bloß solche Rechtsgeschäfte, sondern sie beraten und unterstützen die Menschen auch bei der Verfassung, beispielsweise indem sie diese über Pflichten belehren oder über Rechte aufklären. Die Aufklärung und Belehrung muss dabei immer erfolgen. In dem daraus resultierenden und aufgesetztem Vertrag, muss der Willen der Parteien niedergeschrieben werden, soweit dieser gesetzeskonform ist. Die erarbeitete Niederschrift wird dann allen Parteien gemeinsam durch den/die Notar/in vorgelesen. Anschließend wird das Dokument von allen unterschrieben und so deren Einverständnis ausgedrückt. So soll Objektivität gewährleistet werden und späteren Auseinandersetzungen vorgebeugt werden.
Eine weitere Aufgabe von Notar/innen ist das beglaubigen von Unterschriften, Abschriften und Handzeichen. Auch Ver- und Auslosungen werden von Notar/innen durchgeführt. Sie erstellen außerdem Vermögensverzeichnisse. Weitergehend können sie auch im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit Mandant/innen vertreten und beraten. Sie können auch eine Art Schiedsrichterfunktion zwischen Parteien einnehmen und Eide abnehmen. Ebenfalls zu den Aufgaben zählt es, fremdes Vermögen und Urkunden zu verwahren. Auch die Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen kann von Notar/innen vorgenommen werden. Außerdem errichten sie vollstreckbare Urkunden.
Dabei haben Notar/innen mit vielen verschiedenen Menschen zu tun, die ihnen in der jeweiligen Angelegenheit ein großes Vertrauen entgegenbringen. Der Arbeitsalltag ist dadurch abwechslungsreich und nicht langweilig.
Die Aufgaben und Tätigkeiten eines/r Notar/in sind also vielfältig. Aber wie wird man Notar/in?
Wie wird man Notar/in?
Das sollte man mitbringen
Wenn man die Frage „ Wie wird man Notar/in? “ beantworten möchte, sollte man sich zunächst die persönlichen Voraussetzungen, die ein/e Notar/in mitbringen sollte, anschauen. Besonders wichtig ist es im Job eines/r Notar/in, unparteilich zu sein und die Interessen aller Parteien einzubeziehen. Eine gute Sozialkompetenz und Kommunikationsstärke sind deshalb wichtig, um in diesem Beruf erfolgreich zu sein. Außerdem sollte man Sachverhalte gut erfassen, formulieren und vollziehen können. Auch Belastbarkeit, Gewissenhaftigkeit, Fleiß, Selbstdisziplin und Genauigkeit sollte man in diesem Beruf mitbringen.
Der Ausbildungsweg
Um die Frage „ Wie wird man Notar/in? “ abschließend zu beantworten, wird nun beleuchtet, welchen Ausbildungsweg man hierfür gehen muss. Zu allererst ist ein Jurastudium nötig, um Notar/in zu werden. Dieses hat eine Regelstudienzeit von 9 Semestern. Während des Studiums lernt man Dinge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Auch ein 3-monatiges Pflichtpraktikum gehört zum Studienverlaufsplan eines Jurastudiums. Das Jurastudium endet mit der ersten juristischen Prüfung, also dem ersten Staatsexamen.
Anschließend geht es in den Vorbereitungsdienst bzw. Rechtsreferendariat, welches 2 Jahre lang dauert. Hier werden verschiedene Stationen durchlaufen und zwar die Staatsanwaltschaft, das Gericht, die Kanzleien und die Verwaltung. Parallel hierzu findet weiterhin theoretischer Unterricht in Lehrveranstaltungen statt, denn das zweite Staatsexamen bzw. die Assessorenprüfung steht am Ende dieser Zeit. Dieses besteht aus einem mündlichen Teil und mehreren Klausuren. Hat man auch dieses geschafft, darf man sich Volljurist/in nennen.
Danach gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten und Wege, Notar/in zu werden. Es wird zwischen Nur-Notar/innen und Anwaltsnotar/innen unterschieden. In zwei Drittel der Bundesländer werden überwiegend Nur-Notar/innen bzw. hauptberufliche Notar/innen bestellt, in dem restlichen Drittel Anwaltsnotar/innen. Dennoch gibt es bundesweit mehr Anwalts- als hauptberufliche Notar/innen. Dies liegt daran, dass es immer nur eine begrenzte Anzahl an Stellen für hauptberufliche Notar/innen gibt. Es werden nur so viele eingestellt, wie tatsächlich zur Bedarfsdeckung benötigt werden.
Um hauptberufliche/r Notar/in zu werden, muss nach dem 2. Staatsexamen eine dreijährige Ausbildung angeschlossen wird, die auch als Anwärterdienst bezeichnet wird. Es werden allerdings immer nur so viele Notarassesor/innen zugelassen und angenommen, wie später voraussichtlich Notar/innen bestellt werden können. Um einen der Plätze zu ergattern, sind demnach sehr gute Noten und Leistungen entscheidend. Während des Anwärterdienstes werden praktische Erfahrungen gesammelt und Fortbildungen besucht. Wer diesen Anwärterdienst erfolgreich absolviert hat, ist damit allerdings nicht automatisch Notar/in. Erst muss man sich auf die vom Justizministerium ausgeschriebenen Stellen bewerben. Erst wer hier überzeugt und die Bestellurkunde erhält, wird zum/zur Notar/in auf Lebenszeit bestellt.
Um Anwaltsnotar/in zu werden, muss ebenfalls das 2. Staatsexamen abgelegt worden sein. Außerdem muss eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Rechtsanwält/in vorgewiesen werden, wobei die Ausübung mindestens 3 Jahre am Stück erfolgt sein muss. Außerdem muss eine notarielle Fachprüfung bestanden werden, welche vom Prüfungsamt der Bundesnotarkammer abgenommen wird. Sie besteht aus 4 Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Außerdem muss eine Praxisausbildung von meist 160 Stunden absolviert werden. Wer nach dieser Prüfung nicht direkt zum/zur Notar/in berufen wird, muss jährliche Fortbildungen nachweisen, um weiter Notar/in werden zu können.
Fazit – Wie wird man Notar/in?
Fragt man sich „ Wie wird man Notar/in? “, so muss man also wissen, dass der Weg zum/zur Notar/in unterschiedlich sein kann. Nach dem Jurastudium, dem Rechtsreferendariat und dem 2. Staatsexamen, gibt es zwei Möglichkeiten Notar/in zu werden, auch abhängig davon, in welchem Bundesland man sich befindet. Will man hauptberufliche/r Notar/in werden, muss ein 3-jähriger Anwärterdienst absolviert werden. Wird dies erfolgreich getan, kann man sich auf die vom Justizministerium ausgeschriebenen Notar/innenstellen bewerben. Wird man hier angenommen, wird man zum/zur Notar/in auf Lebenszeit berufen. Wer Anwaltsnotar/in werden möchte, muss eine 5-jährige Anwaltserfahrung nachweisen, die mindestens 3 Jahre am Stück absolviert worden sein muss. Danach muss eine notarielle Fachprüfung bestanden werden und eine Praxisausbildung absolviert werden. Ist man einmal Notar/in, so erwartet einen ein abwechslungsreicher Beruf, in dem man viel Kontakt mit unterschiedlichen Menschen hat. Dabei hat man präventive Aufgaben und soll Rechtsstreits möglichst verhindern, indem man bestimmte Dinge regelt. Wichtig ist in diesem Beruf die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. Notar/innen sollten über eine gute Sozialkompetenz verfügen und Kommunikationsstärke mitbringen, ebenso wie man Sachverhalte schnell erfassen können sollte. Der Arbeitsmarkt für Notar/innen ist dabei allerdings begrenzt, denn es werden nur dann Stellen ausgeschrieben, wenn sie tatsächlich benötigt werden, um den Bedarf zu decken.
Weitere Beiträge, die für Sie interessant sein könnten: